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  1. #1
    Redakteur

    gulli:Redaktion

    Avatar von Julian_
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    Standard GdP legt Urteil des Verfassungsgerichts gegen Leutheusser-Schnarrenberger aus

    Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erkennt im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Aufforderung an die Politik, für klare Gesetze zu sorgen, die die Speicherung von Telekommunikationsdaten regeln. Gerade an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übt man Kritik. Deren zögerliche Haltung zur Vorratsdatenspeicherung sei mittlerweile als Glaubenskrieg entlarvt.

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  2. #2
    Mitglied Avatar von machineH3aD
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    Standard Re: GdP legt Urteil des Verfassungsgerichts gegen Leutheusser-Schnarrenberger aus

    Hieraus ergibt sich für den Vorsitzenden eine Behinderung der Kriminalitätsbekämpfung in erheblichem Maße. „Die anhaltende Untätigkeit von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger […] wird langsam zum Sicherheitsrisiko“, schließt er sein Statement laut Cop2Cop ab.
    so ein schwachsinn.

    es wurde schon oft gesagt, auch von polizisten, das die VDS keinen Nutzen bezüglich der Aufklärungsquote hat und man sieht dies wohl auch in anderen Ländern, das der Kosten-Leistungs-Faktor viel zu hoch ist.

    Darüber hinaus ist Frau L-S kein Sicherheitsrisiko sondern die einzige die dem Polizeistaat noch im Weg steht. Ich hab Angst davor, was passiert wenn die FDP bei der nächsten Wahl nicht mehr dabei ist. Nicht wegen der FDP aber wegen Frau L-S.

    die sollen langsam mal anfangen die VDS ad acta zu legen. Das die Polizisten im härtefall evtl. auf Verbindungsdaten (also bei richtigen Verbrechen wie KiPo, Terror o.ä.) zurückgreifen kann, zumindest unter bestimmten Bedingungen, seh ich ja evtl. noch ein aber Abmahner und Privat-Ermittlern gehört dieses auf schärfste untersagt.

  3. #3
    fights for the Users Avatar von TRON2
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    Standard Re: GdP legt Urteil des Verfassungsgerichts gegen Leutheusser-Schnarrenberger aus

    Vorratsdatenspeicherung sei mittlerweile als Glaubenskrieg entlarvt.
    Im Wortgebrauch dieser Gruppe klingt es zwar mehr nach Religion halber geführten Gewissensfragen, gründet aber auf weitaus sachlicheren Komponenten dieser Zeit. Mehr noch, das Recht auf Freiheit und Schutz der persönlichen Lebensgestaltung, sowie das Recht auf Privatsphäre.

    Der Glaube, dass ein Kontrollstaat mit Präventivermittlungen, die totale Sicherheit herbeiführen könnte, halte ich für unzweckmäßig. Mittlerweile erscheint es mit sogar so, dass der Gedanke des "... aber wir leben in einen Rechtsstaat" für gewisse Vertreter der Gewerkschaft der Polizei, als Botschaften des alltäglichen Wieder*tandes es gilt.
    Geändert von TRON2 (27. 02. 2012 um 20:47 Uhr) Grund: R/G korrektur

  4. #4
    Mitglied Avatar von RightRound
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    Standard Re: GdP legt Urteil des Verfassungsgerichts gegen Leutheusser-Schnarrenberger aus

    Wenn schon jemand so mit Kompetenz glänzt und eine Lawine von Totschlagargumenten auslöst und das Gegenüber nicht mitentscheiden lässt ... bei allem Willen ... einfach diese Narren (Wendt, Ziercke & Co.) ignorieren.

    Die wollen das Sagen haben? Na und, keinen interessiert's. So einfach ist das.

  5. #5
    Bio-Goldfarmer Avatar von nucleophilic
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    Standard Re: GdP legt Urteil des Verfassungsgerichts gegen Leutheusser-Schnarrenberger aus

    Irgendwie langweilen mich diese, immer wieder in die Öffentlichkeit gekotzten, Forderungen.

    Bernhard Vorhaut glaubt, nur weil er Bundesvorsitzernder irgendeiner Arbeitnehmervertretung ist, besondere Forderungsbefugnisse zu haben.

    Was ist er doch für eine armselige und lächerliche Karikatur einer humanuiden Lebensform!

    Die Gewerkschaft der Polizei und insbesondere ihr großer Vorsitzende haben ersteinmal gar nichts zu fordern. Es sei denn, es geht um die Haptik der Schnürsenkel ihres Dienstschuhwerks.

    Als Bürger darf der Bernhard fordern was er möchte. Wenn er allerding glaubt, als Vorsitzender einer Arbeitnehmervertretung, einen priviligierten Einfluß auf die Gesetzgebung zu haben, dann hat er wohl zu viel Pilze geraucht.

    mfg
    Geändert von nucleophilic (27. 02. 2012 um 23:42 Uhr)

  6. #6
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    Standard Re: GdP legt Urteil des Verfassungsgerichts gegen Leutheusser-Schnarrenberger aus

    Warum schaffen wir nicht Gerichte und Politik komplett ab? Mit dem Geld was wir dabei sparen lässt sich bestimmt ein richtig schönes teures nixbringendes funkelndes Überwachungssystem aufbauen und damit weltweit den Terrorismus stoppen hochkriminelle stoppen eine Vorreiterrolle in Sachen sinnlosen Maßnahmen einnehmen.

