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  1. #1
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    Avatar von Annika_Kremer
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    Standard Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    Der bayerische Landesbeauftragter für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, legte am heutigen Donnerstag seinen Prüfbericht zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) mit Hilfe von "Staatstrojanern" durch bayerische Strafverfolgungsbehörden vor. Dabei kam er zu dem Schluss, dass erheblicher Verbesserungsbedarf besteht.

    zur News

  2. #2
    Individualliberalist Avatar von widarr
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    Standard Re: Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    Die Technik mal beiseitegelassen, finde ich einen staatlichen Trojanereinsatz grundsätzlich falsch.
    Ein Trojaner ist eine hinterfotzige Technik um heimlich Leute auszuspionieren. Sowas tun normalerweise nur raffgierige Blackhats um Leute auszuplündern.
    Der Staat sollte normalerweise ein Vorbild in Sache Gerechtigkeit und Ehrlichkeit sein (sollte!).
    Ich nehm da einfach mal ein Zitat aus der alten 80iger The Real Ghostbusters Serie (Die indianische Legende E07S02):

    "Wenn Gut betrügt um zu gewinnen wird es zu Böse"

  3. #3
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    Standard Re: Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    Ohne da jetzt handgreiflich werden zu müssen, ...

    ... wogegen der Bt verstößt, sind folgende Gesetze:

    Gegen das Grundgesetz gerichtete Verletzungen:
    - GG, Art 13 (Begründung: ist aus dem ersten Absatz eigentlich schon ersichtlich: "Die Wohnung ist unverletzlich." (Art 13, Abs. 1 GG))
    - GG, Art 10 (Begründung: über Computerprogramme gesendete Daten unterliegen dem Fernmeldegeheimnis)

    Gegen das deutsche Urheberrecht gerichtete Verletzungen:
    - § 53 UrhG (Begründung: Polizisten nutzen die Computerdateien BERUFLICH SOWIE ZU ERWERBSZWECKEN UND UMGEHEN DATENSCHUTZRECHTLICHE BESCHRÄNKUNGEN WIE PASSWÖRTER ODER TRUE-CRYPT-CONTAINER)
    - § 53a UrhG (Begründung: bei der Quellen-TKÜ handelt es sich NICHT um eine Bestellung einer Kopie per Versand, die Kopie wird ILLEGAL mittels "Cracking" der Übertragungsverschlüsselung "organisiert")
    - § 54 UrhG (Begründung: weil sie für die Beschaffung urheberrechtlich geschützter Werke wie z. B. schöpferische Inhalte wie Gedichte in Privatkommunikation in Mails o. Ä. nix löhnen)
    - § 69c UrhG (Begründungen: einige vom aktuell verbreiteten BT erhobenen Daten sind "Computerprogramme", die nicht von jedermann beliebig kopiert werden dürfen, allein die Tatsache, dass die vom "heimlich Beobachteten" genutzten Kommunikationshilfsmittel "Computerprogramme" sind, bestätigt das umso mehr, ebenso ist fraglich, ob bei den Polizisten denn überhaupt die Privatkopieregelung in Betracht käme, was ich aber ausdrücklich verneine; Begründungen zur Privatkopieregelung sind bei § 53a UrhG in Klammern gesetzt aufgeführt)
    - § 69d UrhG (Begründungen: nur der Programmnutzungsberechtigte darf das Programm nutzen und analysieren; da die Polizei aber UNBEFUGT den Computer des "Beobachteten" "pro forma überwacht", sehe ich genau da eine Verletzung dieses Rechtsparagrafen)

