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  1. #1
    gulli:Redaktion
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    Standard GEMA-Petition erreicht 62.800 Stimmen

    Die Petition für die Aufhebung der GEMA-Vermutung hat ihr Quorum erreicht. Wie sinnvoll ist das Anliegen wirklich, ist es umsetzbar, oder steht nur – so wie Kai Biermann von „Zeit Online“ meint – ein neues Aushandeln des Urheberrechts im Allgemeinen an, weil man in unserer Zeit den Überblick über Künstler und deren Werke einfach nicht mehr hat?

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  2. #2
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    Standard Re: GEMA-Petition erreicht 62.800 Stimmen

    Es ist also keine einfache Entscheidung, und wie Biermann richtig erkennt, sollte man von einer Abschaffung des betreffenden Paragraphen im Urheberrechtsgesetz Abstand nehmen. „Die zugrunde liegende GEMA-Vermutung [würde nämlich trotzdem] weiter gelten“. Es ist wohl einfach stark an der Zeit, das gesamte Urheberrecht zu überarbeiten und dabei auch die Zeichen der Zeit mit einzubeziehen.
    Das ist unsinn.
    Wenn der Gesetzgeber die GEMA-Vermutung gezielt aus dem Gesetzestext streichen würde müsste die Judikative das berücksichtigen. Wir reden hier über Zivilrecht - und hier hätte die Justiz den Willen des Gesetzgebers, der durch die Gesetzesänderung klar deutlich würde, zu berücksichtigen. (im Gegensatz zum Straf- und eingeschränkt Verwaltungsrecht, wo es in der Tat um Gewaltenteilung geht und die Justiz weiterhin völlig frei in ihrer Entscheidung ist)

    Ansonsten ist der Fall eigentlich klar: Die GEMA-Vermutung ist ein Relikt einer Zeit, zu der es noch keine EDV gab. Es ist der GEMA zuzumuten, eine Datenbank aller von ihr vertretenen Künstler und Songs zu betreiben und diese elektronisch mit den Listen der Veranstaltungsanmelder abzugleichen. Das Argument der GEMA-Vertreter, dass dies ein erheblicher Mehraufwand sei, ist objektiv nicht nachvollziehbar.

  3. #3
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    Standard Re: GEMA-Petition erreicht 62.800 Stimmen

    Was mich hierbei interessieren würde:

    - Inwieweit betrifft das Ganze den kleinen Dj? Wird hier vom Club eine Pauschalgebühr an die GEMA entrichtet und dann darf man soweit alles abspielen oder muss man Songlisten der Sets dem Club zur Verfügung stellen und dann wird das mit der GEMA abgeglichen?

    - Gibt es in der GEMA genauso Kontrolleure wie beim Gesundheitsamt, die dann jeden Tag durch Clubs streifen und gegenfalls Strafgebühren einheben?

    - Wie schaut es International aus? Wenn ein in der GEMA gelisteter Akteur in Österreich öffentlich gespielt wird, müsste der österreichische Club ja auch Gebühren zahlen, was ja nur schwer zu kontrollieren ist?

  4. #4
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    Standard Re: GEMA-Petition erreicht 62.800 Stimmen

    Ich habe mich zwar nie tiefergehend mit den Hintergründen von Creative Commons Lizenzen beschäftigt, aber wäre es nicht möglich, ein zentrales internationales Organ oder eine freie Meldestelle für Bands einzurichten, deren Musik über diese Lizenz vertrieben wird?
    Die Bands (bzw. Künstler) müssten sich dann vermutlich selbsttätig dort eintragen, aber so hätte man doch einen einfachen Überblick über die Lizenzen

  5. #5
    Mitglied Avatar von sheepking
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    Standard Re: GEMA-Petition erreicht 62.800 Stimmen

    Zitat Zitat von ezetera Beitrag anzeigen
    Was mich hierbei interessieren würde:

    - Inwieweit betrifft das Ganze den kleinen Dj? Wird hier vom Club eine Pauschalgebühr an die GEMA entrichtet und dann darf man soweit alles abspielen oder muss man Songlisten der Sets dem Club zur Verfügung stellen und dann wird das mit der GEMA abgeglichen?
    Man zahlt pauschal bemessen an der Fläche des Raumes in dem die Musik gespielt wird. Wenn man jetzt z.B. CC Lieder spielt und diese dann von der Gebühr freistellen möchte muss man den vollen Liedtitel sowie den vollen Echtnamen des Künstlers kennen.
    Zitat Zitat von ezetera Beitrag anzeigen
    - Gibt es in der GEMA genauso Kontrolleure wie beim Gesundheitsamt, die dann jeden Tag durch Clubs streifen und gegenfalls Strafgebühren einheben?
    Ja.
    Zitat Zitat von ezetera Beitrag anzeigen
    - Wie schaut es International aus? Wenn ein in der GEMA gelisteter Akteur in Österreich öffentlich gespielt wird, müsste der österreichische Club ja auch Gebühren zahlen, was ja nur schwer zu kontrollieren ist?
    Die GEMA meldet dann ihre Deutschen Mitglieder bei den Österreichischen Verwertungsgesellschaften, das Geld wird dann über Verträge hin und her geschoben

  6. #6
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    Standard Re: GEMA-Petition erreicht 62.800 Stimmen

    @ DenKe
    Würde die Gema-Vermutung wegfallen, würden auch die Listen für Veranstalter wegfallen, die erst gar keine Gema Musik spielen. Bisher musste jeder Veranstalter der Gema melden, was so gespielt wurde. Fällt das weg, müssten es wohl nur noch Veranstalter tun, wo Gema-Musik gespielt wird.

    Eine EDV werden sie wohl haben und diese Listen auch automatisch abgleichen lassen. Nur hätten sie dann das Problem, dass sie nicht mehr wissen können, ob ein Veranstalter, der keine Gema-Anmeldung vornimmt/eine Liste abgibt, auch Gema-Musik spielt oder nicht. Bisher musste der Veranstalter die Liste abgeben, um zu zeigen, dass er keine spielt. Hat er keine abgegeben, hat er quasi Gema-Musik gespielt. Müssten wohl (mehr) Schnüffler eingestellt werden


    @ ezetera
    Wird nur ein Gema-Lied an einem Abend gespielt, wird pauschal eine Gebühr fällig, ja. Ich weiß gar nicht, ob eine Tracklist ein Muss ist, wenn eh Gema bezahlt wird. Er sollte aber zumindest eine Liste führen und sie abgeben - nur so können auch entsprechende Künstler ihr Geld bekommen. Ansonsten geht das Geld halt nach Verteilungsschlüssel an die großen Künstler. (zumindest hab ich das so im Kopf)

    Kontrolleure gibt es, ja. Die gehen allerdings nicht rum und schauen, ob Gema-Musik gespielt wird, sondern bisher wird kontrolliert, ob es Veranstaltungen gibt, die der Gema nicht gemeldet werden/wurden.

    International gibt es Abkommen/Verträge mit anderen Verwertungsgesellschaften. http://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsgesellschaft

    edit: zu langsam

  7. #7
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    Standard Re: GEMA-Petition erreicht 62.800 Stimmen

    Na ja, klingt ja alles sehr bürokratisch und meines Erachtens in der Praxis nicht wirklich durchführbar, so dass auch die richtigen Künstler ihr verdientes Geld bekommen.

    Zitat Zitat von CrispyGoti Beitrag anzeigen
    Wird nur ein Gema-Lied an einem Abend gespielt, wird pauschal eine Gebühr fällig, ja. Ich weiß gar nicht, ob eine Tracklist ein Muss ist, wenn eh Gema bezahlt wird. Er sollte aber zumindest eine Liste führen und sie abgeben - nur so können auch entsprechende Künstler ihr Geld bekommen. Ansonsten geht das Geld halt nach Verteilungsschlüssel an die großen Künstler. (zumindest hab ich das so im Kopf)
    So hab ich das eh gemeint. Ein Club zahlt eine monatliche/jährliche Gebühr und muss sich somit keine Gedanken mehr darüber machen. Allerdings finde ich dann den Verteilungsschlüssel, egal wie der konstruiert ist, ein Manko für die kleinen Fische in der GEMA.

    Zur Tracklist kann ich mir nicht vorstellen, dass ein großer Prozentsatz der Djs eine Tracklist erstellt, schon gar nicht wenn man mit der eigenen Plattenkiste aufkreuzt und spontan auf die Stimmung des Publikums eingeht. Habe auch noch von keinem Club gehört, der von seinen Djs eine Tracklist verlangen würde.

