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Mystek Spender
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Benutzerbild von Mystek
 
Registrierungsdatum: Mar 2001
Beiträge: 665
Becker Urteil...

mit einem gequältem Lächeln höre ich gerade in den Nachrichten die Aussage des Staatsanwaltes: "...ob ich persönlich mit dem Urteil zufrieden bin, ist egal. Hauptsache es ist vorbei."

Ein Hoch auf unsere Rechtsprechung. Da ich vor einigen Jahren selbst eine Gerichtsverhandlung erlebt habe, weiß ich wie das im Saal abgeht. Der Staatsanwalt versucht dir maximal eins reinzuwürgen, für dich und deine Verteidigung gilt es diese Forderung abzumildern.

Also gilt in unserer Geselschaft: Je mehr Kohle und desto popülärer du bist, desto mehr Rechte hast du. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich? Hahaha!!! Klar... Ich rede jetzt wie die "einfachen" Menschen, die eigentlich recht haben (aber ich weiß auch dass hier ultraschlaue Zeitgenossen unterwegs sind, die eine solche verbale Artikulationsweise abstossend finden ).

Meiner Meinung nach würde ein normaler Privatmann sicherlich für einige Jahre keine Bewährung sondern Knast erhalten. Ich bin gleich, manche sind gleicher (dummer Spruch aber er stimmt). Den Glauben an Gerechtigkeit habe ich jedenfalls nicht mehr. Meiner Meinung nach ist das Urteil zu mild. Was meint ihr??

N8 all.
Alt 25. 10. 2002, 00:17 Mystek is offline Mit Zitat antworten #1
Arthritix
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Oct 2002
Ort: New York, Rio, Tokio
Beiträge: 822
das urteil ist angemessen und fair. man sollte sich immer wieder vor augen halten, dass es nicht entscheidend ist, wieviel steuern hinterzogen wurden.

ich habe schon einige steuerhinterziehungsfälle mehr oder weniger aktiv mitverfolgt und kann sagen, dass die strafzumessungen sich im verhältnis nicht großartig von diesem unterscheiden.

was anderes gilt eigentlich immer nur dann, wenn die steuern nachträglich auch nicht mehr gezahlt werden können (z. b. nach insolvenzverfahren).
Alt 25. 10. 2002, 15:03 Arthritix is offline Mit Zitat antworten #2
Helminger
Mensch
 
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Ort: Wo die Sonne scheint
Beiträge: 1.489
Zitat:
Original geschrieben von uiuiui

was anderes gilt eigentlich immer nur dann, wenn die steuern nachträglich auch nicht mehr gezahlt werden können (z. b. nach insolvenzverfahren).

Und eben das Problem haben Leute wie Becker nun mal nicht. Sie können noch zahlen ...


Zitat:
Original geschrieben von Mystek
Den Glauben an Gerechtigkeit habe ich jedenfalls nicht mehr.

Du warst aber bis vor diesem Urteil doch wohl nicht davon ausgegangen, dass es in der Rechtsprechung um Gerechtigkeit geht, oder?
Alt 29. 10. 2002, 07:58 Helminger is offline Mit Zitat antworten #3
wintermute
gangsta and a gentleman
 
Benutzerbild von wintermute
 
Registrierungsdatum: Mar 2001
Beiträge: 1.793
bin auch der meinung das der becker ruhig in den knast soll, aber nein er promi doch nicht!

wenn er scheisse baut soll er dafür zahlen wie jeder andere auch.
Alt 30. 10. 2002, 05:16 wintermute is offline Mit Zitat antworten #4
cor!ax
"Einzigst"-sager
 
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Registrierungsdatum: Apr 2001
Ort: Kalaalit Nunaat
Beiträge: 991
hast du einen vergleichsfall? ich meine sonst ist es ja leicht, sich zu beschweren, dass die prominenz leichter aus solchen delikten rauskommt.
ich vertraue, solange nicht anders bewiesen durch vergleichsurteil, justitzia
Alt 30. 10. 2002, 13:04 cor!ax is offline Mit Zitat antworten #5
ck
Mitglied
 
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Registrierungsdatum: May 2000
Beiträge: 445
die Reichen können sich einfach die besseren (und mehr) Anwälte leisten können.
---> geringere Strafen
Alt 30. 10. 2002, 19:57 ck is offline Mit Zitat antworten #6
Arthritix
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Oct 2002
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Beiträge: 822
Zitat:
Original geschrieben von Helminger
Und eben das Problem haben Leute wie Becker nun mal nicht. Sie können noch zahlen ...

so einfach kann man sich das natürlich nicht machen. die einkommensteuer fängt ja erst bei rund 7.500 euro sehr langsam an (für ledige). wer also wesentlich mehr als 7.500 euro pro jahr an einkommen hatte und deswegen erhebliche nachforderungen hat, sollte sich die nachzahlung dann auch logischerweise leisten können. kann er das nicht, sollte man sich fragen, wo das geld denn geblieben ist.

in steuerstrafverfahren nach insolvenzverfahren geht es aber meistens ohnehin lediglich vereinnahmte und nicht ans fa weitergeleitete steuern, wie z. b. ust oder auch die lohnsteuer der ehemaligen arbeitnehmer. deswegen eine auch meistens eine höhere strafe.
Alt 30. 10. 2002, 21:35 Arthritix is offline Mit Zitat antworten #7
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