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24. 11. 2012, 17:59 #1
Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Ein Urteil des Hamburger Landgerichts stellt das Konzept des Filesharing-Tools RetroShare infrage. Die Justiz verhängte gegen einen Nutzer des Projektes eine einstweilige Verfügung, da urheberrechtlich geschützte Daten durch seinen Computer geleitet wurden. Der Straftatbestand war folglich erfüllt, ohne dass der Betroffene vom Datentransfer hätte Kenntnis haben können.
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24. 11. 2012, 18:06 #2Mitglied
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Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Immer wieder großartig was die Gerichte sich leisten.
Pie mal daumen irgendwie ist jeder dran, irgendetwas findet man immer mit dem man jemanden Verklagen kann.
Frag mich bei der Sache aber hauptsächlich warum Provider als "Durchleiter" komplett vogelfrei sind.
Alles höchst fragwürdige Dinge hier.
Und dann 10.000 Euro Gerichtskosten, genial.
Kommt einem fast so vor als würden die Gerichte und Anwälte einfach drauf los klagen, den egal wer gewinnt, irgendeine Partei, Kläger oder Beklagter trägt ja die Gerichtskosten und Anwaltskosten, die Gewinnen bei der Aktion ja nur.
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24. 11. 2012, 18:25 #3Mitglied
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Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Sorry aber RetroShare war bei mir gestorben als es los ging hier die Keys zu tauschen.
Selbst schuld
aber mal ehrlichEr hatte Retroshare installiert und wusste wie es geht sonst hätte keiner Daten über ihn leiten können odernach Rechtsauffassung des Gerichts auch Personen haftbar gemacht werden könnten, die das Prinzip der Software gar nicht verstanden haben
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24. 11. 2012, 18:48 #4Mitglied
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Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Dann sind Nutzer von I2P, Freenet Project u.Ä. jetzt auch erledigt?
Hat der Richter eigentlich einen Knall? So ziemlich nirgendwo ist die unwissentliche Weiterleitung verboten, was wird aus glaubwürdig abstreitbar und im Zweifel für den Angeklagten? Hoffentlich geht das in die nächste Instanz und die sind nicht so korrupt und dämlich.
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24. 11. 2012, 18:58 #5
Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Äh hallo Leute? "OLG Hamburg" ?!
Dasjenige Gericht, das für die geistesgestörtesten Urteile in ganz Deutschland bekannt ist?
Das wird definitiv wieder von der nächsthöheren Instanz kassiert werden.
Btw, das wäre nicht passiert, hätte der Kandidat sinen Key nicht für jedermann veröffentlicht, das nur nebenbei.
und btw2: Das wurde schon genauer vor einigen Tagen hier erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=u7Pk1HkspTc
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24. 11. 2012, 19:14 #6
Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
erst informieren, dann motzen. Im Zivilprozess gibt es keinen Angeklagten somit kein in dubio pro reo.
Übrigens ist somit auch die News falsch. Straftatbestände werden im Strafverfahren geprüft.
Und es war meines Wissens nach nur das LG HH, ergo gibts da noch das OLG, den BGH und das BVerfG. und LGs entscheiden häufig mal lustig, da sie sich denken "gibt ja noch das OLG".
Alles in allem also eine Sache, die so zwar absolu weltfremd, aber dafür nicht in Stein gemeißelt ist.
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24. 11. 2012, 19:38 #7
Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Beachtlich ist dabei, dass der Schuldige weder Sender noch Empfänger der Datei war. Sein Computer fungierte durch den angeschalteten RetroShare-Client lediglich als „Durchleitung“ für den Dateitransfer. Was das Gericht allerdings entschied, stelle auch die Durchleitung von verschlüsselten Dateien eine Rechtsverletzung da.
Und was ist mit den Providern???
Soviel Kohle kann man gar nicht drucken was die dann zahlen müssten.....
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24. 11. 2012, 19:52 #8Mitglied
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Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Hamburger Landgericht. Ich muss gar nicht weiter lesen. Das Haus & Hofgericht der Contentindustrie..
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24. 11. 2012, 20:09 #9Mitglied - und mehr nicht
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Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Tolle freunde muss er da haben mir dennen er den key geshart hatt


Also ich geh mal davon aus das er seinen Key öffentlich gemacht hatt ... sonst währen die ja garnicht an die daten rangekommen ....
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24. 11. 2012, 20:51 #10Mitglied
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Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Lern lesen. Im Arikel ist vom Landgericht Hamburg die Rede. Also nicht von einem Oberlandesgericht.

