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Storm20
EXTREM süchtiger RPG´ler
 
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Post von Rechtsanwalt wegen Ebay

Hi,

ich habe heute Post von einem Rechtsanwalt bekommen, aber ich woll erstmal erklären worums geht.

So es dreht sich um eine Ebay Auktion, ich hatte da PC Teile reingesetzt als ne Auktion für 7 Tage.

Als ich aber nach 2 Tagen merkte, das ich mir ein wenig in der Hardware geirrt hatte, nahm ich die Auktion raus (vorzeitig beenden) - Bis dato waren auch schon paar Gebote da. Allerdings ist komischer Weise nach der Option "Angebot vorzeitig beenden" nicht die Auktion komplett abgebrochen sondern wurde an den Höchstbieter für 3€ ungrad verkauft !?!

Der Typ mich auch gleich angeschrieben etc. ich sagte ihm das es nicht mein Fehler sei und die Teile so gar nicht habe. Doch er blieb sturr und bestand auf die Sachen die gar nicht existieren und unterstellte mir das das viele machen um Auktion streichen zu wollen wenn das Gebot nicht so hoch wie erwartet war (HALLO das waren erst 2 von 7 Tagen) ...

Ja auf jeden fall hab ich mit ihm hin und her diskutiert per Email, doch er bestand permanent drauf. So heute bekam ich Post von seinem Rechtsanwalt, ich soll ihm bis zum 26.11.03 SEINEN Schaden von 160€ zu bezahlen ... (Entstandener Schaden, Anwaltskosten, Mwst etc.)

Ja steh ich Urwald !?!

Kann mir jemand weiterhelfen was ich tun kann, ich bin nicht gewillt das ganze zu bezahlen ...

P.S.: Da steht auch noch das wenn die Summe bis dahin nicht da ist, werd er gerichtlich gegen mich vorgehen ?

Ist das einfach nur um mir Angst zu machen, soll ich den Brief ignorieren oder was soll ich tun ?

Bitte um kompetente Rechtliche Hilfe, Danke !
Alt 19. 11. 2003, 16:06 Storm20 is offline Mit Zitat antworten #1
ZacktheHack
Vampirjäger
 
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Zitat:
Bitte um kompetente Rechtliche Hilfe, Danke !


Sorry aber dann musst Du zu einem Rechtsanwalt dazu gibts diese!

Meine Meinung (!!!):

Wenn sich die Hardware geändert hat dann hättest Du die Auktion auch ändern können so könnte es für Dich schlecht auschauen!

Aber wie gesagt das hier ist kein einfacher Fall also geh zum Anwalt...
Alt 19. 11. 2003, 16:25 ZacktheHack is offline Mit Zitat antworten #2
s_zwerg
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[q]"Bitte um kompetente Rechtliche Hilfe"[/q]
Blöder Spruch, dennoch:
Die kann Dir einzig und allein nur ein Rechtsanwalt geben.

Ich denke aber, dass die Forderungen jeglicher Grundlage entbehren.
Alt 19. 11. 2003, 16:30 s_zwerg is offline Mit Zitat antworten #3
privy
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geh zum anwalt.

und hier gehört das nicht hin, eher nach offtopic.

privy
Alt 19. 11. 2003, 16:40 privy is offline Mit Zitat antworten #4
Yalp
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HI,

ich bin zwar kein rechtsanwalt aber ich würde ihm die kohle geben. dass kommt dich wahrscheinlich billiger als einen rechtsanwalt zu bezahlen und eventuell noch das gericht.Denn du hättest die beschriebung ja auch einfach editieren können, deshalb denke ich, dass du da den kürzeren ziehen würdest.Aber das ist nur meine meinug, du musst das ja entscheiden.
Alt 19. 11. 2003, 18:15 Yalp is offline Mit Zitat antworten #5
deleted user
 
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Anwalt einschalten! Aber du stehst ziemlich schlecht da, weil du das mit dem Beenden und dem Verkauf hättest wissen müssen. Aus meiner Sicht sieht ziemlich schlecht für dich aus
Alt 19. 11. 2003, 20:33 Mit Zitat antworten #6
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Anwalt einschalten! Aber du stehst ziemlich schlecht da, weil du das mit dem Beenden und dem Verkauf hättest wissen müssen. Aus meiner Sicht sieht es ziemlich schlecht für dich aus

shit, sorry
Alt 19. 11. 2003, 20:33 Mit Zitat antworten #7
trace
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ich glaube nicht dass du da allzugute Karten hast.Wenn du ein in Ebay eingestelltes Angebot vorzeitig beendest gibt es da nämlich 2 Optionen:

1. Alle Gebote stornieren und dann erst das Angebot beenden.

2. Das Angebot beenden ohne vorher zu stornieren.

Da du die 2. Variante gewählt hast, hat automatisch der Höchstbietende die Auktion gewonnen.

