Ergebnis 1 bis 15 von 15
  1. #1
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    Avatar von Annika_Kremer
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    Standard Vorratsdatenspeicherungs-Studie: Datenschützer sieht keine Manipulation

    In einem Blogeintrag nimmt der Jurist und Datenschutz-Aktivist Patrick Breyer Stellung zur aktuellen Diskussion um die angeblich manipulierte Studie des Max-Planck-Instituts zur Vorratsdatenspeicherung. Breyers Fazit: es habe keine Manipulation gegeben; die zweite Version weiche lediglich von der ersten ab, da zuvor wichtige Fakten nicht berücksichtigt worden seien.

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  2. #2
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherungs-Studie: Datenschützer sieht keine Manipulation

    Wenn ich im ersten Gutachten lediglich Polizei und Staatsanwaltschaft befrage, dann ich ist das so, als ob ich Hr. Ziercke und Frau Harms befrage, ob sie einen Sinn in der Ein-und Fortführung der VDS sehen würden!

    Die Antwort könnten wir uns denken!

    Neee, brauchen wir nicht, sie blubbern sie ja permanent vor sich hin, wie eine psychische Störung!
    Geändert von Sempralon (12. 03. 2012 um 07:43 Uhr) Grund: Menno, warum sieht man Schreibfehler erst später?

  3. #3
    Wayne? Avatar von Nesch385
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherungs-Studie: Datenschützer sieht keine Manipulation

    Genau das meinte ich mit meinem anderen Kommentar zu der ersten News mit "Da fragt sich doch, was der alte Schwerpunkt gewesen sein soll?".
    Die Vorratsdatenspeicherungs-Befürworter sind ja ohnehin für ihre eigene Auslegung der Dinge bekannt.

  4. #4
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherungs-Studie: Datenschützer sieht keine Manipulation

    Hier glaubt doch wohl keiner, dass das Max-Planck-Institut solche Daten realitätsnah erheben kann.
    Wenn hier jemand Ahnung hat sind es Polizei, Staatsanwaltschaft und BKA, weil bei denen entsprechende Fallzahlen vorliegen.
    Ist ja im Grunde absolut einfach - da wird bei der Polizei Anzeige wegen eines Computerdeliktes erstattet (z.B. Ausspähen von Daten oder es wird ein Account widderechtlich genutzt - ausgehend von einer unbekannten IP-Adresse) und später ist ein Beschuldigter im Zusammenhang mit der Anzeige eingetragen oder nicht - sprich es konnte der Täter ermitteln werden oder nicht.
    Dafür gibt es ja die Vorgangsverwaltung bei den Polizeidienststellen, da lässt sich dass ja ganz simpel nachsehen und statistisch belegen. Und wenn dann nur eine Aufklärungsquote von 10 % bei solchen "Computerdelikten" da ist weil der Ermittler keine Daten über den IP-Nutzer bekommt, dann ist das Mist, weil die übliche Aufklärungsquote normalerweise bei ca. 55 % liegt.
    Da frage ich mich warum hier jeder gegen die Speicherung von BESTANDSDATEN ist. Da wird ja nichts verbotenes gespeichert. Wer hatte mit wem eine IP-Verbindung - mehr ist es nicht - oder wer hat mit wem "telefoniert".
    Ich muss doch heutzutage feststellen können, wer mich geschädigt hat mit welchem Betrüger ich "Kontakt" hatte von wem ich abgezockt wurde. Die Anzeigeerstatter merken das eben meist etwas später, dann ist die Frist für die Speicherung meist abgelaufen.
    Es sollte allerdings sichergestellt sein, dass nur ein bestimmter Personenkreis Zugang zu solchen Daten hat. Aber da wird immer propagiert, dass die Freiheit im Internet gefährdet wäre. Was wird denn schon gespeichert - nur welche IP mit welcher IP Kontakt hatte. Die Daten liegen sicherlich sowieso bei den Providern herum werden nur nicht herausgegeben.
    Die Freiheit im Internet ist viel eher gefährdet, wenn die Provider die Übertragungsgeschwindigkeit im Netz beschneiden und drosseln - dagegen sollte man was machen.

