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Lillith
Graf Rotz
 
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Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 1.484
Garantie bei Media Markt--wie lange?

ich habe mir im märz letzten jahres einen epson drucker gekauft (ich weiss, grösster fehler den man machen kann, werds auch nie wieder tun...)
nun hat er heute komplett seinen geist aufgeben und druckt gar nicht mehr.
also bin ich mit dem beleg zum media markt und wollte ihn zur reparatur abgeben, dort bekam ich gesagt dass der drucker nur ein halbes jahr garantie hat und nicht mehr, sie würden ihn aber für 61,90€ für den kostenvoranschlag einschicken. (der drucker hat 45€ gekostet )

ich dachte dass alle artikel mindestens 2 jahre gesetzliche garantie haben müssen oder hab ich da was falsch verstanden?
und wo ist der unterschied von gewährleistung und garantie? im service center haben sie mir nämlich erklärt dass es wohl 2 jahre gewährleistung und nur 1 jahr garantie gibt.
ich muss sagen ich bin etwas verwirrt.
Alt 31. 07. 2003, 11:44 Lillith is offline Mit Zitat antworten #1
alkohohler
Mitglied
 
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Registrierungsdatum: Apr 2001
Beiträge: 4.130
Schau mal hier nach: http://www.cks-computer.de/html/gewaehrleistung.htm

Ist allerdings, wie du zurecht bemerkt hast, etwas kniffelig.
Alt 31. 07. 2003, 11:48 alkohohler is offline Mit Zitat antworten #2
Lillith
Graf Rotz
(Threadstarter)
 
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Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 1.484
hmm allerdings, schätze mal die werden rechtlich dann wirklich auf der sicheren seite sein....
ärgerlich, hätte ihn schon reparieren lassen sollen als er nur gesponnen hat
Alt 31. 07. 2003, 11:51 Lillith is offline Mit Zitat antworten #3
Anana
Mitglied
 
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Ort: -=> Zuhause <=-
Beiträge: 212
Zitat:
Original geschrieben von Lillith
hmm allerdings, schätze mal die werden rechtlich dann wirklich auf der sicheren seite sein....
ärgerlich, hätte ihn schon reparieren lassen sollen als er nur gesponnen hat

Hä ?

Also mal kurz das Gewährleistungsrecht für Dummies ;-))))

1) Seit dem 01.01.2002 ist die gesetzliche Gewährleistung auf 24 Monate festgelegt.

2) Gewährleistung heißt, dass eine Sache (Dein Drucker) frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.

3) Wie Du schilderst funktioniert dein Drucker nicht. Es liegt also ein Sachmangel vor.

Der Händler muß also Umtauschen, Reperieren oder Geld zurück ...

Also tret den leuten mal auf die Füße und lass Dich nicht mit so einem Blödsinn abspeisen.
Alt 31. 07. 2003, 12:19 Anana is offline Mit Zitat antworten #4
nathan west
Gast
 
Beiträge: n/a
Ob es sich lohnt einen defekten 45€ Drucker zum Hersteller zu schicken... ich weiss nicht.

Aber 60€ ist wohl ne Pauschale vom Mediamarkt.

Selber einschicken, per Post kostet denk ich mal zwischen 5 und 10 €, weiss nicht genau.

Ruf doch einfach mal bei Epson an (Telefonkosten beachten...) und frag nach :-) wie das läuft.
Alt 31. 07. 2003, 12:22 Mit Zitat antworten #5
ruler
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 2.350
Ob der Mediamarkt den Drucker zum Hersteller schickt oder gleich wegscmheißt kann dir eigentlich vollkommen egal sein.
Du machst deinen Anspruch ja gegenüber dem Verkäufer und nciht gegenüber dem Hersteller geltend.

Das einzige Problem sehe ich darin, daß du beweisen mußt, daß der Mangel schon von Anfang an vorgelegen hat und es sich nicht z.B. um eine normale Abnutzung handelt.

