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aivlis2k
litle PSP-Freak
 
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Question frima lügt auf kosten von Kunde - ist das i.o.??ß

Hidiho

Ich habe mir im November einen Komplett PC gekauft. Da mir grafik und Festplatte nicht ausgereicht haben habe ich eine neue GraKa eingebaut und die 40gb Platte gegen eine 120 gb Platte ausgetauscht. Die 40gb habe ich bei meinen Eltern eingebaut. Nun sprang der PC nicht mehr an. Ich mir gedacht "Ich hab ja noch Garantie!" Ich alles wieder in original Zustand gebaut und zum Händler gebracht. Nun behauptet der Händler das die Festplate kaputt ist und deswegen der Rechner nicht mehr funktioniert. Außerdem haben sie gesehen das ich etwas umgebaut hatte und deswegen die Garantie weg ist. Ich weiß aber das die festplatte funktioniert hatte da sie vorher im Pc meiner eltern lief...

Nun ist meine Frage - WAS SOLL ICH TUN???

Geändert von aivlis2k (16. 01. 2004 um 19:12 Uhr).
Alt 16. 01. 2004, 18:47 aivlis2k is offline Mit Zitat antworten #1
UniqueThaGenius
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Wenn mich nicht alles täuscht, darfst du einen PC aufrüsten, ohne, dass die Garantie dabei verloren geht...

imho passt der Thread besser im neuen Subforum "Der gute Rat"
Alt 16. 01. 2004, 18:51 UniqueThaGenius is offline Mit Zitat antworten #2
aivlis2k
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Aber wenn die behaupten ichhätte die hd kaputt gemacht - wie soll ich denn das gegenteil beweisen? Vor allem wenn sie jetzt wirklich kaputt ist??? Ich bekomm den PC irgendwann heute abend...
Alt 16. 01. 2004, 18:53 aivlis2k is offline Mit Zitat antworten #3
SEX
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Mein Pc ist zwar schon etwas älter doch klebte bei mir auf der Rückseite eine Siegel. Bei Siegelbruch, Garantieverlust.
So kenn ich das. Und ich hätte wirklich gewartet bis die 2 Jahre um sind.
Alt 16. 01. 2004, 19:11 SEX is offline Mit Zitat antworten #4
aivlis2k
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das siegel war bei mir net... von daher hab ich mir gedacht das ich meine sachen einbauen kann
Alt 16. 01. 2004, 19:13 aivlis2k is offline Mit Zitat antworten #5
aivlis2k
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PC ist gerade eingetroffen... werd ma schauen was los ist... wünscht mir glück!
Alt 16. 01. 2004, 19:27 aivlis2k is offline Mit Zitat antworten #6
ITnetX
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Egal ob Garantieaufkleber auf der Rückseite oder nicht ...

Du hast das Recht deinen PC zu Öffnen für Hardware Upgrades zu machen!

Dein Fall ist jetzt wieder etwas heikel, weil natürlich das passiert ist was eigentlich hätte dürfen nicht passieren, es ist etwas kaputt gegangen oder auch nicht ?
Jedenfalls kann die Firma jetzt behaupten du hättest das unsachgemäss eingebaut und deswegen geht die Kiste nicht mehr. Dann weigern sie sich und du sitzt da .. gehst du zum Anwalt hast du genauso wenige Chancen. Weil aussage gegen aussage !

Das Firmen lügen ! Mal ehrlich welche Firma tut das nicht ? Mir ist keine Firma die nicht in irgendeinerweise Lügt !

EDIT !

Noch was vergessen! Warum hast du den PC nicht so gelassen mit neuer Platte und Grafikkarte ? Du hättest dann zu denen gesagt das du eine Neue Karte eingebaut hast sowie eine neue Platte.. ! Die müssen dir das System auch so überprüfen!
Alt 16. 01. 2004, 19:51 ITnetX is offline Mit Zitat antworten #7
SNAFU Spender
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Dieses Siegel ist nur dazu da, dass Leute, die wenig Ahnung haben, ihre Krabbel-Finger aus dem PC nehmen.
Rechtlich hat es keine Bedeutung.
Ein Merkal eines PCs ist nun mal, dass es ständig Hardware-Updates braucht.

BTW: Wo ist denn nu das Problem?
Dass es nicht an der HD liegt kannst du denen Beweisen, indem du entweder die 40er in einen anderen PC einbaust oder in der kaputten PC eine andere Festplatte.
Sollte die HD tatsächlich kaputt sein dürfen Sie die dir erstetzen.

