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24. 01. 2013, 19:16 #1
BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes gilt ein Internetzugang künftig als materiale Grundlage der Lebenshaltung. Folglich sind Kunden von deutschen Internetprovidern berechtigt, bei einem Ausfall der Leitung Schadensersatz zu verlangen. Selbst ein Nachweis bezüglich eines entstandenen wirtschaftlichen Schadens muss bei einer Forderung nicht erbracht werden.
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24. 01. 2013, 19:20 #2
Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
Muhaha....armes Kabel Deutschland =D Das wird mehrmals im Jahr teuer...
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24. 01. 2013, 20:26 #3Mitglied
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Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
Dann dürfte dieses Urteil doch auch allen Bemühungen unserer Medienlobbyisten in Deutschland irgendwann so etwas ähnliches wie eine 3-Strikes Regelung durchzusetzen, einen Strich durch die Rechnung machen. Denn wenn man es wörtlich nimmt, stellt ja nun die Trennung des Internets ein Entzug der Lebensgrundlage dar. Ist also ungefähr so als wenn einem jemand die Luft ab dreht. Oder wie seht Ihr das?
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24. 01. 2013, 20:29 #4Mitglied
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Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
Weil du zu blöd bist dir dein Zugangspasswort zu merken?

Mal im Ernst - bisher gibt es nicht einmal eine Äußerung zur Höhe des Schadensersatzes. Außerdem geht es dort ja nicht um mal eben 1-2 halbe Stündchen online-freie Zeit. Die im Übrigen gar nicht mal so schlecht sein muss.
In der Summe könnte es für den Kunden übrigens tatsächlich teuer werden. Je nachdem, wie viel KD für Ausfälle als Schadensersatz leisten muss.
Denn rate mal, vom wem sich ein ISP die anfallenden Kosten zurückholen wird.
Sorry, wenn dir jetzt das schadenfrohe Grinsen vom Gesicht rutscht.
Wahrscheinlich wäre es schon. Wenn ich das richtig festgestellt habe, stellt bspw. die Telekom gerade ihre Produkte auf "3-Strikes" um. Nennt sich dann allerdings 3-Play.Dann dürfte dieses Urteil doch auch allen Bemühungen unserer Medienlobbyisten in Deutschland irgendwann so etwas ähnliches wie eine 3-Strikes Regelung durchzusetzen, einen Strich durch die Rechnung machen.
Zukünftig ist dann also Internet, IPTV und IP-Telefonie vom Internetzugang abhängig.
Da wäre ein echter 3-Strike ja mehr als nur etwas fatal.
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24. 01. 2013, 20:35 #5
Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
Die meisten Anbieter haben 97% Verfügbarkeit ... das sind immer noch 10,95 Tage im Jahr. Von daher wird es die Telekom wohl sehr unwahrscheinlich treffen, sondern ehr die Billig Anbieter mit schlechtem Service.
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24. 01. 2013, 20:56 #6Mitglied
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Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
Genau mein Gedanke dazu.
Internet gehört heutzutage (in 1.-Welt-Ländern) zum Leben dazu, ist notwendig für Informationsfreiheit und mehr. Wenn einem schon ein Fernseher nicht gepfändet werden darf, dann Internet erst recht nicht. Zumal wie schon erwähnt wurde heutzutage viele Dienste über das Internet ablaufen, wie TV, Radio und Telefon (übrigens habe ich als Kabelnutzer nur rund 3 Tage Ausfall im Jahr, allerdings leider trotz deren Planung ohne Ankündigung). Ich bin mir sicher, dass das BVerfG Internet auch als Grundrecht ansehen würde.
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24. 01. 2013, 21:20 #7Mitglied
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Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
Ich bin da nach wie vor sehr geteilter Meinung, was dieses x-Strikes angeht
a)Was ich euch lieber, eine eMail von der Telekom "Es wäre nett, wenn Sie auf ... nicht mehr TeleTuppies.avi runterladen würden, sollten Sie das weiterhin tun dann... Wenn sie sich nicht erklären können warum Sie diese Mail bekommen haben, melden Sie sich bitte bei..." oder einen Din-A4 Briefumschlag von der Anwaltskanzlei Abzock&Co ?
Es mag bei 3 Strikes ja durchaus Unschuldige geben, diese können sich ja dann informieren warum es passierte, aber wenn die "Schuldigen" es nach dem 3 oder 4 mal immer noch nicht kapiert haben, bzw. sich nach anderen Möglichkeiten umgesehen haben, da fällt mir dann doch "selber schuld" ein.
b)Bezüglich dieses Urteils, "Lebensgrundlage" und x-Strikes. Wie sieht es denn mit der scheinbar viel wichtigeren "Lebensgrundlage" in Deutschland aus? Dafür ist der Lappen dann auch irgendwann mal ganz weg.