    Verstöße gegen Strafrechtsvorschriften:
    - § 238 StGB (Begründung: Da der Trojaner "beharrlich" per Telekommunikation die "Nähe zum Opfer aufsucht", aber das "öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung" (Abs. 4, § 238 StGB) besteht NICHT bei allen Bundesbürgern gleichzeitig, sondern wie im Abs. 4 geschildert, maximal bei EINZELFÄLLEN, für die ebenso eine ANORDNUNG DURCH RICHTER ERFOLGEN MUSS)
    - § 246 StGB (Begründung: widerrechtliche Aneignung fremder Daten mittels Grundrechtsverwirkung durch den Trojaner selbst; siehe auch: "Das alles wendet der Trojaner selbst an Gesetzen wirklich an")
    - § 305a StGB (Begründung: Trojaner sind IMMER Malware und HINTERLASSEN IMMER SCHADEN AM SYSTEM!!!)
    - § 303a StGB (Begründung: durch Einbinden in das Computersystem findet "Datenveränderung" statt, diese wäre nur nach vorliegendem Durchsuchungsbeschluss zulässig)
    - § 269 StGB (Begründung: Datenlöschung, Unterdrückung, Veränderung etc., wegen § 202c StGB KANN das ganze auch noch eine Strafvorbereitung sein, das Ding in das "an sich harmlose ElStEr-Programm" zu integrieren und da von der elektronischen Steuererklärung quasi jeder Betrieb betroffen war und ist, gibt das auch von meiner Seite aus mächtig Knatsch, denn ich war Augen- und Ohrenzeuge der damaligen Aktionen meines Vaters gegen das Ding! Und selbst damals war das Trojanerchen da GAR NICHT LEGAL.)
    - § 202c StGB (Begründung: Unterjubeln des Trojaners mittels ElStEr-Programm)
    - § 269 StGB (Begründung: auch zur Beweiserhebung dürfen beweiserhebliche Daten NICHT gefälscht/verändert werden)
    - § 268 StGB (Begründung: Unterjubeln malignen Codes in Computerprogramme, die zur Nutzung durch Firmen/juristische Personen sowie Endverbraucher (vereinzelte kostenlose Spielesoftware) bestimmt ist, deren Computersysteme bei Installation ebenfalls infiziert werden würden)

    Verstöße gegen Wirtschaftsrecht:
    - § 17 UWG (Begründung: heimliches Ausspionieren von Betriebsgeheimnissen, die auf Computer sicher mittels Passwortverschlüsselung o. Ä. gespeichert werden - gilt NUR für die alten BT-Versionen, da diese auch den Dateizugriff auf dem Opfer-PC ermöglichen; hier tritt Abs. 5 von § 17 UWG NICHT ein, da die Installation "Pro Forma per Elsterformular" erfolgte)
    - § 3 UWG (Begründung: Verwendung von Trojanern zur Industriespionage ist unzulässsig und strafbar, fertig aus, ende, weil Behörden sind davon lt. § 3 UWG NICHT davon ausgenommen)

    Das alles wendet der Trojaner selbst an Gesetzen wirklich an:
    - Art. 18 GG: Grundrechtsverwirkung, weil in die von mir o. g. Grundrechte massivst und OHNE Begründungen eingreift
    -> das wars eigentlich, weil er ja sowohl gegen das GG als auch gegen damit verbundene Gesetze verstoßen hat!

    Das wars erst mal von mir dazu. Ich weiß, das alles hier könnte für einige unter euch ein "Deja-Vu-Erlebnis" sein, da ich mich bereits hoch abfällig über diesen Trojaner geäußert hatte.

    ... aber halt mal?! Hatte nicht das BVerfG den Staatstrojaner ebenfalls für verfassungsfeindlich erklärt? Na dann brauch ich denen nur noch alles zu schildern und Kontaktdaten meiner Mutter geben.

  4. #4
    Mitglied Avatar von baduplink
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    Standard Re: Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    zitat von Herrn (Dr.)Hans Peter Uhl:
    (...)"die software KANN sehr viel mehr als sie darf... aber sie würde nicht so angewandt.... sie wurde rechtmässig angewandt reduziert angewandt sie hat überall nur das getan was sie darf "
    was wollt ihr also?

    *ich hoffe der sarkasmus ist deutlich *

  5. #5
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    Standard Re: Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    Völlig egal was sie sich für Vorschriften ausdenken.. Wenn sie nicht die Überwacher niht überwacht werden (und die werden auch in Zukunft Narrenfreiheit haben), wird alles nicht nutzen.
    Knarre kaufen und warten, dass sie kommen.

    Spoiler: 


    Grundgesetz Artikel 20

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

  6. #6
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    Standard Re: Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    Als der CCC die Analyse des Bayerntrojaners veröffentlichte ... schauderte es mir!
    Als Techniker! Ich sehe das mal nur aus der technischen Sicht, nicht aus der rechtlichen ...