Aber da wird dir nur ein Anwalt sagen können wie und vor allem ob du da nochmal aus deiner Verpflichtung rauskommst.
Alt 19. 11. 2003, 20:44 trace is offline Mit Zitat antworten #8
Fatman Spender
...flesh for fantasy.
 
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Ich würde da erstmal gar nichts machen. Da will dir nur einer Angst machen...

Jede Sitzung beim Anwalt kostet Geld, das muss dir bewusst sein !
Alt 19. 11. 2003, 21:02 Fatman is offline Mit Zitat antworten #9
amtsschimmel
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@storm2000:

Nichts unternehmen ! Die Sache wird so ausgehen, dass der Kunde seinen Anwalt selbst bezahlt.
Was die andren User hier von wegen "schlechter Karten für dich" geschrieben habe ist absoluter Quatsch. Es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Basta.
Alt 19. 11. 2003, 22:56 amtsschimmel is offline Mit Zitat antworten #10
videodivx
 
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Zitat:
Original geschrieben von amtsschimmel
@storm2000:

Nichts unternehmen ! Die Sache wird so ausgehen, dass der Kunde seinen Anwalt selbst bezahlt.
Was die andren User hier von wegen "schlechter Karten für dich" geschrieben habe ist absoluter Quatsch. Es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Basta.


Moment mal, du hast 0 Ahnung! Lass den Scheiss mit "Anwaltsschreiben ignorieren"! Nachher kommen noch Inkassogebühren hinzu und dann wird das erst Recht teuer! Argh Solche Leutz müsste man vom Board kicken! Wenn ich mir allerdings deine anderen Beiträge anschaue, hmmm : Nominierung zum *Boardclown*!

Mit dem Ende der Auktion ohne Streichung der Angebote kommt ein wirksamer Vertrag zustande! Er hat den Kaufvertrag früher geschlossen als geplant aber das heißt noch lange nicht, das kein Kaufvertrag zustande kam!

Haste mal eBay eingeschaltet? Wende dich direkt an die und schildere den die Situation - ob das so nicht geht werden die wohl klären! Und ganz Allgemein: In dem von dir geschilderten Fall musst du deine Auktion verändern und es allen bisherigen Bietern mitteilen! (Fairness)

PS: Für mich sieht es so aus, das du Angst hattest, zu wenig Geld zu bekommen und deshalb das lieber abgebrochen hast!

Auf alle Fälle erkundige dich, ob ihr eine Rechtsschutzversicherung habt und dann frag nach der Antwort von eBay, ggf. einen Anwalt!
Alt 20. 11. 2003, 00:04 Mit Zitat antworten #11
s_zwerg
Ende Neu
 
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[q]"PS: Für mich sieht es so aus, das du Angst hattest, zu wenig Geld zu bekommen und deshalb das lieber abgebrochen hast!"[/q]Dass da jemand schon am 2. Auktionstag kalte Füsse bekommt, habe ich eher selten erlebt. Sowas passiert doch eher meist gegen Abluaf der Auktion.
Alt 20. 11. 2003, 00:16 s_zwerg is offline Mit Zitat antworten #12
videodivx
 
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Zitat:
Original geschrieben von s_zwerg
[q]"PS: Für mich sieht es so aus, das du Angst hattest, zu wenig Geld zu bekommen und deshalb das lieber abgebrochen hast!"[/q]Dass da jemand schon am 2. Auktionstag kalte Füsse bekommt, habe ich eher selten erlebt. Sowas passiert doch eher meist gegen Abluaf der Auktion.

