Thema: Abmahnung xjuggler.de
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18. 04. 2012, 17:40 #101Mitglied
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Re: Abmahnung xjuggler.de
Es wäre super, wenn jemand, der die Anhänge bekommen hat, kurz erzählt was darin steht. Möglicherweise ja auch Angaben über die Zahl der Abgemahnten etc.
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18. 04. 2012, 17:45 #102Mitglied
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Re: Abmahnung xjuggler.de
Es handelt sich um eine professionelle Rundmail mit "Microsoft Office Outlook 11"
Der Mailserver ist bei einer Firma aus Unna, scheint also authentischer Absender zu sein..
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18. 04. 2012, 17:47 #103Mitglied
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Re: Abmahnung xjuggler.de
NÄCHSTE MAIL:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
da unsere anwaltliche Aktion sehr großen Wirbel verursacht hat, möchten wir über diesen Weg
gerne eine persönliche Stellungnahme abgeben, um einige Irrtümer auszuräumen und auch etwas
besser über die Hintergründe aufzuklären.
Interessanterweise konnten wir in den letzten Tagen bei allen Gesprächen und auch Beiträgen
(z.B. in Foren) die wohl wichtigste Frage nicht hören:
Wird oder wurde der Jugendschutz bei X-Juggler korrekt gehandhabt?
Wir können Ihnen versichern, dass diese Frage mit Nein beantwortet werden kann und wir das auch
beweisen können. Wir haben in den letzten Monaten regelmäßig, verschiedene Anmeldungen durch-
geführt und sie wurden immer ohne Prüfung frei geschaltet.
Wir erklären Ihnen das kurz anhand der 3 Anhänge dieser Mail:
Der Zugang erfolgt über eine Anmeldung online, wie in Anhang 1 zu sehen. Dort haben Sie dann
die Möglichkeit Ihre Daten korrekt anzugeben, um frei geschaltet zu werden. Leider besteht aber
auch die Möglichkeit als Minderjähriger mit verändertem Geburtsdatum oder auch mit frei
erfundenen Personen Angaben zu machen. Dies ist im Beispiel bei Anhang 1 erfolgt. Im Falle
eines funktionierenden Jugendschutzes müsste die Anmeldung dann bei Anhang 2 enden. Dies
ist aber nicht der Fall, sondern es erfolgt mit einer kurzen zeitlichen Verzögerung die Freischaltung
des Accounts (Anhang 3) und der freie Zugang zu allen Angeboten, also auch der volle Zugang zu
den Filmen, Titelbildern, Begleitfotos und Texten, sowie die Möglichkeit der Beschaffung der DVD’s.
Das bedeutet, dass Jeder mit veränderten Daten, ungeprüften Zugang zu Ihren Angeboten bekommen
konnte und damit in jedem Fall schon ein Jugendschutzverstoß vorliegt.
Natürlich war uns klar, das in dieser Situation mit Sicherheit von Seiten des Portals erklärt
wird, dass das Zufall sei und manchmal Fehler passieren, deshalb haben wir das Ganze
über einen längeren Zeitraum dokumentiert, um klar aufzuzeigen, dass es sich bei der
fälschliche Handhabung des Jugendschutzes, um ein durchgängiges Muster handelt.
Des Weiteren haben wir ebenfalls alle anderen Vorgänge, wie z.B. Bestellungen dokumentiert,
damit ein komplettes Bild entsteht.
Es geht bei dieser Sache nicht um eine Lappalie oder vernachlässigbares Fremdverschulden,
sondern Sie sind beim Anbieten aller pornographischen und auch indizierten Filmen für den
Jugendschutz im Netz selbst verantwortlich, dass beginnt mit der Auswahl Ihrer Plattform.
Diese Verantwortung bleibt für Sie auch bestehen, selbst wenn Sie nicht selbst der Betreiber
der Plattform sind. Zusätzlich hat XJuggler selbst die Verantwortung (siehe AGB’s) an Sie
weitergegeben. Das heißt auch, Sie müssen erstmal alleine für die aktuellen und auch zusätzlich
entstehende Kosten aufkommen. Man kann diese Tatsache sehr gut daran erkennen, dass
Ihnen unseres Wissens, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zur Verfügung gestellt wurde.