@chunic: In der Tat ist das Verfahren sicher nicht ohne Grund vorm Hamburger LG eröffnet worden. Denn das hat sich ja in der Vergangenheit häufiger durch eine gewisse Parteilichkeit und Fachkompetenz aufgefallen.
Hast du eigentlich einen Knall? Unwissentlich...
Glaubwürdig abstreitbar...
Wer auf solche Clients ausweicht, weiß in der Regel ziemlich genau, was er da tut und warum. Hier ist es ähnlich wie die Sache mit der Kopie aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen.
Genau so, wie jemand nicht davon ausgehen kann, dass ein brandneuer Kinofilm legal übers Internet zur Verfügung gestellt wird, so offensichtlich werden Clients wie Retroshare benutzt, um damit illegale Filesharing zu betreiben.
Schau dich doch mal hier im Board um, wie leicht man an einen Key kommt.
Und dann stellen sich die Leute noch dahin und behaupten ernsthaft, dass Retroshare sicher(er) wäre.
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24. 11. 2012, 21:02 #11
Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Wie darf ich mir in dem Fall die Beweissicherung vorstellen?
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24. 11. 2012, 21:44 #12
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24. 11. 2012, 21:54 #13Mitglied
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Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
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24. 11. 2012, 23:03 #14
Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
LG Hamburg sagt doch wieder alles aus

Ich unterstelle jetzt mal den Richtern korrupt oder einfach nur inkompetent zu sein, so viel Fehlsprechungen wie die sich im LG HH leisten.
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24. 11. 2012, 23:17 #15Zyniker, Wachkomatiker
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Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Ich bin da auf etwas gestoßen ... http://http//www.verfassungsschutz.b...vice/spionage/ ... ich weiß nicht, ob es ein "Honey pod" ist!
Lustig ist aber, das dies wohl die "Experten" in Sachen Wirtschaftsspionage sein sollen ... wenn man sich die "aktuelle" PDF ( http://http//www.verfassungsschutz.b...ay_bw_2006.pdf ) ansieht, kann man sich schon vorstellen, das diese Leute auf dem höchsten Stand der Sonnenuhr stehen geblieben sind!
Diese Leute möchten Cyberterroristen jagen und fangen ... diese Leute werden auch von Gerichten gefragt, wegen ihrem Fachwissen!
Ja genau, die Weiterleitungen dieser Expertenseite sind alle Schrott, man muss also das grimminelle Fachwissen haben, um die Weiterleitungen entsprechend zu modifizieren, damit sie funktionieren!
... oder es liegt an meinem Browser, der die Genialität der Links schlicht nicht interpretieren kann ...
Gut, das war die Vorspeise, nun zum Gericht ...
Wie ich schon immer schreibe ... Jeder ist schuldig, solange er seine Unschuld nicht nachweisen kann!
... also, in Deutschland ist ein Richter nicht an die geschrieben Gesetze gebunden, er darf auch frei aus dem Bauch heraus ein Urteil generieren und wenn sein Gewissen ihm erlaubt, das Unschuldige zahlungsfähiger sind, als Schuldige und eben deswegen zu verurteilen sind ... dann wird dieser Richter das auch tun!
Teilt die nächste Instanz das Gewissen und die Begründung ... mögen wir mit dem Kopf schütteln, aber hey ... es ist deutsches Richter Recht!
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24. 11. 2012, 23:20 #16
Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Stimmt dass das LG Hamburg korrupt, inkompetent und parteiisch ist sollte mal im Internet bekannt gemacht werden. Würde zwar nicht viel ändern aber wenigstens könnten wir die zurück nerven. Gibt es vielleicht bereits Seiten die sich dafür spezialisiert haben (wie die anti ACTA Seiten damals) wo man Leute einfach drauf verweisen kann.
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24. 11. 2012, 23:55 #17
Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Setzen, sechs.
Artikel 97 GG: (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Und dann gibt es auch noch so eine nette Sache Namens "Rechtsbeugung" - immerhin ein Verbrechen.
Ein Richter kann also nicht einfach so entscheiden, wie er gerne möchte. Wäre dem so, würden gerade Jugendrichter sehr viel härter durchgreifen.
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25. 11. 2012, 00:38 #18Mitglied
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Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Völliger Bullshit. Man weiss eben NICHT, was man weiterleitet (wenn man entsprechende Einstellungen hat). Der Sinn solcher Software ist vor allem auch anonym Zensur zu umgehen. Siehe TOR, Freenet Project, I2P, usw.