    Wieso regen die sich denn auf das es einen Richterbeschluss gibt?
    Regen sich diese Leute auch bei Wohnungsdurchsuchungen darüber auf, dass es sowas gibt?

    I don't want to live on this planet anymore

  7. #7
    Wutbürger Avatar von ATMega8
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    Standard Re: GdP legt Urteil des Verfassungsgerichts gegen Leutheusser-Schnarrenberger aus

    Zitat Zitat von nucleophilic Beitrag anzeigen
    Bernhard Vorhaut glaubt, nur weil er Bundesvorsitzernder irgendeiner Arbeitnehmervertretung ist, besondere Forderungsbefugnisse zu haben.
    Man sollte darüber nachdenken, die deutsche Polizeigewerkschaft zu beschneiden

    Aber mal im Ernst, dieser Verein ist für mich schon länger ein Fall für den Verfassungsschutz.

    Vielleicht kann der ja mal seine Neonaz... äh verdeckten Ermittler entsenden

    Zitat Zitat von T_Zero Beitrag anzeigen
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    Ich denke auch schon über die Rückkehr zu meinem Heimatplaneten Vulkan nach.

  8. #8
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    Standard Re: GdP legt Urteil des Verfassungsgerichts gegen Leutheusser-Schnarrenberger aus

    Ich stimme zu, dass das Verhalten von Frau Leutheusser-Schnarrenberger ein Sicherheitsrisiko ist.

    Mit Sicherheit erhöht sich so das Risiko auf Dauer das braune Gedankengut in gewissen Kreisen zu entlarven, wie man sieht.

  9. #9
    Autodidakt Avatar von Neokortexx
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    Standard Re: GdP legt Urteil des Verfassungsgerichts gegen Leutheusser-Schnarrenberger aus

    Aber mal im Ernst, dieser Verein ist für mich schon länger ein Fall für den Verfassungsschutz.
    Und Du glaubst "der Verfassungsschutz der BRD (Finanzagentur) GmbH" ist auch nur einen Deut "besser"?

  10. #10
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    Standard Re: GdP legt Urteil des Verfassungsgerichts gegen Leutheusser-Schnarrenberger aus

    Nebenbei erwähnt:
    Es handelt sich bei den Zitaten um eine offizielle Pressemitteilung der GdP (zu lesen unter http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/_p1...=DE&ccm=300010). Eventuell wäre es sinnvoller, direkt diese als Quelle zu verlinken, anstatt "cop2cop sagt, der hat gesagt ..."

    @Topic:
    Ich denke, die Bezeichnung "ideologischer Glaubenskrieg" ist eigentlich recht treffend, allerdings ist mir nicht so ganz klar, wieso die GdP erst jetzt bemerkt hat, dass es hier nicht allein darum geht, ob die VDS theoretisch legal sein kann, sondern vielmehr auch darum, ob dieser Eingriff in die Privatsphäre der Bürger aus ethischer und moralischer Sicht vertretbar ist.
    Auch dass Überwachung durchaus vorteilhaft sein kann, wenn es um Verbrechensbekämpfung geht, ist eigentlich keine Neuigkeit, genauso wenig wie es irgendjemanden überraschen dürfte, dass aus Sicht der Polizei jede zusätzliche Möglichkeit der Überwachung wünschenswert ist, da es ihr die Arbeit erleichtert.

    Aus meiner Sicht ist das alles kalter Kaffee. Die GdP gibt nur wieder einmal ihre altbekannte Meinung kund.

    Ehrlich gesagt finde ich auch nichts allzu verwerfliches an diesen Aussagen: Aufgabe der Polizei ist es, möglichst effektiv dafür zu sorgen, dass die bestehenden Gesetze eingehalten werden und unter dieser Zielsetzung ist die VDS nunmal positiv zu bewerten.
    Der Polizei vorzuwerfen, dass sie sich für diese Maßnahme einsetzen, ist mmn. genauso unsinnig, wie einem Rechtsanwalt einen Vorwurf daraus zu machen, sich für Verbrecher einzusetzen.
    Man darf nunmal nicht vergessen, dass die GdP in dieser Diskussion nur eine Seite vertritt und ich finde, dass sie mit ihren Äußerungen dabei durchaus im Rahmen des Vertretbaren bleibt.


    Ganz anders sehe ich hingegen das, was die Deutsche Polizeigewerkschaft kürzlich von sich gegeben hat...
    (Für diejenigen, denen es, wie auch mir anfangs, entgangen ist: Es handelt sich hier um zwei verschiedene Gewerkschaften!)

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