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05. 02. 2012, 23:30 #1
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten offenbar überflüssig
Eine Studie des Bundeskriminalamtes gibt Informationen über den Bedarf nach einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. So scheinen Ermittler eine Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten bei Telefongesprächen überwiegend nicht zu benötigen. Die zuständigen Provider konnten in 80 Prozent aller Fälle auch ohne Speicherpflicht Auskünfte über Verdächtige erteilen.
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06. 02. 2012, 00:30 #2Mitglied
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Re: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten offenbar überflüssig
Jetzt würde mich aber mal interessieren mit welchem Recht die Provider diese Daten so lange (wird ja leider nichts genaues genannt) speichern. Zu Abrechnungszwecken kann es zumindest bei Flatrate-Kunden/-Verträgen ja nicht sein und bei anderen Verträgen wäre es auch nur ein Monat. Bei der letzten Diskusion gab es ja hier einen Einwand, dass Provider zur Störungsfindung und gegen Missbrauch die Daten speichern dürfen... nur frage ich mich warum diese dann Personen bezogen sein müssen/ dürfen? Und warum dürfen dann diese Daten an Ermitlungsbehörden rausgegeben werden?
Es sollte dringen mal ein Gesetz her das dafür klare Regeln aufstellt und damit meine ich nicht die VDS!
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06. 02. 2012, 00:53 #3
Re: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten offenbar überflüssig
@Warlord: Gibt es, heißt TKG
Und die Ermittlungsbehörden können deine Schuhe beschlagnahmen, wenn sie einen Richter davon überzeugen können ihnen eine Genehmigung dafür zu geben, weil es sich um wichtiges Beweismaterial handelt.
Interessant ist vor allem die Frage, ob die ISPs nicht viel mehr speichern, wie sie eigentlich benötigen und damit gegen das TKG verstoßen, aber eins nach dem anderen: erst einmal 2006/24/EG loswerden und allen klar machen, dass wir sowas nicht brauchen, dann können wir uns darum kümmern die Argumente, die wir dazu benutzt haben los zu werden xD Wenn wir zuerst durchsetzen, dass die ISPs nicht so viel speichern sollen, schießen wir uns doch in den Fuß.
Der Bericht selber ist hier zu finden.
Werde den jetzt lesen und hier berichten.
Edit:
Das ist eine hübsch formulierte Täuschung. Tatsächlich wurden in 84.45% der Fälle keine Daten übergeben. Die meisten Anfragen sind jedoch Anfragen bei denen zu einer IP der Anschlussinhaber ermittelt werden sollte. Nur in 9.19% wollte das BKA die Verkehrsdaten haben und hat sie in 81.37% der Fälle auch bekommen. Von den 87 Fällen in denen sie die Verkehrsdaten nicht bekommen haben wurde nur einer nicht aufgeklärt, es würde mich nicht wundern, wenn das der eine war, bei dem es keinen anderen Ermittlungsansatz gab.
Zitat von News
Als Fazit fordert das BKA übrigens die VDS für 6 Monate (auch wenn in 86% der Fälle 7 Tage gereicht hätten) und das dürfte leider alles sein, was das BMI und die Malmström interessiert.
Mich wundert die hohe Quote bei der Herausgabe von Verkehrsdaten wirklich. Das BKA hatte wohl sehr viel Glück, dass die ISPs gerade die Daten von genau diesen Personen wegen § 100 TKG: "Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten" gespeichert hatte. Da eine Aufschlüsselung der Maßnahme nach Straftatbestand jedoch nicht vorhanden ist, würde es mich nicht einmal wundern, wenn es vor allem um Fälle ging, die von den ISPs selber angestoßen wurden. Denkbar wäre natürlich auch, dass hier eine Art 'informelles Quick-Freeze' veranstaltet wurde: Im Rahmen einer längeren Ermittlung wurde der jeweilige ISP gebeten den Anschluss mal genauer zu beobachten.Geändert von Shodan_v2-3 (06. 02. 2012 um 01:57 Uhr)
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06. 02. 2012, 01:24 #4Mitglied
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Re: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten offenbar überflüssig
Und mit was wird die Speicherung im TKG (Telekommunikations Gesetz?) begründet/ gerechtfertigt? Das ist ja auch nicht ganz unwichtig... ich kann mir jedenfalls, ausser zu Abrechnungszwecken, nichts vorstellen wozu man diese Daten in nicht anonymisierter Form braucht.
