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aldaochs
 
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Zitat:
Original geschrieben von gulli



Andere Sache: Dass das Einverständnis der Fotografen vorliegt ist offensichtlich - aber wie sieht es bei den Bildern mit Menschen drauf mit dem Einverständnis der abgebildeten Personen aus? Immerhin ist die Lizenz, der dort pauschal zugestimmt wird recht weitgehend und ob diese Personen begeistert wären, wenn ihr Bild in irgendeiner Printpublikation oder Unternehmenspräsentationen veröffentlicht wird, ist wohl eher zu bezweifeln...


wenn ich das deutsche presserecht richtig im Kopf habe könnern personen die auf einem Bild abgebildet sind nichts machen sobald es sich um eine Gruppe von personen handelt(>2) und wenn die person alleine drauf ist auch nur wenn man nicht eindeutig sieht das die person das bild nicht haben möchte, soviel zur Veröffentlichung

die weiterverarbeitung widerum ist wohl eine ganz andere sache, bei der ich mir nicht vorstellen kann das es einfach so zulässig ist wenn eine abgelichtete person ohne ihr wissen z.b. auf eine zeitschrift als cover kommen würde (übertrieben)

prinzipiell muss ich mal sehen was ich noch an bildern auf dem pc habe was ich veröffentlichen will (habe ca. 4000 Bilder, aber sogut wie alle von menschen... jaja der job das hobby... alles in einem hehe)
Alt 03. 09. 2003, 08:13 Mit Zitat antworten #1
gulli Spender
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Recht am eigenen Bild.

Nein - das ist so nicht ganz richtig.
Zitat:
Im allgemeinen dürfen Bildnisse von Personen nur mit Einwilligung hergestellt, verbreitet oder veröffentlicht werden. Das bedeutet immer, daß die Person, die aufgenommen wird, mit dieser Aufnahme einverstanden sein muß. Da dieses Recht am eigenen Bild sowohl die Aufnahme als auch die Verbreitung, also die spätere Sendung betrifft, muß die Einverständniserklärung sich auch auf die öffentliche Vorführung, die Sendung im Offenen Kanal, erstrecken.
Obwohl es aufwendig ist, empfiehlt es sich, dieses Einverständnis schriftlich einzuholen; es schützt ggf. vor Beweisschwierigkeiten.
Auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel. Sie betrifft Prominente, Stars, Politiker (allgemein: Personen der Zeitgeschichte). Auch Personen, die als "Beiwerk" neben der Architektur einer Straße, einer Landschaft oder sonstiger Örtlichkeiten erscheinen, brauchen nicht um ihr Einverständnis gefragt zu werden.
Teilnehmer an "Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen" dürfen ebenfalls ohne deren Einverständnis aufgenommen werden. Hierbei ist aber zu beachten, daß einige Personen nicht als Teilnehmer, sondern dienstlich anwesend sind.
Die Quelle bezieht sich zwar auf Fernsehaufnahmen, allerdings ist es bei Fotografien exakt dasselbe. Kurz: auch Gruppenfotos o.ä. sind genehmigungspflichtig. Wie du dir "...wenn man nicht eindeutig sieht das die person das bild nicht haben möchte..." in der Praxis vorstellst, ist mir wirklich rätselhaft...

In die tiefe gehende Informationen mit Paragraphen, usw. auf dieser Seite.
Alt 03. 09. 2003, 11:26 gulli is offline Mit Zitat antworten #2
aldaochs
 
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Re: Recht am eigenen Bild.

Zitat:
Original geschrieben von gulli

...

Wie du dir "...wenn man nicht eindeutig sieht das die person das bild nicht haben möchte..." in der Praxis vorstellst, ist mir wirklich rätselhaft...


...

das stelle ich mir so vor das z.b. jemand seine Arme vor dem gesicht verschränkt etc. wenn jemand in eine Kamera lächelt willigt er meiner meinung nach ein wobei ich mich wirklich irren kann aber ich erinnere mich das gelesen zu haben!

Das ist jetzt auch komplett OT vllt sollten wir das in einem anderen thread weiter diskutieren, da mich das Thema sehr interresiert da es mich selbst betrifft da ich sehr viele leute ablichte!

Wenn es so wäre, das man eine genehmigung für jedes Bild bräuchte, dann könnten seiten die Bilder von leuten auf Parties machen garnicht existieren da es nicht in die praxis um zu setzen wäre!
(das beispiel habe ich gewählt da es genau auf mich zutrifft!)
Alt 03. 09. 2003, 12:27 Mit Zitat antworten #3
snygo
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eigentlich richtig was du sagst TheOx bsp.: berlin4fun.com
da gibt es partyfotos bis zum abwinken.

aber man sollte am besten schon die rechte für ein bild haben, und falls man wirklich mal eine person von der datenbank benutzen möchte. sollte man am besten nochmal den fotografen fragen.

gruß snygo
Alt 03. 09. 2003, 12:30 snygo is offline Mit Zitat antworten #4
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Re: Re: Recht am eigenen Bild.

Zuerst - ich habe diesen Thread aus dem Thread über die Bilddatenbank herausgetrennt, da es ja wirklich komplett unterschiedliche Diskussionen sind.
Zitat:
Original geschrieben von TheOx
das stelle ich mir so vor das z.b. jemand seine Arme vor dem gesicht verschränkt etc. wenn jemand in eine Kamera lächelt willigt er meiner meinung nach ein wobei ich mich wirklich irren kann aber ich erinnere mich das gelesen zu haben!
DAS ist definitiv komplett verkehrt. Das würde ja sogar bedeuten, dass du unbemerkt fremde Personen mit Minikameras (z.B. denen aus den aktuellen Handys) aufnehmen und diese Bilder veröffentlichen könntest.

