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14. 07. 2012, 12:24 #1Redakteur
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Nach BGH-Urteil: RapidShare ist zuversichtlich
Trotz der teils erlittenen Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen Spielehersteller Atari rechnet sich RapidShare im Streit um Urheberrechtsverletzungen gute Chancen aus. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun klären, ob RapidShare verhindern muss, dass beanstandete Werke nicht erneut hochgeladen werden können. Das Urteil gilt als richtungsweisend für alle Filehoster in Deutschland.
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14. 07. 2012, 17:28 #2
Re: Nach BGH-Urteil: RapidShare ist zuversichtlich
Wie soll denn so ein Filter bitte funktionieren ?
Daten + Datei mit Zufälligem Inhalt. Das ganze ins verschlüsselte Archiv A schmeissen.
Wird der Upload nun gelöscht muss halt nur der Inhalt der zusätzlichen Datei geändert werden, neu verschlüsselt und man hat Archiv B, welches man dann wieder hochlädt.
Damit wären die Hashs von Archiv A und B unterschiedlich und würden durch den Fiter fallen. Das ganze könnte man auch recht unproblematisch automatisieren.
Was soll so eine Filterung also bringen?
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14. 07. 2012, 21:11 #3Redakteur
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Re: Nach BGH-Urteil: RapidShare ist zuversichtlich
Na ja, es wäre wie eine Art Filter. Mir ist auch klar, dass das nicht geht, erst recht nicht bei passsortgeschützten Dateien. Dennoch wollen die Rechteinhaber RS dazu verpflichten, dass sie ihre neuen Werke nicht länger anbieten. Tun sie es doch, wollen sie sie verklagen - so einfach ist das.
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15. 07. 2012, 15:09 #4
Re: Nach BGH-Urteil: RapidShare ist zuversichtlich
Kann diesen Vollidioten der Urheberrechtsmafia mal jemand das Internet beibringen? Warum, steht bereits im ersten Beitrag hier. Eine Bank kontrolliert auch nicht, ob ich in meinem Bankschließfach eine Waffe und falsche Pässe lagere (Hollywood) oder die verstaubte Kette meiner Urgroßmutter. Das wäre sogar noch einfacher zu kontrollieren, als es für Rapidshare wäre, den Inhalt von Archiven zu überprüfen oder gar zu vergleichen.
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16. 07. 2012, 07:01 #5Mitglied
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Re: Nach BGH-Urteil: RapidShare ist zuversichtlich
Wenn du den Schlüssel zum Schliessfach in der Fussgängerzone ablegst und öffentlich anderen noch dazu die Info gibst wo, dann wäre das ungefähr vergleichbar und da würdest du genauso Probleme bekommen. Das Problem ist eben das die Links und Dateien der Sharehoster frei zugänglich gemacht werden und das ja auch gewollt ist weils Geld bringt, der Bankvergleich ist also Humbug.
@Ghandy
Ein Filter wäre schon möglich, wenngleich nur wenig effektiv. Da gäbe es ganz andere Möglichkeiten um den Missbrauch unattraktiv zu machen, allerdings will das ja keiner der Sharehoster und genau da wird die ganze Diskussion dann scheinheilig. Einfachster Ansatz ist doch die Anzahl der Downloads einer Datei, wenn diese eine bestimmte Summe übersteigt könnte man diverse Maßnahmen einbauen die sicherstellen das diese Populäre Datei auch vom Rechtsinhaber hochgeladen wurde und verteilt werden darf. Es ginge noch einiges anderes, wenn man nur wollte. Mit ein wenig Aufwand schreibt man nen kleinen Bot der die Top Adressen der Warezseiten abgrast und schon könnte man mit relativ überschaubarem personellem Aufwand große Teile der Warezscene lahmlegen. Und kommt mir nicht, mit das ginge nicht ...Geändert von 859638419372324 (16. 07. 2012 um 07:09 Uhr)
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21. 07. 2012, 00:34 #6
Re: Nach BGH-Urteil: RapidShare ist zuversichtlich
Warum baut RS nicht einfach einen solchen Namensfilter nachweislich ein?
Dann hat RS die Forderungen das Gerichts erfüllt, Ändern tut es gar nichts (dank kryptischer Paketnamen) und die Sache ist erledigt
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