Was auf den ersten Blick wie Unterstützung aussieht, heißt für uns im Klartext, dass Sie die
Sache mal schön alleine ausfechten sollen. Dies führt höchstens zu einer Verzögerung, ändert
aber nichts an den Verstößen, die dann vor Gericht verhandelt werden.
XJuggler hat sich nach aktuellem Stand und unserem Wissen, nicht zu dem tatsächlichen
Thema, nämlich der Verletzungen des Jugendschutzes geäußert, woraus Sie durchaus ableiten
können, wie die aktuelle Situation tatsächlich ist.
Dabei stellt sich eine Frage für uns: „Wozu sollte außerdem die Abgabe dieser Erklärung dienlich
sein, wenn keine Verstöße vorliegen sollen?
Auch wenn wir in erster Linie die Bösen sind, so hat die gesamte Situation XJuggler verschuldet,
indem das Portal seine Pflichten verletzt hat und Sie dafür haftbar gemacht werden können. Das
Portal verdient Verkaufsprovisionen und Sonstiges damit, dass viele Kunden angemeldet sind und
möglichste viele Verkäufe stattfinden, aber Sie als Verkäufer übernehmen die volle Haftung.
Deshalb stellt sich für uns nur die Frage, ob Sie das gerichtlich mit uns klären möchten, oder
aber sich die jetzt entstehenden Kosten leisten und einen Schadensersatzanspruch gegen
XJuggler ins Auge fassen.
Es geht hier also in erster Linie, um das Anbieten (laut Jugendschutz schon strafbar), also das
zugängig machen der FSK18 Artikeln (inkl. Bilder) und die Möglichkeit der Bestellung und
Beschaffung dieser Artikel für nicht überprüfte Personen (auch Minderjährige). Wir mussten deshalb
auch nicht bei Jedem einen Kauf mit Versand durchführen, da uns das Thema „Art des Post-
versandes“ primär nicht interessiert hat.
Hier gerne noch ein paar Infos zum Hintergrund, wie das ganze Thema entstanden ist:
Die ganze Sache wurde von unserer Seite verfolgt, nachdem ein uns bekannter privater Verkäufer
bei XJuggler, von einem Käufer wegen Verstoßes gegen den Jugendschutz angezeigt wurde. Dies
hatte ein komplettes Verfahren, sogar Beschlagnahmung des PC’s zur Folge. Die Kripo hat dann
festgestellt, dass der Jugendschutz laut Gesetz nicht erfüllt wurde. Es wurde dann durch die Kripo
ebenfalls festgestellt, das es gegen XJuggler kein Handhabe gibt, sondern alleine die Verkäufer für
die Einhaltung des Jugendschutzes verantwortlich gemacht werden können. Das Ganze wurde von
offizieller Stelle so festgestellt und es gab für den Verkäufer eine Geldstrafe.
Aus diesen Gründen und da wir als Mitbewerber auch mehr Möglichkeiten besitzen, haben wir uns
dann mit dem Thema in den letzten Monaten beschäftigt und sind zu dem Schluss gekommen, das
wir in der Sache aktiv werden, um die Verletzungen des Jugendschutzes zu beenden.
Es ab also nur zwei Möglichkeiten für uns zu handeln, entweder das zivilrechtliche (Abmahnung)
oder das strafrechtliche Verfahren (polizeiliche Anzeige) durchzuführen. Wir haben uns dann für
Ersteres entschieden, da man davon ausgehen durfte, das ein normaler Brief an Sie nicht zu
Veränderungen geführt hätte und die zweite Möglichkeit erstmal keine direkten Auswirkungen für
XJuggler gehabt hätte.
Es geht als Erstes darum, dass Sie solange der Jugendschutz nicht korrekt durchgeführt wird, das
Anbieten von FSK18 Filmen auf XJuggler unterlassen. Zum Zweiten geht es darum, dass alle Verkäufer
den Betreiber XJuggler dazu bewegen, den Jugendschutz korrekt durchzuführen.
Ob die Verstöße beim Jugendschutz inzwischen abgestellt wurden, kann uns Allen nur die Firma
XJuggler beantworten, die aber mit solch einer Erklärung gleichzeitig Ihre Verstöße einräumen würde.
