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latex
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Benutzerbild von latex
 
Registrierungsdatum: Apr 2001
Ort: Im Zelt
Beiträge: 169
Besuchsrecht

Hi ich habe mich vor ein paar Wochen von meiner Lebensgefährtin getrennt.Das Problem ist das wir ein Kind (3 Jahre) zusammen haben.Jedenfalls meine Ex kommt nicht drüber weg das ich sie verlassen habe und die will mir jetzt das Kind komplett wegnehmen, also die will das ich mein Kind überhaupt nicht mehr sehe.

auch wenn wir nicht verheiratet waren, ich müsste doch trotzdem ein Besuchsrecht haben oder ? und weiss jemand wie das mit dem Unterhalt läuft, habe einen Brief vom Anwalt bekommen wo ich meine Ausgaben darlegen muss.Zur Zeit bekomme ich Geld vom A-Amt (Reha Umschulung) das sind ca.700 € + 500 € Fahrgeld.muss ich davon jetzt was zahlen ??? solange die Ex noch in der alten Wohnung lebt (auf Mietvertrag stehen beide drauf) muss ich ihr noch die Hälfte der Miete zahlen.Die will aber zum Glück bald ausziehen.

Ich weiss echt nicht wo ich mich so richtig hinwenden kann ?

danke
Alt 23. 01. 2003, 09:43 latex is offline Mit Zitat antworten #1
frogger9 Spender
Imperator
 
Benutzerbild von frogger9
 
Registrierungsdatum: Sep 2000
Ort: Monaco
Beiträge: 30.463
zum unterhalt: Düsseldorfer Tabelle, danach wird die Zahlung zur Unterhaltplicht empfohlen. allerdings hat diese Tabelle keine Gesetzeskraft.

Kind von 0-5 Jahren monatl. 188€ Minimum bei einem Einkommen von bis zu 1.300€

dies gilt aber nur fürs kind, ob und wieviel Unterhalt du noch an deine Ex-partnerin zahlen musst, wird vor einem Familiengericht entschieden.

Deshalb besorg dir möglichst schnell einen Anwalt für Familienrecht, dieser berät dich in allen Belangen, wie Besuchsrecht, Unterhalts- und Aufenthaltsbestimmungsrecht, wie auch zum Sorgerecht.

Da dein Einkommen äusserst schwach ist, geh zum zuständigen Sozial- bzw. Gemeindeamt und stell einen Antrag auf "Beratungshilfe" und im Prozessfall "Prozesshilfe".

aber auch dieses kannst du bei einem gespräch mit einem Anwalt erfahren.
Alt 23. 01. 2003, 13:29 frogger9 is offline Mit Zitat antworten #2
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