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24. 02. 2012, 15:48 #1
Bundesverfassungsgericht bemängelt Teile des Telekommunikationsgesetzes
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit einer Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung auseinandergesetzt. In einem am heutigen Freitag veröffentlichten Urteil wurden wenige Aspekte des Telekommunikationsgesetzes für rechtswidrig erklärt. Die Kläger sind mit dem Ausgang des Verfahrens jedoch nicht zufrieden.
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24. 02. 2012, 15:51 #2Mitglied
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Re: Bundesverfassungsgericht bemängelt Teile des Telekommunikationsgesetzes
Finde die Urteilbegründung sehr merkwürdig. "Gefahrenabwehr"... ein wenig lächerlich? Auf zur nächsten Instanz.
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24. 02. 2012, 17:37 #3Mitglied
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Re: Bundesverfassungsgericht bemängelt Teile des Telekommunikationsgesetzes
Bei über 80 Millionen Terroristen in Deutschland muss man aufpassen

Und das mit den Prepaidkarten ist so einfach zu Handhaben.
Du kaufst im nächsten Supermarkt deiner Wahl ein Prepaidpaket und musst es online Registrieren mit Name, Anschrift usw.
Du musst nur zum richtigen Zeitpunkt an die Kasse gehen, die stehen so unter Stress da fragt keine (SCHON WIEDER ZENSIERT) nach dem Personalausweis.
Na klingelts
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25. 02. 2012, 03:34 #4
Re: Bundesverfassungsgericht bemängelt Teile des Telekommunikationsgesetzes
Gerade die Registrierung von Prepaid-Karten ist unsinnig, weil es sonst nicht freigeschaltet würde. An- und Preisgabe von Daten ist nicht der Sinn von Prepaid-Produkten/Services.
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25. 02. 2012, 11:57 #5Mitglied
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Re: Bundesverfassungsgericht bemängelt Teile des Telekommunikationsgesetzes
Und PIN/PUK ist auch unnsinnig. Man gibt 3x die falsche PIN ein, muss also die PUK eingeben, die man doch nicht jedes Mal einzeln abruft:
Jeder weiß, dass ich die PUK generieren kann. Scheinbar ist die Weitergabe des Programms dazu nicht verboten
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