Das neue Schadenersatzrecht der Versicherungen ist in Kraft getreten. Ab sofort werden vor allem die Rechte der Schwächeren Verkehrsteilnehmer zum Beispiel Kinder oder Fußgänger erheblich ausgeweitet. Das bedeutet, dass Schadenersatzforderungen auf die Autofahrer zukommen können, auch wenn sie an einem Unfall nicht Schuld waren.
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