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15. 06. 2012, 23:32 #1
Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
Die Polizei darf beschlagnahmte PCs, Server oder Speichermedien nicht länger als notwendig behalten. Aufgrund der gravierenden Nachteile, die sich - gerade für Unternehmen - aus einem langen Verbleib der IT-Geräte bei der Polizei ergeben können, muss die Verhältnismäßigkeit dabei stets gewahrt bleiben, urteilte kürlich das Amtsgericht Reutlingen.
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15. 06. 2012, 23:53 #2
Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
Meine Computer wurden mal beschlagnahmt und es hat ganze 8 Monate gedauert, bis ich sie zurückgekriegt hatte. Das Gerichtsverfahren war längst vorbei (Ich war damals 16 und es war ne Kleinigkeit) und die Sozialstunden dazu auch abgearbeitet. Nur durfte ich dann noch 7 sinnlose Monate warten -.-
Ich frage mich bis heute, was die Polizei davon hat, das Zeug so lange zu behalten. Es war noch alles genau wie vorher und es wurde nichts gelöscht...
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15. 06. 2012, 23:57 #3Mitglied
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Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
Hätte er Backups gemacht, wären die auch mitgenommen worden.
Die Polizei weiß doch in der Regel nicht mal, wie Verhältnismäßigkeit überhaupt geschrieben wird.
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16. 06. 2012, 00:00 #4
Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
Nope. Mir kommt es so vor, als ob die Polizei an einem nur vorbeireden will, um willkürlich handeln zu können und dies zu rechtfertigen.Die Polizei argumentierte, der Kläger hätte eine Sicherungskopie der fraglichen Daten anlegen müssen.
Von Daten war auch nicht die Rede. Was nützt einem ein Server ohne Festplatten? Da ist es doch vollkommen Latte, ob Daten fehlen oder nicht - und auch die Sicherungskopie wäre selbst wohl weg, weil die Polizei wiederum argumentieren könnte, dass auch dort versteckte verwertbare Beweise sich finden lassen könnten.
/e: zu spät. Aber die Ironie ist perfekt.
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16. 06. 2012, 01:38 #5Mitglied
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Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
Das ist exakt der Punkt.
Hätte er die vier Festplatten auf eine weitere, große Festplatte gebackupt wäre diese auch beschlagnahmt worden - sogar zu Recht, denn natürlich müsste auch diese Platte überprüft werden. Er hätte die Daten also "außer Haus" backuppen müssen. Geht man davon aus, dass der Beschuldigte so clever ist, die Daten außer Haus zu backuppen - nun, dann darf man auch davon ausgehen, dass er clever genug ist, ihn belastende Daten nicht in der eigenen Wohnung zu behalten.
Die Argumentation der Polizei ist ein Fail auf ganzer Linie. Warum Richter das immer wieder übersehen kann ich einfach nicht nachvollziehen.
Ansonsten ist das Urteil zu begrüßen - aber es ist natürlich "nur" ein AG-Urteil (noch genauer: nur ein Beschluss eines Amtsgerichts...). Es ist davon auszugehen, dass anderee Richter an anderen Amtsgerichten weiterhin sehr "polizeifreundlich" urteilen - dieser Missstand in Bezug auf Hardware-Beschlagnahmungen ist seit Ewigkeiten bekannt und leider ist hier kein durchgängiger Trend in eine richtige Richtung erkennbar - Beschlüsse wie jener des AG Reutlingen sind daher zwar ein Hoffnungsschimmer, aber bei weitem noch kein Beleg für einen Paradigmenwechsel in der Sache insgesamt... leider.
Der zeitliche Ablauf kommt mir merkwürdig vor ^^
Zwischen Tat und Beschlagnahmung liegen üblicherweise nur wenige Tage bis Wochen - zwischen Beschlagnahmung und Gerichtsverfahren in der Regel jedoch Monate. Zwischen Verhängung der Sozialstunden und Antritt zur jeweiligen Stelle liegen - je nach Arbeitsgeschwindigkeit der Jugendgerichtshilfe und dem Vorhandensein von Arbeitsstellen für Sozialstunden - üblicherweise Tage bis Monate (sehr unterschiedlich...)