Die letzten Stunden vor Auktionsende kann man nicht abbrechen. Und vielleicht hat er von Privat ein besseres Angebot bekommen! Alles schon vorgekommen!
Alt 20. 11. 2003, 00:19 Mit Zitat antworten #13
BigWilly
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Ich frage mich, was das für eine Type ist, die gleich zum Anwalt rennt.
Also wenn man an solche Gerät, hat man im Prinzip schon verloren, das sind dann solche Pedaten, die das dann bis zu letzt durchziehen wollen. Naja vielleicht ist ja der Papa ein Rechtsanwalt und das Kleinkind will seinen Willen haben ("Papa ich hab da nen geilen Prozessor für 3,-Euro ersteigert, aber der Typ macht zicken";
"Ja mein Kind, mach dir keine Sorgen, den koch ich dir schon weich.").
Wenns ein richtiges Anwaltsschreiben ist, ist´s immer besser wenn sich zuletzt nur noch Anwälte miteinander unterhalten. Geh mal zu einem der sich mit Onlinerecht auskennt. Kontaktier doch auch mal den Support von ebay, vielleicht haben die ja auch einen Rat parat.
Alt 20. 11. 2003, 01:14 BigWilly is offline Mit Zitat antworten #14
Doenz
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Registrierungsdatum: Aug 2003
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Hi Storm20,

versuchs mal beim Planet3DNow , die haben ein recht gutes Onlinerecht Forum..

klickst Du hier

Ich kann Dir leider nicht viel dazu sagen.. aber, was soll ihm für ein Schaden entstandenen sein?

Normalerweise ist es kein Problem seine Auktion selber zu beenden, zB durch "Ware unglücklichweise kaputt gegangen" oder so.. evtl. kassiert man dann eben eine Negative Bewertung..aber gleich mitm Anwalt kommen? Neee..der will ja nur für lau an die Ware kommen..
Alt 20. 11. 2003, 06:37 Doenz is offline Mit Zitat antworten #15
nathan west
********
 
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Da bist du an jemanden geraten der entweder blöd ist oder nen guten Draht zu einem für ihn kostenlosen Anwalt hat.

Denn im Recht bist ganz klar du, weil nirgendwo ein Kaufvertrag zustandegekommen ist.

Du hast keine Willenserklärung abgegeben, und "Schaden" ist ihm durch deinen Irrtum nicht entstanden, den Anwalt kann er selbst bezahlen. Inkassogebühren musst du auch nur bezahlen wenn dich das Gericht in der ganzen Sache verdonnert ihm die Hardware zu verkaufen. Wenn er mit der Sache im Unrecht war musst du ihm doch die Auslagen nicht zahlen!

Schreib ihm zurück das du keine Willenserklärung abgegeben hast, sondern die Auktion 5(!) Tage vor ablauf abgebrochen hast weil du sie eigentlich garnicht in dieser Form einstellen wolltest.

Gerne hätte er Gelegenheit, beim näxten Versuch mit richtig Deklarierung wieder sein Glück zu versuchen, du aber auch nicht traurig wärst das Geschäft mit weniger unangenehmen Zeitgenossen zu machen.
Alt 20. 11. 2003, 09:25 nathan west is offline Mit Zitat antworten #16
amtsschimmel
Wehrkraftzersetzer
 
Registrierungsdatum: Oct 2003
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Pflichte NATHAN WEST bei, ein Benachrichtigungsschreiben sollte man in dieser Art noch als Verkäufer tätigen. (zumindest aus Höflichkeit, auch wenn die andere Seite diese vermissen liess.)

Der Kunde hat nur einen Anspruch auf die Ware, sofern ein Angebot in Form einer Willenserklärung seitens des Verkäufers ergangen ist.
(Angebot = einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die einem anderen einen Vertragsschluß derartig anträgt, daß dieser nur noch zustimmen muß)
Beiderseitige Willenserklärungen von Angebot und Annahme führen dann zum Anspruch.

Das wäre zum Beispiel eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Unterschrift gewesen und die Anschliessende Bezahlung mit Übergabe der Ware.

Durch das Verhalten des Verkäufers ist, indem er sein Angebot beendete, keine "Willenserklärung" bez. des Angebots an den Käufer ergangen, auch nicht wenn der Käufer eine automatische elektronische Benachrichtigung durch die Auktionssoftware so interpretiert. Hier handelt es sich eindeutig um einen Irrtum und nicht um eine Willen.

Ein Anspruch ist aber Voraussetzung für einen wirksamen Kaufvertrag.
Da aber kein Anspruch vorhanden ist, gibt es auch keinen wirksamen Kaufvertrag.


