|
|
|
|
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: Hamburg/Berlin
Beiträge: 69
|
Militärstaat Deutschland steht bevor
Tag Leute,
etwas neues steht unserem Lande bevor.
Der Einsatz der Bundeswehr für innere Angelegenheiten.
Unfaßbar, was hier momentan abläuft, und erfahren tut man das
alles ganz leise, so nebenbei.....:
Landesverteidigung findet neuerdings auch im Landesinneren statt
Zum Schutz der Bevölkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur des Landes vor terroristischen und asymmetrischen Bedrohungen wird die Bundeswehr Kräfte und Mittel entsprechend dem Risiko bereithalten. Auch wenn dies vorrangig eine Aufgabe für Kräfte der inneren Sicherheit ist, werden die Streitkräfte im Rahmen der geltenden Gesetze immer dann zur Verfügung stehen, wenn nur sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen oder wenn der Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie kritischer Infrastruktur nur durch die Bundeswehr gewährleistet werden kann. Grundwehrdienstleistende und Reservisten kommen dabei in ihrer klassischen Rolle, dem Schutz ihres Landes und ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum Einsatz.
Zum Schutze der Politiker, der Wirtschaft und zum Nachteil unserer
Bevölkerung, denn wer aufmuckt, bekommt es mit Militär oder aber
auch Paramilitär zu tun.
Das kann doch alles nicht mehr wahr sein ?
Quelle: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/mein/14957/1.html
Kandinsky
|
07. 06. 2003, 19:04
|
#1
|
|
Gesperrt
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 1.564
|
Steht doch alles in den neuen Richtlinien, wobei sich die Entwicklung eigentlich schon länger abzeichnet.
Da es zu denen schon nen Thread gibt, hier nur meine Empfehlung, einfach nächstes Mal CDU oder FDP zu wählen, dann wird alles anders.
|
07. 06. 2003, 21:14
|
#2
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2001
Beiträge: 31
|
Also ganz so krass würde ich das nicht sehen... endlich gibt es auch rechtlich eine Grundlage für die Hilfeinsätze der Bundeswehr (z.B. Oder-Hochwasser)...
Bisher waren solche Einsätze ein ziemliches Risiko für die Verantwortlichen.
Freiwillige Hilfe (bzw. freiwillige Meldungen) hin oder her, bei einem Unfall wars nunmal ein Bundeswehreinsatz.
Und Katastrophenschutz sehe ich nunmal auch unter dem Punkt Landesverteidigung bzw. Schutz der Bürgerinnen und Bürger.
Natürlich kann ich deine Sorge verstehen... das kann sich, wenn nicht ordentlich reglementiert, als Freibrief für Bundeswehreinsätze im Inland entwickeln.
Ich habe mich allerdings noch nicht tief genug mit dem Thema befasst um genau zu wissen was jetzt neu ist.
|
07. 06. 2003, 21:23
|
#3
|
|
wissender
Registrierungsdatum: Dec 2001
Ort: Dorf
Beiträge: 3.021
|
Och hier bei uns darf man sich schon seit Jahren im Innland vom BGS
verprügeln lassen. Die erweiterten Rechte des BGS im Gegensatz zur
Polizei nerven zwar schon ein wenig aber alles in allem fühlen sich
ihre Schlagstöcke genauso an wie die der normalen Bullen.
Ähnlich wird das mit dem Bund auch sein...
Schießen werden sie schon nicht aber sie werden hald hier und da
ein paar äußerst praktische Sonderrechte bekommen.
|
07. 06. 2003, 21:34
|
#4
|
|
le Maître de 12"
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: derrière les Platine
Beiträge: 2.026
|
Zitat:
Original geschrieben von cyberny
Och hier bei uns darf man sich schon seit Jahren im Innland vom BGS
verprügeln lassen. ... alles in allem fühlen sich
ihre Schlagstöcke genauso an wie die der normalen Bullen.
|
Jeder wie er es verdient! Reiss das Maul halt nicht soweit auf!
*vllt kann man *hier* ja einen "Prügelbutton" einführen - ist imo `ne gute Idee*
ONTOPIC
So langsam kehren wieder DDR Verhältnisse ein, damals hatte m. E. die NVA auch irgendwelche Sonderrechte für den Fall das Falles.
Oder liege ich da falsch?