Es erscheint aus meiner Erfahrung heraus wenig glaubhaft, dass zwischen Beschlagnahmung und vollständiger Ableistung der Sozialstunden nur ein Monat liegen soll. Genau genommen halte ich das für unmöglich - es wäre jedenfalls ein Rekord in der Arbeitsgeschwindigkeit und auch rechtlich nur möglich, wenn das Urteil sofort rechtskräftig geworden wäre (durch Verzicht auf Rechtsmittel, wobei ich mir gar nicht sicher bin, ob das im Jugendstrafrecht möglich ist...) und der Richter es auch sogleich schriftlich verfasst und verkündet hätte - auch das erscheint unwahrscheinlich ^^
Also ich glaube deine Erinnerung trügt dich da ein wenig ^^
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16. 06. 2012, 01:53 #6Mitglied
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Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
Find ich ne gute Entscheidung... ich versteht wie viele Andere auch nicht was die so lange mit der Hardware wollen. Noch dazu kommt, dass gerade Hardware so schnell altert, das sie manchmal kaum noch zu gebrauchen ist wenn man sie endlich zurück erhält.
Das beste ist ja noch, dass oft nicht nur der PC/ Server/ Festplatten mitgenommen werden sondern die ganze PC Hardware... also auch Monitor, Drucker, Maus, Tastatur, Webcam und weiß der Teufel was man noch so alles angeschlossen hat... das ist total lächerlich und unsinnig.
Die sollten mal, wenn sie Hardware beschlagnamen wollen, nen Fachman mitschicken der vor Ort nur die Datentrager sicher stellt... ne HDD ausbauen ist kein Kustwerk und der Verlust für das "Opfer" auch viel einfacher zu ersetzen als ne komplette "PC Anlage". Ich würd die HDDs denen sogar selbst rausbauen wenn ich dafür den Rest behalten darf... dann brauchen sie nurnoch einen der aufpassen kann das man damit keinen Unfug treibt und sie beim Ausbauen nicht absichtlich zerstört.
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16. 06. 2012, 08:16 #7
Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
Völlig richtig so.
Ich meine mich zu erinnern das es mal einen Fall gab wo beschlagnahme Hardware auch nicht mehr an Land kam und dann irgendwann raus kam das die Polizei es Mittlerweile selber benutze weil die eigene Hardware dermaßen schlecht war.
Habe die Quelle leider nicht mehr...
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16. 06. 2012, 08:35 #8
Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
Jau, den Eindruck macht das auf mich auch.
Wären die Sicherungskopien z. B. auf einer externen Festplatte gepeichert gewesen, dann hätten die das Teil doch garantiert auch noch mitgenommen, wenn es -wie für Sicherungskopien eigentlich völlig normal- am gleichen Ort (eben auch in der Firma) aufbewahrt worden wären. Und mal im Ernst: Wer lagert denn Sicherungskopien aus?
MfG Andy
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16. 06. 2012, 08:52 #9
Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
Geändert von widarr (16. 06. 2012 um 08:59 Uhr)
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16. 06. 2012, 13:32 #10
Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
blöde nur das ein urteil von so einem wald und wiesengericht für die allgemeinheit gar keine bedeutung hat.
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16. 06. 2012, 19:16 #11Mitglied
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16. 06. 2012, 19:18 #12
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16. 06. 2012, 19:24 #13Mitglied
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Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
Meinst Du diesen Fall hier?
http://www.wbs-law.de/internetrecht/...ten-nicht-421/
Die Pdf Datein kann man sigar herunterladen. Am besten finde ich den Gesetzestext
§ 74e StGB
Wirkung der Einziehung
(1) Wird ein Gegenstand eingezogen, so geht das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht mit der Rechtskraft der Entscheidung auf den Staat über.
Deswegen macht wohl der Zoll jährlich immer mehr Millionen an Umsatz bei den Versteigerungen
Es gab auch noch einen Fall in der ein Richter zu jemanden gesagt hat. "Ich weiß ja nicht was Sie mit Ihren Festplatten machen, aber wissen Sie eigentlich das da überhaupt nichts drauf ist?" Die Platten waren nämlich verschlüsselt. Immer schon daran denken Fachkräfte braucht das Land. So blöd muss man erst einmal sein.
