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10. 12. 2012, 15:18 #1
Wikipedia: Pressefreiheit ja, Panoramafreiheit nein
Für Artikel in Wikipedia muss der Autor nicht die Zustimmung der betroffenen Person einholen. Das bestätigten zwei Gerichtsurteile in Deutschland. Da die Online-Enzyklopädie nicht die Breitenwirkung einer Zeitung habe, seien Details in Biografien auch nicht derartig rufschädigend wie in Zeitungsartikeln. Die Panoramafreiheit gilt für Wikipedia allerdings nicht.
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10. 12. 2012, 19:32 #2root
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Re: Wikipedia: Pressefreiheit ja, Panoramafreiheit nein
Na das ist ja sinnvoll. Dagegen zu klagen dass Artikel von total unbekannten Leuten in Wikipedia sind, aber nicht damit zu rechnen, dass durch das mediale Interesse quasi mit Neonreklametafeln und Scheinwerfern auf die entsprechenden Artikel hingewiesen wird.
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10. 12. 2012, 23:05 #3
Re: Wikipedia: Pressefreiheit ja, Panoramafreiheit nein
Ich bin ehrlich gesagt überrascht, dass man das Urteil hier nachlesen kann:
http://openjur.de/u/582363.html
Kann man generell alle Urteile öffentlich nachlesen?
Ansonsten kann er es a gewollt haben, dass er öffentlicher wird.
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10. 12. 2012, 23:34 #4Mitglied
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Re: Wikipedia: Pressefreiheit ja, Panoramafreiheit nein
Generell kann man jedes Urteil öffentlich einsehen. Außer vlt. Jugendurteile oder Urteile im Familienrecht.
Zumindest bei den wichtigen Urteilen von den Landes und Bundesgerichten findest du sie auch auf deren Webside.
Bei Urteilen vor Amtsgerichten gibt es sicher auch eine Möglichkeit.
Du darfst dich übrigens auch in jede Gerichtsverhandlung setzen. (Bis auf Jugend und Familiensachen)
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11. 12. 2012, 00:57 #5
Re: Wikipedia: Pressefreiheit ja, Panoramafreiheit nein
Diese ganze "Diskussion" ist absurd... der letzte Satz sagt alles: es gilt US-Recht. Es interessiert niemanden was ein deutsches Gericht glaubt entscheiden zu müssen... all diese Entscheidungen sind wertlos.
Wers nicht glaubt.. seht euch Facebook oder Google an. Was hat unsere Bundesregierung / Gerichte / Staat dafür getan unsere Privatspähre/ Rechte bzgl. persönlicher Daten durchzusetzen? Nichts... weil Sie nichts zu sagen haben.
Wenn man als deutscher ne Webseite hochzieht dann muss es da Impressum usb geben... seht euch mal um... wie viele der primär besuchten Seiten haben so etwas??? Wird es eingeklagt? Nö.
Hat gulli.com nen Impressum? Näh... hat sich jemand drum gescherrt, wo doch angeblich Abmahnanwälte überall lauern wie uns Verbrauchersendungen im öffentlich rechtlich ständig einhämmern....?!
Man weis schlicht dass im Fall einer Klage schlicht offshore-Webspace genutzt wird und dann hat es sich wieder erledigt.Geändert von IronCandy (11. 12. 2012 um 01:05 Uhr)
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11. 12. 2012, 10:31 #6Mitglied
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Re: Wikipedia: Pressefreiheit ja, Panoramafreiheit nein
Wie kommst du denn auf den Trichter? Vielleicht einfach mal nach Unten Scrollen, dann findest du auch das Impressum. Für dich extra hier auch noch mal der Direktlink: http://www.gulli.com/disclaimer/impressum
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11. 12. 2012, 11:16 #7Mitglied
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11. 12. 2012, 11:43 #8Mitglied
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Re: Wikipedia: Pressefreiheit ja, Panoramafreiheit nein
Du schauen hier: http://inqnet.at/
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11. 12. 2012, 16:51 #9
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11. 12. 2012, 17:06 #10
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12. 12. 2012, 13:57 #11Mitglied
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Re: Wikipedia: Pressefreiheit ja, Panoramafreiheit nein
Im übrigen ist es AFAIK nicht korrekt, dass man als deutscher immer Impressum braucht. Keine Werbung -> Kein Impressum.
Oder irre ich mich da?
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