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30. 05. 2012, 14:36 #1Redakteur
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Facebook-Abmahnung: Antrag auf einstweilige Verfügung ergangen
Ende letzter Woche erging im Zusammenhang mit Facebook der deutschlandweit erste Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Das Gericht lud beide Parteien zu einer mündlichen Verhandlung Ende Mai 2012 vor. Die Abmahnung erging ursprünglich wegen eines urheberrechtlich geschützten Fotos, welches jemand als Statusmeldung auf dem Profil des Betroffenen veröffentlichte.
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30. 05. 2012, 15:32 #2Mitglied
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Re: Facebook-Abmahnung: Antrag auf einstweilige Verfügung ergangen
Ich nehme mal an, es war kein Link zu einem Bild, sondern ein vom Rechner Hochgeladenes. Auch nehme ich an, dass die Pinwand öffentlich einsehbar war. Wenn z.B. nur der FB-Nutzer sehen kann, wenn wer anderer was auf die Pinwand postet, wird sowas kaum passieren können.
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30. 05. 2012, 18:55 #3Mitglied
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Re: Facebook-Abmahnung: Antrag auf einstweilige Verfügung ergangen
Die Gefahr ist zunächst gebannt!
Der Antrag ist nach Ansicht des Gerichts nicht eilbedürftig.
Ein kurzer Terminsbericht kann auf unserer Seite hier abgerufen werden:
http://www.lhr-law.de/lbr-blog/erste...em-landgericht
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30. 05. 2012, 19:30 #4Mitglied
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Re: Facebook-Abmahnung: Antrag auf einstweilige Verfügung ergangen
Heute kommt ein Witz nach dem anderen in den News, was ist hier nur los?

Kann man die Spinner nicht wegen Betrug oder sowas verklagen?
Immerhin wollen die was von einem völlig Unbeteiligten wärend der tatsächliche "Täter", wenn man ihn mal so nennen will, unbehelligt bleibt.
Wenn mir auf der Straße einer die Handtasche klaut verklag ich dann auch einfach mal die Leute, die die Straße gebaut haben, weil ist ja vollkommen logisch. Nicht.
Ich las heut schon eine Bemerkung über die Komödie Idiocracy, ich muss sagen, dass ich den Film eher als Realdrama empfinde, wenn ich sowas lese.
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31. 05. 2012, 08:01 #5Mitglied
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Re: Facebook-Abmahnung: Antrag auf einstweilige Verfügung ergangen
Jop bitte mehr News, die in "Gerichts-Deutsch" geschrieben sind, denen ein klares Ende fehlt und deren Zeitsetzung extrem übertrieben gewählt wurde. Denn dadurch ist ein Inhaltlicher, weil falsche zeitliche Wortwahl, entstanden den kaum einer sieht. Zumal die Headline im nächsten Satz wieder erwähnt wird, was es zu einer extrem schlecht gewählten Headline macht. Vorallem, da diese gleich darauf wiederholt wird



Die News kann um die Hälfte gekürzt werden und würde immernoch genau den selben Inhalt darstellen. Da sollte sich jmd. mal gedanken machen...
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31. 05. 2012, 08:04 #6Redakteur
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Re: Facebook-Abmahnung: Antrag auf einstweilige Verfügung ergangen
Vielen Dank an RALampmann. Update des Artikels ist raus.
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