Aber hast recht... erstmal den jetzigen Stand dazu benutzen um zu zeigen, dass man eine VDS nicht braucht und dann wenn sie vom Tisch ist die jetzigen Umstände verbessern
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06. 02. 2012, 02:48 #5
Re: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten offenbar überflüssig
Geht um TKG §100 (3):
Das dreht sich eigentlich vor allem um Leistungserschleichung, ist aber ein Gummiparagraph. Der Beck´sche TKG-Kommentar sieht in "rechtswidrigen Inanspruchnahmen" neben Verstößen gegen den Vertrag mit dem ISP auch Verstöße gegen Gesetze und einige Gerichte haben sich dem angeschlossen.Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte die Bestandsdaten und Verkehrsdaten erheben und verwenden, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Telekommunikationsnetze und -dienste erforderlich sind
Viele Leute behaupten ja, das wäre so eine Art VDS durch die Hintertür, das stimmt allerdings nicht ganz. Der Punkt ist das 'Vorliegen von Anhaltspunkten'. Der Paragraph kann also als Erlaubnis zum Quick-Freeze ausgelegt werden: Gibt es Beweise für ein Verbrechen ist es einem ISP erlaubt Verkehrsdaten zu sammeln.
Aus dieser Erlaubnis wurde jedoch auch schon eine Verpflichtung konstruiert: Legt zum Beispiel die Content-Mafiaa einem ISP Beweise für eine Urheberrechtsverletzung vor, kann dieser als Störer haftbar gemacht werden, wenn er von seinem Recht diese Daten zu sammeln nicht Gebrauch macht und sie stattdessen löscht. Az.: 28 O 339/07 LG Köln.
Nachtrag: Wenn ich so drüber nachdenke erhärtet das meinen Verdacht: Die Behörden setzen wahrscheinlich wirklich schon eine Art Quick Freeze Verfahren bei besonders schweren Straftaten ein, verheimlichen das jedoch und versuchen statt dessen über tausende von fehlgeschlagenen Anfragen bezüglich der Besitzer einer IP Adresse (in Fällen in denen es die Mühe nicht wert war eine Observierung anzuordnen) zu erklären, dass sie die VDS brauchen um schwere Straftaten aufzuklären.Geändert von Shodan_v2-3 (06. 02. 2012 um 02:58 Uhr)
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06. 02. 2012, 04:22 #6Mitglied
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Re: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten offenbar überflüssig
Ich versteh nur immernoch nicht ganz wie man sich Leistungen erschleichen soll... ich meine eine stillgelegte Leitung ist stillgelegt... Wie man sich daran dann Leistungen erschleichen, die Leitung also nutzen will, ist mir schleierhaft. Mir ist also schlicht der Sinn dieser Sache nicht begreiflich....zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Telekommunikationsnetze und -dienste erforderlich sind.
Und rechtswiedrige Inanspruchnahmen... was soll das sein? Wenn ich mit nem Telefon telefoniere was mir nicht gehört
Fällt da alles drunter was gegen das Gesetz verstößt und man über Telefon etc. macht? Erpresseranrufe z.B.?
So ganz verständlich ist der § net...
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06. 02. 2012, 05:53 #7
Re: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten offenbar überflüssig
Zum Thema Leistungserschleichungen:
Vor vielen Jahren war die 'Drossel' die festlegt wie schnell der eigene Internetanschluss ist beim Internet über Kabel noch im Modem implementiert. Diese konnte man, mit genügend technischem Wissen, verändern und bekam so (in heutigen Dimensionen ausgedrückt) einen 32Mbit Anschluss zum Preis eines 2Mbits.
Telefonzellen hatten einen Exploit, der es erlaubte zu Telefonieren, ohne Geld ein zu werfen.
Es ist gut möglich, dass solche Dinge auch heute noch möglich sind, und ISPs sollen sich dagegen verteidigen können.
Was 'rechtswidrige Inanspruchnahme' angeht:
Nach dem erwähnten Urteil des LG Köln sind auch Verstöße gegen Gesetze gemeint, dh. es ermöglicht ein Quick Freez.
Das LG München war in 7 O 5535/09 anderer Meinung:
Auch das LG Bonn hat sich in 23 KLs 10/10 dieser Lesart angeschlossen.[Unter] sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen sind jedoch die hier in Streit stehenden Urheberrechtsverletzungen durch das Zugänglichmachung der Tonaufnahmen in Tauschbörsen im Internet nicht zu verstehen, vielmehr sollen damit im Verhältnis zum Diensteanbieter vertragswidrige Verhaltensweisen erfasst werden.
Ich versuche noch immer irgendwas zu finden, das von einer höheren Instanz, zB. dem BGH oder sogar dem BVerfG kommt.
