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30. 12. 2012, 15:02 #41Gesperrt
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Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
Ich habe keine Ahnung warum du dich so aufregst. Du hast einen Link verteilt aus dem ich zitiert habe. Aber davon willst du jetzt nichts mehr wissen?
Ist der Link falsch?
Und wenn das was du mit dem Link sagst die Rechtlage ist (also das was du als "rechtens" bezeichnest), ist es doch genau das was ich zitiert habe.
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02. 01. 2013, 11:49 #42Mitglied
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Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
Was schätzt ihr denn was falls einer der Server die in Südamerika oder Asien bzw in den GUS Staaten stehen ausgewertet werden und tatsächlich die normalen User die, die nur streamen abgemahnt werden pro Titel / Werk zahlen müssten ich meine gelesen zu haben dass es um Beträge zwischen 10 Cent bis 1€ gehen soll pro Werk , da halte ich es wirklich für sinnlos überhaupt gegen downloader vor zu gehen.
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02. 01. 2013, 16:56 #43root
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Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
Und das entscheidende von allem das Gesetz welches genau diese temporäre Kopie ERLAUBT !
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__44a.htmlHabe ich das nicht schon mal irgendwo hier erläutert?Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
Siehe Punkt 2 - der ist bei den meisten Streamingseiten nicht gegeben und damit ist dieser § für Streamingseiten nicht anzuwenden. Zumal letzterer Abschnitt und zwar die wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit ebenfalls bei Streamingportalen nicht gegeben.
Wie kann man Gesetze denn dermaßen fehlinterpretieren?
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02. 01. 2013, 21:42 #44Gesperrt
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Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
Das Wort "ODER" steht im Deutschen für eine alternative Auswahl. Anders als bei dem Wort "UND" ist es also nicht zwingend nötig diesen Punkt zu erfüllen um ein positives Ergebnis zu bekommen.Siehe Punkt 2 - der ist bei den meisten Streamingseiten nicht gegeben und damit ist dieser § für Streamingseiten nicht anzuwenden.
Und bei der wirtschaftlichen Bedeutung solltest du auch nochmal schaun was da genau welche Bedeutung haben soll. Es geht dabei nicht um das Werk sondern um die VervielfältigungsHANDLUNG.
Aber das nur nebenbei. Denn tatsächlich geht es darum, dass Punkt 2 sehr wohl gegeben sein kann. Denn es geht um die Nutzung (nicht den Download. Der ist eigenständig zu sehen). "Nutzung" ist hier nämlich nur die Betrachtung des Streams. Und die fällt nicht unter die "Verwertungsrechte" des Urhebers (kein ausschließliches Recht des Urhebers. Siehe §15 UrhG).
Problematisch ist der aus der EG Richtlinie entnommene 3 Stufentest.
Aber soviel dazu, warum angeblich Gesetze fehlinterpretiert würden.
Es hat durchaus einen Grund, warum man sich dabei nicht einig ist.
edit: Der Vollständigkeit halber. Ich behaupte nicht, dass es legal oder illegal wäre. Sollen sich die Juristen weiter streiten. Nur die Behauptung es wäre doch ganz einfach und völlig klar, ist absurd.Geändert von Klickediklick (02. 01. 2013 um 22:22 Uhr)
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03. 01. 2013, 11:13 #45
Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
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03. 01. 2013, 14:33 #46root
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Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
Wäre bestenfalls für den Vermittler, zum Beispiel deinen Internetprovider, legal. Es legalisiert jedoch weder den Empfang noch die Verbreitung der als "Dritten" bezeichneten Gruppen.eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler
Punkt 2 betrifft wie gesagt auch nicht die üblichen Streamingportale.
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03. 01. 2013, 18:44 #47
Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
auch wenn Chummer ein troll ist, aber er liegt nicht immer falsch (ist ja schließlich nicht der GEZ-thread hier
)...
downloaden (und damit streamen) hat de facto keine rechtliche relevanz, da es 1. kein strafverfolgungsinteresse gibt und 2. die aufwandsentschädigung einer zivilrechtlichen verfolgung (wenn überhaupt möglich) nicht rentabel ist - jede abmahnfirma würde sofort eingehen
..
dabei gelten für den "alltag" beim streamen die gleichen regeln wie beim downloaden (damit gehe ich sogar vom schlimmsten fall aus, also dass streamen mit downloaden gleichgesetzt wäre, was ja noch nicht eindeutig geklärt ist): der ermittlungsaufwand (verwertbare beweise) ist vielfach höher als für uploader, zumindest im vergleich mit p2p, und der ertrag um ein vielfaches niedriger (streitwert praktisch null)..
man muss also damit rechnen im allerschlimmsten fall (also wenn man es selbst zugibt) den kaufpreis einer lizenz als schadenersatz zu zahlen.. wenn man dann grob überschlägt, wie hoch die wahrscheinlichkeit ist tatsächlich erwischt und verklagt zu werden (z.b. von anwälten, die ohne honorar sondern nur für ihr eigenes ehrgefühl arbeiten
), dann dürfte das in der größenordnung der wahrscheinlichkeit eines lottogewinns liegen - ohne beim lotto mitzumachen.. also richtige draufgänger, diese downloader.. 
und jetzt multipliziert diese wahrscheinlichkeit mit einer zahl < 1 (unsichere rechtslage, ob es überhaupt illegal ist) und schon habt ihr das gleiche fürs streamen..
also manche leute haben echt ein talent aus ner mücke einen elefanten zu machen.. und für sommerferien ist es eigentlich noch zu kalt..
