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31. 05. 2012, 12:52 #1Redakteur
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Kim Dotcom: Auslieferung in die USA nur gegen Akteneinsicht
Kim Schmitz kann sich freuen: Seine Auslieferung kann nach einem am Dienstag in Neuseeland ausgesprochenen Urteil nur erfolgen, sofern das FBI seine Beweise offenlegt. Ein fairer Prozess könne nur stattfinden, sofern alle relevanten Unterlagen auch der Verteidigung vorliegen.
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31. 05. 2012, 18:51 #2Mitglied
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Re: Kim Dotcom: Auslieferung in die USA nur gegen Akteneinsicht
Mal unabhängig von den gegen Kim.com erhobenen Vorwürfen ist es schön zu lesen, dass Recht noch rechtmäßig angewandt wird und nicht wie es dem FBI oder den US Behörden grad in den Kram passt.
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31. 05. 2012, 20:19 #3
Re: Kim Dotcom: Auslieferung in die USA nur gegen Akteneinsicht
Viele Länder auch unseres, haben Probleme ihre eigenen Gesetzen und Regeln zu befolgen. Aber was die USA bisher bei Assange und Kim abzog, ist wie ein Tritt in die Lendengegend der Freiheitsstatue.
Ich finde es gut, das die USA nun gezwungen ist Akteneinsicht zu gewähren.
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31. 05. 2012, 22:49 #4Redakteur
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Re: Kim Dotcom: Auslieferung in die USA nur gegen Akteneinsicht
Das war sicher ein kleiner Sieg für Kim. Aber gewonnen hat er das Verfahren noch lange nicht!
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01. 06. 2012, 02:28 #5Mitglied
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Re: Kim Dotcom: Auslieferung in die USA nur gegen Akteneinsicht
Hieß es nicht, dass es gar nicht zu einem Verfahren kommen könne aufgrund der vielen Fehler vom FBI?
Z.B. dass sie keine ausländischen Firmen (was sie getan haben) sondern nur Privatpersonen verklagen können, usw.?
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01. 06. 2012, 10:45 #6
Re: Kim Dotcom: Auslieferung in die USA nur gegen Akteneinsicht
http://news.orf.at/stories/2123425/Demnach ist der Firmensitz von Megaupload in Hongkong registriert und hat keinen Ableger in den USA. Nach US-Recht könnten aber nur Firmen mit Sitz in den USA angeklagt werden.
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03. 06. 2012, 17:42 #7Mitglied
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Re: Kim Dotcom: Auslieferung in die USA nur gegen Akteneinsicht
Ich hoffe den amis wird jetzt mal richtig der Arsch auf gerissen!






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