  5. #5
    Zornbürger Avatar von Abijar
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherungs-Studie: Datenschützer sieht keine Manipulation

    Zitat Zitat von gt-four Beitrag anzeigen
    Und wenn dann nur eine Aufklärungsquote von 10 % bei solchen "Computerdelikten" da ist weil der Ermittler keine Daten über den IP-Nutzer bekommt, dann ist das Mist, weil die übliche Aufklärungsquote normalerweise bei ca. 55 % liegt.
    Die Aufklärungsrate von Internetdelikten liegt, je nach Deliktstruktur, bei 70-85%.
    Lediglich 2% aller Anfragen bzgl. der Verbindungsdaten laufen ins Leere.
    Der Vergleich mit anderen Ländern in denen die VDS vorhanden ist, zeigt auch, dass dadurch kein wirklicher Fortschritt im Bereich der Aufklärung oder Prävention zu verzeichnen ist.

    Fazit: Geringster Nutzen, aber hohes Missbrauchspotential. Daher ist die VDS auch abzulehnen.

  6. #6
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherungs-Studie: Datenschützer sieht keine Manipulation

    Zitat Zitat von Abijar Beitrag anzeigen
    Die Aufklärungsrate von Internetdelikten liegt, je nach Deliktstruktur, bei 70-85%.
    Lediglich 2% aller Anfragen bzgl. der Verbindungsdaten laufen ins Leere.
    Der Vergleich mit anderen Ländern in denen die VDS vorhanden ist, zeigt auch, dass dadurch kein wirklicher Fortschritt im Bereich der Aufklärung oder Prävention zu verzeichnen ist.

    Fazit: Geringster Nutzen, aber hohes Missbrauchspotential. Daher ist die VDS auch abzulehnen.
    LOL - wo hast Du denn diese Zahl her - ist die aus dem gefakten Gutachten der L-Sch?

    Ich hab meine Daten aus unserer Statistik - alleine für Januar und Februar waren bei einer "Kleinstdienststelle" 20 Fälle zu bearbeiten - bei zwei der Fälle waren noch Verbindungsdaten erhältlich/abrufbar. Außerdem habe ich rückblickend die Zahlen geprüft - vorher waren es bis zu 70 % ab März 2010 mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ging die Aufklärung bis auf ca. 10 % zurück.
    Außerdem gibt es ja ein Gutachten des BKA (ca. 130 Seiten), da sind die Zahlen insoweit bestätigt.

  7. #7
    Zornbürger Avatar von Abijar
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherungs-Studie: Datenschützer sieht keine Manipulation

    Zitat Zitat von gt-four Beitrag anzeigen
    LOL - wo hast Du denn diese Zahl her - ist die aus dem gefakten Gutachten der L-Sch?
    http://www.vorratsdatenspeicherung.d...55/79/lang,de/ Die Daten kann man ja problemlos mit den entsprechenden Statistiken des BKA abgleichen.

    Zitat Zitat von gt-four Beitrag anzeigen
    Ich hab meine Daten aus unserer Statistik - alleine für Januar und Februar waren bei einer "Kleinstdienststelle" 20 Fälle zu bearbeiten -
    bei zwei der Fälle waren noch Verbindungsdaten erhältlich/abrufbar. Außerdem habe ich rückblickend die Zahlen geprüft - vorher waren es bis zu 70 % ab März 2010 mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ging die Aufklärung bis auf ca. 10 % zurück.
    Außerdem gibt es ja ein Gutachten des BKA (ca. 130 Seiten), da sind die Zahlen insoweit bestätigt.
    Also wenn bei eurer Dienststelle die Aufklärungsrate von 70% auf 10% gesunken ist, obwohl sich laut BKA-Statistik die Aufklärungsquote bundesweit nicht signifikant geändert hat...

    Anton Schlecker würde diese Filiale dicht machen.

  8. #8
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherungs-Studie: Datenschützer sieht keine Manipulation

    Zitat Zitat von Abijar Beitrag anzeigen
    http://www.vorratsdatenspeicherung.d...55/79/lang,de/ Die Daten kann man ja problemlos mit den entsprechenden Statistiken des BKA abgleichen.



