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08. 02. 2013, 20:45 #1Redakteur
gulli:Redaktion
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Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
Der Domaininhaber von a.de geht seit mehreren Wochen aktiv gegen Unternehmen vor, die ihm unaufgefordert E-Mails schicken. Diese erhalten eine Abmahnung. In der beigefügten Unterlassungserklärung erkennen einige Juristen „Ungenauigkeiten“, „widersprüchliche Aussagen“ und sogar „Anhaltspunkte für einen eventuellen Rechtsmissbrauch“.
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08. 02. 2013, 21:01 #2Mitglied
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Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
"eventueller Rechtsmissbrauch", Bullshit, das ist so klar eine Betrugsmasche, wie Wackelpudding wacklig ist.
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08. 02. 2013, 21:09 #3
Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
Ich wünschte,man könnte als Privat Person mal ganz locker alle möglichen leute Abmahnen die einem mit eMails auf den sack gehen.
Leider kommt 95% des spams nicht von Seriösen Firmen,sondern von irgendwelchen dubiosen Briefkastenfirmen aus Gott-weiss-woher.
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08. 02. 2013, 21:17 #4
Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
Da verschickt jemand Abmahnungen um Geld zu verdienen?Rechtsanwalt Niklas Plutte hingegen stört sich daran, dass der Fall absichtlich mit Hilfe des hohen Gegenstandswertes in die Zuständigkeit der Landgerichte verschoben wird. Er schrieb auf seiner Webseite, er habe den Verdacht, „dass hier vor allem Geld verdient werden soll“


Und auch ersteres ist doch völlig normal, das macht doch die Contentmafia schon seit Jahren
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08. 02. 2013, 22:25 #5Mitglied
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Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
wieso missbrauch?
anscheinend missbrauchen eher irgendwelche leute seine email-adresse und er wehrt sich eben dagegen.
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09. 02. 2013, 01:01 #6
Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
Weil er die Emailadresse nicht produktiv nutzt, sondern sich lediglich für viel Geld die Domain a.de gekauft hat um die Emailadresse "a@a.de" zu besitzen von der er ausgeht, dass eine Vielzahl von Nutzern im Internet diese Adresse bei fremden Diensten eintragen wenn sie ihre eigene Emailadresse nicht angeben wollen?
Und anschließend die Betreiber der entsprechenden Dienste abmahnt weil diese ihm vermeintlich unerwünschte Mails schicken?
Das ganze ist nichts anderes als eine ganz gezielte Falle eines Abmahnanwalts, wobei dieser nicht einmal das geltende Recht beachtet beim Versand der Abmahnungen.
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09. 02. 2013, 01:40 #7*
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Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
es ist doch schon mit enormen verrenkungen verbunden, ueberhaupt eine zweistellige domain zu erhalten, wie kommt dann jemand an einstellige?
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09. 02. 2013, 02:49 #8Mitglied
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Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
Warum existiert eigentlich noch diese unglaublich bescheuerte Regelung das man einen Schufa Eintrag bekommt auch bei UNRECHTMÄSSIGEN Forderungen ?
Was soll das den bitte ?
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09. 02. 2013, 03:28 #9
Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
daran hat sich auch der (mittlerweile tote) günni gravenreuth-dörr oder wie der hieß versucht.. er hat sich für einen newsletter bei der taz angemeldet und diese dann für die opt-in bestätigung abgemahnt - das blieb natürlich nur beim versuch, denn die faz bekam recht und für günni endete es mit gefängnis ohne bewährung (allerdings nicht für die unrechtmäßige abmahnung, sondern für das, was danach folgte) und dann suizid..
also für eine reine opt-in bestätigung gibts die entsprechende rechtsprechung, es zählt also nicht als "wettbewerbswidrig".. interessant wirds bei irgendwelchen anmeldungen ohne opt-in, die dann direkt newsletter o.ä. zusenden - die haben ja immerhin die logs von der anmeldung, womit der versand aus ihrer sicht nicht unaufgefordert war.. an wem liegt es denn nun zu beweisen, ob die anmeldung tatsächlich vom besitzer der email-adresse getätigt wurde?
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09. 02. 2013, 13:27 #10Mitglied
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Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
liebe Netzgemeinde,
irgendwie kapiere ich gerade GARNICHTS
Wenn ich den Artikle lese
hat also der Domaininhaber der seite a.de im Impressum eine als privat gekennzeichnete Email adresse.
Nun kriegt er für die Domain a.de Rechnungen und Mahnungen auf die private Emailadresse, diese Rechnungen und Mahnungen sind Spam bzw. fakes bzw. Virenschleudern?
Er wehrt sich nun dagegen ,indem er Abmahnungen verschickenlässt?
Ist das so korekt?
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09. 02. 2013, 14:33 #11root
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Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
Das sagt sich so recht einfach. Allerdings ist es durchaus kein Vergehen eine Domain zu erwerben und sicherlich auch dann nicht, wenn es eine 1-stellige und recht teure Domain ist.
