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13. 09. 2012, 16:24 #1Redakteur
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Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
Die MünzenWoche GmbH erhielt eine Abmahnung, weil sie für ein Bild den Namen des Fotografen nicht angab. Bei 3.000 Euro Streitwert wurden anfangs 245,70 Euro zuzüglich der Auslagen und Mehrwertsteuer berechnet. Später wurden 666,18 Euro daraus. Nach einem Kontaktversuch über einen Mittelsmann, wurde daraus später ein gerichtliches Mahnverfahren.
zur NewsGeändert von Ghandy (27. 01. 2013 um 18:24 Uhr)
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13. 09. 2012, 16:36 #2
Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
Wohl eher umgekehrt. Die Frau, die das Bild verwendet hat, ohne den Urheber zu nennen, hat die Bedingungen der CC nicht gelesen oder ignoriert. CC ist kein Freibrief zum kopieren ohne Grenzen. Der Autor hat ein Recht darauf, dass wenigstens sein Name genannt wird.Wer die Verwendung eines CC-lizenzierten Bildes nur deswegen abmahnt, weil jemand vergass den Rechteinhaber namentlich zu nennen, der hat nach meiner Meinung den Sinn der Creative Commons-Lizenzen nicht verstanden.
Hier natürlich gleich mit einem Anwalt zu kommen ist mal wieder übertrieben,
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13. 09. 2012, 16:45 #3Mitglied
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Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
Ich finde es erstaunlich, dass unsere Politiker nicht langsam mal einschreiten. Bei derart obstrusen und eher konstruiert wirkenden Sachverhalten, muss doch eigentlich selbst dem bummelletzten Abgeordneten klar werden, dass das aktuelle Urheberschutzgesetz nur noch zum Gelddrucken benutzt wird.
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13. 09. 2012, 16:52 #4Mitglied
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Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
unwissenheit schützt vor strafe nicht! daher auch gerechtfertigt. und das man nicht einfach so bilder aus den netz nimmt und die einbindet sollte seit einigen jahren klar sein. in funk und fernsehen gab es genug berichte über abmahnungen und co.
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13. 09. 2012, 17:00 #5Mitglied
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Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
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13. 09. 2012, 17:03 #6musikerleindeaktiviertes Benutzerkonto
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13. 09. 2012, 17:22 #7Mitglied
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Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
Unfassbar, der Kommentar von Herrn Sobiraj!
Abmahnungen (dazu in solcher Höhe) ungerecht zu finden ist absolut nachvollziehbar, doch zu behaupten, dass der Rechteinhaber den Sinn der Creative Commons-Lizenzen nicht verstanden hat ist lächerlich (wie auch schon in oberen Kommentaren erläutert).
Es sollte inzwischen jedem Klar sein, dass solches Material urheberrechtlich geschützt ist und dass man es nicht ohne Weiteres kopieren kann, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
MfG
Hacker57
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13. 09. 2012, 17:43 #8
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13. 09. 2012, 17:48 #9Mitglied
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Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
Wo ist denn da der Widerspruch?
Es sollte jedem klar sein, dass er es nicht darf, und wenn er es jedoch tatsächlich nicht weiss oder nicht daran denkt (Unwissenheit), dann ist das sein Problem.
Man kann das ganz einfach auf andere Dinge übertragen (damit es auch du verstehst): Es sollte jedem bewusst sein, dass Diebstahl strafbar ist. Wenn das jemand nicht weiss oder behauptet, es nicht zu wissen (darum geht es ja primär), dann muss er doch trotzdem bestraft werden. Sonst kann ein Rechtssystem doch überhaupt nicht funktionieren.
MfG
Hacker57
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13. 09. 2012, 17:53 #10fights for the Users
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Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
Mich würde ja mal interessieren, was die Anwältin von F. Kampmann zu beanstanden hatte. Möglicherweise wäre das ganze Thema ja schon hinfällig.