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03. 01. 2013, 21:51 #48Gesperrt
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Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
Doch genau das. Ansonsten erkläre bitte warum das Anschauen eines urheberrechtlich geschützten Werkes eine unrechtmäßige Nutzung darstellt.
Zitat von accC
Wie schon gesagt betrifft das Ansehen eben gerade kein Verwertungsrecht des Urhebers. Damit würde das Ansehen eine rechtmäßige Nutzung darstellen.
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04. 01. 2013, 10:00 #49
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04. 01. 2013, 14:28 #50Gesperrt
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Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
In dem Moment in dem du ihn "anfasst", also der Download nicht mehr nur flüchtig ist sondern dauerhaft auf dem System gespeichert wird, ist auch die Argumentation dahin.
Denn dann wird aus dem Stream auf jeden Fall ein illegaler Download.
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04. 01. 2013, 14:57 #51
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04. 01. 2013, 15:33 #52Gesperrt
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Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
Das scheinst du tatsächlich nicht zu wissen. Wir sprechen nämlich vom Streaming. Und sonst nix.Aber was Diskutieren wir hier eigentlich ???
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04. 01. 2013, 19:01 #53Mitglied
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Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
Das ist aber falsch. Denn es ist bereits ein Download - nämlich der Empfang von Daten von einem Server zu einem Client.
Ob ein Strafverfolgungsinteresse besteht oder aber eine zivilrechtliche Verfolgung rentabel ist, spielt bei der Bewertung der Strafbarkeit keine Rolle. Letzteres schon gar nicht, schließlich nennt sich das nicht ohne Grund Zivilrecht.
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04. 01. 2013, 19:12 #54Gesperrt
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Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
Der Download beim Streaming ist aber unbestritten:Das ist aber falsch. Denn es ist bereits ein Download - nämlich der Empfang von Daten von einem Server zu einem Client.
und stelltflüchtig oder begleitend
Und damit wäre Streaming (als Zuschauer) nach §44a UrhG zulässig. Denn es werden (zusammen mit dem oben genannten Abs. 2, dessen Auslegung ja eben die Frage ist) alle Voraussetzungen erfüllt.einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens dar
Wie gesagt gibt's Probleme wenn man den in der EEG Richtlinie angedachten 3-Stufen-Test macht. Aber nicht was den Download angeht sondern die Nutzung.
Anders interpretiert würde dieser Paragraph eigenständig keinen Sinn machen. Was nicht heißt, dass man ihn nicht trotzdem anders interpretieren kann (Beispiele wurden ja glaube ich schon genannt).
Wer gelesen hat wird aber bemerkt haben, dass es um Abmahnungen ging (und zwar sowohl in der Gegenargumentation, als auch später beim TO selbst). Und bei Abmahnungen geht es sehr wohl um genau diese Dinge.spielt bei der Bewertung der Strafbarkeit keine Rolle
1. Möglichkeit an die nötigen Infos zu kommen (Adresse).
2. Wahrscheinlicher Profit (Streitwert).
3. Aussicht auf Erfolg.
Wie Novgorod schon geschrieben hat.
Eine urheberrechtliche Abmahnung bei der der Abmahner (Urheberrechtsinhaber/Abmahnanwalt) drauflegt ist Quatsch.
Genauso die Konstruktion eines völlig abwegigen Falls zum Erhalt der Daten.
Von der Aussicht auf Erfolg brauchen wir da gar nicht sprechen, da selbst wenn die Daten zu kriegen wären ist der Streitwert zu gering um von Erfolg zu sprechen, selbst wenn der Abmahner "gewinnt".Geändert von Klickediklick (04. 01. 2013 um 19:30 Uhr)
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05. 01. 2013, 04:13 #55
Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
selbstverständlich, daher auch das kleine addendum "de facto" (das ist keine reine floskel
)..
was auf dem papier gegen gesetze verstößt, aber de facto (also ganz real) keine rechtlichen konsequenzen nach sich zieht (z.b. das "klauen" einer kirsche beim obsthändler oder steuerhinterziehung), ist bei der entscheidung eine sache zu tun oder zu lassen gleichzusetzen mit einer völligen "legalität"..
man kann auch jederzeit zu unrecht verurteilt werden, auch wenn man kein gesetz gebrochen hat - das risiko besteht immer und ist vermutlich wesentlich höher als das risiko für "illegale" downloads urheberrechtlich geschützten materials rechtlich belangt zu werden (geschweige denn für streams, wo die illegalität nicht eindeutig gegeben ist)...