Als die Umstellung der Denic stattgefunden hat und 1 und 2 -stellige Domains erlaubt wurden, war dies mit entsprechendem Vorlauf und viel Glück möglich. Andererseits kannst du viele Domains auch von den momentanen Besitzern abkaufen. Zwar dann nicht mehr zu den üblichen de-Domainpreisen sondern für ein halbes Vermögen, aber möglich ist es.
"offensichtlich" ist aber vor Gericht kein Beweis, höchstens Spekulation. Zumal du mit dem Besitz einer Domain und dem Bereithalten einer Emailadresse nicht zu deren Nutzung verpflichtet bist. Ich halte ca 30 Domains und habe insgesamt entsprechend viele Emailadressen angelegt. Sollte ich für das Nicht-Nutzen Strafen erwarten müssen, so hätte ich wirklich ein Problem.
Außerdem unterstellst du grob fahrlässig und ohne es zu wissen, dass Alexander K. die Adresse nicht nutzt. Entweder du hast Einblicke in sein Leben, die wir alle nicht haben, oder du stellst hier unnütze Behauptungen auf.
Deine Aussage ist also in zweierlei Hinsicht wertlos:
1. sie ist nicht verifizierbar und potentiell falsch
2. sie ist von keiner Relevanz
Auch das ist pure Unterstellung und du kannst es vor keinem logischen Gericht dieser Welt beweisen. (Außer eventuell in Amerika!)sondern sich lediglich für viel Geld die Domain a.de gekauft hat um die Emailadresse "a@a.de" zu besitzen von der er ausgeht, dass eine Vielzahl von Nutzern im Internet diese Adresse bei fremden Diensten eintragen wenn sie ihre eigene Emailadresse nicht angeben wollen?
Lass mich eine wilde Theorie aufstellen:
Alexander K. will eine Domain, die etwas mit seinem Namen zu tun hat, aber alles, was möglich ist ist belegt bzw wird ihm vor der Nase weg geschnappt, außer: a.de
Weil Alexander ein lustiger Mensch ist, nimmt er als Emailadresse a@a.de (A[lexander]@A[lexander].de)
Jetzt gibt es tatsächlich ein paar Idioten, die a@a.de zum Registrieren oder Bestellen von Waren nutzen und das verärgert den Alexander so sehr, dass er täglich tausende Mails bekommt, dass er letztlich nicht anders kann als rechtlich dagegen vor zu gehen.
Dass er namensbedingt eine Emailadresse erwischt, die im deutschsprachigen Raum wohl häufig missbräuchlich verwendet wird, ist nun sein Glück oder Pech, weil er da eben wesentlich mehr unerwünschte Mails erhält, als beispielsweise ß@ß.de. Das stellt allerdings trotzdem kein Vergehen seinerseits dar.
In wie fern das Anwaltsschreiben zu bewerten ist, weiß ich natürlich nicht.
Hört sich allerdings stark danach an, als handele es sich hierbei nicht um ein legales und sauberes Anwaltsschreiben als viel mehr um Droh- oder Erpresserschreiben.Weiterhin wird bemängelt, dass Rechtsanwalt Michael Vetter in den Abmahnungen ausführt, er werde seinem Mandanten empfehlen, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Dies solle passieren, „falls Sie die Unterlassungserklärung nur unvollständig, mit abgeänderter, reduzierter Vertragsstrafe, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht abgeben oder die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten nicht, nur unvollständig oder verspätet bezahlen”.
Das können allerdings sicherlich Gericht und Fachanwälte besser beurteilen.
@MaitredeO: Wenn ich das richtig verstanden habe, geben andere Leute bei Registrierungen für z.B. Foren, Newsletter, Bestellungen häufig a@a.de an. Die Unternehmen senden dann eben eine Bestätigungsmail oder direkt weitere Informationen/ Werbung an a@a.de und dafür mahnt der Kerl die Unternehmen ab.
Das muss man mit 2 Augen betrachten. Einerseits hat er natürlich recht, dass man ihm nicht einfach Werbung schicken darf. Das ist in Deutschland verboten und ich habe auch schon abmahnen lassen, weil ein Werbetreibender trotz netter Nachfrage nicht willens war meine Adresse aus seinem Verteiler zu löschen.
Allerdings haben an dieser Stelle die Unternehmen nicht das Wissen bzw den Einfluss um eben zu erkennen, dass der Kunde a@a.de als Fake-Adresse genutzt hat und es eben nicht seine eigene Adresse ist. In so fern, ist es schwer (sozial nicht etwa rechtlich) zu beurteilen, ob man den Unternehmen dann tatsächlich etwas vorwerfen kann.
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09. 02. 2013, 14:46 #12Mitglied
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Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
Nein. Offenbar ist der Typ ein "Unternehmer", der sich die Domain teuer gekauft hat, um "außergewöhnlich exklusiv" (Zitat von Webseite) zu sein.
Viele Menschen verwenden nun bei Bestellungen im Internet nicht immer ihre eigene Mailadresse, sondern die fantasieloseste, die ihnen einfällt, also a@a.de.