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13. 09. 2012, 18:00 #11
Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
Unwissenheit kann sehr wohl vor Strafe schützen.
Zur Begehung einer Tat muss der Täter grundsätzlich Vorsatz haben. Fehlt der Vorsatz eine bestimmte Straftat zu begehen, kann der Täter nicht bestraft werden. Möglich bleibt nur eine Strafe wegen der fahrlässigen Begehung, die aber im Gesetz mit Strafe bedroht sein muss. Gem. § 16 StGB entfällt der Vorsatz ebenfalls, wenn der Täter Umstände nicht kennt, die zum Tatbestand gehören (sog. Tatbestandsirrtum).
Gem. § 17 S. 1 StGB handelt ein Täter ohne Schuld, wenn ihm bei der Begehung der Tat die Einsicht fehlte, Unrecht zu tun und dieser Irrtum unvermeidbar war. An die Unvermeidbarkeit werden hohe Anforderungen gesetzt. Ggf. ist ausführlicher Rechtsrat einzuholen.
[jurawiki]
Im Fall von youtube wird es z.B. einem jungen Täter mit geringem downloadvolumen jederzeit möglich sein, auf fehlende Einsicht zu plädieren. Bei einem notorischen filesharer dürfte dieser Einwand nicht greifen.
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13. 09. 2012, 18:05 #12Mitglied
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Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
Es steht ja schon da. Das ist etwas, was nur in absoluten Ausnahmefällen zur Geltung kommt. Für diesen Fall absolut unangebracht, es gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.[...] wenn ihm bei der Begehung der Tat die Einsicht fehlte, Unrecht zu tun und dieser Irrtum unvermeidbar war. An die Unvermeidbarkeit werden hohe Anforderungen gesetzt [...]
MfG
Hacker57
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13. 09. 2012, 18:06 #13Redakteur
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Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
@Hacker57: Die Leute hinzuhalten um ihnen dann eine Mahnung zu schicken ist also auch völlig okay oder was? Natürlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Und als Geschäftsführerin muss sie jegliches Bildmaterial genauestens prüfen. Trotzdem fand ich das Verhalten unerhört. Ich verstehe auch nicht, wieso die Wikimedia nichts dagegen tut.
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13. 09. 2012, 18:16 #14Mitglied
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Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
Dass er die Bilder nur veröffentlicht (oder hauptsächlich), um nacher andere Abmahnen zu können, ist ein schwerer Vorwurf und so fast unmöglich zu beweisen. Wenn er das tatsächlich beabsichtigt haben sollte, dann ist das zwar bedenklich, aber es liegt nicht in der Verantwortung der Wikimedia, dagegen etwas zu tun (er hat ja nicht gegen das Gesetz verstossen). In meinem ersten Post ging es mir hauptsächlich um das "nicht verstehen" des CC. Das ist mMn einfach lächerlich.
MfG
Hacker57
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13. 09. 2012, 18:32 #15Mitglied
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Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
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13. 09. 2012, 18:49 #16Mitglied
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Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
Das ist doch nicht sein Fehler! Die Frau hätte seinen Namen nennen müssen, er hat ein Recht darauf! Wieso er deswegen den Sinn des CC angeblich nicht verstehen soll, ist mir schleierhaft.