    Wir haben gelernt, das man den "Feind" (Spy-/Maleware) nur bekämpfen kann, so man ihn kennt (Vorgehensweise usw.) ...
    Also, Baukasten aus dem Internet besorgt (Klar, ich bin jetzt Top-Cyber-Terrorist, da ich über Täterwissen verfüge! Huiiiii!) und einen Trojaner zusammengetackert!
    Huii! Der flutschte ... und kein Virenscanner/Firewall schlug an, was uns dazu veranlasste, die Sicherheitskriterien zu überarbeiten!

    ... der von mir zusammengetackerte Trojaner konnte:
    - den Datenstrom verschlüsseln (die Daten habe ich geklaut, gehören mir, also NS&A/CI&A haben da nix drin zu lesen)
    - die Headerdaten und Zieladdresse verfälschen, so das der Empänger nicht ermittelbar war (kleiner Tipp für den Hobbyterrorist -> Umleitung via ixquick.com, wir ich das gemacht habe ... werde ich nicht Preis geben, diese Lücke nutze ich aus, da bin ich Egoist!)

    ... alles andere konnte mein Trojaner auch, spionieren, abhören/-sehen, verändern -> einem Unschuldigen KiPo oder Bombenbauanleitungen unterjubeln, was der Uhl-Trojaner auch konnte, aber niiiiii nicht hätte verwendet werden können, weil ja von Herrn Uhl untersagt!

    ... und es hat mich keine 200.000€/Client gekostet! Nö, war Hirnschmals und Arbeitszeit ... 800-1200€ für El Chefe, hat er gerne gelöhnt (muss auch mal geschrieben werden)!

    Wer sich mit mit einem Nichttrojaner beschäftigen möchte, der ähnliche Möglichkeiten inne hat ... sollte sich mit "italc2" beschäftigen, das ist dann schon mal ein Anfang!
    ... ist für Schulen und querulante Schüler gedacht, den Dienst kann man nicht sooo einfach "abschießen" und das gute Stück kann auch in die Stealth-Modus seine Dienste tun, höhöhöööö!
    Geändert von Sempralon (03. 08. 2012 um 09:37 Uhr)

  7. #7
    Volkstod-Fan Avatar von chunic
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    Standard Re: Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    Zitat Zitat von Nicky343 Beitrag anzeigen
    ...
    Mir wird irgendwie immer ein wenig schlecht, wenn absolute Laien versuchen sich auf Gesetze zu berufen und versuchen diese nach ihren Vorstellungen auszulegen und anzuwenden. Ich meine, was würde ein Schreiner sagen, wenn ich ihm erzähle, wie ein Schrank gebaut wird ohne Ahnung von den Werkzeugen zu haben? Oder ein Physiker, wenn ich was über die Quatentheorie erzähle ohne die notwendigen theoretischen Grundlagen?
    Nungut, kommen wir zu einer kurzen inhaltlichen Kritik.
    Selbstverständlich "verstößt" der Staat mit seinem Vorgehen gegen einfache Gesetze, das tut er quasi immer. Wenn jemand festgehalten, festgenommen, durchsucht, eingesperrt und identifiziert wird. Bei einem Platzverweis und Strafzettel auch. Wie aber soll ein Staat dich vor tatsächlich kriminellen schützen, es gibt ja nicht nur Raubmordkopierer, wenn er gar nicht haneln darf?

    Zu den Eingriffen in die Grundrechte. Natürlich greift der Staat in deine Grundrechte ein, jeden Tag. Du merkst es vermutlich nicht mal, weil es ständig vorkommt. Der Trick ist, dass der Eingriff verhältnismäßig sein muss.

    Das BVerfG hat den Bundestrojaner entgegen deiner Aussage nicht als grundsätzlich verhältniswidrig beurteilt.

    Zitat Zitat von enteKross Beitrag anzeigen
    Völlig egal was sie sich für Vorschriften ausdenken.. Wenn sie nicht die Überwacher niht überwacht werden (und die werden auch in Zukunft Narrenfreiheit haben), wird alles nicht nutzen.
    Knarre kaufen und warten, dass sie kommen.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
    Wie Demokratie funktioniert hast du noch nicht vollständig durchblickt oder?

