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  1. #1
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    Avatar von Annika_Kremer
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    Standard E-Mail-Beschlagnahmung: Polizei darf Nutzer nicht dauerhaft aussperren

    Beschlagnahmt die Polizei zu Ermittlungszwecken E-Mails eines Verdächtigen, darf sie danach dessen E-Mail-Account nicht langfristig mit Beschlag belegen. Vielmehr muss sie dem Besitzer des Kontos zügig wieder den Zugriff auf dieses ermöglichen. Zu diesem Urteil kam nun das Amtsgericht Düsseldorf.E-M

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  2. #2
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    Standard Re: E-Mail-Beschlagnahmung: Polizei darf Nutzer nicht dauerhaft aussperren

    Das Amtsgericht Düsseldorf urteilte, grundsätzlich sei es zulässig, dass die Polizei die Zugangsdaten ändere, um Versuche, Spuren zu verwischen, zu unterbinden.
    Ich würde es anders sehen:
    Grundsätzlich ist es unzulässig die Zugangsdaten zu ändern. Ausgenommen es besteht Verdunkelungsgefahr.

  3. #3
    Dipl. Zyn. Avatar von Novgorod
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    Standard Re: E-Mail-Beschlagnahmung: Polizei darf Nutzer nicht dauerhaft aussperren

    die besteht doch immer

    grundsätzlich ist es schwachsinnig seine zugangsdaten rauszugeben.. weiterhin ist es schwachsinnig, seinen mailserver so einzurichten, dass der user mit den POP/SMTP-zugangsdaten diese auch ändern kann - das sollte nur im domain/mailserver-adminbereich (mit admin-zugangsdaten) möglich sein.. und natürlich ist es oberschwachsinnig irgendein schwules freemail-konto zu haben..

  4. #4
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    Standard Re: E-Mail-Beschlagnahmung: Polizei darf Nutzer nicht dauerhaft aussperren

    Ich hätte denen eine E-Mail Adresse zu einer meinen Domains gegeben auf denen gar kein Mailserver läuft. Danach wäre ich sie erstmal los geworden und hätte gewartet bis sie sich wieder melden.

  5.  
     
     

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