Mach doch einfach ein biß0chen "Ärger" dort, auf lange Diskussionen haben die doch eh keine Lust und sind normalerweise recht kulant!
Alt 31. 07. 2003, 12:37 ruler is offline Mit Zitat antworten #6
cisk
Kamelhoden
 
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Ort: 48°16' N 16°22' E
Beiträge: 1.459
das genau nicht, du "müsstest" beweisen, dass der fehler nicht seit beginn vorliegt!
aber auf das lass dich einfach nicht ein.
und wenn er meint, du hast keine garantie mehr, dann beruf dich auf die gewährleistungspflicht
Alt 31. 07. 2003, 13:14 cisk is offline Mit Zitat antworten #7
DJDUKE
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hi Lillith

müssen dir den drucker umtauschen ,oder geld zurück geben .....wenn sie eine herstellergarantie haben dann mußt du den drucker einschicken hast immer eine garantie karte dabei mit kopie vom bon unfrei zum hersteller..bzw zur service stelle schicken, bin selber im handel tätig und weiß was geht...laß dich nicht von denen abspeisen. du kriegst dann ein reparierten oder ein neuen drucker zugeschickt...
Alt 31. 07. 2003, 13:26 DJDUKE is offline Mit Zitat antworten #8
kmk
Mensch
 
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Kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Die müssen ihn dir umtauschen.
Wenn die normalen Wald- und Wiesen-Mitarbeiter nicht fähig sind, ihren Job richtig auszuüben, solltest du vielleicht man den Chef/Abteilungsleiter aussuchen. Ansonsten eben mal mit der Presse drohen. Und fertig.
Alt 31. 07. 2003, 13:33 kmk is offline Mit Zitat antworten #9
ruler
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Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 2.350
@cisk:
Nein, der Mangel muß bei Gefahrübergang vorliegen (§434 I BGB). Nur dann liegt ein Sachmangel vor.

@DJDUKE:
Sich mit einer Herstellergarantie abspeißen zu lassen ist ein Fehler.
Der Handel schlägt das natürlich liebend gerne vor, da sie somit den wenigsten Ärger und die geringsten Kosten haben.

Es ist sinnvoll auf seinen Rechten aus Sachmangelhaftung zu bestehen, da sie für den Käufer im Regelfall günstiger sind als eine Herstellergarantie.
Alt 31. 07. 2003, 13:41 ruler is offline Mit Zitat antworten #10
DJDUKE
Mitglied
 
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Ort: Zuhause
Beiträge: 84
@ ruler

klar ist das besser würd ich auch machen so,aber letztendlich wird er nur die wahl haben dies zu machen wenn mediamarkt sagt nee ist nur herstellergarantie , kannst dann nicht sagen nee nix da geld her .
Alt 31. 07. 2003, 13:51 DJDUKE is offline Mit Zitat antworten #11
nathan west
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Beiträge: n/a
Zitat:
Original geschrieben von KMK
Kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Die müssen ihn dir umtauschen.
Wenn die normalen Wald- und Wiesen-Mitarbeiter nicht fähig sind, ihren Job richtig auszuüben, solltest du vielleicht man den Chef/Abteilungsleiter aussuchen. Ansonsten eben mal mit der Presse drohen. Und fertig.

Wenn er es vor den neuen Gesetzen gekauft hat müssen die das nicht.
Alt 31. 07. 2003, 13:55 Mit Zitat antworten #12
ruler
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 2.350
@DJDUKE:

1. generell:
Man kann immer seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Der Verkäufer kann einen nicht zwingen auf die Herstellergarantie auszuweichen.

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, die Gewährleistung dagegen ein gesetzlicher Anspruch, den man immer primär geltend machen kann.

2. speziell hier der Fall:
Hier ist die Herstellergarantie ja schon abgelaufen. Es bleibt ihm nur noch die Gewährleistung übrig!

@nathan west:
Die Schuldrechtreform trat am 1.1.2002 in Kraft.
Das Gerät wurde laut Lilith im März 2002 gekauft.
Also...
Alt 31. 07. 2003, 14:02 ruler is offline Mit Zitat antworten #13
BuggerT
Mitglied
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Beiträge: 6.896
Tja, so ganz scheint das ja nocht nicht klar zu sein.
Also, der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist ja nun geklärt , oder?

Wenn in deinem Fall die Garantie des Herstellers schon abgelaufen ist, sieht's gar nicht so toll aus.

