-
27. 02. 2012, 19:51 #1Redakteur
gulli:Redaktion
- Registriert seit
- Jun 2006
- Ort
- Wo es mir gefällt!
- Beiträge
- 7.103
- NewsPresso
- 314 (Phänomen)
- Danksagungen
- 9
OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
Die Open-Data-Plattform Offeneskoeln.de erhielt aufgrund der Veröffentlichung eines Stadtplanausschnitts eine Abmahnung in Höhe von über 800 Euro. Um den Screenshot anzufertigen, wurden dem Empfänger bereits 95 Euro in Rechnung gestellt. Die Daten der Stadt Köln waren aber bereits im Vorfeld einsehbar. Darf Transparenz wirklich so teuer werden?
zur News
-
27. 02. 2012, 20:20 #2
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
Pure, dreiste Geldmacherei. Statt einfach eine Mail zu schicken, dass der Seitenbetreiber Inhalt XY bitte offline nehmen soll - wozu haben wir denn in Deutschland diese beschissene Impressumspflicht? - Eigentlich, dass man Leute kontaktieren kann - aber nein, die Adresse kann ja dann direkt fürs Geld eintreiben genutzt werden.
Bei sowas geht mir der Hut hoch...
-
27. 02. 2012, 20:24 #3Gesperrt
- Registriert seit
- Dec 2008
- Beiträge
- 365
- Danksagungen
- 0
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
Karten-Abmahnung Reloaded? Dachte, die Masche wäre schon ausgestorben.
-
27. 02. 2012, 20:38 #4
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
Aussterben wird die Abmahnung wohl kaum. Wäre zu schade um das geschenkte Geld.
-
27. 02. 2012, 21:23 #5
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
Die Betreiber von OffenesKoeln.de sollten bei der Stadt Köln mal anregen ebenfalls auf OpenStreetMap zurück zu greifen.
-
27. 02. 2012, 22:07 #6Bedenkenträger
- Registriert seit
- Dec 2006
- Beiträge
- 835
- Danksagungen
- 0
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
Neulich ein interessantes Gespräch mit einer Anwältin über das Thema gehabt. Die Abmahnung stellt ihrer Meinung nach in einem ähnlichen Fall einen Hinweis da. Warum eine einfache E-Mail schreiben wenn man zusätzlich noch Geld verdienen kann - so in etwa lief die Argumentation. Nicht dass sie viele Abmahnungen schreiben würde - sie muss viele abwehren, daher.
-
27. 02. 2012, 22:18 #7Mitglied
- Registriert seit
- Feb 2011
- Ort
- Bayern
- Beiträge
- 196
- Danksagungen
- 0
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
dreist, einfach nur dreist und frech
ich hoffe solchen leuten wird in naher zukunft mal ordentlich auf die finger geklopft, wie soll eine gesellschaft funktionieren mit menschen die aus reiner geldgier mitmenschen geradezu ausnehmen (modernes raubrittertum)
mal sehen wie lang sich die politiker noch bestechen lassen bis der widerstand gegen so lächerliche formen des urheberrechts letztlich doch zu groß wird
-
27. 02. 2012, 23:27 #8Mitglied
- Registriert seit
- Jan 2009
- Beiträge
- 84
- Danksagungen
- 0
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
Vielleicht sollte die Stadt Köln den Kartenersteller verklagen? Schließlich vergibt die Stadt die Baugenehmigungen und sorgt für das Straßennetz was eindeutig eine größere kreative Leistung ist als so manches was unter dem Deckmantel des Urheberschutzes zum Geldmachen verwendet wird.
-
28. 02. 2012, 00:03 #9
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
Nur mal eine einfache Frage, verfügte die Anwaltskanzlei über die Urheberrechte zur Erstellung eines Screenshots? Nein? Kann OffenesKoeln.de nun die Kanzlei abmahnen lassen?
Der Anwalt könnte dafür 2294 € erheben, darunter 828€ an Sachkosten für die Erstellung einer Kopie des Ausdrucks des Screenshots durch den Betreiber von OffenesKoeln.de, war ja nicht billig an diesen Nachweis zu kommen.
Oder denke ich da zu sehr ums Eck herum. Mich wundert sowieso, dass der Betreiber von OffenesKoeln.de sich darauf eingelassen hat und Selbstzensur übt. Schließlich gelten in diesem Fall die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung und Rechtsvorschriften zur Offenlegung von Ratsanträgen und -beschlüssen aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen. Da gibt es auch noch eine EU-Verordnung, die EU-Verordnung zum Informationsrecht der EU-Bürger vom Mai 2001, die ihrerseits kaum Spielraum für andere Interpretationen lässt. Any Verwaltungsjurist reading here?
