Thema: Paypal Problem
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09. 02. 2013, 20:20 #41
Re: Paypal Problem
Und wenn PayPal sagt, dass die dein Erstgeborenes bekommen, bei mehr als 500 Euro Umsatz, macht ihr das auch?
Ich bitte euch.
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09. 02. 2013, 20:48 #42
Re: Paypal Problem
Nee natürlich nicht.
Aber auf der einen Seite kann man nicht einen Service so lange nutzten wie es einem passt (und die Vorteile genießen) und bei Problemen mimimi machen. Wenn ich als Verkäufer PayPal nutzte muss ich mir die Richtlinie ansehen und wenn ich dann immernoch meine trotzdem virtuelle Ware verkaufen zu müssen kann ich mich zwar aufs BGB oder sonst was berufen aber obs Sinn macht ist ne andere frage.
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09. 02. 2013, 21:52 #43Mitglied
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Re: Paypal Problem
Von Schuld spricht hier doch gar niemand.Warum soll der Verkäufer auch noch daran Schuld sein?
Aber wo soll der Vertrag zwischen Kontoinhaber und Verkäufer herkommen?
Wenn du im Restaurant sitzt und ein dir unbekannter am Nachbartisch steht auf und meint im Gehen zum Kellner, dass du seine Rechnung mitbezahlst, machst du das dann? Hat der Kellner dann ein Recht von dir Geld zu fordern?
Der Kellner hat Pech gehabt und kann nur Anzeige gegen deinen Tischnachbarn erstatten.
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10. 02. 2013, 20:45 #44
Re: Paypal Problem
Dein Vergleich hat absolut nichts mit dem Thema zu tun.
RL-Vergleich: Ein Taschendieb klaut 100€ und kauft damit im nächsten Geschäft ein.
Und jetzt kommt der Beklaute zum Geschäftsinhaber und will von diesem die 100€ zurück weil der Geldschein geklaut war.
Die Frage ist hier, wie konnte der Betrüger das PayPal-Konto missbrauchen?
Entweder hat PayPal Sicherheitslücken oder der Kontoinhaber hatte ein PW dass leicht zu knacken war (zB über Social Engineering)
In letzterem fall: Wenn ich mein gegen Diebstahl versichertes Auto mit steckendem Schlüssel auf dem Warschauer Hauptplatz parke, dann wird mir die Versicherung was husten.
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10. 02. 2013, 22:56 #45Mitglied
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Re: Paypal Problem
Der Vergleich ist extra problemnah gewählt.Dein Vergleich hat absolut nichts mit dem Thema zu tun.
Aber dann schau'n wir doch mal.
Dh er hat 100€ im Besitz die nicht ihm gehören.Ein Taschendieb klaut 100€ und kauft damit im nächsten Geschäft ein.
Hat das der PP Betrüger auch?
Nein! Er gibt nur an, dass ein anderer zahlen soll.
Wie ist es bei meinem Restaurantvergleich?
Ebenfalls nein. Genauso wie beim PP Betrüger hat der Betrüger selbst kein Geld im Besitz sondern zahlt indirekt in dem er angibt, dass ein anderer zahlen soll.
Und welches Beispiel ist jetzt völlig am Problem vorbei?
Wie der Betrüger an die Kontodaten gekommen ist spielt für die Rechte des Verkäufers keine Rolle sondern entscheidet nur darüber, wer bei ihm anklopft. Die Bank oder der Kontoinhaber. Haftet die Bank, kommt sie auf ihn zu. Haftet sie nicht, kommt der Kontoinhaber selbst. Der Verkäufer hat kein Recht dieses Geld zu behalten. Denn der Kontoinhaber steht in keinem Schuldrechtsverhältnis zu ihm.Entweder hat PayPal Sicherheitslücken oder der Kontoinhaber hatte ein PW dass leicht zu knacken war (zB über Social Engineering)
Die Versicherung ist hier gleichzusetzen mit der Bank (Haftungsfrage). Und ob die Bank haftet oder nicht entscheidet, wie oben, geschildert, nur darüber, ob es die Bank oder der Kontoinhaber ist, der das Geld zurück will. Der Autodieb darf das Auto auch nicht behalten wenn es mit laufendem Motor herum stand. Und wenn irgendwer das geklaute Auto kauft, darf auch der Käufer es nicht behalten. Da gibt's auch keinen gutgläubigen Erwerb.Wenn ich mein gegen Diebstahl versichertes Auto mit steckendem Schlüssel auf dem Warschauer Hauptplatz parke, dann wird mir die Versicherung was husten.
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