    Zum Widerstandsrecht, das hier schon sooo oft gepostet wurde... ich möchte auf oben verweisen. Ihr fangt auch nicht einfach an eine Interkontinentalrakete zu bauen oder? Wieso versucht ihr das dann mit Jura?

  8. #8
    Chefredakteurin

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    Avatar von Annika_Kremer
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    Standard Re: Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    Word chunic, danke. Ich tippe mir mit diesen Argumenten seit Jahren die Finger wund, aber du hast es so schön auf den Punkt gebracht, dass auf dich vielleicht mal einer hört.

    Moralisch oder politisch könnte ich diese Dinge stundenlang diskutieren, aber wenn Aktivisten und somit meistens totale Laien es juristisch versuchen, kommt meistens außer Halbwissen wenig dabei heraus.

    Wobei ich manchmal den Eindruck habe, dass viele Menschen Angst davor haben, eine eigene Meinung zu haben und das einfach so zu sagen, und sich deswegen gern auf Autoritäten (Politiker, Mehrheiten, Gesetze) berufen. Das ist natürlich eher eine auf Beobachtung beruhende Theorie von mir.

  9. #9
    Individualliberalist Avatar von widarr
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    Standard Re: Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    Ich brauch keine Authorität, meine Meinung zu verteidigen. Das ist eher ein naturgegebenes Recht sich zu verteidigen, das ich dann wahrnehme Dann aber ordentlich...

  10. #10
    Lone Gunman Avatar von Shodan_v2-3
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    Standard Re: Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    Zitat Zitat von chunic Beitrag anzeigen
    Über Gesetze, Schränke und Quantentheorie
    Du liegst zwar mit deiner "inhaltlichen Kritik", dass der Staat die Grundrechte einschränken darf, solange er dabei verhältnismäßig handelt1, absolut richtig, aber deinen Rundumschlag gegen jeden, der es wagt über ein Gesetz zu reden, ohne jahrelang Jura studiert zu haben, muss ich zurückweisen.

    Es ist zwar vollkommen richtig, dass Laien häufig Gesetze in haarsträubenden Weise auslegen2, aber daraus eine allgemeine "Laienkeule" zu konstruieren, mit der jeder abgewatscht wird, der es wagt einen Paragraphen zu zitieren, ist imho total daneben.

    Ersteinmal ist das Recht nämlich Interpretationssache. Vor einem Gericht legen zwei Parteien ihre Beweise und ihre Interpretation des Rechts vor, wobei die Anwälte, also studierte Juristen, der jeweiligen Seite, versuchen das Recht zu ihren Gunsten auszulegen3. Ein Richter entscheidet nach seiner Rechtsauffassung, nicht selten wird diese angefochten und das Verfahren geht in Berufung.
    Es ist zwar korrekt, dass ein Laie häufig die Zusammenhänge nicht kennt und daher mit seiner Interpretation vor Gericht von einem Anwalt zerfetzt werden würde, das impliziert jedoch nicht, dass jeder Laie diesen Fehler immer macht. Wie heißt es so schön: Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn.

    Zweitens ist die Idee, dass ein Laie die Gesetze gar nicht begreifen kann und daher auch darüber nicht zu diskutieren hat, eine Frechheit. Der Vergleich mit der ICBM hinkt gewaltig, der Versuch eine solche zu konstruieren ist eher mit dem Versuch sich vor Gericht zu verteidigen zu vergleichen, keineswegs jedoch mit einer Diskussion in einem Forum. Ganz grundsätzlich ist das ein Argumentum ad Hominem: Statt das Argument an sich zu widerlegen wird dem Gegner vorgeworfen die notwendige Expertise nicht zu besitzen und daraus abgeleitet, dass sein Argument falsch ist4.

    Drittens magst du zwar Recht haben, dass Laiendiskussionen über Gesetze an vielen Stellen mühselig und wenig zielführend5 sind und häufig in Sophismen enden, (Beispiel: Nach meiner Rechtsauffassung sagt StGB §202c, dass ich den Trojaner nicht einsetzen darf, daher ist es auch illegal, wenn das BKA ihn einsetzt.) daraus lässt sich aber nicht schließen, dass dies für jede solche Diskussion gilt.