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24. 01. 2013, 21:34 #8Mitglied
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Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
Den Brief von Abzocke&Co bekommst du ja noch extra.
Und so, wie es ums deutsche Urheberrecht bestellt ist, ist jede Zahl, die zu einem Internet-Ausschluss auf Lebenszeit führt, zu hoch.
Eine gestaffelte, realistische (Geld-)Strafe finde ich völlig in Ordnung, aber sowas endgültiges ist mittelalterlich. Wir haben ja auch keine Todesstrafe mehr, aus ähnlichen Gründen.
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24. 01. 2013, 21:56 #9Mitglied
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Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
Richtig - mit Ausnahme von heute 0-7 Uhr.

Es zwingt dich doch niemand, die Teletubbies (nicht tuPPies *näsel) illegal hoch oder runter zu laden.b)Bezüglich dieses Urteils, "Lebensgrundlage" und x-Strikes. Wie sieht es denn mit der scheinbar viel wichtigeren "Lebensgrundlage" in Deutschland aus? Dafür ist der Lappen dann auch irgendwann mal ganz weg.
Der Lappen ist in der Tat manchmal auch weg, je nachdem, wie oft man sich in anderen "Lebensgrundlagen" erwischen lässt.
Wäre übrigens vielleicht mal interessant, wenn du erklärst, was für dich alles "Lebensgrundlagen" sind. (Gut, dass ich vielleicht geschrieben habe.)
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25. 01. 2013, 02:06 #10Mitglied
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Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
Ich empfinde es als "sinnvoll" das der Anschlußinhaber in kenntnis gesetzt wird, wenn etwas "illegales" (oder der Verdacht darauf, mit zeitangaben etc. , name der datei usw.) über eben diesen Anschluß läuft.
Die Abmahnungen kommen so oder so, das ist klar, für mich ein gänzlich anderes Thema, das man ganz anders kritisch zu besprechen hätte.
Wer das zeug als Anschlußinhaber "wissentlich" tut der ist in der tat auch einfach schuld, wird man da mehrfach darauf hingewiesen und bekommt dann auch eine Abmahnung (oder sehr viele mit einem schlag oder in langer Zeit) , der hat es irgendwie wirklich verdient.
Übel wird es für die Leute, gerade mit Kindern, von denen man eben nichts erfährt als Anschlußinhaber und dann mit einem mal tonnenweiße Abmahnungen einfliegen und man regelrecht über den haufen gerannt wird, da man absolut keine Ahnung hatte und sich kein Stück vorbereiten konnte (oder Maßnahmen ergreifen damit es frühzeitig aufhört).
Genau hier macht es Sinn, also für die ganzen "Eltern" mit ihren Kindern die fröhlich File Sharing betreiben, die sollte man mit dieser Informationspolitik eben "schützen" und das könnte viele der Abmahnungen irgendwo auch überflüssig machen.
Dem Internet spreche ich ansonsten auch einen sehr hohen Wert zu. Wie ein Auto braucht es nicht "jeder" , aber die jenigen die es benötigen, für die ist es tatsächlich lebens notwendig, den ohne Internet keine Emails zu empfangen ist schon ein riesiger Einschnitt, gerade wenn man sieht das viele firmen auch dahin umsteigen nur noch Online-Bewerbungen zuzulassen, genauso Universitäten usw. die das schlichtweg vorraussetzen.
Allein deshalb ist Internet unerlässlich, wer darauf verzichtet und das "kann" der trifft eben eine Entscheidung die man nicht jedem zumuten "darf".
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25. 01. 2013, 07:32 #11
Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
Dieses Urteil vernichtet jeden Gedanken an x-Strike und Abnabelung vom Internet.
Da es keine höhere Instanz in Deutschland gibt als den BGH ist das urteil VORERST Rechtskräftig und vernichtet somit den Wunschgedanken der Contentindustrie.
Ich will jetzt nicht schwarz mahlen aber das gilt auch nur solange bis die Politik sich hier einmischt und eine Außnahmeregelung "erfindet" damit die Lobbyisten (und die Politiker die daran mitverdienen) doch noch Ihren Willen bekommen.
Denn was haben wir gelernt? Geht es um Geld wird jedes Gesetz was dem Zaster im Wege steht schnell geändert oder wie im Fall mit der schweizer CD gerne auch mal ignoriert.
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25. 01. 2013, 07:55 #12Videosdeaktiviertes Benutzerkonto
Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
Das Urteil ist eigentlich zu vernachlässigen, denn in diesem Fall ging es um 2 Monate(!) ohne Netz und nicht um ein paar Stunden. Und es geht darum, dass der ISP die Schuld daran trägt. Steht ja angedeutet in der News: die Vertragsumstellung ist in die Hose gegangen.
