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rockpage
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Aug 2003
Beiträge: 7
Webhost-Server und Warez....

Mich würde mal interessieren was passiert wenn ich ,am besten auf domanGo, wegen dem unbegrenzeten traffic, die vollen 500 MB mit getarnten warez (sei es durch camouflage, pudl oder einfach nur die exthension zu änder) zuklatschenwürde. Dabei würden dann angenommen 1000 GB Traffic verursacht werden! Was würde domainGo dann machen! Ich mein ich bezahle ja dafür! Würden die mich kicken, verwaren oder kündigen? BITTE UM ANTWORT!
Alt 22. 08. 2003, 21:42 rockpage is offline Mit Zitat antworten #1
mip
The M.I.P.
 
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Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 3.715
Du würdest mit sowas mindestens gegen den Punkt "keine Downloadarchive" der Fair Use Policy verstossen - damit wäre von Warnung bis Kündigung alles drin.

Die Jungs und Mädels von domaingo bzw. der dahinter stehenden Domainfactory sind keine Amateurwebhoster, sondern echte Profis...
Alt 22. 08. 2003, 22:57 mip is offline Mit Zitat antworten #2
gulli Spender
jetzt komplett raus hier
 
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Registrierungsdatum: Jan 2000
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Beiträge: 5.499
Re: Webhost-Server und Warez....

ack MIP, aber in diesem Fall ist es sogar noch etwas krasser.
Zitat:
Original geschrieben von rockpage
... 1000 GB Traffic verursacht ... Würden die mich kicken, verwaren oder kündigen?
Zu den 1000 GB Traffic würde es nicht kommen, da die definitiv Prozesse laufen lassen, die abnorme Trafficsteigerungen beobachten und den Support benachrichtigen.

Da domainfactory recht klagefreudig und sehr kompromisslos ist, würdest du nicht nur gesperrt, sondern im schlechtesten Fall (wenn nämlich wirklich viel Traffic erzeugt wurde und sie dich nicht zuvor sperren), eine fette Anzeige mit Strafzahlung fällig.

Besonders interessant sind diesbezüglich die folgenden zwei Paragraphen der AGBs:
Zitat:
12.3 Handelt es sich um einen offensichtlichen Verstoß, ist der Anbieter zur Sperrung berechtigt, bis der Kunde entsprechend Ziffer 12.2 Sicherheit geleistet, den rechtswidrigen Zustand beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter abgegeben hat. Die Höhe der Vertragsstrafe orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes. Sie beträgt jedoch mindestens 5.500,00 EUR. Im Falle eines offensichtlichen Rechtsverstoßes ist der Anbieter berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung jeweils eine Gebühr von 25,00 EUR zu berechnen ("Sperr und Entsperrgebühr").

12.4 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach den Ziffern 5.3, 6.4, 7.1, 7.2, 8.2, kann der Anbieter vom Kunden Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 5.500,00 EUR verlangen. Dem Kunden steht dabei der Nachweis offen, dass dem Anbieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Soweit der Kunde Unternehmer ist, kann der Anbieter anstatt des pauschalierten Schadensersatzes die Bezahlung einer vom tatsächlichen Schaden unabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,00 EUR fordern. Sowohl im Falle des pauschalierten Schadensersatzes, wie auch im Falle der Vertragsstrafe ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Kalendertag als eigenständiger Verstoß. Unabhängig vom pauschalierten Schadensersatz und der Vertragsstrafe, steht es dem Anbieter offen einen weitergehenden Schadens gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
Nicht alle Provider haben ähnliche Knebel-Klauseln in den AGBs, aber ich halte es prinzipiell für wenig ratsam sich auf ein derartiges Spiel einzulassen.

Mal eben ein Backup für Freunde auf den Webspace spielen, wird in praktisch keinem Fall einen Anbieter stören, aber in dem Moment wo dem Anbieter selbst ein Schaden (durch krass erhöhten Traffic oder Abmahnung durch Dritte) passiert, wird er auch nicht mehr dein Freund sein und alle sich bietenden Möglichkeiten, dir was auszuwischen, nutzen.
Alt 22. 08. 2003, 23:18 gulli is offline Mit Zitat antworten #3
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