Dadurch bekommt der Typ Rechnungen und Mahnungen von Firmen, von denen er nicht bestellt hat, was ganz böse für ihn werden kann (Schufa usw.).
Dagegen "wehrt" er sich dann durch Abmahnungen (könnte er auch als Nicht-Unternehmer).
Im Grunde ist es mehr oder wenig rechtmäßg, was er macht, aber dann auch wieder einfach nur eine gerissene Ausnutzung einer Gesetzeslücke, weil er darauf setzt, dass Leute seine Adresse verwenden und er dann unaufgefordert Post bekommt, wofür die abgemahnten Firmen ja nichts können.
Das ist in etwa so, wie die Folge aus den Simpsons, wo sich Bart mit einem Kuchen so hinstellt, dass die Leute ihn über den Haufen rennen und ihm dann den Kuchen (der kein echter ist) bezahlen müssen.Geändert von Trollolol (09. 02. 2013 um 15:17 Uhr)
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09. 02. 2013, 15:10 #13Redakteur
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09. 02. 2013, 18:38 #14Mitglied
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Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
was fürn quatsch, da wehrt sich jemand gegen spam und das ist auch gut so! ob die domain a.de oder abcdefghijklmnopqrstuvwxyz.de ist ist doch dabei scheissegal.
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09. 02. 2013, 20:55 #15Mitglied
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Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
Gut erklärt, kam mir auch nicht direkt so verständlich rüber aus dem Artikel.
In aller Regel sollte man ja die angegebene Email erstmal "aktivieren" , bekommt also eine Bestätigungsmail.
Hat man diese nicht angefordert ignoriert man sie eben, diese sollte ja "eigentlich" straffrei sein, wird ja genau aus solchen Gründen versand, damit Leute nicht falsche Emails aktivieren können.
Etwas hart provoziert ist das ganze schon, den es wird ja wie du schreibst ein Verhalten von menschen "ausgenutzt" um daraus profit zu ziehen.
Dürfte also durchaus was von bart haben.
Irgendwo ja so als würde man den ganzen Tag über die Straße laufen, immer hin und her an einer stark befahrenen, in der "hoffnung" das einen Anfährt.
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09. 02. 2013, 21:46 #16Mitglied
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Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
ich seh das genau so, dass der Betreiber von a.de hier Geld machen will.
Wenn es so ist, dass viele a@a.de als mail verwenden, dann kann der Betreiber der Seite doch einfach eine andere mail verwenden, z.b: mail@a.de und alles was bei a@a.de ankommt in den Papierkorb umleiten oder wie auch immer.
Ich werde in Zukunft auch a@a.de verwenden bei irgendwelchen Anmeldungen.
Offtopic: Was mich aber viel mehr interessieren würde, wieso gibt es a.de und nicht a.com?
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10. 02. 2013, 00:36 #17
Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
Weil .com nicht von der Denic verwaltet wird.wieso gibt es a.de und nicht a.com?
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10. 02. 2013, 07:37 #18Mitglied
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Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
Das Problem damit wäre aber, dass die Mails trotzdem ankommen und von Gesetzes wegen darauf reagiert werden muss, wenn man wegen angeblich bestellter Waren die man nicht bezahlt Mahnungen bekommt.
Er müsste also die Adresse abschalten, nicht nur Mails umleiten oder löschen.
Da kann ich dann auch verstehen, dass er dazu nicht bereit ist, wäre ich auch nicht.
Dennoch muss man in dem Fall schon sagen, dass sein "Angebot" das Ganze nicht wirklich rechtfertigt und es nur eine eher dreiste Geschäftsidee ist.
Mich würde mal interessieren, wie andere, "richtige" Firmen sowas machen.
Ich stell mir das etwas doof vor, wenn die Rechtsabteilung da ständig nur mit solchem Mist beschäftigt ist, die müssten doch irgendeinen Trick kennen, z.B. sich bei den bekannteren Firmen in so Listen eintragen lassen, dass die Mailadresse für den Kauf von Waren grundsätzlich gesperrt ist oder so.
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10. 02. 2013, 10:46 #19Mitglied
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Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
Wie kann mir jemand Mahnungen schicken, der keine Unterschrift von mir hat oder eine verifizierte Mail. Bitte wo steht im Gesetz, dass ich jede Mail zu lesen habe? Wäre mir neu.und von Gesetzes wegen darauf reagiert werden muss, wenn man wegen angeblich bestellter Waren die man nicht bezahlt Mahnungen bekommt.
Weiter, wie kann denn jemand ein Inkasso auf mich ansetzten, der nicht mal eine Unterschrift von mir hat? Welche Inkasso lässt sich auf so was ein.
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10. 02. 2013, 11:06 #20
Re: Domain a.de: bei E-Mail Abmahnung?
@Trollolol
niemand muss von gesetz wegen auf mails reagieren, in keiner weise. auch wenn einige das sicher gern so hätten.
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