zum unterhalt: Düsseldorfer Tabelle, danach wird die Zahlung zur Unterhaltplicht empfohlen. allerdings hat diese Tabelle keine Gesetzeskraft.
Kind von 0-5 Jahren monatl. 188€ Minimum bei einem Einkommen von bis zu 1.300€
dies gilt aber nur fürs kind, ob und wieviel Unterhalt du noch an deine Ex-partnerin zahlen musst, wird vor einem Familiengericht entschieden.
Deshalb besorg dir möglichst schnell einen Anwalt für Familienrecht, dieser berät dich in allen Belangen, wie Besuchsrecht, Unterhalts- und Aufenthaltsbestimmungsrecht, wie auch zum Sorgerecht.
Da dein Einkommen äusserst schwach ist, geh zum zuständigen Sozial- bzw. Gemeindeamt und stell einen Antrag auf "Beratungshilfe" und im Prozessfall "Prozesshilfe".
aber auch dieses kannst du bei einem gespräch mit einem Anwalt erfahren.