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09. 01. 2013, 09:44 #56root
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Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
Und jetzt lies bitte noch mal den Thread-Titel: "Aktuelle RECHTSLAGE Streaming"
Besonders das Wort in caps sollte dir etwas sagen. -.-"
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09. 01. 2013, 17:56 #57Mitglied
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Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
Chummer oder Geblubber 1-27a oder wie auch immer du dich noch nennen willst.
1. Die Rentabilität spielt bei der Bewertung der Strafbarkeit eben keine Rolle. Entweder es liegt ein Verstoß gegen ein Gesetz vor oder nicht. Wenn überhaupt, wäre eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO). Auch dann ist die Tat selbst aber immer noch strafbar.
2. Die Abmahnung ist Zivilrecht und nicht Strafrecht. Also ist hier jeglicher Bezug zur Strafbarkeit ohnehin nicht gegeben.
Fällt ebenfalls aus wegen is nich.Und damit wäre Streaming (als Zuschauer) nach §44a UrhG zulässig.
Als Zuschauer ist man nämlich nicht der "Vermittler" nach Abs. 1 und über die rechtmäßige Nutzung in Abs. 2 brauchen wir wohl gar nicht erst anfangen zu diskutieren.
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09. 01. 2013, 18:27 #58Gesperrt
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Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
ojeoje. Ahnungslos, Leseschwäche oder ein Gedächtnis wie ein Goldfisch?
Fangen wir mit dem Einfachsten an.
Richtig. Deswegen geht es ja auch, wie ich bereits in Beitrag #44 lang und breit erklärt habe, um Abs. 2.Als Zuschauer ist man nämlich nicht der "Vermittler" nach Abs. 1
Ob du darüber diskutieren willst ist ziemlich egal. Ich habe bereits erklärt, warum es bei der Frage, ob die Nutzung eines Streams legal ist, um genau diesen Absatz geht. Ob du das verstehst oder meinst Anwälte hätten davon ja keine Ahnung ist dein Ding.und über die rechtmäßige Nutzung in Abs. 2 brauchen wir wohl gar nicht erst anfangen zu diskutieren.
Alternativ kannst du natürlich einfach die bereits in Beitrag #48 an acC gerichtete Frage beantworten und mal begründen, wieso das Anschauen eines Urheberrechtlich geschützten Materials eine unrechtmäßige Nutzung darstellen soll. Der Urheber hat in der Richtung kein Verwertungsrecht das hier verletzt werden könnte. Aber bitte nicht "weil nicht sein kann was nicht sein darf".
Dann:
Es geht um zivilrechtliche Abmahnungen. Falls du das noch nicht kapiert hast empfehle ich die Diskussion nochmal komplett zu lesen. Und da spielt die Rentabilität eine sehr große Rolle. Tatsächlich spielt sogar die schwere der Rechteverletzung eine Rolle. z.B um überhaupt an die Daten des mutmaßlichen Verletzers zu kommen.Die Rentabilität spielt bei der Bewertung der Strafbarkeit eben keine Rolle.
Und zu guter Letzt:
Abmahnungen zielen auf Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ab. Und jetzt rate mal, was die Voraussetzung dafür ist. Rechtswidrigkeit. Und das heißt grundsätzlich strafbar. Denn du hast weder Anspruch auf die Unterlassung einer rechtmäßigen Handlung noch kannst du Schadensersatzansprüche daraus geltend machen.Die Abmahnung ist Zivilrecht und nicht Strafrecht. Also ist hier jeglicher Bezug zur Strafbarkeit ohnehin nicht gegeben.
Wie wäre es, wenn du mal MEHR als die Überschrift liest? Das hilft ungemein beim Verständnis des Threads.
Zitat von acC
Geändert von Klickediklick (09. 01. 2013 um 20:07 Uhr)
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09. 01. 2013, 21:57 #59Mitglied
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Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
Der Stream ist also gemäß Absatz 2 legal, wenn man ihn nach Absatz 2 als legal einstuft?Ob du darüber diskutieren willst ist ziemlich egal. Ich habe bereits erklärt, warum es bei der Frage, ob die Nutzung eines Streams legal ist, um genau diesen Absatz geht.
Hör doch auf mit deinem dümmlichen Geblubber.
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10. 01. 2013, 01:57 #60root
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Re: Aktuelle Rechtslage Streaming
Der will oder kann es nicht verstehen. Vielleicht ist er auch (selbsternannter) Abmahn-Anwalt und will sich Fälle für die Zukunft sichern.


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