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17. 02. 2012, 18:18 #1Chefredakteur
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Polizisten pfeifen auf die StPO: Ist das Grundgesetz nur etwas für Anfänger?
Udo Vetter beschreibt einen kuriosen Fall, bei dem Polizisten in ein Grundstück eindringen, für das kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Ihre Begründung für die Missachtung der Strafprozessordnung: Hätten sie den zuständigen Richter hinzugezogen, so hätte der Betroffene wegen der Verzögerung unverhältnismäßig lange in Haft verbleiben müssen. Auch auf die Hinzuziehung von Zeugen wurde verzichtet.
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17. 02. 2012, 19:16 #2
Re: Polizisten pfeifen auf die StPO: Ist das Grundgesetz nur etwas für Anfänger?
So kurios ist der Fall nicht. Ehr Alltagsverhalten.
Ungewöhnlich ist bestenfalls, dass das "Opfer" tatsächlich Recht erhalten hat.
Ich versuche dieser Berufsgruppe nach Möglichkeit aus dem Weg zu gehen.
Latent gewaltbereite, bewaffnete Mimosen, welche äusserst schnell angesäuert sind und die Grundrechte bestenfalls als hinderlich betrachten, sollte man meiden...
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17. 02. 2012, 19:34 #3Mitglied
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17. 02. 2012, 19:45 #4
Re: Polizisten pfeifen auf die StPO: Ist das Grundgesetz nur etwas für Anfänger?
Wenn ich dein Geschreibsel richtig gelesen habe, und davon gehe ich aus, habe ich zwei logische Brüche entdeckt, die allesamt keinen Sinn machen. Diesen Tathergang kann ich mir bislang rekonstruieren:
1. Die Polizei hat einen Einsatz im Haus a des Verdächtigen A, welcher inhaftiert ist/wird.
2. Die Beamten entdecken mutmaßliche Marihuanapflanzen im Garten des Hauses b
3. Sie betreten ohne Durchsuchungsbefehl Grundstück b (Hausfriedensbruch) und finden dort tatsächlich Cannabis
4. Ihr Fehlverhalten zieht eine Anzeige von B nach sich
5. Sie begründen den Rechtsbruch damit, dass Verdächtiger A länger in U-Haft hätte bleiben müssen, wenn sie Haus b mit Richterbeschluss durchsucht hätten, OBWOHL Verdächtiger A nichts mit B zu schaffen hat (Logischer Bruch 1, nicht dein Verschulden)
6. Die Begründung wird angenommen, die Anzeige (die zum Ermittlungsverfahren führte) wird eingestellt
7. Cannabisbauer B kann nicht belangt werden, weil die Anzeige gegen die Beamten wirkungslos wurde (Logischer Bruch 2)
Bruch 2 ist dabei besonders kurios: Seit wann können durch widerrechtliches Verhalten von Beamten erhaltene Beweise in Deutschland nicht bei einem Ermittlungsverfahren eingesetzt werden? Das gibt es meineswissens nur in den USA.
Bitte um Aufklärung...
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17. 02. 2012, 20:39 #5
Re: Polizisten pfeifen auf die StPO: Ist das Grundgesetz nur etwas für Anfänger?
Schon immer wäre nun überspitzt.

Grundsätzlich darf auch der Staat kein Recht brechen (und schon mal überhaupt keine Grundrechte) um an Beweise zu gelangen.
Folterverbot ist wohl vermutlich die bekannteste Ausprägung.
Im obigen Fall haben die Beamten einfach derartig viele und gravierende und auch noch vorsätzliche Verstösse gegen die StPO und sogar Grundrechte begangen, dass man schon mit Fug und Recht behaupten kann, dass die Beweise auf strafbare Weise erlangt wurden.
Allein das Betreten des befriedeten Grundstückes ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl auf Berufung von "Gefahr in Verzug", obwohl hierfür nicht die geringsten Anhaltspunkte vorlagen, könnte man durchaus als Penetrierung von Art. 13 und Hausfriedensbruch auffassen. Soweit das zumindest aus der Schilderung von Vetter herausgeht.
Interessant wäre es zu erfahren, ob die Beamten hierfür auch entsprechend zur Verantwortung gezogen werden...