Es ist eben keine offensichtlich rechtswidrige Quelle. Das wäre ja so als wenn du sagen würdest, dass ebay eine sei, weil dort ein paar Leute nachgemachtes China-Zeug verkaufen. Mal abgesehen davon darf man sogar urheberrechtlich geschütztes Material völlig legal mit Verwandten und engen Freunden tauschen. Wie willst du denn sicherstellen, dass keiner von denen einen Pseudo-Freund ins Boot holt?
Also echt, man kann es auch übertreiben mit dem bösen Raubmordkopiergebashe.
Dass manche das System ausnutzen, indem sie ihren Key überallhin spamen, darf doch nicht dazu führen, dass alle anderen unwissentlich und ohne etwas gegen tun zu können die Schuldigen sein sollen.
Dir ist schon der Unterschied zwischen Theorie und Praxis klar?
Richter sind hauptsächlich ihrem Gewissen unterworfen, im bestmöglichen Sinne Gesetze zu interpretieren. Dank der Formulierung der Gesetze und ausschweifenden Interpretationskünste der Richter kann da absolut alles bei rauskommen, bis hin zur verdrehung eines Gesetzes ins Gegenteil der ursprünglichen Bedeutung.
Die Gesetze werden doch am laufenden Band gebeugt, aber wegen Rechtsbeugung wird so ziemlich nie einer angezeigt.
Klar haben sie gewisse Grenzen und können nicht frei sich was ausdenken, aber wie gesagt können sie völlig frei interpretieren und relativ willkürlich im Rahmen entscheiden.
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25. 11. 2012, 00:50 #19Mitglied
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Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Nunja, es ist aber wohl schon deutlich so das Gesetze wunderbar schwammig formuliert werden, so das man sie so oder so auslegen kann.
Dann kommt alles noch mal drauf an wie der richter meint die "umstände" einzuschätzen und und und
Klar, der Richter darf offensichtliche Gesetze nicht einfach ignorieren und nicht irgendein Urteil sprechen, aber die Gesetze erlauben doch so einiges das einfach nur im ermäßen des richters liegt.
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25. 11. 2012, 01:00 #20
Re: Justiz verhängt Verfügung gegen Nutzer von RetroShare
Also, erstmal läuft Retroshare über PGP - das bedeutet, den Öffentlichen Key kann man, wie ja der Name schon sagt, öffentlich stellen, ohne die Sicherheit zu gefährden. Um überhaupt eine Verbindung herstellen zu können, reicht der öffentliche Key einer Person nicht aus. Man muss diese Person auch dazu bringen, den eigenen PublicKey ebenfalls zu signieren und als vertrauenswürdig einzustufen. Erst dann wird die Verbindung aufgebaut. Soviel mal zu eurem "Bähähä, der hat ja den Key online gestellt, der Idiot..." Das ist nämlich falsch. Es müsste eher heißen: "Der Idiot hat jeden Vollidioten zu seinem vertrauenswürdigen Kumpel erklärt." Und daran kann die Sicherheit scheitern, aber eben nur die Sicherheit dessen, der sich so verhält.
Und dann kommt natürlich der Oberdepp daher:
Na, was denn? Das Ding hat einen Chatclient, der sauber und schnell arbeitet, und einen Mailclient fürs interne Netzwerk. Also ICH kommuniziere darüber. Die Dateifreigabe ist bei mir abgeschaltet, abgesehen von einzelnen Dingen, die ich an meine Kumpel übertrage (Fotos etc.). Das Programm ermöglicht zwar den Austausch illegaler Dateien, aber es ist nicht der Hauptgrund. Da ist die saudumme Behauptung, Torrents wären illegal, sogar noch näher an der Realität, weil das Torrent-Netzwerk ja immerhin als einzigen Zweck die Dateiübertragung hat.Wer auf solche Clients ausweicht, weiß in der Regel ziemlich genau, was er da tut und warum.
Und nein, man kann nicht feststellen, was da über einen als Knoten kommt. Man kennt höchstens Sender und Empfänger, ob das jedoch dann auch die wirklichen Kommunikationspartner oder auch nur Router sind, bleibt einem verborgen.
Insofern ist die Entscheidung typisch für Juristen - absolut weltfremd. Der Richter gehört für diese Art von Entscheidung von seinem Amt entbunden, denn er sieht ganz offensichtlich nicht das Ende seiner Kompetenz (das offensichtlich sehr schnell erreicht ist) und die Konsequenz seiner Entscheidung, die nämlich für die meisten Leute und Unternehmen gesetzlich verboten ist: Die DPI in vollem Auswuchs...
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