BERTHOLD?
|
08. 06. 2003, 00:40
|
#5
|
|
kapituliert
Registrierungsdatum: Jan 2001
Ort: SDF
Beiträge: 1.671
|
Zitat:
Original geschrieben von Condomino
So langsam kehren wieder DDR Verhältnisse ein, damals hatte m. E. die NVA auch irgendwelche Sonderrechte für den Fall das Falles.
Oder liege ich da falsch? 
BERTHOLD?
|
Nun ja, so ganz falsch liegst du nicht. Aber ziemlich. In der DDR ist nämlich der Fall des Falles eingetreten, wie man weiß. Und es wurden bekanntlich keine Gulags errichtet, es gab keine standrechtlichen Erschießungen usw. - und im November '89 hatte die DDR-Regierung zumindest die Fäden der staatlichen Ordnungsmacht noch voll in den Händen. NVA und Volkspolizei haben exakt die Anordnungen befolgt, die aus dem ZK kamen.
Später kamen dann im Zuge der Stasiaktenöffnung die geheimen Protokolle ans Tageslicht, die du wahrscheinlich meinst. Dabei wurde, wie generell in bezug auf die Behandlung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, äußerst unseriös und populistisch vorgegangen - schließlich galt es ja, einen ganzen Staat zu delegitimieren. Von Sammellagern zur Internierung politischer Dissidenten wurde da geredet und es wurden sogar Namenslisten von Leuten veröffentlicht, die dort hinein sollten. Was bei der ganzen Sache verschwiegen wurde: Es handelte sich eindeutig um Durchführungsbestimmungen für den Kriegsfall. Das mag hirnrissig sein, denn im Falle eines wirklichen Krieges zwischen den Blockmächten wäre wohl wenig Zeit dafür gewesen, noch irgendwelche Liedermacher einzusperren, nur außergewöhnlich ist die ganze Sache nicht. Jedes Land verfügt über streng geheime Vollzugsprotokolle für den Kriegsfall, da kann mir keiner weismachen, daß das anders sei. Nur existieren diese Staaten eben alle noch, so daß wir wohl kaum die Möglichkeit haben werden, zu erfahren, was dadrinsteht. Ich möchte sowieso nicht wissen, was in den bundesdeutschen Geheimdienstakten alles steht. Die Nachgeborenen werden alle Hände voll zu tun haben, um auch dieses Unrechtsregime aufzuarbeiten...
Gruß!
b
|
08. 06. 2003, 07:24
|
#6
|
|
Ich bin nichts!
Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: Berlin, Germany
Beiträge: 166
|
Hallo alle miteinander...
Bin leider politisch unwissend, bitte drückt ein Auge zu, wenn ihr manche Fragen von mir lest.
Ist das jetzt so zu verstehen, wenn ich mich draussen, ausserhalb meiner Wohnung, lautstark über das Beamtentum aufrege, schon mit Konsequenzen rechnen könnte? Welche?
Heisst das, dass ich bei Aufmüpfigkeit eventuell den Rest meines Leben im Knast verbringen könnte?
In wie weit gehen denn im einzelnen die Befugnisse? Naja, wenn ich hier sogar von Erschiessung lese, dann dürfen die sich ja alles erlauben?!
Das heisst dann doch in Zukunft Gängelung usw. usf., oder?
Gruß Stöbi
|
08. 06. 2003, 10:19
|
#7
|
|
Meinungslos+Inhaltslos???
Registrierungsdatum: Sep 2000
Beiträge: 363
|
@kandinsky
Dann haben wir wohl im Moment einen Polizeistaat, was?
@cyberny
Erklär mir doch bitte mal, was der BGS für "erweiterte Rechte" als die Polizei hat???
Ausserdem bekommt wohl ohne Grund(gerade in unserem Land) keiner einen Schlagstock ab...
|
08. 06. 2003, 12:27
|
#8
|
|
wissender
Registrierungsdatum: Dec 2001
Ort: Dorf
Beiträge: 3.021
|
Zitat:
|
Erklär mir doch bitte mal, was der BGS für "erweiterte Rechte" als die Polizei hat???
|
Hier wird detailiert erklärt was der BGS ist.
Das Wissen oder Auffinden der Page war wohl bissi viel verlangt.
Zitat:
|
Ausserdem bekommt wohl ohne Grund(gerade in unserem Land) keiner einen Schlagstock ab...
|
Es haben schon oft genug Leute ohne Grund den Schlagstock abbekommen.