Wer beruflich auf das Netz angewiesen ist (davon gehe ich in diesem Fall mal aus), der wird in diesem Fall auch einen Schadenersatz geltend machen können, wenn es möglich war, Netz zu liefern, aber vom ISP verschlampt wurde.
Ganz normale Sache eigentlich und nicht das bahnbrechende Urteil, was die Medien davon machen. Eine durch die Schuld des Lieferanten nicht gelieferte Sache bringt mir einen finanziellen Nachteil, also mache ich ihn haftbar. Passiert eigentlich täglich.
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25. 01. 2013, 10:47 #13
Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
Aber schau doch mal worum es im Fall des X-Strike Gesetzes geht. Da wird dem vermeintlich "Schuldigen" das Netz für mehrere Monate abgedreht.
Von daher NEIN ist das Urteil nicht zu vernachlässigen. Denn wenn der BGH sagt "I-Net gehört zur Lebensgrundlage!" So kann und darf das Netz nicht ABSICHTLICH abgeschaltet werden zumal immer mehr auch TV und Telefon über das I-Net laufen. Da auch TV zur Grundversorgung gehört und entsprechend im Gesetz zur Grundversorgung verankert ist wird es um so schwerer hier das BGH vom Gegenteil überzeugen zu können.
Denn man darf das Recht nicht durchsetzen und damit ein anderes Gesetz brechen. (ausser es geht um Steuersünder).
Denn der Staat MUSS dir die ÖR Sender zur Verfügung stellen. Man kann das ganze jetzt noch weiter auslegen aber ich bin heute ein wenig schreibfaul
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25. 01. 2013, 12:39 #14Mitglied
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Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
@markantelli , "Lebensgrundlage" ist für mich alles was jeder zum täglichen Leben benötigt. Also Essen, Trinken, Strom, Wasser, ärztliche Versorgung, Bildung, im Winter Heizung usw.
Fernsehen, Radio, Internet, Auto, Kultur, Urlaub usw. das mag für den ein oder anderen, oder vielleicht sogar die Mehrheit, lebensnotwendig sein, aber eben auch nicht für alle. Das ist für mich dann eher eine Einzelentscheidung, bzw. die Bedürfnisse eines Einzelnen, ob diese Lebensgrundlage sind, oder eben auch nicht.
Während ich z.B. in der Stadt sehr gut auf ein Auto verzichten kann, sieht das im Sauerland schon anders aus. Selbiges auch beim Internet. Für den einen sicherlich unverzichtbar, sei es jetzt beruflich oder privat, aber für alle? Da möchte ich jetzt aber doch mal ein dickes Fragezeichen hinter setzen. Nicht falsch verstehen, ich sehe es durchaus positiv das ein Gericht das Internet mit anderen Dingen gleichsetzt, nur so etwas wie ein Grundrecht auf Internet für alle, ergibt sich für mich daraus auch nicht zwangsläufig.
X-Strikes und Abmahnungen, nunja, das kommt dann auch auf die Auslegung, bzw. die Ausarbeitung dieses Gesetzes an.
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25. 01. 2013, 13:09 #15
Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
Beim TV liegst du teilweise falsch. Durch die ÖR Sender, die der Staat jedem Bürger zur Verfügung stellen MUSS, ergibt sich eine gesetzliche Grundlage eben die der Grundversorgung zu dem diese Sender gehören.
Stelle ich nun jemanden das I-Net ab über welches er auch TV empfängt, so ist die Grundversorgung nicht mehr gewährleistet und folglich das trennen des Nutzers vom I-Net aufgrund dieses Urteils rechtswidrig. ABER dies gilt natürlich nur für diejenigen, die auch WIRKLICH TV über I-Net beziehen.
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27. 01. 2013, 02:47 #16
Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
.. im vorliegendem fall geht es doch um einen provider wechsel und dem nachweis seiner technischen (provider) inkompetenz.
was passiert wohl, wenn man von einem billig provider zum nächsten wechselt und der letzte meter dann auch noch der telekom gehört.
das hin und her geschachere der schuldzuweisung und der nachweis derselben dürfte interessant werden.
meines wissens wird der umsatz ausfall von online-shop´s durch dieses BGH-urteil ausdrücklich nicht berücksichtigt.
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27. 01. 2013, 09:56 #17
Re: BGH: Internet gilt als Teil der Lebensgrundlage
Zu spät.

Oder kann man das rückwirkend einfrodern wenn man Nachweise hat das es dies betreffend früher schon Streitigkeiten gab?
Ich hatte mit der Telekom in meinen ersten DSL Jahren nämlich monatlich 3-4 Tage einen Komplettausfall.
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29. 01. 2013, 11:39 #18Videosdeaktiviertes Benutzerkonto
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