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13. 09. 2012, 18:56 #17Mitglied
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Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
Also das man wegen eines FOTOS so ein Geschiss macht, ist mir bislang immer noch total unverständlich.... selbst wenn ich 100derte Bilder (professionell oder nicht) schieße, ist es mir doch egal, ob das Foto im Netz verwendet wird ("Private" Bilder ausgenommen, aber sowas stellt man ja nicht in's Netz, normalerweise) , ich habs ja schließlich auch in's Netz gebracht, und so blauäugig ist wohl keiner; Ein mal im Netz, immer im Netz, dass das Foto irgendwo verwendet werden wird, ist wohl klar, sei es Privat oder eben bei Wikipedia, wobei die Frau durch das Bild ja keinerlei kommerziellen Vorteil hatte, wenn sie das Foto als Poster 100 oder 1000 Fach verkauft hätte... ja dann wäre ich als urheber natürlich aufgetreten, aber doch nicht in einer freien Seite, Quatsch
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13. 09. 2012, 19:13 #18TheSplitdeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
Mal ganz ehrlich, da kann man sich doch nur mal an den Kopf fassen.. Ich bin zwar nicht der Ansicht dass Creative Commons alles erlaubt - aber zumindest sollte man bei einem allgemein zugänglichen, de facto schon in den Bildungsbereich fallendem Webportals (und ich glaube die Aussage kann man teilen), davon ausgehen, das der Inhalt "frei verwendbar" ist.
Ansonsten wächst Wikipedia aus einem Verein heraus und betritt irgendwo den kommerziellen Bereich - daher sollte "Copyright"-Material grundsätzlich nicht auf dieser Plattform gezeigt werden. Punkt aus.
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13. 09. 2012, 19:16 #19
Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
Stimmt, wer den wohl den wichtigsten Punkt bei der CC-Lizenz ignoriert, hat die Lizenz nicht verstanden.Dazu kommt: Wer die Verwendung eines CC-lizenzierten Bildes nur deswegen abmahnt, weil jemand vergass den Rechteinhaber namentlich zu nennen, der hat nach meiner Meinung den Sinn der Creative Commons-Lizenzen nicht verstanden
Dir mag das egal sein, anderen nicht. Ich finde es auch nicht berauschend, wenn jemand meine unter der CC BY SA veröffentlichten Sachen, ohne die Mindestangaben weiterverwendet. Allerdings kläre ich das dann ohne Rechtsverdreher. Womit man in diesem Fall vermutlich auch zum Ziel gekommen wäre.
Na da können wir ja dann beruhigt alle Sachen z. B. von Steam oder Gog kopieren. Die sind dann ja auch selbst Schuld ihr Zeug veröffentlicht zu haben.ich habs ja schließlich auch in's Netz gebracht, und so blauäugig ist wohl keiner; Ein mal im Netz, immer im Netz, dass das Foto irgendwo verwendet werden wird, ist wohl klar, sei es Privat oder eben bei Wikipedia,
Die Dame verdient mit Münzen Ihr Geld (wozu sonst die GmbH). Das eingebundene Bild hat eine Münze dargestellt. Das kann ihr also durchaus einen kommerziellen Vorteil verschafft haben.wobei die Frau durch das Bild ja keinerlei kommerziellen Vorteil hatte, wenn sie das Foto als Poster 100 oder 1000 Fach verkauft hätte... ja dann wäre ich als urheber natürlich aufgetreten, aber doch nicht in einer freien Seite, Quatsch
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13. 09. 2012, 19:26 #20
Re: Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia
ich stimme durchaus bei, dass die dame durch die unterlassung der namensnennung des fotografen sehr wohl gegen die CC-lizenzierung verstoßen hat. darüber braucht man meiner meinung nach gar nicht diskutierung - CC-lizenzierung bedeutet nicht automatisch narrenfreiheit und uneingeschränkes copy-und-paste.
verwerflich finde ich aber, dass bei der bestrafung offenbar die selben maßstäbe angesetzt werden, wie bei vollständig urheberrechtlich geschützten inhalten. bei dieser art von verstößen gegen die CC-lizenzbedingungen sollte primär das senden einer email mit der bitte um namensnennung im vordergrund stehen. widersetzt sich die person dieser, kann man immer noch über weitere schritte nachdenken. aber der sinn einer CC-lizenzierung ist nun man die einfachere verbreitung von inhalten auf freiwilliger basis ohne zwingende kommerzielle absicht. eine sofortige kostenpflichtige abmahnung entspricht mit sicherheit nicht dem sinn dieser lizenzierungsart.


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