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05. 02. 2013, 18:37 #1
BGH verlangt von Rapidshare Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz
Der Bundesgerichtshof hält es für zumutbar, dass der Filehoster Rapidshare Urheberrechtsverletzungen durch Wortfilter bereits vor dem Upload verhindert. Auch die manuelle Überprüfung von bekannten Linksammlungen im Netz ist nach Einschätzung der Justiz eine erwartbare Maßnahme im Kampf gegen die Online-Piraterie. Dies ergeht aus einer am Montag veröffentlichten Urteilsbegründung.
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05. 02. 2013, 18:52 #2
Re: BGH verlangt von Rapidshare Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz
Warum bashen die noch auf Rapidshare rum? Da lädt doch eh keine Sau mehr hoch...
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05. 02. 2013, 19:05 #3
Re: BGH verlangt von Rapidshare Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz
Was, wenn die Links über andere Websites gesichert sind oder man nur einen Container runterlädt? Na obwohl, OCH sollte es ja möglich sein zu sehen, wer gerade was runterlädt.
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05. 02. 2013, 19:30 #499 Prozent
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05. 02. 2013, 19:34 #5
Re: BGH verlangt von Rapidshare Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz
RS ist längst nicht mehr der Filesharer der es einmal war. die meisten files sind eh alle down, und so gut wie keiner läd mehr daten hoch.
da würde ich mir um mega, so, ul.net, ... mehr sorgen machen.
aber wie schon erwähnt bringt auch die verschlüsselung rein gar nichts, da die uploader die links auf ne verschlüssler seite bringen wie etwa linkcrypt.
die hohen heinis haben ja gott sein dank kein plan, wie der hase läuft
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05. 02. 2013, 22:15 #6Taihudeaktiviertes Benutzerkonto
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05. 02. 2013, 23:24 #7
Re: BGH verlangt von Rapidshare Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz
Hmm, mal ne Dumme Frage:
Darf ich meine Dateien nicht bennenen wie ich will?!
Es ist doch meine Sache ob ich meine Urlaubsbilder jetzt "Rom 2013" nenne oder "Heino - das verbotene Album".
Werden meine Urlaubsbilder die ich dann per Rapidshare auf meiner Seite verteilen will, dann automatisch von Rapidshare gelöscht oder wie darf ich das verstehen?
PS: Ja mir ist bewusst, dass man seine Bilder nicht unbedingt so nennen muss, mir geht es hierbei ums Prinzip.
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06. 02. 2013, 00:20 #8
Re: BGH verlangt von Rapidshare Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz
Wenn du die Bilder in einer .rar auf deiner Website veröffentlichst, musst du entweder ein Passwort angeben, damit man sie sich auch anschauen kann oder aber du hast kein Passwort drauf. Außerdem dürften auch Statistiken darüber, wie oft eine Datei gedownloadet wurde, mit hier hereinspielen.
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06. 02. 2013, 02:36 #9
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06. 02. 2013, 03:52 #10Mitglied
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Re: BGH verlangt von Rapidshare Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz
der Wortfilter beim Upload ist wohl ein Witz?
Einmal die schon angesprochene Sache, dann kann man auch einfach nur anderweitige Infos zu einer geschützten Mediendatei anbieten (Trailer, Wallpaper, usw.), aber vor allem: urheberrechtlich geschütztes Material hochladen ist trotz allem was die wollen nicht verboten! Anbieten ist es, nicht der private Upload, z.B. speziell im Fall von Clouds (RS) als Backup (oder für enge Freunde und Verwandte).
Und wie schon im Artikel steht ist die Sache mit dem durchsuchen anderer Seiten nach Linksammlungen ja wohl auch nicht vereinbar mit dem Gesetz, mal abgesehen von dem Sinn (Linkverschlüsselung, tausende Webseiten, usw.).
Manchmal bringt das BHJ ganz sinnvolle Entscheidungen, aber manchmal hat man den Eindruck, dass die nicht mehr alle Tassen im Schrank haben, so als wenn eine Entscheidung während einer Freitag-Nachmittag-Koksparty getroffen worden wäre oder alle auf dem Boden rumkriechend nach Geld oder Hirn suchen. Ist doch nicht normal, wie realitätsfremd die sind.
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06. 02. 2013, 07:38 #11Mitglied
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Re: BGH verlangt von Rapidshare Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz
Weil die Abmahnwälte mit dem Urteil im Rücken dann gegen SO und Co. vorgehen können?
Hast recht, ist ne dumme Frage.
Nein, der Witz ist, dass es noch genug Idioten auf den großen Boards gibt, die ihren Uploads eindeutige Klarnamen geben und stolz drunterschreiben, dass die Datei kein Passwort hat.
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06. 02. 2013, 08:41 #12frykdeaktiviertes Benutzerkonto
Re: BGH verlangt von Rapidshare Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz
RS ist doch tot als OCH, das kann doch jeder mal feststellen. Vermutlich machen die jetzt in "Klaud" ...
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06. 02. 2013, 12:32 #13
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06. 02. 2013, 13:53 #14Mitglied
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Re: BGH verlangt von Rapidshare Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz
Hallo,
nach meinem Verständnis darfst Du Dein Album eben nicht so nennen. Der Titel unterliegt mMn ebenfalls dem Urheberrecht. Es ist also nicht erlaubt selber Musik zu machen und die unter dem Titel "Heino - das verbotene Album" im Internet zu verteilen. Es ist ebenfalls verboten, selbst eine Armbanduhr herzustellen und unter der Bezeichnung "Rolex" zu verkaufen (oder auch zu verschenken).
