-
13. 07. 2012, 09:29 #1Redakteur
gulli:Redaktion
- Registriert seit
- Jun 2006
- Ort
- Wo es mir gefällt!
- Beiträge
- 7.103
- NewsPresso
- 314 (Phänomen)
- Danksagungen
- 9
RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Im Verfahren Atari gegen RapidShare entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am gestrigen Donnerstag, dass Filehoster für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Benutzer mitverantwortlich gemacht werden können. Die Vorinstanz muss nun klären, unter welchen Umständen und mit welchen Mitteln Filehoster gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen müssen, wollen sie nicht haftbar gemacht werden.
zur News
-
13. 07. 2012, 10:37 #2
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Verstehe ich nicht.
Privat darf ich doch auch Kopien von Filmen an meine Freunde verteilen.
Wieso ist das im Internet verboten? Mal angenommen, es würden nur meine Freunde die Links kriegen und ich hätte den Film selber aufgenommen?
-
13. 07. 2012, 11:24 #3Mitglied
- Registriert seit
- Oct 2006
- Beiträge
- 111
- Danksagungen
- 0
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Aha. Würde Rapidshare Rapidstore heißen, dann wäre alles in Ordnung?
-
13. 07. 2012, 11:34 #4
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Weil das Internet böse ist, das hat die Mafia so gesagt. Deswegen bekommt man auch online bei jedem Scheissdreck eine Hausdurchsuchung:
Zahldreher in der Faxnummer?
Hausdurchsuchung!
Anonyme Email Adresse genutzt?
Hausdurchsuchung!
Eine MP3 zum Download angeboten?
Hausdurchsuchung!
Und jetzt gekoppelt mit Digital ist ebenfalls böse:
Du hast ein ganzes Album auf der Festplatte?
Verkaufsabsicht! Unschuldsvermutung gibts Digital nicht mehr, Mafia sei dank.
Um einem Zuhälterkopierer gewerbliches handeln unter zu schieben braucht man nicht einen echten Beweis, die machen damit immer Profit!
-
13. 07. 2012, 11:35 #5Mitglied
- Registriert seit
- Mar 2011
- Beiträge
- 47
- Danksagungen
- 0
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
@Gundark
Das darfst du auch. Rapidshare löscht auch nur links die in öffentlichen Foren etc. veröffentlich werden. Solange du privates Backup machst, und das nur an enge Freunde weitergibst ist es erlaubt. Aber natürlich nur wenn du die Filme selber aufgenommen hast
Ich weiß bloß nicht, falls du Filme/Spiele illegal runtergeladen hast (wird z.Z. nicht geahndet) und dan als BackUp auf rapidshare hochlädst, aber Links nicht verteilt. Oder wenn du dann die Links an Freunde verteilst, ob sich diese strafbar machen. Ich weiß nur dass das in der Schweiz geht, aber ob das auch in Deutschland erlaubt ist...
-
13. 07. 2012, 11:46 #6
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Hach ja das errinnert mich immer an das hier: Leerkassetten - das Ende der Schallplatte

