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  1. #21
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    Standard Re: Rapidshare: Neues Hosting-Modell

    Bei den Preisen kommt einem der Verdacht, dass man keine Kunden mit viel Speicherplatz haben will, erst recht nicht solche, die sich länger binden wollen. Mir scheint RS sieht solche Kunden als Problem bei der nächsten Änderung des Tarifmodells und schreckt die daher mit überhöhten Preisen für den Jahresaccount ab. Aber auch die Preise für einen Monat ergeben wenig Sinn, wenn man alle Speicherplatzausbaustufen betrachtet. Da ist 1 TB Speicherplatz für einen Monat ein besonders günstiger Ausreißer, 2 TB ein sehr teurer (9,99€, 19,99€, 24,55€, 124,55€).

    Auf Bestandskunden hat RS doch schon immer geschissen. Anders lässt sich nicht erklären, dass RS im Falle einer für den Kunden negativen Änderung auf eine Kündigung besteht, wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist. Ein Widerspruch und den Vertrag zu den zuletzt für diesen Vertrag gültigen Konditionen bis zum regulären Vertragsende weiterzuführen, ist doch bei RS gar nicht vorgesehen. Nur einmal hat RS eine Ausnahme gemacht, weil sonst wohl zu viele Bestandskunden weggelaufen wären. Eine Kröte mussten die Bestandskunden da aber trotzdem schlucken.


    Das Tarifmodell vom 27.11.2012 fand ich in Ordnung. Dass das mit dem unbegrenzten Speicherplatz (den gabs bereits seit April 2011) auf Dauer nicht gut gehen kann, war eigentlich auch klar.

  2. #22
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    Standard Re: Rapidshare: Neues Hosting-Modell

    Bei den Preisen kommt einem der Verdacht, dass man keine Kunden mit viel Speicherplatz haben will, erst recht nicht solche, die sich länger binden wollen.
    Logisch, Speicherkapazität kostet schließlich auch Geld. Insbesondere ja deshalb, weil zur Datensicherung ja ebenfalls noch mal ausreichend Speicher bereitgestellt werden muss.
    Ein Widerspruch und den Vertrag zu den zuletzt für diesen Vertrag gültigen Konditionen bis zum regulären Vertragsende weiterzuführen, ist doch bei RS gar nicht vorgesehen.
    Ist aber, soweit ich weiß, gängige Praxis. Ist man mit einer Änderung der AGB nicht einverstanden, wird das Vertragsverhältnis nicht mehr fortgeführt.

    Wie auch immer... Wenn die Vergangenheit eins gezeigt hat, dann doch wohl, dass eine langfristige Bindung an einen OCH leicht risikobehaftet ist. Oder anders formuliert, rausgeschmissenes Geld.
    Das betrifft ja nicht nur die Geschäftspolitik von Rapidshare, andere OCH haben gleich ganz die Pforten geschlossen oder ihre Accounts "unbrauchbar" gemacht (fileserv.com etc.). Raubkopierer verklagen schließlich keinen.

  3. #23
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    Standard Re: Rapidshare: Neues Hosting-Modell

    Das kenne ich bisher so nur von RS. Bei allen anderen Verträgen war es bei mir bisher so, dass ein Widerspruch genügt hat. Schließlich ist auch der Anbieter an den Vertrag gebunden und eine Änderung bedarf der Zustimmung beider Seiten.

    Womit ich jedoch nach einem Widerspruch zu rechnen hatte, war eine reguläre Kündigung, die der Anbieter auch ohne die abgelehnte Vertragsänderung hätte vornehmen können. Das ist dem Kunden fairer gegenüber der Lösung bei RS.

    Da hilft es auch nicht, dass RS die Kosten teilweise zurückzahlt. Denn in der Vergangenheit war das Verfahren, wie der zurückgezahlte Beitrag berechnet wurde ebenfalls nicht immer besonders fair. So hat RS bei einem Jahresaccount bei 5 Monaten Nutzung nicht etwa die Anteile für die 7 ungenutzten Monate zurückgezahlt, sondern hat vom gezahlten Betrag für ein Jahr den Betrag für einen 3-Monats-Account und den Betrag für 2 Monatsaccounts abgezogen.

    Der Kunde hat also die Vorteile verloren, die er durch die längerfristige Bindung gewährt bekommen hat. Verloren hätte er aber auch, wenn er die Vertragsänderung angenommen hätte. Das ist kein faires Verhalten gegenüber dem Kunden.

    Die so durchgeführte Berechnung des zurückzuzahlenden Betrages ist nur dann angebracht, wenn der Kunde ohne vorherige einseitige Änderung des Vertrages zu seinen Ungunsten aus Kulanz vorzeitig aus dem Vertrag entlassen wird. Denn hier kann man als Kunde wohl kaum erwarten, dass einem der Anbieter vorzeitig aus dem Vertrag entlässt und ihm trotzdem die Vorteile des vorzeitig aufgelösten Vertrages im vollem Umfang gewährt.

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