Auch wenn wir den Ärger aller Beteiligten verstehen können, so sind doch einige Äußerungen, auch
in Foren, äußerst bedenklich, auch die Veröffentlichung der Daten von Familie Krause. Wir sind noch
in Beratung wie wir dagegen vorgehen werden.
Von unserer Seite war es wichtig anhand eines Falles aufzuzeigen, dass es sich hierbei um ein absolut
wichtiges Thema für alle Kunden im Netz handelt und wir sind der Familie Krause dankbar, dass sie
uns dabei unterstützt. Es gibt glücklicherweise noch genügend Eltern, die dieses Thema interessiert
und die sich für den Schutz ihrer Kinder einsetzen möchten.
Zu anderen persönlichen Verunglimpfungen und seltsamen Erkenntnissen möchten wir uns eigentlich
nicht äußern, allerdings darauf hinweisen, das Keiner von uns zu irgendwelchen dubiosen Institutionen
(z.B. Abmahnfirmen) gehört oder das geschäftlich betreibt.
Hochachtungsvoll
Gunter Gaudl
für die Fet-X GmbH
Meine Nummer lautet: 02308-9308252"
Anhänge: 3 (2 Bilder, 1 HTML Dokument)
Die Bilder (Screeshots):
http://www.image-share.eu/share/339161-Berti02.jpeg
http://www.image-share.eu/share/339162-Berti01.jpegGeändert von Hordes-Prime (18. 04. 2012 um 18:03 Uhr)
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18. 04. 2012, 18:05 #104
Re: Abmahnung xjuggler.de
Mitlerweile haben sich alle gängigen Anwaltsportale dazu gemeldet:
http://www.anwalt24.de/beitraege-new...rtal-x-juggler
http://www.anwalt.de/rechtstipps/abm...un_025611.html
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18. 04. 2012, 18:06 #105Mitglied
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Re: Abmahnung xjuggler.de
Nachdem ich das Schreiben jetzt mehrmals studiert habe, fallen mir 3 Sachen ins Auge:
1. Wenn alleine das zur Schau stellen von FSK18 Artikeln strafbar ist, müsste beispielsweise Amazon ständig abgemahnt werden, da dort Cover und Titel von FSK18 Filmen dargestellt werden.
2. und 3: Es wird ja im Schreiben von "anwaltliche Aktion" gesprochen und darauf hingewiesen, dass "nicht bei jedem Kauf ein Versand erfolgen musste". Heißt dies im Umkehrschluss, dass also alles über Testkäufe+Storno gelaufen ist und dies eine einmalige Aktion war? Oder kommen da noch weiter Schreiben an andere Verkäufer in Betracht? Ich meine, wenn das Ganze jetzt so geklärt wird, nämlich mit einer Rundmail an alle Abgemahnte, sollte die Aktion ja wohl durch sein?
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18. 04. 2012, 18:13 #106Mitglied
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Re: Abmahnung xjuggler.de
Nein Nein,d er Herr Gaudl möchte ja Geld sehen. Er ist der rechtschaffende Mensch und alle anderen die Straftäter.
Selbst wenn nicht mal an irgendwen versendet wurde und er somit nicht mal feststellen kann, dass Minderjährige FSK18 Titel erhalten haben, so stellt er in den Raum dass XJuggler die Möglichkeit für Minderjährige bietet, FSK18 Artikel zu bestellen.
Und weiterhin, dass XJuggler sich von diesem vermeintlichen Fehler durch die AGB freispricht und jegliche Verantwortung auf die Käufer überträgt.
Das aber widerspricht doch dann schon völlig einem Identitätscheck bei der Anmeldung...selbst wenn der nicht funktionieren würde.
Aber so gesehen könnte sich XJuggler diesen Kram ja dann generell sparen.
Denke nicht, dass das so einfach ist wie es sich Hr Gaudl vorstellt.Geändert von Hordes-Prime (18. 04. 2012 um 18:18 Uhr)
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18. 04. 2012, 18:20 #107Mitglied
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Re: Abmahnung xjuggler.de
es muss kein tatsächlicher kauf stattfinden? und so unsere daten einheimsen. aber kontodaten fälschen is o.k.?