Polizisten pflegen grundlos auf jemanden einzukloppen um eine größere Menge
von Menschen unter Kontrolle zu bekommen. Angst ist nach wie vor das beste
Mittel für sowas und wenn ein paar Leute schreiend und blutend nach hinten
rennen lässt sich ne Demo meist leichter auflösen als mit Tränengas.
Aber ich habe nirgendwo etwas von grundlosem Prügeln geschrieben.
Es ging sowiso nicht um das Prügeln, das ja auch nichts mit dem Topic
zutuen hat, sondern nur um den Vergleich von Polizei, BGS und Militär.
Tut mir leid dass ich es nicht im ersten Posting schon so erklären konnte,
dass auch du es verstehst. Ließ doch das Posting mit diesem neuerlangten
Wissen einfach nocheinmal und schreib dann etwas produktives.
|
08. 06. 2003, 13:55
|
#9
|
|
Meinungslos+Inhaltslos???
Registrierungsdatum: Sep 2000
Beiträge: 363
|
Wo Du gerade produktiv erwähnst, ich hatte Dich gefragt, was der BGS für "erweiterte Rechte" hat!
Ich hatte Dich nicht gefragt, was der BGS ist!!! Denn das, kannst Du mir glauben, weiss ich sehr wohl!
Also, nun lies noch mal meine Frage genau und poste dazu eine produktive Antwort...
|
08. 06. 2003, 18:22
|
#10
|
|
wissender
Registrierungsdatum: Dec 2001
Ort: Dorf
Beiträge: 3.021
|
Lies die BGS page, lies die Polizei page und schau die Unterschiede an.
Wenn du wüßtest was der BGS ist, wüßtest du auch die Unterschiede.
Im Übrigen hattest du nicht gefragt sondern um eine Erklärung gebeten.
|
08. 06. 2003, 19:01
|
#11
|
|
Meinungslos+Inhaltslos???
Registrierungsdatum: Sep 2000
Beiträge: 363
|
Es scheint so, als ob Du nicht weißt wovon Du schreibst!
Du kannst mir also nicht erklären, welche "erweiterten RECHTE" der BGS hat.
Also schreib nicht so einen Quatsch sondern erkundige Dich erstmal vorher!
|
08. 06. 2003, 19:16
|
#12
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 2.307
|
@Stöbi:
Natürlich nicht. Wir leben schließlich in einem Rechtstaat.
Es geht vielmehr darum, daß bei terroristischer Bedrohung die Bundeswehr mit ihrer viel besseren Ausrüstung und Ausbildung auch im Inneren tätig werden kann.
Auslöser war v.a. der psychisch Gestörte, der mit seinem Kleinflugzeug durch Frankfurt kreiste.
Um ihn notfalls abschießen zu können, stiegen damals Kampfflugzeuge der Bundeswehr auf. Und das völlig ohne Rechtsgrundlage, da der Bundeswehr ja der Einsatz im Inneren nur bei Katastrophen (Flut etc.) gestattet ist/war!
Für solche Fälle soll nun Abhilfe geschaffen werden.
|
08. 06. 2003, 19:48
|
#13
|
|
wissender
Registrierungsdatum: Dec 2001
Ort: Dorf
Beiträge: 3.021
|
Na ein einziger kleiner Pilot ist ja eine tolle Gesetzesgrundlage. 
Solln sich nächstes mal an mich wenden wenn sie nen Grund für nen Gesetz brauchen.
Für 'n paar EUR und 'n Flugschein flieg ich ihnen zwei bis drei Kreise über der Bannmeile.
So ein bisschen Terror lässt sich doch mit der Spende*hust*Portokasse finanzieren.
@Peter: Ich bin weder dein dummer August noch dein Lehrer also lies gefälligst selbst.
EDIT:
Das war ein Scherz, ich würde niemals für ein paar Euro etwas tun, das die
Grundlage für ein verfassungsänerndes Gestez (ist es doch?) bilden würde.
Ich bin mir auch sicher, dass niemand sich dazu bestechen lassen würde. 
Geändert von cyberny (08. 06. 2003 um 20:36 Uhr).
|
08. 06. 2003, 20:25
|
#14
|
|
Kritiker
Registrierungsdatum: Jun 2000
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.706
|
Zitat:
Original geschrieben von Kosmos
endlich gibt es auch rechtlich eine Grundlage für die Hilfeinsätze der Bundeswehr (z.B. Oder-Hochwasser)...
|
Täusche ich mich, oder ist das ganz einfach falsch?
Soweit ich weiss, darf die Bundeswehr seit jeher für solche Aufgaben wie das Oder-Hochwasser herangezogen werden.