Der Grund hierfür liegt in der Beweislast bei der Sachmängelhaftung. Wie ja bereits richtig angemerkt wurde, muss der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorliegen.
Prinzipiell ist es richtig, dass der Händler für Sachmängel 24 Monate haften muss. Allerdings wird nur binnen der ersten 6 Monate vermutet, dass der MAngel auch tatsächlich zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden war.
Danach dreht sich die Beweislast um, d.h. du müsstest jetzt beweisen, dass der Mangel am Drucker schon vorhanden, als er dir im Geschäft übereignet wurde.

Das wird wohl nicht möglich sein.

Sorry!!

grtz
BuggerT
Alt 31. 07. 2003, 15:56 BuggerT is offline Mit Zitat antworten #14
lintna
Freund?
 
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Registrierungsdatum: Apr 2001
Beiträge: 1.967
Zitat:
Original geschrieben von nathan west
Wenn er es vor den neuen Gesetzen gekauft hat müssen die das nicht.

was er aber nicht hat ... März 2003

MFG

Lintna
Alt 31. 07. 2003, 17:50 lintna is offline Mit Zitat antworten #15
DJDUKE
Mitglied
 
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Registrierungsdatum: Apr 2001
Ort: Zuhause
Beiträge: 84
@ all

Die Herstellergarantie ist noch nicht abgelaufen,im normall fall hat er 2 jahre Garantie einige hersteller geben auch 3 jahre Garantie und beginnen tut die ab kaufdatum.

Der Hersteller hat die möglichkeit das gerät 3 mal zu reparieren wenn es dann immer noch defekt ist müßen sie ein neues geben

und Mediamarkt kann ihm aus kulanz das geld erstatten,muß es aber nicht ,verweisen dann auf herstellergarantie und das ist fakt....glaubt mir

Kaufst du was und es geht kaputt innerhalb dieser zeit (also kein selbstverschulden ) muß der hersteller es dir reparieren bei jedem gerät was mann sich kauft ist eine garantiekarte drin entweder mediamarkt schickt es ein oder du selber ohne kosten für dich...
Alt 31. 07. 2003, 18:37 DJDUKE is offline Mit Zitat antworten #16
BuggerT
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Registrierungsdatum: Feb 2000
Beiträge: 6.896
Leider ein Irrtum!!
Die Garantie des Herstellers kann (fast) beliebig frei gestaltet sein. Sie ist als eine Art Kulanzleistung zu verstehen.

Was du mit Nachbesserung, usw. angesprochen hast, wird in der Sachmängelhaftung geregelt. Diese Ansprüche hast du aber gegen den Händler und NICHT gegenüber dem Hersteller.

Viele Hersteller bieten zwar Garantie über 2, 3 oder noch mehr Jahre, aber dies variiert sehr stark und ist FREIWILLIG!!

Konkret zum Fall:
ist die Herstellergarantie abgelaufen (im Zweifel beim Herstller nachfragen), siehts schlecht aus (aus juristischer Sicht)!!

/edit:
@DJDUKE
Mediamarkt erstattet gar nichts aus Kulanz; nach fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuche - sofern sie überhaupt angestrebt werden - kann der Kunde Wandelung verlangen!! Das hat mit Kulanz nichts zu tun, sondern ist deutsches Recht (falls nötig, werde ich hier die entsprechenden Rechtsnormen nennen). Wie gesagt, die Ansprüche richten sich gegen den Händler (also Mediamarkt) und NICHT gegen den Hersteller.

grtz
BuggerT
Alt 31. 07. 2003, 20:22 BuggerT is offline Mit Zitat antworten #17
ruler
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Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 2.350
Der Beweis, daaß der Fehler beim Gefahrenübergang schon vorlag, dürfte natürlich schwierig zu führen sein.

Aber:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß der Mediamrkt wegen einem so kleinen Betrag einen Zivilprozeß riskiert.
Die negative Publicity, die so etwas verursacht, wiegt viel schlimmer als die paar Euro, die ihnen ein neuer Drucker kostet.