Der Anwalt agiert sowieso auf gefährlichem Terrain, der Webseitenbetreiber hätte ja auch ein psychisches Leiden bsw. Depression haben können, durch die Abmahnung in ein Selbstzweifeltrauma verfallen und schon haben wir Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Oder der Webmaster ist herzkrank und braucht jetzt sechs Wochen Kur - Schadenersatzanspruch, Schmerzensgeld ... so risikofrei sind Abmahnung nicht, wenn der abmahnende Anwalt darauf verzichtet vorher eine Klärung des Sachstands vorzunehmen.
-
28. 02. 2012, 06:03 #10
-
28. 02. 2012, 08:08 #11Mitglied
- Registriert seit
- Oct 2011
- Beiträge
- 111
- Danksagungen
- 0
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
95€ für einen Screenshot nicht schlecht. Ich mach das sogar für 40 €.
-
28. 02. 2012, 08:40 #12
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
Ich würds schnell entfernen und gar nichts machen und hoffen, dass es vor Gericht geht. Ein Screenshot sagt nämlich mal gar nichts aus. Den hätte jeder in 10sek. mit Photoshop zaubern können.
-
28. 02. 2012, 10:32 #13Mitglied
- Registriert seit
- Mar 2008
- Beiträge
- 39
- Danksagungen
- 0
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
Gibt es da nicht diese 100 € Grenze für "geringfügige" Urheberrechtsverletzungen?
-
28. 02. 2012, 11:56 #14
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
Tja... hmm.. was ich immer sage: Abmahnanwälte an die Wand! (Und die schöpfer dieses Unrechtsgesetzes gleich mit)
-
28. 02. 2012, 12:24 #15Gesperrt
- Registriert seit
- Feb 2012
- Beiträge
- 92
- Danksagungen
- 0
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
obwohl etwas rechtens läuft und der rechteinhaber natürlich auch die möglichkeit hat sein recht durchzusetzen, so stellt der herr redakteur es dar als wären sie komplett unschuldig. oh wehe es nimmt jemand das gulli logo und verunglimpft es.
-
28. 02. 2012, 12:51 #16Mitglied
- Registriert seit
- Feb 2011
- Ort
- Bayern
- Beiträge
- 196
- Danksagungen
- 0
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
@gandore:
und in thailand ist gerade ein ehemaliger abgeordneter für 7 jahre in den knast gewandert weil er den könig beleidigt hat, das ist dort auch rechtens
trotzdem nicht weniger falsch
-
28. 02. 2012, 13:07 #17Gesperrt
- Registriert seit
- Feb 2012
- Beiträge
- 92
- Danksagungen
- 0
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
ich weiss ja das im gulli board viele personen die auffassung haben das man ohne konsequenzen alles kopieren möchte, aber diese auffassung teile ich leider nicht. am ende bleibt es falsch, so oder so. der inhaber der seite ist für den content verantwortlich, somit ist diese abmahnung absolut gerechtfertigt und da wird auch kein pirat irgendwas dran ändern können. manch einer sollte sich außerdem mal einig werden, da wird eine person aus dem amt gestürzt wegen urheberrechtsverletzungen und dann soll sowas unten durch fallen? nachwievor ist sich jeder selbst am nächsten, wie man hier auch sieht.
-
28. 02. 2012, 13:21 #18
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
Tolles Deutschland. Gierige Lackschuhaffen versenden den ganzen Tag lang tonnenweise Abmahnungen um sich an unschuldigen, überforderten Dienstleistern zu bereichern.
Geistiges Eigentum ist kein Eigentum mehr, wenn es veröffentlicht wurde. Wenn der Erschaffer nicht will, das andere seine Idee kopieren, soll er sie halt nicht an andere weitergeben. So einfach ist das.
Millionen (oder sogar Milliarden?) Menschen als Kriminell darzustellen, nur weil sie Informationen kopieren, die ein anderer als "seine" angibt, ist ganz sicher nicht der richtige Weg.
Was ist, wenn zwei Menschen zufällig mal genau dieselbe Idee haben, und das auch noch genau zur selben Zeit? Wer hat dann das Urheberrecht?
-
28. 02. 2012, 13:34 #19
Re: OffenesKoeln.de: Abmahnung in Höhe von 828 Euro für einen Kartenausschnitt
Ein bekannter von mir bekam eine Anwaltsrechnung über mehrere tausend Euro weil er eine Karte im Jahr 2007 für visualisierung des Weges zu einem Computertreffen benutzte.
Feht noch dass die Abmahnanwälte Schulen abmahnen weil die den Kindern anhand von Beispielen beibringen wie man Landkarten liest.
Abmahnanwälte gehören in einer durchsuchbare Datenbank im Internet für alle einsehbar veröffentlicht, mit Kanzlei, Foto, Privatadresse und Anzahl der Opfer. Nur so kann man die Menschen vor diesem Scum schützen.
Günther von Gravenreuth muss man übrigens nicht mehr eintragen, der hat sich selbst abgehackt.
-
28. 02. 2012, 14:42 #20Gesperrt
- Registriert seit
- Feb 2012
- Beiträge
- 92
- Danksagungen
- 0


Zitieren

mehr lesen...







Russland: Soziales Netzwerk...
Heute, 18:20 in gulli:news