Thema: Hilfe Ich wurde erwischt!
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28. 12. 2012, 12:20 #1Mitglied
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Hilfe Ich wurde erwischt!
Also folgendes ist passiert: Heute früh ruft mich mein Dad an und sagt er sei stinksauer, weil er Post von der Kripo aus Köln bekommen hat in der es darum geht dass er ein Spiel Namens Dead Island runtergeladen haben soll und dafür jetzt 2400 (1500 wegen Hersteller und 900 wegen Rechtsanwalt) zahlen. Ich meine das ganze war natürlich ich , er wohnt woanders aber mein Internet läuft auf ihn. Außerdem bin ich erst 15 und wir haben gerade nicht sooo den Geldscheißer im Haus. Ich will jetzt bitte nichts hören wie "Ja warum machst du dann sowas bla bla bla..." ich will einfach nur gute Beratung / Hilfe zu diesem Thema. ich meine sind diese Summen seriös? Könnte man da vielleicht nicht nochmal wegen der Summe diskutieren ? Gibt es noch andere Lösungsmethoden? Zu ergänzen ist vielleicht noch das das ganze ein Torrent war ich habe es per Utorrent von der Priatebay gezogen. Falls ich mich in irgendeiner weise falsch ausdrücke tut es mir Leid! Vielen Dank im Voraus !

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28. 12. 2012, 13:45 #2
Re: Hilfe Ich wurde erwischt!
Habt ihre einen privaten Rechtsschutz? Also zahlen würde ich erst mal gar nichts, vll. jemand mal darüber schauen lassen, der wirklich Ahnung hat: Einen Anwalt.
Du bist erst 15, also kannst du nicht wie ein Erwachsener belangt werden. Die Leitung ist aber auf deinem Dad gemeldet. Dieser hätte ja eine Aufsichtspflicht, aber vor kurzem wurde entschieden, dass er nicht für dich haften muss, wenn er dich über das richtige Verhalten im Netz aufgeklärt hat.
Hier ein Link:
http://www.heute.de/BGH-schr%C3%A4nk...-25244772.html
Kannst ja mal im Netz surfen und "Elternhaftung + Internet" in einer Suchmaschine eingeben.
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28. 12. 2012, 14:02 #3
Re: Hilfe Ich wurde erwischt!
Und aus diesem Grund ist er auch für Deinen Unsinn haftbar zu machen, da er der "Anschlussinhaber" ist.
Eine Private Rechtschutzversicherung kommt nicht für Urheberverletzungen auf.
Hier meine Hilfe, aber die solltest Du Deinem Vater Mailen oder geben, denn nur er kann sie unterschreiben! Vergiss das nicht!
Alles andere ist eine Urkundenfälschung, und macht die Angelegenheit noch schlimmer/teurer!
Wie nachfolgend geschildert ist die Vorgehensweise der meisten P2P Abgemahnten.
1. man gibt eine mod. UE ab
Hier kann man dann prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
Link: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/Mu...ief_mod.UE.doc
Link: schlafende Hunde wecken http://www.initiative-abmahnwahn.de/...r-abmahnungen/
2. Nichtzahlen (Risiko) oder Zahlen (Sicherheit)
2.1. Man entscheidet sich für das Nichtzahlen, das Risiko ist, man kann auf die entstandenen Kosten verklagt werden. Dieses Risiko ist zwar gering, aber wenn es einen trifft, sollte man mit 1.000,- € bis 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte. Wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung wichtig!
Link: Warum? http://www.abmahnwahn-dreipage.de/fo...p=14445#p14445
Link: Wie? http://www.initiative-abmahnwahn.de/...ht-ueberhaupt/
Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/...p=11198#p11198
2.2. Man entscheidet sich für das Zahlen
Wer den außergerichtlichen Rechtsstreit erledigt wissen will, kann trotz Abgabe der mod. UE zahlen.
Wenn man diesen Sicherheitsweg aber einschlägt, sollte man versuchen die Höhe des Pauschal-
Betrages zu drücken ( Vergleich ). Hier haben die meisten Kanzleien einen Spielraum.
Beachte aber:
Anwälte sind sensibel, immer höflich bleiben und vermeide ein Schuldeingeständnis.
Musterschreiben eines möglichen privaten Vergleich: Link http://www.abmahnwahn-dreipage.de/St...rvergleich.doc
3. Die Verjährungsfrist:
Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreiben Silvester 24:00 Uhr
Ende: 3 Jahre Silvester 24:00 Uhr - Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.
Hinweis:
Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
Beleidigungsschreiben, Ausrede schreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
Dies ist für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
4. Ein Anwalt ist erst wichtig, beim Erhalt einer Klageschrift.
5. Die Mod UE unbedingt per Einschreiben und Rückschein zur Kanzlei schicken.
und den Beleg „gut“ aufbewahrenGeändert von Heesters (28. 12. 2012 um 15:59 Uhr)
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28. 12. 2012, 14:10 #4
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28. 12. 2012, 14:23 #5Mitglied
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Re: Hilfe Ich wurde erwischt!
