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29. 02. 2012, 12:52 #1Chefredakteurin
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Staatstrojaner-Erfahrungsaustausch im März in Belgien
Das nächste Treffen der "Remote Forensic Software User Group", die sich regelmäßig informell trifft, um sich über staatliche Überwachungssoftware - sogenannte "Staatstrojaner" - auszutauschen, wird im März in Belgien stattfinden. Das genaue Datum und den genauen Ort hält man bislang geheim. Ob Deutschland teilnimmt, ist bislang unklar.
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29. 02. 2012, 14:05 #2Mitglied
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Re: Staatstrojaner-Erfahrungsaustausch im März in Belgien
Für was wird eigentlich der Staatstrojaner eingesetzt? Wird er zur Überwachung von den normalen Bürger oder von Terroristen eingesetzt?
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29. 02. 2012, 17:43 #3
Re: Staatstrojaner-Erfahrungsaustausch im März in Belgien
Eine Liste der Straftaten bei denen ein Verdächtiger durch Telekommunikationsüberwachung, einschließlich dem Einsatz eines solchen Trojaners, observiert werden darf findest du in §100a StPO, §23a ZFdG, §20k und §20l BKAG, in den für dich geltenden Landesgesetzen für das LKA sowie im "Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" für die Geheimdienste.
Ganz normale Bürger dürfen damit offiziell also nicht überwacht werden, es sei denn du bezeichnest jemanden, der im Jahr etwa 1kg Hanf umsetzt (also etwa 3g pro Tag) als 'ganz normal' und nicht als 'schwer kriminell'.
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