    Danke für die Antworten

  8. #8
    TR808 Avatar von Rease
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    Standard Re: GEMA-Petition erreicht 62.800 Stimmen

    Zitat Zitat von CrispyGoti Beitrag anzeigen
    @ DenKe
    Würde die Gema-Vermutung wegfallen, würden auch die Listen für Veranstalter wegfallen, die erst gar keine Gema Musik spielen. Bisher musste jeder Veranstalter der Gema melden, was so gespielt wurde. Fällt das weg, müssten es wohl nur noch Veranstalter tun, wo Gema-Musik gespielt wird.
    Im Club-Kontext ist es sehr unüblich Set-Listen an die GEMA zu übergeben. Hier wird eine Pauschale an die GEMA bezahlt, die dann wiederum an die Mitglieder ausgeschüttet wird. Da die dort gespielte Musik jedoch selten im Radio gespielt wird bzw. in den Charts landet (bei elektronischer Tanzmusik oft der Fall), ist dieser Anteil verschwindend gering. Als Lösung für dieses Problem waren so weit ich weiß Black-Boxes im Gespräch, die ähnlich wie Spotify die gespielte Musik "erkennen" sollen und dann in repräsentativen Clubs installiert werden.
    Ist eine Veranstaltung als GEMA-frei angemeldet, so muss wie bereits erwähnt wurde eine Liste mit den gespielten Tracks (inkl. Klarnamen jedes Musikers) abgegeben werden. Die meiste Creative Commons-Musik wird allerdings unter Pseudonymen veröffentlicht, was es quasi unmöglich macht der GEMA eine vollständige Liste auszuhändigen.

  9. #9
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    Standard Re: GEMA-Petition erreicht 62.800 Stimmen

    In der News wird kurz auf den Sachverhalt eingegangen, dass die GEMA Ansprüche auf sämtliche Werke eines Künstlers stellt, selbst wenn dieser Künstler vorher CreativeCommons produziert hat.
    Die tatsächliche Rechtslage wäre hier mal interessant. Die Creative-Commons-Lizenz sagt ausdrücklich, dass die Lizenz auf unbegrenzte Zeit erteilt wird. Der Autor kann zwar aufhören, die Werke unter CC zu verbreiten, er kann aber nicht anderen, die die Werke bereits unter der CC-Lizenz erhalten haben und nutzen, das Nutzungsrecht entziehen. So verstehe ich zumindest den Lizenztext.

    Das steht dann ja im Gegensatz zum Verständnis der GEMA. Aber warum genau sollte die Meinung der GEMA mehr Gewicht haben als ein bestehender Lizenzvertrag?

  10. #10
    TR808 Avatar von Rease
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    Standard Re: GEMA-Petition erreicht 62.800 Stimmen

    Zitat Zitat von csLestard Beitrag anzeigen
    In der News wird kurz auf den Sachverhalt eingegangen, dass die GEMA Ansprüche auf sämtliche Werke eines Künstlers stellt, selbst wenn dieser Künstler vorher CreativeCommons produziert hat.
    Die tatsächliche Rechtslage wäre hier mal interessant. Die Creative-Commons-Lizenz sagt ausdrücklich, dass die Lizenz auf unbegrenzte Zeit erteilt wird. Der Autor kann zwar aufhören, die Werke unter CC zu verbreiten, er kann aber nicht anderen, die die Werke bereits unter der CC-Lizenz erhalten haben und nutzen, das Nutzungsrecht entziehen.
    Das Problem dabei ist, dass DU beweisen musst, dass das Werk zu dem Zeitpunkt als du es runtergeladen hast, frei war.
    Ich habe neulich von einem Internet-Radio-DJ gelesen, der nur Creative-Commons-Musik spielt um keine Gebühren zahlen zu müssen und der bei jedem geladenen Track einen Screenshot der Ursprungsseite macht um sich abzusichern. Geht die Seite von der du dein Werk bezogen hast offline oder der Komponist ändert die Linzens, sieht's schlecht aus. Ein Screenshot wird vor Gericht jedoch wenig bringen..
    Eine offizielle internationale Seite wäre hier sinnvoll: Veröffentlicht man ein Werk unter CC, trägt man sich dort ein und der Eintrag bleibt erhalten.

  11.  
     
     

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