Der Gesetzestext ist da sehr eindeutig und wenn du dir die einschlägigen Urteile durchliest, wird der auch nur bestätigt.
Zitat:
Das ist jetzt auch komplett OT vllt sollten wir das in einem anderen thread weiter diskutieren, da mich das Thema sehr interresiert da es mich selbst betrifft da ich sehr viele leute ablichte!

Wenn es so wäre, das man eine genehmigung für jedes Bild bräuchte, dann könnten seiten die Bilder von leuten auf Parties machen garnicht existieren da es nicht in die praxis um zu setzen wäre!
(das beispiel habe ich gewählt da es genau auf mich zutrifft!)
Das ist aber in der Regel auch ein anderer Fall. Auf den meisten Eintrittskarten (zumindest denen bei großen Rockkonzerten) steht, dass die Besucher mit Betreten der Räumlichkeiten der Nutzung ihrer Fotos zu werblichen Zwecken in einem gewissen Rahmen zustimmen. Es könnte auch sein, dass soetwas in der Hausordnung festgeschrieben werden kann, aber in den allermeisten Fällen dürfte sich so eine Nutzung ausschließlich auf Eigenwerbung durch die Veranstalter beziehen und bezieht sich daher nicht auf 'fremde' Fotografen.

Prinzipiell ist das eben ein großer Graubereich, wo es lautet "Wo kein Kläger, da kein Richter" und wenn man - wie viele Seiten es machen - anbietet, dass eigene Bilder bei Beschwerde sofort gesperrt werden, ist es sicherlich unwahrscheinlich, dass man wg. Missbrauch des Rechtes am eigenen Bild verklagt wird, aber auf der 100%ig sicheren Seite steht man niemals.
Alt 03. 09. 2003, 19:31 gulli is offline Mit Zitat antworten #5
Mortal Spender
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Hi gulli,
konkreter Fall:
Vor Jahren habe ich in einer Amateurtheatergruppe mitgemacht. Bei den Proben wurden regelmäßig Photos gemacht, die dann den Medien (Zeitungen) zur Verfügung gestellt wurden. Eine Einverständniserklärung habe ich nicht unterschrieben, schriftlich existiert nichts, wir haben auch keine Gage bekommen.

Der damalige Regisseur ist mittlerweile in Berlin beheimatet, nachdem unsere Truppe ihm Dinge nachweisen konnte, die hier nicht hingehören, und ihn entlassen hat (er war der einzige, der Geld bekam -angestellt war-, der Rest arbeitete ehrenamtlich).

Auf seiner neuen Website erscheine ich auf einem der Bilder, die er als Referenzen angibt (es sind insgesamt zwei Personen auf dem Bild). Das will ich nicht, und ich habe ihm geschrieben, er solle das Bild entfernen. Er meinte, ich solle mich mit seiner Agentur auseinandersetzen, und

Zitat:
die Phtos sind mit all ihren Rechten der Veröffentlichung frei und von daher interessiert mich Deine Forderung nicht. Solltest du weitere Fragen haben,
wird sich meine Agentur gerne darum kümmern [...] Du kannst Dich dann mit der *****-Gruppe in ***** auseinandersetzen, die meiner Agentur das Material zur Verfügung gestellt haben. Sie hatte damals die Fotos zwecks Veröffentlichung als öffentlich zugängliches Pressematerial erhalten.


Mich wurmt es mächtig, daß dieser Mensch ein Bild von mir auf seiner Website hat. Was kann ich dagegen tun, hab' ich eine Handhabe in diesem konkreten Fall? Die von Dir zitierte Quelle macht den Anschein als sei dies so.

Gruß

Mortal
Alt 03. 09. 2003, 20:43 Mortal is offline Mit Zitat antworten #6
gulli Spender
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Hmm.... schwierig. Wir können hier auf dem Board keine Rechtsberatung anbieten, da dieses nicht zu leisten ist. Zuviele Dinge hier basieren auf Mutmaßungen und nicht auf Fakten. Das ist schon ein Fall, der recht tief in den Bereich Persönlichkeitsrecht geht und ich kann nur ins Blaue schießen:
Zitat:
... die meiner Agentur das Material zur Verfügung gestellt haben. Sie hatte damals die Fotos zwecks Veröffentlichung als öffentlich zugängliches Pressematerial erhalten.
Und das wird höchstwahrscheinlich auch so sein. Du warst Teil des Ensembles und bei Theateraufführungen ist es wohl absolut üblich, dass Photos zu diesem Zweck gemacht werden. Ich weiss wirklich nicht, was es juristisch ausmacht, dass ihr nichts schriftlich festgemacht habt, schätze aber mal, dass du in dieser Situation keine Chance hast und du WENN dann nur überprüfen kannst, ob ihm die Fotos wirklich zu diesem Zweck gegeben wurden.

Allerdings stellt sich dann auch die Frage, inwiefern du als 'Beiwerk' auf den Fotos zu sehen bist - lies dir einfach mal die oben genannten Quellen durch...
Alt 03. 09. 2003, 23:42 gulli is offline Mit Zitat antworten #7
Mortal Spender
Sterblicher
 
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Ich muß wohl mit meinem Ärger leben. "Beiwerk" war ich nicht, sondern mit einer Kollegin allein auf einem Photo auf der Bühne abgebildet.

Danke trotzdem für die Auskunft. Ging eigentlich auch nur ums Prinzip.
Alt 03. 09. 2003, 23:55 Mortal is offline Mit Zitat antworten #8
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