Ich bin mir nicht ganz sicher ,da der Brief bei meinem Vater ist glaube aber gehört zu haben das er gesagt hat das Die Kripo meine IP Adresse und den genauen Zeitpunkt hat. Die haben alles irgendwie rausgefunden :P . Erstmal danke für die vielen und guten Antworten!
Ich bzw. mein Dad würde dann wahrscheinlich die Methode mit der Mod. ue versuchen.
Allerdings besteht meine Angst einfach darin das diese Die Mod. ue nicht annehmen und mein vater dann vor Gericht gezogen wird. Ja ich hab riesen Mist gebaut :/
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28. 12. 2012, 14:27 #6Mitglied
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28. 12. 2012, 14:47 #7milch
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28. 12. 2012, 15:02 #8Gesperrt
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Re: Hilfe Ich wurde erwischt!
Hier stimmt was ganz und gar nicht. Die Kripo schreibt niemanden an und verlangt wegen irgendwas Geld.
Schon gar nicht als Erfüllungsgehilfe der Abmahnindustrie.
Ist es eine einfache Abmahnung: Siehe Heesters
Das ist erstmal egal. Ob die die annehmen oder nicht, die Wiederholungsgefahr ist für den Urheber ausgeräumt und die Gefahr einer sonst drohende Einstweilige Verfügung ist es für dich.Allerdings besteht meine Angst einfach darin das diese Die Mod. ue nicht annehmen und mein vater dann vor Gericht gezogen wird.
DAS ist der erste Schritt. Im Zugzwang ist nun der Abmahnanwalt. Nicht mehr der Rechteverletzer (Du, bzw dein Vater).
P.S Die von Heesters angesprochene Strategie hat sich gerade bei Standardabmahnungen bewährt. Bei Spezialfällen kann auch speziell reagieren. In diesem Fall z.B. weil der Wohnort des Abgemahnten nicht mit der Adresse des Anschlußes übereinstimmt und damit eine Täterschaft schonmal in Frage gestellt werden kann. Die Störerhaftung ist, wie von Cepper angesprochen auch nicht einfach dadurch gegeben, dass man der Anschlußinhaber ist.
Allerdings wäre hierfür die Konsultation eines Anwalts nötig. Und das ist nicht kostenlos. Die modUE ist es erstmal. Wie die Gegenseite dann reagiert muss abgewartet werden. Oft werden "nur" Rechtsanwaltsgebühren eingefordert.
@Heesters.
Links kopiert man mit "Link Adresse kopieren" (Firefox). Nicht in dem man den Text kopiert. So sind sie nicht nutzbar.Geändert von Geblubber3 (28. 12. 2012 um 15:08 Uhr)
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28. 12. 2012, 15:04 #9root
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Re: Hilfe Ich wurde erwischt!
Was mich zunächst verwundert, dass das Schreiben von der KriPo kommt, normalerweise kommt so ein Schreiben von Anwälten. Lass dir das schreiben faxen und poste es mal (persönliche Daten geschwärzt) hier.
Falsch - ich dachte du bist mit dem Thema vertraut?!
Erklärung auf WBS-LAW.deComputerbild - Von Rainer SchuldtDer BGH hat entschieden: Eltern haften nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder, wenn sie vorher über Tauschbörsen belehrt wurden. Wer mag, schließt mit seinen Sprösslingen einen entsprechenden Vertrag.
Vertrag WBS-LAW.de
Vertrag ausdrucken, anpassen, entsprechende Datierung beachten, bzw. dass der Vertrag und das entsprechende Urteil zum Tatzeitpunkt bereits existiert haben.
Dass der Vertrag lediglich optional ist, ist doch auch klar, oder? Er dient lediglich dem Nachweis, dass das Kind belehrt wurde. Die Belehrung kann auch ohne Vertrag stattgefunden haben. Da ich davon ausgehe wäre auch das Rückdatieren des Vertragsformulars denkbar, da wie gesagt, die Belehrung bereits stattgefunden hat. Das ist in Etwa dem Ausstellen einer Quittung gleichzusetzen. Bezahlt wurde bevor der Zahlungsnachweis erstellt wurde.Alles andere ist eine Urkundenfälschung, und macht die Angelegenheit noch schlimmer/teurer!
Wie das weitere Vorgehen dann ist, weiß ich nicht, aber da kann man für kleines Geld einen Fachanwalt um Rat fragen oder auf kompetente Aussagen aus der Community hoffen.
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28. 12. 2012, 15:04 #10
Re: Hilfe Ich wurde erwischt!
@Heesters
Deine Links sind mit Ausnahme des ersten alle verkrüppelt.
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28. 12. 2012, 16:01 #11
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28. 12. 2012, 16:09 #12
Re: Hilfe Ich wurde erwischt!
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28. 12. 2012, 17:36 #13Mitglied
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Re: Hilfe Ich wurde erwischt!
Also wenn ich das jetzt richtig sehe muss mein Vater einfach die Mod.ue zu seinem vorteil verändern. Wie geht das genau? Dann verschicken und dann hat sich die sache ,zumindest bis wieder Post kommt. Sehe ich das richtig?

