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11. 08. 2003, 17:41 #1Mit Glied
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Dorf/Stadt/Ort - Ab welcher Einwohnerzahl???
Hi Leute,
Kennt jemand die genaue Einteilung, ab welcher Einwohnerzahl man von einem Dorf, einer Ortschaft, einer Stadt, Großstadt etc. spricht.
Brauche das für eine statistische Auswertung und im Netz war die Suche irgendwie ziemlich frustierend.
Gruß -=SP=-
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11. 08. 2003, 17:47 #2
Keine ahnung, aber Stadt wirds nicht ab so einer hohen zahl sein...
Hier wo ich lebe , STADT Kaarst ( www.kaarst.de ) , gibt es 41000 einwohner mit einer gesamtfläche von 37,48 km².
Also nciht sehr groß und es ist trotzdem ne stadt.
Kaarst hat aber auch 5 stadtteile :
kaarst
driesch
vorst
büttgen
holzbüttgen
HuppiMein Rechner ...
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11. 08. 2003, 18:01 #3
Stadt,
Siedlung mit meist nichtlandwirtschaftlichen Funktionen (Ausnahme Ackerbürgerstadt), gekennzeichnet u.a. durch eine gewisse Größe, Geschlossenheit der Ortsform, hohe Bebauungsdichte, zentrale Funktionen in Handel, Kultur und Verwaltung; in größeren Städten führt die Differenzierung des Ortsbildes zur Bildung von Stadtvierteln (z.B. City, Wohnviertel, Industriegebiete). Die statistische Definition der Stadt geht nur von einer bestimmten Einwohnerzahl aus, unabhängig vom Stadtrecht; für internationale Vergleiche scheint eine Mindesteinwohnerzahl von 20000 sinnvoll zu sein; in Deutschland unterscheidet man Klein- (5000 - 20000 Einwohner), Mittel- (20000 - 100000 Einwohner) und Großstadt (über 100000 Einwohner).
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11. 08. 2003, 18:08 #4
oder eben stadtrecht aus dem mittelalter, da gibts mehrere städte mit nur 1500 einwohnern...
______________________________
vive latenter
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11. 08. 2003, 19:01 #53 2 1 - beschissen.
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Stadtrechte sind Vorraussetzung für eine Stadt - das hat zwar auch was mit der Größe zu tun, ist aber nicht unmittelbar an die Größe gekoppelt. Es gibt zum Beispiel auch Dörfer mit mehr als 5000 Einweohnern.
Ciao, Silenus.___________________
If you think that fuck is funny, fuck yourself and save your money!
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11. 08. 2003, 19:47 #6
und andersrum gibt es auch dörfer mit ~600 einwohnern, welche stadtrechte haben (hier in der nähe is so eine supermetropoleOriginal geschrieben von Silenus
Stadtrechte sind Vorraussetzung für eine Stadt - das hat zwar auch was mit der Größe zu tun, ist aber nicht unmittelbar an die Größe gekoppelt. Es gibt zum Beispiel auch Dörfer mit mehr als 5000 Einweohnern.
Ciao, Silenus.
)
edit:
hoppsalla, das war ja das selbe, was Lillith gesagt hat (nur etwas krasser
)
edit 2:
nur um evtl. der frage vorzubeugen: ja, ich meine 600 (sechshundert)Geändert von Nabanen-Man (11. 08. 2003 um 21:16 Uhr)
__________________
MfG
Nabanen-Man
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11. 08. 2003, 21:11 #7
ich wohne z.b. in so einer metropole, die bereits bei 4000 einwohnern stadtrechte hat, ein dorf in der nähe hat aber 7000 einwohner und hat keine stadtrechte

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11. 08. 2003, 21:25 #8
und das größte dorf in deutschland ist hassloch.
privyMichail Bakunin:
Anarchie ist Sozialismus und Freiheit in einem. Freiheit ohne Sozialismus besteht aus Privilegien und Sozialismus ohne Freiheit bedeutet Gewalt und Unterdrückung.
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12. 08. 2003, 19:41 #9BB-2:280sin
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ja meine heimstadt ist so eine...! Garz die älteste Stadt auf Rügen (von 4 Städten)Original geschrieben von Lillith
oder eben stadtrecht aus dem mittelalter, da gibts mehrere städte mit nur 1500 einwohnern...
1500 - 2000 einwohner! Das Stadtrecht hat Garz vor ca. 680 Jahren bekommen!
ciao PL...waiting for Nehalem!
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