    Also wenn bei eurer Dienststelle die Aufklärungsrate von 70% auf 10% gesunken ist, obwohl sich laut BKA-Statistik die Aufklärungsquote bundesweit nicht signifikant geändert hat...

    Anton Schlecker würde diese Filiale dicht machen.
    ... geht ja hier schon los:

    Quelle Gutachten BKA

    c.) Ergebnisse der Auskunftsersuchen
    Von den bezüglich der zu 5082 Anschlüssen gestellten Auskunftsersuchen wurde
    o 790 (15,55 %) durch den Telekommunikationsanbieter entsprochen und
    o 4292 (84,45 %) durch den Telekommunikationsanbieter nicht entsprochen.

    ...

    Anlasstaten für die 4256 negativ beauskunfteten Ersuchen im Bereich der Strafverfolgung waren in 98,07% der Fälle solche des StGB (4174 Anschlüsse). Die übrigen Fälle bezogen sich auf Anlasstaten nach dem Nebenstrafrecht, dabei stellten 0,70 % der Fälle (30 Anschlüsse) Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, 0,66 % gegen das Betäubungs-mittelgesetz (28 Anschlüsse), 0,52 % gegen das Urheberrechtsgesetz (22 Anschlüsse) sowie 0,05 % gegen die ChemVerbotsV / das ChemG (2 Anschlüsse) dar.

    ...

    Die nicht erfolgte Beauskunftung betraf in 99,16 % der Fälle (4256 Anschlüsse) den
    Bereich der Strafverfolgung und hatte zur Folge, dass die zu Grunde liegende Straftat in
    o 82,73% der Fälle (3521 Anschlüsse) nicht,
    o 12,22 % der Fälle (520 Anschlüsse) unvollständig und
    o 5,05 % der Fälle (215 Anschlüsse) erst zu einem späteren Zeitpunkt bzw.
    wesentlich erschwert
    aufgeklärt werden konnte.

    ...

    usw. usw.

    vermutlich hast du das Gutachten erst gar nicht gelesen ... wenn man natürlich die übrigen 15,55 % als Fälle annimmt ... na ja dann ... alles klar mit welchem Witzbold ich hier „diskutiere“ ...

    ... meine Zeit mit dir hier zu verblödeln ist mir eigentlich zu schade!

  9. #9
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    Avatar von Annika_Kremer
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherungs-Studie: Datenschützer sieht keine Manipulation

    Diskutiert bitte sachlich und ohne herum zu meckern.

  10. #10
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherungs-Studie: Datenschützer sieht keine Manipulation

    Zitat Zitat von Annika_Kremer Beitrag anzeigen
    Diskutiert bitte sachlich und ohne herum zu meckern.

    Zitat Zitat von Abijar
    ... Anton Schlecker würde diese Filiale dicht machen...
    (ist das sachlich?)

    @Abijar
    hier der Link zu dem Gutachten:

    http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Do...ublicationFile

  11. #11
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    Avatar von Annika_Kremer
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherungs-Studie: Datenschützer sieht keine Manipulation

    Nein, ist es nicht, unter anderem deshalb mein Hinweis. Und jetzt diskutiert bitte ALLE sachlich wie erwachsene Menschen.

  12. #12
    Zornbürger Avatar von Abijar
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherungs-Studie: Datenschützer sieht keine Manipulation

    So, hab es gelesen. Nette Statistik dazu, wie viele Anfragen ins Leere laufen, aber keine wirkliche Aussage, inwieweit die Auskünfte überhaupt zu einer Aufklärung hätten führen können.

    Die Darstellung ist ziemlich einseitig. Grundlegende Aspekte wie Anonymisierungsdienste, Alter der Delikte oder überhaupt die örtliche Herkunft entsprechender IP werden überhaupt nicht angesprochen.

    Wird das überhaupt geprüft, oder einfach stur jede IP abgefragt? Bevor man sich aufgrund einer solchen "Statistik" ein objektives Bild machen kann, sollte diese erst einmal so aufbereitet werden, dass sie auch ein objektives Bild vermitteln kann.