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18. 04. 2012, 18:22 #108Elendradeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Abmahnung xjuggler.de
Amazon bietet zwar FSK 18, aber keine indizierten Titel an. Deshalb ist das soweit in Ordnung
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18. 04. 2012, 18:23 #109Mitglied
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Re: Abmahnung xjuggler.de
Aber liege ich so falsch mit der Behauptung, dass XJuggler Filme dahingehend prüft ob sie indiziert sind?
Dürfen indizierte Filme denn überhaupt öffentlich verkauft werden?Geändert von Hordes-Prime (18. 04. 2012 um 18:31 Uhr)
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18. 04. 2012, 18:40 #110Mitglied
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Re: Abmahnung xjuggler.de
Indizierte Filme dürfen erst ab 18 beworben und verkauft werden. Deshalb sind entsprechende Bilder bei Xjuggler auch verpixelt. Das sollte eigentlich die Barriere sein, um indizierte Filme im Internet anzubieten. Jeder FSK18 Erotikstreifen ist nämlich indiziert.
Und glaub mir, bei Xjuggler werden auch beschlagnahmte Filme verkauft. Das darf eigentlich gar nicht sein.
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18. 04. 2012, 18:40 #111Elendradeaktiviertes Benutzerkonto
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18. 04. 2012, 18:46 #112Mitglied
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Re: Abmahnung xjuggler.de
Was macht dann den Unterschied zwischen FSK18 und der Indizierung aus?
Wiki definiert Indizierung entsprechend:
http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung
Nach dem Inhalt wäre für mich alles was FSK18 ist ein Index-Fall da "jugendgefährdend" ab 18 nicht mehr gilt.
Aber bei Saturn etc liegen auch FSK18 DVDs rum...oder lagen bis vor kurzem in roten Hüllen
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18. 04. 2012, 18:46 #113Mitglied
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18. 04. 2012, 18:52 #114Mitglied
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Re: Abmahnung xjuggler.de
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18. 04. 2012, 19:14 #115Mitglied
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18. 04. 2012, 19:31 #116Mitglied
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Re: Abmahnung xjuggler.de
Alleine die Tatsache, dass sich der Abmahner an seinem Anwalt vorbei direkt an die Abgemahnten wendet, hat für mich etwas satirisches. Ich würde vermuten, hier geht gerade jemandem der Popo auf Grundeis...
Marty
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18. 04. 2012, 20:21 #117Mitglied
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Re: Abmahnung xjuggler.de
Leute zu den Bildern:
wir haben die doch nicht reingestellt! wir betreiben auch nicht den webserver. Das ist allein Sache von xjuggler! Selbst wenn niemand ein Angebot eingestellt hat, kann man doch Bild & Text zu einem Video sehen! ( Suchfunktion )
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18. 04. 2012, 20:34 #118Mitglied
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Re: Abmahnung xjuggler.de
Ganz ehrlich so eine versuchte "panik mache" war zu erwarten.
Wie von xjuggler bereits gesagt wurde, wenn die vorgehensweise auf den plattformen öffentlich gemacht werden / gepostet werden,
ist die Gegenseite in bilde und dann sind solche -massen mails- auch kein wunder.
Möchte den inhalt ganz stark unter versuchte panikmache abstempeln.
Und der gutherzige Herr Gaudl der sich als missionar der Jugend versteht und sie schützen mag, kann dies nur durch massenabmahnungen und eine stange Geld.
Der inhalt der mail klingt für mich extrem aufgebauscht.
( unglaubwürdig )
wie marty bereits sagte,
da geht jemanden das hinterteil auf grundeis.
( oder wartet er noch auf den Geldsegen??? )
MfG
Toxic-Angel
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18. 04. 2012, 20:35 #119Mitglied
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18. 04. 2012, 20:41 #120Mitglied
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Re: Abmahnung xjuggler.de
woher weisst du das es nicht ALLE sind?
Das wird uns nur xJuggler beantworten können, zumal ich denke Gewerbliche Anbieter der grösseren Firmen werden eine eigene Rechtsberatung haben und sich nicht in Foren melden.
aber dieselben Fragen habe ich mir bereits auch gestellt.
und für mich die oben genannten aussagen ausgewürfelt.


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