http://www.verein-gegen-den-abmahnwa..._ue/index.html
hier habe ich mal einen link zu einer mod.ue gefunden . ist dieser zulässig?
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28. 12. 2012, 18:03 #14root
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Re: Hilfe Ich wurde erwischt!
Wie kannst du aus der Ferne wissen, dass es nicht so ist?
Wie gesagt, ein entsprechend datierter Vertrag und/oder Zeugenaussagen (eventuell die Aussage weiterer Familienangehöriger etc.) wären entsprechend aussagekräftig.
Der Vertrag ist im Übrigen nur als schriftlicher Beleg dieser Belehrung zu verstehen. Der Vertrag alleine stellt keine Belehrung im eigentlichen Sinne dar. Wie ich bereits sagte, er ist nur vergleichbar mit einer Quittung.
Dem Vater zu unterstellen, er hätte sein Kind nicht über den Umgang mit digitalen Medien aufgeklärt, ist, gerade im Hinblick darauf, dass du beide nicht kennst, nicht nur dreist sondern einfach unhaltbar und du solltest mit solchen Behauptungen vorsichtig sein.
Im Übrigen, welches Wort fehlt hier: "Im Zweifel ___ den Angeklagten"?
Es wäre doch viel eher zu beweisen, dass eine o.g. Aufklärung nicht stattgefunden hat?!
Hier im Board gibt es einen extra Sammelthread bezüglich Abmahnungen, wieso dein Beitrag noch nicht dort hin verschoben wurde, weiß ich nicht.
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28. 12. 2012, 18:13 #15
Re: Hilfe Ich wurde erwischt!
Na dann weist Du wenigstens etwas nicht, ansonsten ja wohl alles ("besser").
Was das verschieben angeht frag doch mal den Admin/Moderator, er wird es schon richten.
Im Zweifel für den Angeklagten, gibt es im "Zivilrecht nicht", alles klar?
Im Übrigen möchte ich dem Abgemahnten helfen, und nicht mit Dir Diskutieren!
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28. 12. 2012, 18:19 #16
Re: Hilfe Ich wurde erwischt!
Das Ganze ist eine "Hilfe" von mir und keine Juristische Beratung, ob und wie Ihr nun weiter reagiert ist Eure Entscheidung!
Dein Vater muss die Daten aus der Original Abmahnung in die heruntergeladene Mod UE übertragen/eintragen. Die Mod UE auf keinen Fall umschreiben oder veränden!!!
Unterschreiben und die Mod UE per Einschreiben und Rückschein zu Abmahnenden Kanzlei schicken. ( Aber ohne zu zahlen
.l ) Bitte danach keinen Kontakt zur Kanzlei weder schriftlich noch telefonisch.
Nach einiger Zeit bekommt er eine Bestätigung über die Annahme der Mod UE.
Innerhalb der dreijährigen Wartezeit kann er aber zu jeder Zeit verklagt werden, was aber in "sehr" wenigen Fällen passiert ist.
Nach drei Jahren ist alles verjährt so Gott will. Ich habe auch so reagiert und habe alles heile und ohne zu zahlen überstanden!
Du kannst Dir auch mal gemeinsam mit Deinem Vater diesen Grundkurs für Abgemahnte durchlesen, er ist sehr informatief
.
http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...ml#post1359870
Das war es von meiner Seite, mehr geht nicht.
Ich wünsch euch viel Glück mit der Abmahnung!Geändert von Heesters (28. 12. 2012 um 18:53 Uhr)
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28. 12. 2012, 20:38 #17Mitglied
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Re: Hilfe Ich wurde erwischt!
ich bedanke mich herzlich bei allen leuten die versuchen mir zu helfen!!
Besonders aber bei Heesters, volle Anleitung + Musterbeispiel ! Wirklich überaus hilfreich
wir versuchen das ganze jetzt mal mit der Mod.ue und deinem Musterbeispiel
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28. 12. 2012, 22:25 #18root
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29. 12. 2012, 08:51 #19
Re: Hilfe Ich wurde erwischt!
Das ist eine weise und sehr gute Entscheidung, und wird Euch eine Menge Geld und Laufereien ersparen.
Wenn Die Bestätigung der Mod UE erst später oder auch gar nicht erfolgt, keine Panik, sie muss nicht unbedingt bestätigt werden es entsteht dadurch für Euch kein Nachteil.
Das Ihr mit Erinnerungsschreiben ( Bettelbriefe ) rechnen müsst ist euch ja bekannt, alle abheften und nicht "reagieren"! Erst wenn ein Mahnbescheid kommt müsst Ihr voll wiedersprechen und den Brief zurückschicken.
Reagieren erst bei einer Klageschrift die aber in ganz wenigen Fällen kommt,
dann "Muss" man einen Fachanwalt aufsuchen. Auch dann gibt es noch die Möglichkeit sich zu vergleichen und den Betrag zu minimieren!
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29. 12. 2012, 08:57 #20
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