Kaum hat man ein neues Medium gefunden, mit dem man praktisch sein Freude mit Freunden teilen kann, wird sie verteufelt bis zum geht nicht mehr.
-
13. 07. 2012, 11:54 #7
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Hörte sich in dem Bericht aber anders an.
Zitat:
Das klang so, als ob der Tausch, egal in welcher Art, schon verboten ist. Und das ist ja anscheinend nicht korrekt.Der Anwalt von RapidShare hielt dagegen, man könne als rein technischer Dienstleister nicht ausschließen, dass Nutzer Sicherheitskopien ihrer gekauften Spiele auf ihrem Speicherplatz hinterlegen. Allerdings lautet das Unternehmen nicht auf den Namen RapidStore, sondern RapidShare, wie der BGH-Richter Kirchhoff bemerkte. Es gehe dort zumeist um den Austausch von Dateien und nicht um die Erstellung oder Aufbewahrung von privaten Backups.
-
13. 07. 2012, 12:08 #8Nur der VFL!
- Registriert seit
- Aug 2003
- Ort
- Niederrhein
- Beiträge
- 2.911
- NewsPresso
- 1 (Talent)
- Danksagungen
- 0
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Ist RapidShare nicht längst ein schweizer Unternehmen? Was hat dann der BGH damit zu tun?
-
13. 07. 2012, 12:14 #9MC (Ban)-Hämmerlein
Moderator
- Registriert seit
- Aug 2004
- Ort
- Österreich
- Beiträge
- 5.516
- Danksagungen
- 6
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Du kannst auch ein US Unternehmen sein, wenn die Server in DE stehen ist deutsches Recht gültig
-
13. 07. 2012, 12:15 #10
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Ganz einfach weil die "Stafttat" hier festgestellt wurde und somit sind deutsche Gerichte dafür zuständig.
-
13. 07. 2012, 12:21 #11
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Die Server stehen nicht in Deutschland damit hat das nichts zu tuen. Die Server sowie das Unternehmen selbst sind in der Schweiz angesiedelt.
Ich finde es eine Frechheit zu behaupten es sei ein leichtes Festzustellen was in einem Upload wirklich drin ist, einmal den Dateinamen ändern, Passwort drauf und Inhalt verschlüsseln und schon hat es sich mit einfach. Und schon wäre ich gezwungen den Uploader anzuschreiben und fragen was ist den nun wirklich in der Datei und wäre quasi gezwungen die Löschung der Daten anzudrohen damit ich auf der sicheren Seite bleiben, welcher Filehoster kann sich ein solches vorgehen den erlauben ohne seine Kunden zu vertreiben.
Und was ich bisher sehe ist Rapidshare wirklich der einzige Filehoster der am meisten dabei bemüht ist unerlaubte Software von seinen Servern zu entfernen.Geändert von Lord_Sedios (13. 07. 2012 um 12:36 Uhr)
-
13. 07. 2012, 12:26 #12Redakteur
gulli:Redaktion
(Threadstarter)
- Registriert seit
- Jun 2006
- Ort
- Wo es mir gefällt!
- Beiträge
- 7.103
- NewsPresso
- 314 (Phänomen)
- Danksagungen
- 9
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Das ist nicht korrekt, die meisten Server stehen hier in Deutschland. Warum? Weil es hierzulande sehr viel preiswerter ist.
-
13. 07. 2012, 12:40 #13
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
WHOIS rapidshare.de
Domain: rapidshare.de
Type: PERSON
Name: Christian Schmid
Organisation: RapidTec
Address: Tullastr. 4a
PostalCode: 79341
City: Kenzingen
CountryCode: DE
Phone: xxxxxx
Fax: xxxxx
Email: xxxx
http://whois.domaintools.com/rapidshare.de
Somit auch deutsches Gericht.
-
13. 07. 2012, 13:02 #14Mitglied
- Registriert seit
- May 2007
- Beiträge
- 48
- Danksagungen
- 0
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Rapidshare.de ist die alte Domain die seit Jahren nur noch ne Weiterleitung ist.
Du musst also nach rapidshare.com suchen:
Außerdem tut die Domain gar nichts zur Sache. Es zählt wo die Server stehen.handle: 11311887
type: PERSON
title:
fname: Alexandra
lname: Zwingli
org: RapidShare AG
address: Gewerbestrasse 6
city: Cham
pcode: 6330
country: CH
state: CH
phone: +41-41-7487880
fax: +41-41-7487880
email: support@rapidshare.com
protection: B
updated: 2011-09-14 14:54:21
-
13. 07. 2012, 13:46 #15Mitglied
- Registriert seit
- Mar 2011
- Beiträge
- 47
- Danksagungen
- 0
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Nein nur der Tausch in großen Umfang oder mit unbekannten ist verboten. Das Recht auf Privatkopie hat man immernoch.
Der Richter hat nur am Rande angemerkt, das Rapidshare nun einmal hauptsächlich für die Verbreitung von urheberrechtlichen Werken in großen Maßstäben genutzt wird. Und das sich RapidShare damit nicht raus reden soll, das sie wegen den (wenigen) BackUps prinizipiell nicht alle Urheberrechtlich Geschützen Dateien auf dem Server löschen, sondern nur diese, welche sie auch öffentlich finden.
Ich persönlich finde dies aber gut, da ich durch RapidDrive schon sehr viele Daten ausgelagert habe, und ich es blöd fände wenn die jetzt plötzlich gelöscht werden.
-
13. 07. 2012, 13:57 #16
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Stimmt, habe gerade nochmal geforscht.
Wobei das Verfahren ja bereits seit ca. 5 Jahren die Instanzen durchläuft und rapidshare.de erst 2010 abgeschaltet wurde, gibt es eine logischere Lösung (siehe unten
).
Der Serverstandort an sich hat aber auch nichts zu sagen, sondern das ganze beruht auf dem Vetrag von Lugano aus dem Jahr 1988.Außerdem tut die Domain gar nichts zur Sache. Es zählt wo die Server stehen.
Aus einem Urteil LG Hamburg von 2009:
Quelle: http://www.telemedicus.info/urteile/...letzungen.htmlHiernach kann eine Person, die ihren Wohnsitz in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats hat, in einem anderen Vertragsstaat vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, verklagt werden, wenn eine unerlaubte Handlung den Gegenstand des Verfahrens bildet. Die hier streitgegenständlichen Rechtsverletzungen stellen jeweils eine unerlaubte Handlung dar. Da die streitgegenständlichen Musikstücke nach dem Vortrag der Klägerin auch in Hamburg im Internet aufgerufen werden konnten, ist das schädigende Ereignis jedenfalls auch in Hamburg eingetreten.
Lugano Vertrag: http://www.datenbanken.justiz.nrw.de...lugano1988.htm
-
13. 07. 2012, 17:00 #17mathebaddeaktiviertes Benutzerkonto
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Ich verstehe nicht warum die noch immer so auf Rapidshare fixiert sind. Als ob sich Free User noch irgendetwas mit 30kb/s von Rapidshare runterladen. Außerdem sinkt die Nutzung von Rapidshare und ratet mal ... tendenz .. sinkend.
-
13. 07. 2012, 17:23 #18Mitglied
- Registriert seit
- Apr 2012
- Beiträge
- 695
- Danksagungen
- 0
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Warum ausgerechnet der Obrigkeitshörigste Hoster verklagt wird ... das kann ja gar nicht klappen.
Vielleicht hoffen die aber auch einfach auf ein für sie überraschend positives Grundsatzurteil, womit dann alle anderen Hoster automatisch mit dran sind.
Als juristischer Laie in Staatsrecht würde es mich jetzt doch mal sehr interessieren, was Sache ist.
Speziell wie es aussieht, wenn man z.B. in Deutschland wohnt, aber seine Webseite in sagen wir mal Russland ist, oder in einem europäischen Land.
Oder Wenn man zusätzlich als Firma gemeldet ist in DE, oder RU, oder einem europ. Land.
-
13. 07. 2012, 20:25 #19
Re: RapidShare haftet bedingt für das Verhalten seiner Nutzer
Wenn man dem Größten ans Bein pisst bekommen die Kleinen eben schneller kalte Füße, siehe Megaupload und die Reaktionen der diversen OCH darauf.
-


Zitieren

mehr lesen...







Apple gibt Zeitplan für WWDC...
Heute, 20:28 in gulli:news