    Betrachte ich mir aber die Kriminalitätsstatistik des BKA mit besonderem Augenmerk auf die Verbreitung von KiPo (184b) (was ja eines der Zugpferde der VDS ist), ergibt sich ein Bild, dass nicht wirklich für die VDS spricht.

    Jahr: Fälle: Aufklärung in%:
    2005 3788 73,4
    2006 2773 73,0
    2007 2525 75,3
    2008 2755 68,5
    2009 3145 76,9

    2010 2687 69,4

    Die VDS scheint nicht wirklich signifikant etwas an der Aufklärungsquote zu ändern.

  13. #13
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherungs-Studie: Datenschützer sieht keine Manipulation

    Die Aufklärungsquote pro Anzahl Fälle bezieht sich ja auf bekannt gewordene Fälle. Demgegenüber steht die Dunkelziffer der unbekannten Fälle, die sicherlich sehr hoch ist.

    Würde jetzt die Aufklärungsquote bei bekannten Fällen bei 20 % sein – könnte man „die Filiale tatsächlich schließen“.

    Bei den bekannten Fällen/Tätern brauch ich keine IP, da hab ich den PC und sehe die KiPo Bilder. Da habe ich einen Nachweis und kläre den Fall gerichtsverwertbar auf. Allerdings werden im Rahmen der Durchsicht des PC oft weitere Mittäter festgestellt.
    Sei es in Form von Protokolldaten von Chatverläufen (ICQ, ooVoo usw.), E-Mails und vieles mehr, wobei in sehr vielen Fällen auf die tatsächlichen Täter dann nicht mehr zurückgegriffen werden kann, weil die Speicherfristen für die IP-Adresse, die sich z. B. hinter einer ICQ-Adresse befindet/befand, abgelaufen sind und eine Anschlussinhaber nicht mehr erfragt/ermittelt werden kann. Oder auch weil der Provider im Ausland sitzt und eine Auskunft erst gar nicht eingeholt werden kann.
    In der Praxis heißt das ich habe einen Täter, der mit 20 Leuten KiPo getauscht hat und in Verbindung stand, aber ich kann vielleicht gerade noch einen Mittäter aufgrund einer IP ermitteln. Na da geht jetzt aber die „tatsächliche Aufklärungsquote“ in den Keller.
    Ich hab dann rein rechnerisch 21 Straftäter und lediglich 2 Täter ermittelt. Die anderen werden insoweit durch die VDS gewissermaßen geschützt. Andererseits habe ich zwei Fälle mit KiPo und eine Aufklärungsquote von 100 % andererseits 19 weitere Täter. Hmm, Statistik eben.

    >wird das überhaupt geprüft, oder einfach stur jede IP abgefragt?<

    Es wird nie einfach nur jede IP abgefragt. Es muss ein handfester Fall vorliegen. Ich verstehe ehrlich gesagt die Frage gar nicht so richtig - wenn es eine ist?

    Bei Verbindungsdaten – also einer Vielzahl von IP-Adressen, da wird ein richterlicher Beschluss benötigt und der muss hieb und stichfest begründet sein.
    Habe ich eine IP für einen bestimmten Zeitpunkt mit Datum und Uhrzeit (A stand mit B am/um via IP in Verbindung), dann kann ich bzw. der Staatsanwalt über den Provider die Bestandsdaten bzw. den Anschlussinhaber gem. TKG erfragen und erhalte Auskunft - wenn ich nicht zu spät bin (Speicherfrist).

    Aber in der Praxis ist man fast immer zu spät – denn bis der Anzeigeerstatter gemerkt hat, dass er mittels Internet abgezockt worden ist und dass von seinem Konto abgebucht wurde ist meist die Speicherfrist von ein paar Tagen abgelaufen. Und dann hilft auch nicht das „tolle Einfrierverfahren“ der L-Sch, weil es dann nichts mehr zum „Einfrieren“ gibt. Die Sache ist gelaufen, die IP ist zwar da, aber mir sagt keiner wer sie hatte.