Aber eben nicht für Aufgaben, für die sie Polizeirechte bräuchten.
@cyberny: Schon witzig zu sehen, wie Du Dich darüber lustig machst, dass Du nicht der Informationsbeschaffer bist und wie enfach dies doch ist, gleichzeitig aber in anderen Threads daran scheiters, selber google zu bedienen...
Und Du hast Dich jetzt ellenlang darüber ausgelassen wie schwierig das ist, welche erweiterten Rechte der BGS hat, hast Du aber nicht gesagt.
Ich habe allerdings das hier gefunden:
"Die Befugnisse des BGS richten sich nach den §§ 14 ff. BGS-Gesetz; Verwaltungsvollstrekkung und unmittelbarer Zwang richten sich nach den dafürerlassenen besonderen Bundesgesetzen. Alle diese Regelungen sind demLandespolizeirecht nachgebildet."
PDF:
http://www.fu-berlin.de/jura/rewiss/...izei__vwbt.pdf
Gefunden bei google:
http://www.google.de/search?hl=de&ie...lizei%22&meta=
Da gibt es auch den Link zur HTML Version
Ich würde mich also freuen, wenn Du auch mir doch bitte noch mal die erweiterten Rechte Aufzeigst, über die ich leider keine genauere Quelle gefunden habe.
Danke
so long
Sevenger
|
09. 06. 2003, 00:41
|
#15
|
|
Meinungslos+Inhaltslos???
Registrierungsdatum: Sep 2000
Beiträge: 363
|
Richtig so Sevenger!
Es gibt nämlich keine erweiterten Befugnisse des BGS gegenüber der Polizei.
Der BGS handelt jeweils aufgrund des gültigen Landespolizeigesetzes.
|
09. 06. 2003, 09:57
|
#16
|
|
wissender
Registrierungsdatum: Dec 2001
Ort: Dorf
Beiträge: 3.021
|
Zitat:
|
Der BGS handelt jeweils aufgrund des gültigen Landespolizeigesetzes.
|
Quatscht. Der BGS arbeitet nach einem eigenen BGS Gesetzt (siehe severngers post)
Zitat:
|
Es gibt nämlich keine erweiterten Befugnisse des BGS gegenüber der Polizei.
|
Der BGS darf Personenkontrollen ohne berechtigten Verdacht durchführen.
Ein Polizist darf einen nicht ohne Verdachtsmoment durchsuchen.
Das würde ich schon als relevante erweiterte Befugnis bezeichnen.
Schön dass du dich amüsierst, sevenger aber ich finde es nurnoch Arm was hier abläuft.
Schließlich habe ich die BGS Page oben geposted. Anschauen hätte bestimmt geholfen.
|
09. 06. 2003, 13:01
|
#17
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2001
Beiträge: 31
|
Zitat:
Original geschrieben von Sevenger
Täusche ich mich, oder ist das ganz einfach falsch?
Soweit ich weiss, darf die Bundeswehr seit jeher für solche Aufgaben wie das Oder-Hochwasser herangezogen werden.
Aber eben nicht für Aufgaben, für die sie Polizeirechte bräuchten.
|
Wie wäre es z.B. mit Absperrungen, Evakuierung gefährdeter Gebiete, usw. ?
Das haben die Jungs auch gemacht aber durften es gesetzlich nicht. Nur gibt es zum Glück noch Menschen die das einen feuchten Kehricht interessiert wenn es um Menschenleben geht.
@cyberny: die erweiterten rechte des BGS gelten doch soweit ich weiss nur in den Zollgrenzgebieten, oder ?
|
09. 06. 2003, 16:03
|
#18
|
|
Meinungslos+Inhaltslos???
Registrierungsdatum: Sep 2000
Beiträge: 363
|
Ein "normaler" Polizist darf sehr wohl auch ohne Verdachtsmoment eine Personenkontrolle durchführen.
Z.B: Im Umfeld gefährdeter Anlagen oder Personen, Bahnhöfen, Flughäfen u.s.w.
@Kosmos:
Richtig, gilt für eine 30km Zone ab der Grenze. Das hatte ich wirklich vergessen...
|
09. 06. 2003, 16:54
|
#19
|
|
wissender
Registrierungsdatum: Dec 2001
Ort: Dorf
Beiträge: 3.021
|
Zitat:
|
Richtig, gilt für eine 30km Zone ab der Grenze. Das hatte ich wirklich vergessen...
|
Und schon wieder fatal danaben... (also immernoch nix über den BGS gelesen)
Seit 1.9.98 dürfen sie das auch außerhalb des 30km Streifens.