Laß dich einfach nicht abwimmeln!
Alt 31. 07. 2003, 20:59 ruler is offline Mit Zitat antworten #18
BuggerT
Mitglied
ex-Moderator
 
Registrierungsdatum: Feb 2000
Beiträge: 6.896
Mmhh, andererseits wird es zu keinem Zivilprozess kommen. Wer strebt einen (kostspieligen) Zivilprozess an, wenn er weiß, dass er sicher verliert ?

grtz
BuggerT
Alt 31. 07. 2003, 21:23 BuggerT is offline Mit Zitat antworten #19
geno
cide
 
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Beiträge: 298
hat zwar fast nix damit zu tun muss es aber loswerden :

Hab mir beim Mediamarkt mal nen Discman gekauft, bei dem nach einem halben Jahr die interne Batterieladefunktion nicht mehr richtig funktioniert hat. Die haben den Discman dann eingeschickt und Sony hat nur neue Batterien reingeschmissen.
Nach ein paar Wochen hab ich den Discman wieder dorthingebracht. Wieder eingeschickt -> Batterien ausgetauscht & Discman geputzt (so stands auf dem Schein den sie mir gegeben haben). Als ich dann das dritte mal hin bin war es ihnen zu blöd und haben mir einen Gutschein für ein neues Gerät gegeben (natürlich hatten sie das selbe Gerät nichtmehr.. musste also ein anderes Modell kaufen, gegen Aufpreis selbstverständlich)

Ja.. die Moral von der Geschichte -> kauf nix vom Mediamarkt wenn dus nicht selbst reparieren kannst, denn der Hersteller kanns ja selber nicht

Achja ich hab mal bei Niedermayer nachgefragt was die 2 Jahre Gewährleistung eigentlich bringen.
Darauf die Verkäuferin:"Eigentlich Nix, da man theoretisch die gekaufte Ware innerhalb von 2 Jahren Originalverpackt/nie geöffnet wieder zurückbringen müsste um zu beweisen, dass ein Fehler schon ab Werk da war, was praktisch unmöglich ist denn ohne das Gerät auszupacken auch kein Fehler bemerkbar ist"

-> beschiss²
Alt 31. 07. 2003, 21:31 geno is offline Mit Zitat antworten #20
loddarnewyork
blabla
 
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Beiträge: 3.729
BuggerT hat recht, was die Garantie des Herstellers angeht. Die Länge dieser Garantie ist freiwillig, nur macht es aus Händlersicht keinen Sinn, wenn die Herstellergarantie kürzer als die gesétzliche Gewährleistungsfrist ist.

Das Problem ist derzeit eigentlich ein anderes und das nicht nur bei diesem Fall. Der Gesetzgeber hat dem Verbraucher mit der Verlängerung der Gewährleistungspflicht von damals 6 Monaten auf nunmehr 2 Jahre, ein mächtiges Recht verliehen. Sehr zum Leidwesen des Handels, aber auch der Hersteller.

Da bei den meisten Kunden sehr große Unsicherheit besteht, was heißt, dass sie mit dem neuen Recht wenig bis gar nicht vertraut sind, nutzen viele Händler dies, um abzuwälzen. Nur zu gern versuchen sie zu verklickern, dass es doch viel sinnvoller ist, wenn man sich direkt selbst an den Hersteller wendet, da sie ja auch nicht mehr tun als weiterschicken.

Wie sieht das aber nun in der Praxis aus. Ansprechpartner bei einem unverschuldeten Defekt während der Gewährleistung ist der Händler und sonst niemand. Und nur der hat für die Beseitigung des Mängels Sorge zu tragen. Wie er das macht, bleibt ihm überlassen.
Bei ein und demselben Defekt braucht man nur 2x nachbessern zu lassen und sogar nur einmal eine Rücksendung zum Hersteller in Kauf nehmen.
Anschließend hat der Kunde quasi die Wahl. Kaufpreisminderung, Tausch (Neugerät) oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

Hersteller und Händler von(Billig)Druckern haben es mit dem "neuen" Recht allerdings besonders schwer, den sie verdienen eigentlich nicht am Gerät sondern an der Tinte bzw. dem Zubehör.
Alt 31. 07. 2003, 21:55 loddarnewyork is offline Mit Zitat antworten #21
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