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16. 06. 2012, 20:46 #14Mitglied
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Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
naja ein anderer Grund ist ja auch die Wertminderung innerhalb der Zeit, in welcher die Platten und alles weg sind, bei der Entwicklung der Technik heutzutage kann es ja durchaus sein das ein "Topmodernes Gerät" beschlagnahmt wird und das man anschließend ein outdatetes Gerät wiederbekommt nach 8 Monaten oder länger (der Wertverlust ist in der "nicht nutzbaren" Zeit enorm gerade bei neuen Geräten)
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16. 06. 2012, 21:00 #15
Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
Tja, Raubrittertum per Definition

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16. 06. 2012, 21:16 #16Mitglied
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Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
Vor über einem jahr habe ich einmal einen Bericht über die Firma Promedia gesehen. Die machen richtig Kasse. An einem Samstag morgen klingelten die Abmahnanwälte mit einem richterlichen Beschluss bei einer Familie und wollten den PC von dem 14. jährigen Sohn durchsuchen. Gefunden haben die nichts. Es stellte sich heraus das der Sohn vor zwei Wochen bei einer Lan Party war. Spätestens hier frage ich mich wie zum teufel diese Anwälte seinen Namen und Adresse herausgefunden haben?
Denunzieren kann man übrigens jeden über die Promedia Webseite. Es scheint ja sehr leicht zu sein einen Richter zur Unterschrift zu bewegen.
Nachtrag
Eins habe ich noch vergessen. In einem Raum saßen mehrere Leute die Ip Adressen kontrolliert haben. Ich wundere mich heute das soetwas heute eigentlich noch möglich ist. Angeblich gibt es doch keine Voratsdatenspeicherung oder irre ich mich?Geändert von Gerechtigkeit70 (16. 06. 2012 um 21:21 Uhr)
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17. 06. 2012, 01:15 #17Mitglied
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Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
Im Prinzip gibts die indirekt schon, nur halt sehr viel kürzer und Zweckgebunden für Abwicklung der Bezahlung und Qualitätssicherung der Dienste.
Dummerweise haben viele Provider aber noch die Einstellungen von der VDS-Phase damals aktiv und speichern somit trotzdem ein halbes Jahr.
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17. 06. 2012, 12:26 #18
Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
Nettes Urteil,
nur der nächste Richter sagt: Interessiert mich nicht.
Insbesondere, wenn man sein Geld nicht mit solchen Dienstleistungen verdient.
Jeder, der geschäftliche Daten hat.
Zumindest "müsste" das jeder.
Stichworte: Unterlagen für die Steuer, Daten die mindestens ... Jahre aufgehoben werden müssen, etc...
Ansonsten ist ein Feuer oder sonst was tatsächlich eine Katastrophe.
In der Cloud?
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17. 06. 2012, 23:23 #19
Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
...Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand... (Volker Pispers)
Jajein. Die Steuerunterlagen sind natürlich immer auch beim Steuerberater, auf dem Rechner der Buchhaltung und (im Normalfall) auf dem Server, aber Kundendatenbanken, Rechnungsabläufe, Terminbücher etc. kann man kaum vernünftig auf Backup fahren (bei uns läufts einmal pro Tag, und dann aber nur aufn Server). Ne DSL-2000-Leitung kann nicht 4 Rechner vollständig in ein externes Rechenzentrum auslagern, das geht einfach nicht. Und dann sind die Daten natürlich zu sichern, ohne Verschlüsselung läuft gar nichts.
Ergo: Technische Unmöglichkeit, vor Allem, wenn die PGP-PrivateKeys für die Authenti am externen Server beschlagnahmt sind...
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18. 06. 2012, 06:45 #20Mitglied
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Re: Polizei muss beschlagnahmte Hardware zügig zurück geben
Da hast Du natürlich Recht. Ich kann keine Kundendaten irgendwo in die Cloud stecken, wo ich keine Ahnung und Kontrolle über Zugriffe und Verschlüsselung etc habe. Mit einer 2000er Leitung wird die Qual dann endgültig unerträglich

Eine andere Möglichkeit wäre aber, die Daten auf ein oder zwei externen Platten zu sichern und diese anschließen zu Hause in den Safe zu packen.
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