    Viertens steht es dir natürlich frei über Leute, die sich auf Paragraphen berufen, zu denken, was du willst. Im konkreten Fall hast du ja Recht: Nikkys Argumentation stützt seine These nicht. Da ich selber jedoch Jura nicht studiert habe, mich aber dennoch dafür interessiere, muss ich den allgemeinen Fall zurückweisen. Ich genieße es mit anderen über Recht zu diskutieren und behalte mir vor über Leute, die in ihrer Freizeit lieber MMORPGs spielen6, zu denken was ich will.



    1: Zusammenfassung ohne Anspruch auf Vollständigkeit
    2: Siehe zB. der '81 eingeführte "digitale Radiergummi", der von den Medien zum Novum der kommenden EU Datenschutzverordnung erklärt wurde
    3: "Laien versuchen diese nach ihren Vorstellungen auszulegen und anzuwenden" - Chunic
    4: Ich rede noch immer über die "Laienkeule", nicht die inhaltliche Kritik.
    5: TODO: Definition "Ziel eines News-Kommentarthreads" an den Haaren herbeiziehen
    6: In Ermangelungen eines besseren Beispiels: Ich hab eigentlich nichts gegen MMORPG Zocker, zumindest nichts was hilft.



    Zitat Zitat von Annika_Kremer Beitrag anzeigen
    Moralisch oder politisch könnte ich diese Dinge stundenlang diskutieren, aber wenn Aktivisten und somit meistens totale Laien es juristisch versuchen, kommt meistens außer Halbwissen wenig dabei heraus.
    Mir wird irgendwie immer ein wenig schlecht, wenn absolute Laien versuchen über Moral zu diskutieren. Ihr fangt auch nicht einfach an eine Interkontinentalrakete zu bauen oder? Wieso versucht ihr das dann mit Philosophie?
    Weil wir Spaß daran haben.

  11. #11
    Chefredakteurin

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    Avatar von Annika_Kremer
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    Standard Re: Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    Zitat Zitat von Shodan_v2-3 Beitrag anzeigen
    Mir wird irgendwie immer ein wenig schlecht, wenn absolute Laien versuchen über Moral zu diskutieren. Ihr fangt auch nicht einfach an eine Interkontinentalrakete zu bauen oder? Wieso versucht ihr das dann mit Philosophie?
    Weil wir Spaß daran haben.
    Mit Philosophie im engeren Sinne versuche ich es sicher nicht. Ein guter Freund studiert Philo und ich sehe, wie höllisch kompliziert das ist. Ich sehe das eher auf der Ebene "ich persönlich stelle mir das soundso vor mit dem Zusammenleben, und darauf aufbauend bewerte ich diese Maßnahme folgendermaßen". Das kommuniziere ich auch sehr deutlich. Wem das zu blöd ist, der muss sich damit nicht befassen, und ich behaupte sicher nicht, irgendwelches tiefere Hintergrundwissen zu haben. Wieso, glaubst du, habe ich in meiner ganzen Zeit bei gulli eine einstellige Anzahl von Kommentaren (im Sinne von wertenden News) geschrieben? Von daher sehe ich noch einen gewissen qualitativen Unterschied zum Versuch, über die Auslegung von Gesetzen zu diskutieren, was ein gewisses Fachwissen (nicht notwendigerweise in Form eines formalen Abschlusses, man kann sich auch eine Menge Wissen so anlesen oder es durch Beobachtung oder von Experten lernen, wie ich aus anderen Bereichen weiß) dann doch voraussetzt.

  12. #12
    Lone Gunman Avatar von Shodan_v2-3
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    Standard Re: Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    Über Philosophie darf man sich also reden, sofern man nicht den Anspruch erhebt Philosoph zu sein, aber wehe dem, der über Jura redet ohne einen Nachweis seiner Expertise dabei zu haben

    Na ich will darüber gar nicht groß diskutieren, ich habe dich im Zusammenhang mit Chunics allgemeiner Ablehnung zitiert, als kleinen Rausschmeißer am Schluss, und bin mir durchaus bewusst, dass der Vergleich hinkt.