Es gibt Aussagen, die nicht erlaubt sind (z.B. Beleidigungen). Wenn ich an die Aussage ".rar" anhänge, dann wird sie dadurch nicht erlaubt - auch wenn das ein Archiv mit Urlaubsbildern ist. Mein Recht auf freie Benennung meiner Archive ist wie die Meinungsfreiheit im Allgemeinen eben nicht unbeschränkt. Es gibt Grenzen und die finde ich im Großen und Ganzen auch passend.
Ich finde, das Urheberrecht gehört reformiert, aber aktuell kann ich das Urteil des Gerichts nachvollziehen. Es wird sicher im ersten Versuch nach dem Titel eines Albums / Films gesucht und wenn ein Wortfilter die Suchergebnisse reduziert, dann kann der Erfolg (einige Prozent weniger Downloads) bezogen auf den Aufwand (Wortfilter einbauen) gerechtfertigt sein.
narozed
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06. 02. 2013, 15:15 #15Mitglied
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Re: BGH verlangt von Rapidshare Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz
Ob da die notwendige Schöpfungshöhe zum erreichen des Urheberrechts vorhanden ist, wage ich zu bezweifeln.Der Titel unterliegt mMn ebenfalls dem Urheberrecht
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06. 02. 2013, 16:50 #16
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06. 02. 2013, 19:07 #17
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06. 02. 2013, 23:19 #18frykdeaktiviertes Benutzerkonto
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07. 02. 2013, 12:16 #19
Re: BGH verlangt von Rapidshare Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz
Das ist eben nicht immer der Fall. Was dabei gerne vergessen wird, ist, dass es streng genommen keine Suchmaschinen sind, sondern Crawler, die die Downloadlinks in der eigenen internen Datenbank indexieren. Bei einem Suchbegriff werden eben auch nicht externe Webseiten durchsucht, sondern die vorhandenen Datensätze. Das ist bei Google und Filestube nicht anders.So sei es heutzutage mit denselben Techniken, mit denen Suchmaschinen und Internetnutzer illegale Downloadlinks finden, ebenfalls möglich, bekannte Seiten nach zu löschenden URLs zu durchsuchen.
Ist ein Link verschlüsselt, kann man diesen zwar indexieren oder/und mit Titelnamen verknüpfen, aber ein Löschen ist nicht möglich, weil die exakte Download-URL des Filehosters unbekannt ist. Ein Script zu entwickeln, dass Links sowie Container entschlüsselt und Captchas löst, ist zwar möglich (wenn auch recht schwierig) - aber eben nicht praktikabel, da die Linkcrypter recht schnell den Algorithmus wieder ändern.
Jedenfalls bei einfachen und zu allgemein formulierten Titeln ist das sicherlich nicht der Fall. "The Jumper" ist eben nicht das gleiche wie "Pocahontas" und da kann sich auch irgendein Fun-Video dahinter verbergen, in dem irgendein Idiot einen Bauchplatscher vom 5er-Turm vorführt. Ebenso gibt es kein Gesetz, das verbietet, eine Datei nach dem Namen der Tochter/des Sohnes zu benennen, wenn ein Film- oder Albumtitel den Namen enthält oder ausschließlich danach benannt ist.
Autsch, darum geht es nicht! Rapidshare und auch die meisten anderen Filehoster haben keine interne Suchmaschine. Es geht darum, dass Rapidshare mit einem eigenen Wortfilter externe Webseiten Dritter nach illegalen Downloadlinks durchsucht und gegebenfalls die Links löscht. Selbst das scheint auf den ersten Blick einfach zu sein, aber an der Vielzahl bzw. Millionen von Film- und Musiktiteln wird es scheitern. Man müsste jede Seite millionenfach (!) scannen. Zudem ist es bei aktuellen Titeln ohne Meldung der Rechteinhaber unklar, welche Downloadlinks überhaupt autorisiert sind. Auch eine willkürliche bzw. unaufgeforderte Löschung entspricht einer Urheberrechtsverletzung, weil es die Bestimmung des Urhebers unterbindet, ein Werk zu verbreiten.
Die Anforderungen des BGHs sehe ich im Gesamten eher kontraproduktiv und unzweckmäßig. Es behindert den Betrieb eines legitimen Geschäftsmodells und schafft neue Angriffsflächen für Rechtsverletzungen.
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07. 02. 2013, 12:47 #20
Re: BGH verlangt von Rapidshare Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz
Ich muss da einem Punkt doch mal ganz erheblich widersprechen:
Das (manuelle) Durchsuchen von "Linksammlungen" (treffender: Warez Seiten) nach RS Links und das Entfernen der Dateien ist äußerst effektiv:
Ein Mitarbeiter, der eine Stunde täglich ein paar solche Seiten abklappert und die in der "neu hinzugefügt" Liste auftauchenden Dateien löscht und nach spätestens einer Woche hosten die User jener Seite nicht mehr auf RS. Ein zwei mal die Woche dann per Google nach irgend einem aktuellen Spiel, Film oder Musik suchen um weitere Portale zu finden und nach ein paar Monaten spätestens ist der Ruf in der "Szene" ruiniert.
Für die Verteidigung vor Gericht mit Hilfe des Arguments "wir wollen damit eigentlich nichts zu tun haben" wäre das wirklich hilfreich. Gegen Filesharing an sich hilft es natürlich nichts. Aber darum geht es eigentlich gar nicht, es geht darum, dass an diesem Argument wenig Wahres dran ist und es den Richtern wohl auf den Geist geht, sich das immer wieder anhören zu müssen.
Insofern wünsche ich RS viel Glück dabei das als als nicht rechtmäßig einstufen zu lassen
Wäre ja noch schöner, als nächstes sollen dann Hotelbesitzer durch Schlüsselloch gucken um nicht für sittenwidrige Handlungen ihrer Gäste haften zu müssen.
Geändert von Shodan_v2-3 (07. 02. 2013 um 13:11 Uhr)
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