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24. 06. 2012, 22:15 #1
Europarechtler: Vorratsdatenspeicherung könnte optional gemacht werden
Die EU-Kommission behauptet, es sei rechtlich nicht möglich, den EU-Mitgliedsländern frei zu stellen, ob sie die EU-Direktive zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten umsetzen. Eine Reihe von der umstrittenen Sicherheitsmaßnahme gegenüber kritisch eingestellten Juristen widerspricht dieser Rechtsauslegung nun jedoch.
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25. 06. 2012, 07:12 #2Mitglied
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Re: Europarechtler: Vorratsdatenspeicherung könnte optional gemacht werden
Wenn der ESM unterzeichnet wird, dann gibt es doch eh keinen Rechtsschutz mehr für die Bürger. Dann ist eigentlich auch egal, ob VDS eingeführt wird, oder nicht.
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25. 06. 2012, 07:40 #3
Re: Europarechtler: Vorratsdatenspeicherung könnte optional gemacht werden
egal ob verpflichtende vds, freiwillige vds, halbe vds oder rosa vds. vds bleibt vds und wird nicht akzeptiert werden, selbst wenn sie es jetzt umbennen sollten in "vorgehaltene daten zum schutz der bevölkerung vor terrorismus, kindesmissbrauch, kriegen, hungersnöten und der apocalypse inkl boardticket der arche noah 2" es bleibt vds
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25. 06. 2012, 08:12 #4Mitglied
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Re: Europarechtler: Vorratsdatenspeicherung könnte optional gemacht werden
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25. 06. 2012, 09:15 #5
Re: Europarechtler: Vorratsdatenspeicherung könnte optional gemacht werden
Nur um mal die Positionen klar darzustellen (die Debatte wird, und ich vermute das ist Absicht, extrem missverständlich geführt):
EU-Kommission:
Richtlinien sind nicht optional (es sei denn, die Richtlinie sagt, dass sie optional ist, nicht der Fall bei 2006/24/EG). Die Mitgliedsstaaten haben sich in den EU Verträgen verpflichtet diese Richtlinien umzusetzen.
Datenschützer:
Die EU kann die VDS-Richtlinie durch eine ersetzen, in der die VDS optional ist.
Die Datenschützer behaupten keineswegs die Staaten hätten unter der aktuellen Richtlinie die Möglichkeit die VDS nicht zu implementieren, abgesehen von, "nö sagen und sich verklagen lassen" und "Richtlinie vor dem EuGH wegen Verstoß gegen die Charta bringen". Letzteres wird aber nicht versucht, zumindest nicht von den Staaten aus und das von Digital Rights Ireland eröffnete Verfahren wird verschleppt.
Zu dem erwähnten 'Kompromiss', der taktisch einfach genial ist:
Da die VDS Richtlinie als wirtschaftliche Harmonisierungsmaßnahme durchgeboxt wurde ist eine Alternative denkbar, in der die Staaten entweder auf die VDS verzichten, oder diese aus Steuergeldern bezahlen. Für die ISP wäre damit alles schön harmonisch, aber der Generaldirektion Inneres schmeckt das natürlich gar nicht, die will ja schließlich die Überwachung der Bürger harmonisieren und nutzt den Umweg über die Wirtschaft nur, weil ihr die Befugnisse fehlen die Rechte der nationalen Polizeibehörden direkt auszuweiten.
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25. 06. 2012, 11:48 #6Mitglied
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