    Zitat Zitat von Annika_Kremer Beitrag anzeigen
    "ich persönlich stelle mir das soundso vor mit dem Zusammenleben, und darauf aufbauend bewerte ich diese Maßnahme folgendermaßen". Das kommuniziere ich auch sehr deutlich.
    Ich mag das nicht immer so deutlich kommunizieren, habe mir in diesem Beitrag aber extra Mühe gegeben "Nach meiner Rechtsauffassung sagt StGB §202c, dass ich den Trojaner nicht einsetzen darf" zu schreiben. Meist lasse ich eine solche Formulierung weg, mit wessen Rechtsauffassung soll ich denn argumentieren, wenn nicht mit meiner eigenen?

    Vielleicht wäre ein anderes Beispiel angemessener, wie wäre es mit diesem hier:
    Zitat Zitat von chunic Beitrag anzeigen
    Das BVerfG hat den Bundestrojaner entgegen deiner Aussage nicht als grundsätzlich verhältniswidrig beurteilt.
    Mir wird irgendwie immer ein wenig schlecht, wenn absolute Laien versuchen BVerfG Urteile auszulegen. Erster Satz des Urteils: "Gegenstand der Verfassungsbeschwerden sind Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen". Chunics Argument dieses Urteil sei hier überhaupt relevant, ist ungültig, da ich nicht überzeugt bin, dass er die notwendige Expertise hat das zu behaupten.

    P.S: Das Urteil ist nach meinem Verständnis durchaus relevant
    Geändert von Shodan_v2-3 (03. 08. 2012 um 16:44 Uhr)

  13. #13
    Volkstod-Fan Avatar von chunic
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    Standard Re: Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    Da du dir so viel zeit genommen hast und deine Kritik sehr gut ist, nehme ich mir mal die zeit darauf zu antworten

    Zitat Zitat von Shodan_v2-3 Beitrag anzeigen
    aber deinen Rundumschlag gegen jeden, der es wagt über ein Gesetz zu reden, ohne jahrelang Jura studiert zu haben, muss ich zurückweisen.

    Es ist zwar vollkommen richtig, dass Laien häufig Gesetze in haarsträubenden Weise auslegen2, aber daraus eine allgemeine "Laienkeule" zu konstruieren, mit der jeder abgewatscht wird, der es wagt einen Paragraphen zu zitieren, ist imho total daneben.
    So war es auch tatsächlich nicht gemeint. Wer sich ehrlich und inhaltlich mit einem Paragraphen beschäftigt, den oder die würde ich sicher nicht abwatschen, nur weil kein Staatsexamen vorgelegt werden kann. Wer allerdings nur eben in ein Gesetz schaut und meint das könnte vllt irgendwie passen, weils grad gewünscht wird, den oder die kann ich nicht ernst nehmen.

    Zitat Zitat von Shodan_v2-3 Beitrag anzeigen
    Ersteinmal ist das Recht nämlich Interpretationssache. Vor einem Gericht legen zwei Parteien ihre Beweise und ihre Interpretation des Rechts vor, wobei die Anwälte, also studierte Juristen, der jeweiligen Seite, versuchen das Recht zu ihren Gunsten auszulegen3. Ein Richter entscheidet nach seiner Rechtsauffassung, nicht selten wird diese angefochten und das Verfahren geht in Berufung.
    Das ist in den meisten Gerichtsprozessen zweifellos nicht der Fall. Über eine Reihe von Urteilen, Kommentaren und Diskussionen ist die Rechtsauslegung in der überwiegenden Zahl der Fälle völlig klar. Lediglich in Einzelfällen, bei einer Richtungsänderung eines Gerichtsoder der herrschenden Meinung oder bei neuen Gesetzen kommt es häufiger zu einer Diskussion darüber, wie Gesetze auszulegen sind. Das ist eben das, was ich Nicky vorgeworfen habe. Er oder sie interessiert sich offenbar nicht für Recht und kennt die Funktionsweise nicht. Wer sich hingegen einen StGB-Kommentar nimmt und darüber seine Meinung bildet hat eine Chance richtig zu liegen, nur über das eigene Judiz ist die Chance verschwindend gering.