@Videodvix:
Mit den Beschimpfungen und Empfehlungen zur Verfahrensweise des Admins bez. meines Accounts hast Du sehr zu meiner Erheiterung beigetragen. Danke.
Alt 20. 11. 2003, 12:48 amtsschimmel is offline Mit Zitat antworten #17
Ogino
Mitglied
 
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Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie manche Menschen zusammenzucken, wenn sie Post von einem Rechtsanwalt bekommen.
Fast jeder dieser Rechtsverdreher schreibt so ziemlich jeden Brief an jeden, wenn der Mandant das will und vor allem dafür zahlt.
In der heutigen Zeit, wo fast jeder eine Rechtschutzversicherung hat, freuen sich die Anwälte, die sonst nur in der dritten Liga spielen würden.
Und wenn die Sache vor Gericht kommt, werden diese Drittligaspieler von jedem seriösen Anwalt auseinandergenommen.

Such Dir einen guten und seriösen Anwalt. Der wird dich opitmal beraten und seinem "Kollegen" mit einen Schreiben klarmachen, dass er ein Stümper ist.

Ich weiss, wovon ich rede...
Alt 20. 11. 2003, 13:11 Ogino is offline Mit Zitat antworten #18
Helminger
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Zitat:
Original geschrieben von Amtsschimmel
Der Kunde hat nur einen Anspruch auf die Ware, sofern ein Angebot in Form einer Willenserklärung seitens des Verkäufers ergangen ist.
(Angebot = einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die einem anderen einen Vertragsschluß derartig anträgt, daß dieser nur noch zustimmen muß)
Beiderseitige Willenserklärungen von Angebot und Annahme führen dann zum Anspruch
...


Sorry, aber deine Subsumtion ist völliger Nonsens. Von der Definition her hast du zwar Recht, was Angebot bedeutet. Dabei übersiehst du aber, dass jede Auktion bei Ebay bereits ein Angebot darstellt, auf welches der Verkäufer nicht noch dem Gebot zustimmen muss, da er seinen Willen bereits mit Einstellung des Angebotes abgegeben hat. Es genügt zum Abschluss, wenn der Bieter sein Gebot abgibt.

Storm20 hat einen Fehler begangen, indem er nicht zuerst die Gebote gestrichen hat und dann das Angebot zurückgezogen hat.

Durch die vorherige Streichung der Gebote wäre der Anspruch des Höchstbietenden weggefallen, da ja das Gebot (die Annahme des Vertrages) nicht mehr existent gewesen wäre.

So hat er zwar das Angebot zurückgezogen, die bereits getätigte Annahme des Höchstbietenden besteht aber nach wie vor.

Für die einen mag es ein und dasselbe oder unschön sein, aber das sind die Fakten, die ihm auch ein Anwalt seines Vertrauens geben wird.
Alt 20. 11. 2003, 16:21 Helminger is offline Mit Zitat antworten #19
amtsschimmel
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Dann lassen wir einen Richter drüber entscheiden, was "WILLENTLICH" ist.
Und auch darüber, ob es für einen USER zumutbar ist, alle Klauseln eines Internet Dienstanbieters richtig zu interpretieren. Schliesslich hatte die Aktion des Verkäufers nicht die Wirkung die er beabsichtigte.

Nonsens wäre es die Interpretation des BGB den ebay-Richtlinien zu überlassen.
Denn soweit kommts noch, au Backe.
Alt 20. 11. 2003, 16:34 amtsschimmel is offline Mit Zitat antworten #20
Helminger
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Man sollte sich mal das Profil des Kaufwilligen ansehen.

Denn wer bietet denn schon so früh, wenn die Auktion noch 5 Tage läuft. Ich nehme einen interessanten Artikel in "Mein Ebay" auf, aber fange doch nicht schon 5 Tage vorher an den Preis zu heben.

Es treiben sich auf Ebay viele dieser Gestalten rum, die so versuchen Kohle zu machen. Oft geht es in Richtung Markenrechtsverletzungen. Viele schrecken auch nicht vor Nötigung und Erpressung zurück.
Wenn es dem vorliegenden Käufer wirklich um die Ware gegangen wäre, dann hätte sich der Irrtum mit Sicherheit klären lassen.

Zitat:
Original geschrieben von Storm20
Der Typ mich auch gleich angeschrieben etc. ich sagte ihm das es nicht mein Fehler sei und die Teile so gar nicht habe.


