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18. 03. 2012, 13:30 #1
Megaupload-Gründer DotCom könnte Wertgegenstände zurückerhalten
Der Gründer des nun geschlossenen Dateihosters Megaupload, Kim DotCom, könnte seine beschlagnahmten Wertsachen schon bald zurückerhalten. Grund ist ein falsch ausgefülltes Formular der zuständigen Polizei, das vom zuständigen Gericht jüngst für ungültig erklärt wurde. Fälschlicherweise gab man dem Beschuldigten nicht die Chance, sich vor Gericht bezüglich der Konfiszierung zu rechtfertigen.
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18. 03. 2012, 13:35 #2
Re: Megaupload-Gründer DotCom könnte Wertgegenstände zurückerhalten
Das haben die sicher gemacht damit er sich als Deutscher heimischer fühlt. Hier gewinnt man schließlich auch fast immer dadurch das die Behörden totale Scheisse bauen.
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18. 03. 2012, 13:42 #3
Re: Megaupload-Gründer DotCom könnte Wertgegenstände zurückerhalten
Da hat wohl das FBI zu viel druck ausgeübt und vergessen das wir hier in Europa noch paar bürger gesetze haben.
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18. 03. 2012, 14:18 #4Mitglied
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Re: Megaupload-Gründer DotCom könnte Wertgegenstände zurückerhalten
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18. 03. 2012, 17:27 #5
Re: Megaupload-Gründer DotCom könnte Wertgegenstände zurückerhalten
Wie sieht es eigentlich hierzulande aus wenn z.B. der Name in einem Hausdurchsuchungsbeschluss falsch geschrieben ist?
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18. 03. 2012, 19:35 #6
Re: Megaupload-Gründer DotCom könnte Wertgegenstände zurückerhalten
da sag doch noch mal einer: "Unrecht Gut gedeihet nicht."
die Anwälte werden Himmel und Hölle in Bewegung setzen, damit er seine ergaunerten Kröten zurückerhält..
Spoiler:
.um ihn dann in den Knast zu schicken und das Geld untereinander aufzuteilen...

wie es hier aussieht wenn der Name falsch geschrieben ist würde mich auch interessieren.Spoiler:
vielleicht wird er von dem diensthabenden Politzei Azubi durchgeschwärzt und handschriftlich durch den korrekten ersetzt...
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19. 03. 2012, 10:54 #7Mitglied
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Re: Megaupload-Gründer DotCom könnte Wertgegenstände zurückerhalten
@Shadow27374 und Adlerauge123
In Deutschland gilt allgemein, dass offensichtliche Tippfehler keine Auswirkung auf die Rechtswirksamkeit eines Durchsuchungsbeschlusses oder Beschlagnahmungsanordnung haben. (Bsp. aus Meier wird Meire)
Bei Fehlern, wo zu vermuten ist, dass andere Unrichtigkeiten vorliegen haben die Amtspersonen die Möglichkeit nach der Beschlagnahme innerhalb von drei Tagen bei dem zuständigen Richter eine entsprechende Anordnung für die beschlagnahmten Dinge einzuholen und dies somit zu heilen. (Ist de jure etwas komplizierter, aber so mal einfach erklärt.)
Solltet ihr einmal in die Lage kommen, schreibt schön groß und quer über das Blatt "Ich widerspreche hiermit der Anordnung. Datum/Unterschrift". Das dürft ihr und das ist KEINE Urkundenfälschung wie Euch eventuell Beamte weismachen wollen.
Gruß
Coyotitofirst
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