(Vorhin meintest du noch du weißt das "sehr wohl")
Zitat:
Ein "normaler" Polizist darf sehr wohl auch ohne Verdachtsmoment eine Personenkontrolle durchführen.
Z.B: Im Umfeld gefährdeter Anlagen oder Personen, Bahnhöfen, Flughäfen u.s.w.
|
Im Umfeld gefährdeter Anlagen besteht ja ein Verdachtsmoment.
Er darf ohne dieses maximal die Ausweis Datenaufnehmen.
Für eine Durchsuchung braucht er einen begründeten Verdacht.
Das ist einer der Unterschied zwischen Polizei und BGS. Laut Gesetz.
In Bahnhöfen und im Flugplatz ist im übrigen der BGS zuständig.
(Was man wirklich wissen sollte wenn man auch nur einmal
flüchtig die zigmal gepostete BGS Page angegugt hat)
|
09. 06. 2003, 17:15
|
#20
|
|
le Maître de 12"
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: derrière les Platine
Beiträge: 2.026
|
@ cyberny & Peter Perfect
Könntet ihr euer gegenseitiges anpflaumen bitte per PN oder Mail weiterführen? Inzwischen haben alle hier begriffen das ihr beide *etwas* merkbefreit seid (um mal Korrupt zu zitieren)!
Macht hier mal bitte einer zu? THX!
|
09. 06. 2003, 17:39
|
#21
|
|
Meinungslos+Inhaltslos???
Registrierungsdatum: Sep 2000
Beiträge: 363
|
Jo, nun ist gut mit Deiner BGS Page...
Du hast Recht und Ende...
|
09. 06. 2003, 18:13
|
#22
|
|
3 2 1 - beschissen.
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: Milchstrasse
Beiträge: 2.923
|
Der wirklich grandiose Voreteil des BGS ist wohl, dass er Bundesweit eingesetzt werden kann, ohne dass dafür bestimmte Verträge bestehen. Die Polizei eines Landes darf aber immer nur in ihrem Heimatland eingestzt werden, es sei denn es gibt gesonderte Verträge zwischen den Ländern. Den Rest hatten wir schon.
Was aber das eigentliche Problem angeht: Da es sich hierbei um eine verfassungsändernde Maßnahme handelt, müssen wohl oder Übel auch FDP und CDU/CSU mitspielen. Ausserdem muss der Bundesrat zustimmen (und wir kennen ja die Mehrheitsverhältnisse.)
Übrigens ist auch keineswegs der kleine Pilot die Grundlage... Vielmehr will man sich so gut es geht, vor neuen Terroranschlägen schützen. In den USA ist es kein Problem, dass das Militär ein Flugzeug im Notfall abschiessen darf; in Deutschland ist es das aber eben doch.
Für wie Wahrscheinlich haltet ihr es denn, dass Bundeswehrsoldaten auf Demos eingestzt werden? Wenn ich mir vorstelle, dass da Wehrpflichtige dabei sind, dann hoffe ich doch sehr, dass die soviel Grips haben und erkennen, dass sie hier nun doch fehl am Platz sind. Vor allem, wenn sie die Aufgabe bekommen, die Demo aufzulösen.
Ciao, Silenus.
|
10. 06. 2003, 10:13
|
#23
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 2.307
|
Grundlage sicher nicht, aber letzter Anlaß, der anscheinend auch die SPD überzeugt hat, daß eine solche Gesetzesänderung notwendig ist.
Die Opposition wird sicherlich zustimmen, da es sich dabei um eine Forderung handelt, die von ihrer Seite kommt.
|
10. 06. 2003, 10:46
|
#24
|
|
Ich bin nichts!
Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: Berlin, Germany
Beiträge: 166
|
Man stelle sich mal vor, das dieses Kleinflugzeug was über Frankfurt kreiste, wirklich abgeschossen worden wäre. Lösen sich die herunterfallenden Teile in Luft auf?
BTW.
Struck seine Ausführungen BGS betreffend machen mir schon etwas viel Angst. Ich halte diesen Mann neben Müntefering und Schily für äusserst gefährlich. Und das alles im Namen Gottes.
Sorry für meine Inkompetenz.
Gruß Stöbi
|
10. 06. 2003, 12:05
|
#25
|
|
|