Nachtrag: Hab noch was gefunden: In der TKG-Novelle (btw der Vermittlungsausschuss trifft sich am 8.2 wieder) soll der Absatz umformuliert werden:Das folgt der Münchner Lesart. Noch klarer wird das, wenn man in den begleitenden Kommentar sieht:Wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte für die rechtswidrige Inanspruchnahme eines Telekommunikationsnetzes oder -dienstes vorliegen, insbesondere für eine Leistungserschleichung oder einen Betrug, darf der Diensteanbieter zur Sicherung seines Entgeltanspruchs die Bestandsdaten und Verkehrsdaten verwenden, die erforderlich sind, um die rechtswidrige Inanspruchnahme des Telekommunikationsnetzes oder -dienstes aufzudecken und zu unterbinden.
Der Absatz dient also einzig und allein zur Selbstverteidigung der Anbieter und Konstruktion des LG Köln über die Störerhaftung ein Quick Freez zu ermöglichen ist Bullshit.Die Änderung in Absatz 3 dient der Klarstellung des Verwendungszwecks der gemäß § 100 Abs. 3 erhobenen Daten. In Anlehnung an die Regelung des § 15 Abs. 8 TMG dient die Regelung dazu, eine Schädigung der Netzbetreiber und TK-Anbieter durch Missbrauch zu verhindern.
Erleichtert kann ich daher wiedereinmal feststellen:
Ein Missbrauch findet statt, der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen.
oder so ähnlichGeändert von Shodan_v2-3 (06. 02. 2012 um 06:48 Uhr)
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06. 02. 2012, 09:25 #8
Re: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten offenbar überflüssig
Die Punkte die ich mitnehme:
1. Unsere Polizei/Gerichte arbeitet zu langsam, wenn 7 Tage Quickfreeze nicht ausreichen. Wie sähe es mit 2 Wochen aus?
2. Mit welcher Begründung werden die 16% Verbindungsdaten gespeichert?
3. 2% Telefon schlagen fehl...=>es entziehen sich nicht viele Leute der Strafverfolgung.
4. Was für Straftaten? Betrug? Terrorismus?44 Prozent der Fälle auf Betrugsdelikte, in 38 Prozent ging es um Kinderpornografie. Keine große Rolle spielten Terrorismus (2 Prozent) und Mord (1 Prozent).
Edit: dann würde mich interessieren was aus diesen Kipo-Fällen wird.
Kiloweise Hentai?
Leute die Little Lupe nicht kennen?
Oh, sorry, der Server sitzt in ***, da können wir leider nichts machen?
*** da es kein Land gibt, wo man tatsächlich nichts machen könnte.
Wenn es bei der VDS schon so wäre, wären wir fast am Ziel.
Dann könnten wir nur noch über die Eilrichter jammern, die den Scheiß im Akkord unterschreiben.
Vielen Dank für deine beiden hervorragenden Beiträge.
@Gulli: wenn ihr schon abschreibt dann bitte richtig, ansonsten erwarte ich das auch Jemand auf die Studie schaut.
Das ist eher ein Newspresso.
Edit 2: Hat Jemand die Studie?Geändert von MrDraco (06. 02. 2012 um 09:33 Uhr)
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06. 02. 2012, 11:39 #9Chef vom Chefzyniker
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Re: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten offenbar überflüssig
wie ist das eigentlich mit voip? kann man das nicht irgendwie verschlüsslen?
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08. 02. 2012, 00:27 #10Zyniker, Wachkomatiker
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Re: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Telefondaten offenbar überflüssig
Ja klar, nennt sich "SRTP/ZRTP" ... sollte jede VoIP Software können!
... alles andere hängt vom VoIP Anbieter ab!
Stellt dieser keine Schnittstelle bereit, dann war es das mit Verschlüsselung!
Tja, diese Frau sollte den Tag nicht vor dem Abend loben!
Zitat von GulliNews
Ich ertrage lieber ihr Gekicher und die Häme, als das ich aus Furcht vor diesen beiden Dingen (Gekicher/Häme) einer Sache zustimme, die dann doch nicht "zwingend" bzw. bindend in Deutschland eingeführt werden muss, da der Europäische Gerichtshof das Ding doch noch kippt!
... und ganz nebenbei, die Merk Kichert auch dann so wir zustimmen und den Müll Einführen würden, wenn der Europäische Gerichtshof nämlich das Ding kippt, lacht und Grinst die Frau sich scheckig, ebeeeeen weil wir so dämlich waren und uns von ihr ins Bockshorn haben jagen lassen!
Wo man Lacht da lass dich nieder, böse Menschen lachen immer wieder!Geändert von Sempralon (08. 02. 2012 um 00:34 Uhr)
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