    Zitat Zitat von Shodan_v2-3 Beitrag anzeigen
    Drittens magst du zwar Recht haben, dass Laiendiskussionen über Gesetze an vielen Stellen mühselig und wenig zielführendsind und häufig in Sophismen enden,[...] daraus lässt sich aber nicht schließen, dass dies für jede solche Diskussion gilt.
    Stimmt. Ich will auch nicht alleine Laien verurteilen und eine "Laienkeule" basteln, allerdings, wer absolut keine Ahnung von dem hat, was er oder sie redet, sollte, wenn es nicht peinlich werden soll, vielleicht lieber erstmal nach Informationen suchen und sich dan äußern. Wie gesagt, es geht mir nicht darum Menschen zu bashen, die nicht Jura studieren, ich mag es nur nicht, wenn sich jemand äußert ohne sich mit einem thema auseinander gesetzt zu haben und irgendwas vor sich hinerzählt.

    Zitat Zitat von Shodan_v2-3 Beitrag anzeigen
    Viertens steht es dir natürlich frei über Leute, die sich auf Paragraphen berufen, zu denken, was du willst. Im konkreten Fall hast du ja Recht: Nikkys Argumentation stützt seine These nicht. Da ich selber jedoch Jura nicht studiert habe, mich aber dennoch dafür interessiere, muss ich den allgemeinen Fall zurückweisen.
    ich will auch niemandem etwas verbieten und jeder darf sich auch hier äußern, wie gewollt, aber dnan möchte ich auch das Recht haben den Menschen zu sagen, dass das was sie reden vollkommen abwegig und großer Blödsinn ist :P

    Zitat Zitat von Shodan_v2-3 Beitrag anzeigen
    Statt das Argument an sich zu widerlegen wird dem Gegner vorgeworfen die notwendige Expertise nicht zu besitzen und daraus abgeleitet, dass sein Argument falsch ist.
    Stimmt, deswegen folgte auch die inhaltliche Kritik.

    Zitat Zitat von Shodan_v2-3 Beitrag anzeigen
    Mir wird irgendwie immer ein wenig schlecht, wenn absolute Laien versuchen BVerfG Urteile auszulegen. Erster Satz des Urteils: "Gegenstand der Verfassungsbeschwerden sind Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen". Chunics Argument dieses Urteil sei hier überhaupt relevant, ist ungültig, da ich nicht überzeugt bin, dass er die notwendige Expertise hat das zu behaupten.

    P.S: Das Urteil ist nach meinem Verständnis durchaus relevant
    Zwreiter Satz des urteils:
    Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.
    :P

    Die notwendige Expertise hat der chunic übrigens doch :P

  14. #14
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    Standard Re: Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    Mal eine Frage an alle Beteiligten dieser Diskussion?
    Ist euch aufgefallen das alle Kritik die ihr äussert auch auf unser "Politiker" zutrifft?
    Also jene Teile der Legislative die genau diese Gesetze für die Judikative machen.
    Wobei diese zwar Hochbezahlte Fachleute haben, diese aber trotzdem sehr viel Mist bauen...

  15. #15
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    Standard Re: Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    Guter Einfall mit den Politikern.

    Mal sehen, was die alles noch bei INDECT zu bieten haben ...

    ... und wenn sich dann keiner wegen "staatlichem pro-forma-STALKING" wehrt, weiß ich auch nicht mehr weiter ...

    MfG Nicky343

  16. #16
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    Standard Re: Viele Detail-Mängel beim Bayern-Trojaner

    Zitat Zitat von chunic Beitrag anzeigen
    Wie Demokratie funktioniert hast du noch nicht vollständig durchblickt oder?

    Zum Widerstandsrecht, das hier schon sooo oft gepostet wurde... ich möchte auf oben verweisen. Ihr fangt auch nicht einfach an eine Interkontinentalrakete zu bauen oder? Wieso versucht ihr das dann mit Jura?
    Ok, ich hab also keine Ahnung von Demokratie. Und von Gesetzen. Und von Internkontinentalraketen. Man zum Glück bekomm ich's gebacken zu atmen!

    Aber mal im Ernst. Wenn es soweit ist, dass meine Rechte gesetzeswidrig entzogen werden (Privatsphäre, Briefgeheimnis, informationelle Selbstbestimmung, evtl. Freiheitsentzug ohne gesetzl. Grundlage), welche anderen Schritte bleiben mir dann? Sag mir doch deine Meinung oder teile dein Wissen, anstatt mich einfach nur dumm zu nennen und es dabei zu belassen.

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