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22. 06. 2012, 11:57 #1Redakteur
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Filesharing: Bundesverfassungsgericht prüft Haftung der Anschlussinhaber
Das Bundesverfassungsgericht prüft demnächst eine mit Erfolg eingelegte Verfassungsbeschwerde. Dort wird geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anschlussinhaber für die illegalen Handlungen der Nutzer seines Internetanschlusses haftet. Es geht dabei nicht nur um Urheberrechtsdelikte, sondern auch um Verletzungen des Wettbewerbs- und Markenrechts.
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22. 06. 2012, 12:42 #2
Re: Filesharing: Bundesverfassungsgericht prüft Haftung der Anschlussinhaber
Die Entscheidung ist auch für WGs wirklich wichtig. Man kann ja nicht verlangen seine MitbewohnerInnen zu überwachen. Ich warte gespannt auf die Entscheidung.
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22. 06. 2012, 12:53 #3
Re: Filesharing: Bundesverfassungsgericht prüft Haftung der Anschlussinhaber
Och wie schrecklich, die "Opfer" Geier könnten dann nicht mehr Bagatelldelikte verfolgen und Leute ausnehmen... wie schlimm....
Bei Wegfall des Anschlussinhabers als sekundär Haftendem würden dann die Opfer auch hinsichtlich ihrer Rechtsverfolgungskosten in den meisten Fällen aus Gründen der Beweisnot leer ausgehen. Dies ist angesichts der Schwere und Vielzahl der Rechtsverletzungen im Internet sowie dessen Allgegenwärtigkeit mit rechtsstaatlichem Denken nicht in Einklang zu bringen.
...
Kommt endlich im Informationszeitalter an. Diese Art des Filesharing gehört legalisiert und eine andere Art der Vergütung gefunden.
Filesharing ist das neue Radio.
Die Technik ist da und sie wird auch nicht so schnell wieder weggehen.
Wer nicht mit der Zeit geht, der GEHT mit der Zeit.
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22. 06. 2012, 15:59 #4Mitglied
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Re: Filesharing: Bundesverfassungsgericht prüft Haftung der Anschlussinhaber
Obwohl ich Gegner der Halterhaftung bin, ist das Urteil zum esm viel wichtiger. informiert euch, lest euch den Vertragstext durch.
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22. 06. 2012, 16:27 #5Redakteur
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22. 06. 2012, 16:33 #6Nur der VFL!
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Re: Filesharing: Bundesverfassungsgericht prüft Haftung der Anschlussinhaber
Mir hat sich eh nie erschlossen mit welcher Argumentation man als Anschlussinhaber für die Taten von Dritten verantwortlich sein soll.
Das ist doch pure Willkür und hat für mein Verständnis noch nie zu unseren rechtsstaatlichen Prinzipien gepasst.
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23. 06. 2012, 14:07 #7
Re: Filesharing: Bundesverfassungsgericht prüft Haftung der Anschlussinhaber
Doch du bist auch verantwortlich dafür, wenn jemand mit deinem Küchenmesser abgestochen wird............

Ich hoffe mein Vertrauen ins BVerfG wird nicht enttäuscht.
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