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17. 02. 2012, 23:39 #6
Re: Polizisten pfeifen auf die StPO: Ist das Grundgesetz nur etwas für Anfänger?
Wie du schon gesagt hast, gibt es in Deutschland nicht so etwas wie die "fruit of the poisonous tree doctrine" aus den USA, wodurch jeder rechtswidrig erlangte Beweis von Vornhinein nicht berücksichtigt werden darf.
Um die StPO verstehen zu können ist zu wissen, dass diese in Konkurrenz zu den Grundrechten steht.
Also: Strafverfolgung vs Schutz der Grundrechte.
Dabei wird stets abgewogen, welches Interesse überwiegt. So kann auch ein rechtswidrig erlangter Beweis berücksichtigt werden, wenn das Strafverfolgungsinteresse das einzugreifende Rechtsgut überwiegt. Überwiegt aber das Rechtsgut des Täters bzw. war eine Handlung der Strafverfolgungsbehörden über alle Maßen unverhältnismäßig, darf der dadurch erlangte Beiweis bei der Urteilsbildung nicht berücksichtigt werden. Es ist alles eine Frage der Abwägung.Geändert von Lil Ill (17. 02. 2012 um 23:45 Uhr)
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18. 02. 2012, 01:27 #7
Re: Polizisten pfeifen auf die StPO: Ist das Grundgesetz nur etwas für Anfänger?
Dann ist das der erste Fall, von dem ich höre, dass die Strafverfolgung das Nachsehen hatte - die Frage ist dann nur, warum die Staatsanwaltschaft der Argumentation der Polizisten gefolgt ist, oder ist das nur kurios geschrieben? Ich meine, das widerspricht sich doch immer, egal wie man es dreht, solange nicht einer oder gar beide Parteien bestraft werden...
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18. 02. 2012, 12:58 #8Mitglied
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Re: Polizisten pfeifen auf die StPO: Ist das Grundgesetz nur etwas für Anfänger?
Das das Verfahren eingestellt wurde finde ich auch sehr sehr kurios.
Vorweg: Ich will das nicht runterspielen, es ist und bleibt Hausfriedensbruch. Aber es war "nur" ein zugänglicher Garten es wurden weder Türen noch sonstwas aufgebrochen, außerdem haben sie die Pflanzen von außerhalb sehen können, was heisst sie sind nicht mal auf gut glück alle gärten durch sind.
Das das unrecht war ist klar, das die Beamten dafür zur rechenschaft gezogen werden auch, ich persönlich finde es auch gut das das Verfahren wegen illegal erworbener Beweismittel eingestellt wurde (dafür bin ich ohnehin) aber aus deutscher rechtlicher Sicht kann ich das nicht nachvollziehen....oder besser ausgedrückt ich bin sehr überrascht, das triffts vll besser....
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18. 02. 2012, 18:03 #9
Re: Polizisten pfeifen auf die StPO: Ist das Grundgesetz nur etwas für Anfänger?
Liegt im Großen und Ganzen wohl auch daran, dass an Amtsgerichten recht häufig alles durchgewunken wird. Sei es, dass der Antrag auf einen Durchsuchungsbefehl oder "Gefahr in Verzug" aus Überlastung nicht richtig geprüft wird, oder auch einfach Desinteresse, oder der Ermittungsrichter will es sich einfach machen und einer Diskussion mit der Staatsanwaltschaft aus dem Weg gehen. Gründe gibt es viele.
Eigentlich müsste "Gefahr in Verzug" auch mit nachvollziehbaren Gründen untermauert sein. Ein "Bauchgefühl" reicht hierfür im Grunde nicht.
Nur stehen am Amstgericht ja meist Leute vorm Kadi, die so oder so eine Verurteilung zu erwarten haben, da gegen sie auch andere Beweise vorliegen. So ein absoluter Schuss ins Blaue, bei dem die einzigen Beweise zutage kommen (wie im obigen Fall - und dann auch ehr noch eine eher lapidare Sache) dürften wohl ehr selten sein. Da hätte der Beschuldigte in der Revision wohl gute Chancen...