@Storm20
Doch war es ganz klar dein Fehler. Bevor man ein Angebot einstellt, hat man noch die Möglichkeit sich alles nochmal anzuschauen. Gerade wenn man es noch nicht oft gemacht hat, sollte man da äusserst sorgfältig arbeiten.
Stelle mal deine Frage in den Hilfeforen bei Ebay, vielleicht ist dein "Kunde" ja schon ein alter Bekannter, der es schon bei vielen versucht hat.
Alt 20. 11. 2003, 17:10 Helminger is offline Mit Zitat antworten #21
amtsschimmel
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Ich habe den LINK auf die EBAYSEITE gelesen. Das ist keine Erpressung sondern ein durschsichtiger Kuhhandel mit der lächerlichen Androhung einer negativen Bewertung. Mein Gott, denen hätte ich nichtmal mehr eine Antwortmail als Verkäufer geschickt. Pfffftt...

Natürlich war es Storm20´s Fehler. Dennoch wird es keinerlei Auswirkungen haben. Siehe die Formulierung der Gesetzte im BGB. Nicht umsonst werden dort Worte peinlichst genau ihrem Sinn entsprechend gewählt.
Alt 20. 11. 2003, 18:00 amtsschimmel is offline Mit Zitat antworten #22
Fatman Spender
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Noch ein Aspekt:

Meiner Meinung nach liegen hier keine übereinstimmenden Willenserklärungen vor...

"Storm20" wollte ein rotes Auto verkaufen, hat aber irrtümlich ein grünes Auto zum Verkauf angeboten.

Auf dieses grüne Auto bezog sich auch die Willenserklärung des eBay-Mitbieters, der jetzt mit dem Anwalt droht.

In Wirklichkeit wollte Storm20 aber ein rotes Auto verkaufen, somit handelt es sich um zwei verschiedene Willenserklärungen, was meiner Meinung nach zur Folge hat, dass kein Kaufvetrag zu Stande gekommen ist.
Alt 21. 11. 2003, 19:31 Fatman is offline Mit Zitat antworten #23
Helminger
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Zitat:
Original geschrieben von Fatman
Noch ein Aspekt:

Meiner Meinung nach liegen hier keine übereinstimmenden Willenserklärungen vor...

"Storm20" wollte ein rotes Auto verkaufen, hat aber irrtümlich ein grünes Auto zum Verkauf angeboten.

Auf dieses grüne Auto bezog sich auch die Willenserklärung des eBay-Mitbieters, der jetzt mit dem Anwalt droht.

In Wirklichkeit wollte Storm20 aber ein rotes Auto verkaufen, somit handelt es sich um zwei verschiedene Willenserklärungen, was meiner Meinung nach zur Folge hat, dass kein Kaufvetrag zu Stande gekommen ist.

Das wäre etwas zu einfach! Das mit den Willenserklärungen und dem Irrtum sind Dinge in der Juristerei, über die regalweise Bücher geschrieben wurden. Nicht korrespondierende Willenserklärungen führen auch nicht automatisch dazu, dass das Rechtsgeschäft, hier der Kaufvertrag, nicht zustande gekommen ist.

Wenn dies so einfach wäre, könnte jeder Verkäufer, dem der erzielte Kaufpreis nicht hoch genug erscheint, am Ende jeder Auktion behaupten, dass das rote Auto irrtümlicherweise ein grünes sei.

Es muss auch für den Käufer einen gewissen Schutz geben, darauf vertrauen zu können, dass er auch das erhält, was er mit Abgabe seines verbindlichen Gebotes erwirbt.

Mir persönlich ist es schon öfters in der Rubrik Kfz bei Ebay so ergangen, dass plötzlich weil das letzte Gebot zu niedrig war, oder sogar schon einige Stunden vor Schluss absehbar war, dass man ein richtiges Schnäppchen machen kann, plötzlich die Auktion beendet wurde.
Auf Mailanfragen kam dann fast immer zur Antwort, dass das Auto verunfallt sei und deshalb nicht mehr zum Verkauf stünde. Merkwürdigerweise stand es zwei Wochen später wieder drin. Ebay hat sich auf Mailanfragen ein Ei gebacken, obwohl es offensichtlich ist, was da getrieben wird.
Autokauf bei Ebay ist ohnehin niemandem zu raten, wenn ich dran denke, wo ich schon hingefahren bin, um dann nach Probefahrt und genauer Inspektion davon Abstand genommen habe.
Alt 21. 11. 2003, 20:01 Helminger is offline Mit Zitat antworten #24
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Ging es nicht um Hardware und nicht um ein Auto. Habe ich was verpasst??
Alt 21. 11. 2003, 21:19 Mit Zitat antworten #25
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