  14. #14
    Zornbürger Avatar von Abijar
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherungs-Studie: Datenschützer sieht keine Manipulation

    Zitat Zitat von gt-four Beitrag anzeigen
    Die Aufklärungsquote pro Anzahl Fälle bezieht sich ja auf bekannt gewordene Fälle. Demgegenüber steht die Dunkelziffer der unbekannten Fälle, die sicherlich sehr hoch ist.
    Richtig. Nur was haben die unbekannten Fälle mit der VDS zu tun? Ok, man kann über einen längeren Zeitraum zurückverfolgen, wer mit wem im Kontakt war, nur zeigt die Statistik (des BKA), dass es hierbei weder zu einer wirklich aussagekräftigen Erhöhung der Fälle oder deren Aufklärung gekommen ist. Davon Abgesehen sollte ja auch ein Anfangsverdacht vorhanden sein, welcher Ermittlungen einleitet und somit nicht mehr unter das Dunkelfeld fällt.

    Zitat Zitat von gt-four Beitrag anzeigen
    Hmm, Statistik eben.
    s.o.

    Zitat Zitat von gt-four Beitrag anzeigen
    Es wird nie einfach nur jede IP abgefragt. Es muss ein handfester Fall vorliegen. Ich verstehe ehrlich gesagt die Frage gar nicht so richtig - wenn es eine ist?
    Ich wollte wissen, ob vor der Abfrage auch mal überprüft wird, ob die IP nicht womöglich zu einem TOR-Exit, ausländischen Provider o.Ä. führt. Das ist in dem Zusammenhang nämlich durchaus interessant.

  15. #15
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    Standard Re: Vorratsdatenspeicherungs-Studie: Datenschützer sieht keine Manipulation

    Zitat Zitat von Abijar Beitrag anzeigen
    Richtig. Nur was haben die unbekannten Fälle mit der VDS zu tun? Ok, man kann über einen längeren Zeitraum zurückverfolgen, wer mit wem im Kontakt war, nur zeigt die Statistik (des BKA), dass es hierbei weder zu einer wirklich aussagekräftigen Erhöhung der Fälle oder deren Aufklärung gekommen ist. Davon Abgesehen sollte ja auch ein Anfangsverdacht vorhanden sein, welcher Ermittlungen einleitet und somit nicht mehr unter das Dunkelfeld fällt.
    Na ja, die unbekannten Fälle könnten auch geklärt und die Mittäter festgestellt werden - s. o. Beispiel - ein Täter weitere 20 Mittäter. Ein Anlass ist ja von Beginn an da. Allerdings bis die Ermittlungen richtig anlaufen und der PC des Täters forensisch durchgesehen ist dauert es und dann ist die kurze Zeitspanne der VDS im Wege.
    Es ist ja nicht so, dass im Sinne von ... mal sehen wer sich im Internet mit wem trifft und was wer macht und dann lass ich mir mal schnell die Anschlussinhaber dieser IP-Adressen geben ... ermittelt wird, sondern es muss ja immer ein dringender Tatverdacht vorliegen um anfragen zu können.



    Zitat Zitat von Abijar Beitrag anzeigen
    Ich wollte wissen, ob vor der Abfrage auch mal überprüft wird, ob die IP nicht womöglich zu einem TOR-Exit, ausländischen Provider o.Ä. führt. Das ist in dem Zusammenhang nämlich durchaus interessant.
    Die IP wird insoweit geprüft, ob es überhaupt Sinn macht anzufragen. Es wird vorher festgestellt, ob es einen "auskunftswilligen", "auskunftsfähigen" (deutschen) Provider gibt. Im Falle einer ausländischen IP oder einem ggf. "gehacktem Server in Hinterindien" oder einer gefakten Mail mit gefälschten IPs kann man sich ja die Anfragen regelmäßig ersparen. Das wird vermerkt, dass es sich offensichtlich um eine Auslandstat handelt und der Staatsanwalt entscheidet, ob in solchen Fällen ein Rechtshilfeersuchen ins Ausland geschickt wird. Es kommt ja auch auf die schwere des Deliktes an.

  16.  
     
     

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