Hm, soweit ich das aus dem Blogeintrag herauslese, ist die Staatsanwaltschaft der Argumentation des Verteidigers gefolgt und hat die Sache fallen gelassen. Oder reden wir gerade aneinander vorbei?
Ist für einen Hausfriedensbruch ja auch nicht notwendig. Bei einem "Einbruch" kämme dann eben noch Sachbeschädigung dazu.
Naja, sie haben im Schein der Taschenlampen ein Gewächshaus mit milchigen Scheiben gesehen, in dem Pflanzen wuchsen.
Da könnte man auch sämtliche Haustüren aufbrechen und Wohnungen stürmen, wenn sich darin jemand aufhält und durch das verzerrende Badezimmerfenster zu sehen ist - könnten ja Einbrecher sein.
Geändert von Abijar (18. 02. 2012 um 18:19 Uhr)
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18. 02. 2012, 18:10 #10
Re: Polizisten pfeifen auf die StPO: Ist das Grundgesetz nur etwas für Anfänger?
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18. 02. 2012, 18:21 #11
Re: Polizisten pfeifen auf die StPO: Ist das Grundgesetz nur etwas für Anfänger?
http://www.lawblog.de/index.php/arch...taschenlampen/
Wobei man den Artikel auch langsam lesen sollte.^^
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18. 02. 2012, 23:34 #12Gesperrt
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Re: Polizisten pfeifen auf die StPO: Ist das Grundgesetz nur etwas für Anfänger?
Das ist bloß PIPPIFAX. Lest euch das mal durch, da fliegt euch der Hut weg:
httpXX://www.rosenheim24.de/news/rosenheim-land/schechen/polizei-vorfall-staatsanwalt-nimmt-stellung-schechen-rosenheim24-1417191.html
http:XX//www.sueddeutsche.de/bayern/folgenreicher-polizeieinsatz-in-rosenheim-im-wuergegriff-des-beamten-1.1146236
http:XX//www.sueddeutsche.de/bayern/folgenreicher-polizeieinsatz-in-rosenheim-achtung-ueberfall-1.1145077
http:XX//www.sueddeutsche.de/bayern/folgenreicher-polizeieinsatz-in-rosenheim-achtung-ueberfall-1.1145077-2
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19. 02. 2012, 05:15 #13
Re: Polizisten pfeifen auf die StPO: Ist das Grundgesetz nur etwas für Anfänger?
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19. 02. 2012, 05:20 #14
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19. 02. 2012, 12:35 #15Gesperrt
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Re: Polizisten pfeifen auf die StPO: Ist das Grundgesetz nur etwas für Anfänger?
Nochmal: der von mir zitierte Fall (Schechen) hat sich bereits November 2010 zugetragen. Könnte also sein, das GULLIBOARD schon davon berichtet hat, und mir das bloss entgangen war. Wenn dem so ist, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar.
Habe gerade vor 2 Tagen die Eröffnung der Verhandlung (wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt) gegen die misshandelte Familie im Fernsehen angeschaut. Das ist schon sehr erschütternd, was sich die Staatsmacht da erlaubt!! War GULLI aber keine Meldung wert. Deswegen mein Beitrag.
Die ellenlangen LINKS habe ich nur deshalb nicht automatisch umgewandelt, weil ich dabei schon mehrere Systemabstürze erlebt habe.
Wer ist Udo Vetter? Wann trug sich eigentlich die fragwürdige Hausdurchsuchung zu? Ich finde da im Beitrag kein Datum, bin allerdings auch den LINKS nicht gefolgt.
L
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19. 02. 2012, 14:16 #16
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19. 02. 2012, 17:09 #17
Re: Polizisten pfeifen auf die StPO: Ist das Grundgesetz nur etwas für Anfänger?
Tja, das würde mich auch interessieren. Entweder ist das noch im Lauf, oder - Deckel drauf.
Die selbsternannte "objektivste Behörde der Welt" ist nicht immer, wenn man es so nennen will, "objektiv".
Hat man ja auch schön im Fall Kachelmann gesehen, in dem auf Biegen und Brechen versucht wurde, eine Verurteilung durchzuboxen - trotz der ganzen Widersprüche im Verfahren...
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20. 02. 2012, 13:16 #18
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