..STS
Alt 16. 01. 2004, 20:42 SNAFU is offline Mit Zitat antworten #8
nathan west
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Die Beweispflicht liegt beim Verkäufer, er muss sagen "Kunde X hat das und das falsch gemacht", ein einfaches "nö, der hat rumgefummelt und deswegen ist es kaputt" reicht nicht.
Geh hin, bau die andere Platte ein, zeig ihnen was du meinst, und schau weiter.
Wie schon gesagt, so ein Garantiesiegel ist ne lustige Idee, aber rechtlich wertlos.
Alt 17. 01. 2004, 07:28 nathan west is offline Mit Zitat antworten #9
BuggerT
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Garantiesiegel hin oder her, sowas wäre allenfalls bei einer Herstellergarantie zu denken, zB du verlierst die vom Hersteller (freiwillig) angebotene Garantie auf dein CD-ROM-Laufwerk, wenn du dieses öffnest.

Hier liegt ja ein Fall der Gewährleistung vor. In den ersten 6 Monaten wird hier eine sog. Beweislastumkehr seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben. D.h. ist binnen der ersten 6 Monate was kaputt, wird automatisch vermutet, dass der Fehler schon bei Gefahrübergang vorhanden war. Dass dem nicht so war, muss dann der Händler beweisen.

grtz
BuggerT
Alt 17. 01. 2004, 11:56 BuggerT is offline Mit Zitat antworten #10
aivlis2k
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Also so ist es nun:

PC kam gestern ja an. Als ich ihn öffnete bemerkte ich das die Festplatte nicht mehr drin war. Also baute ich meine 120 gb wieder ein.
Als ich ihn angemacht habe sah ich das sie ein Bios update gemacht habe ("Es lag an der Festplatte!"???) Als ich meine GraKa einbauen wollte sah ich das der feststellhebel (ich glaube so heißt der) vom agp platz abgebrochen war.
Also rief ich heute morgen an:

"Festplatte wird nochmal eingeschickt - vielleicht bekommen sie eine neue"

"Ich besorge einen neuen Hebel, und baue ihnen den ein"

An sich ja nett aber wenn sie die HD austauschen kann ich nicht überprüfen ob sie kaputt ist. Außerdem hätte er mich doch vorher fragen müssen - oder?
Alt 17. 01. 2004, 13:18 aivlis2k is offline Mit Zitat antworten #11
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Klar muss er dir sagen was kaputt ist .. was es kostet oder ob das auf Garantie geschieht und er muss dir normalerweise auch eine Ersatzplatte für die Zeit des Austausches zu verfügung stellen. Jedenfalls ist das bei uns so ! Das mit dem Bios Update kann ich zwar nich so ganz nachvollziehen und vorallem wie er es geschaft hat den Hebel an der AGP Grafikkarte abzubrechen! Das ding ist eigentlich extrem gut befestigt. Vorallem gibt es solche Hebel nicht gerade an jeder Strassenecke und auch noch abhängig ob das nicht direkt mit in den AGP Port Verschweist ist. Ich glaube nämlich nicht das sie dir den kompletten AGP Port austauschen :-)

Also das mit Platte kannst du so nicht mehr beweisen aber was hätte er davon wenn er sagt die Platte wäre kaputt und dabei stimmt es garnicht? Kann ich nämlich nicht nachvollziehen. Naja mal sehen .. hast dir hoffentlich die S/N der Platte aufgeschrieben um zu verlgeichen ob es eine neue/austausch Platte ist :-)
Alt 17. 01. 2004, 13:30 ITnetX is offline Mit Zitat antworten #12
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Hab mir die sn leider net aufgeschrieben.

Aber ich kann dir sagen was es ihm bringt:

Wenn er sagt die habe ich kaputt gemacht und sagt er ist aber so nett weil ich so viele probleme hatte und gibt mir trotzdem noch ne neue. Bin ich meine Garantie los d.h. er hat keine probleme mehr. Vor allem wäre das nächste mal das dritte mal d.h. ich würde wenn ich wollte meine geld wiederbekommen. Wenn ich keine Garantie mehr hab dann kann ich auch kein geld verlangen und keine Reperaturen verlangen (was bei diesem PC bestimmt noch mal vorkommen wird)
Alt 17. 01. 2004, 13:36 aivlis2k is offline Mit Zitat antworten #13
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hat jemand links zu ein paar seiten die beweisen das ich den pc aufrüsten darf?
Alt 17. 01. 2004, 13:47 aivlis2k is offline Mit Zitat antworten #14
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Er soll dir erst mal beweisen wie du die Platte kaputt gemacht hast ? Denn eine Platte lässt sich nur durch massives Unsachgemässes Behandeln .. 230 V auf + oder vom Hochhaus fallen lassen kaputt bringen nicht weil sie von Punkt A nach B getragen wurde. Desweiteren schliesst die Garantie das ganze Gerät ein und nicht blos einzelne Komponente. Wenn diesmal die Platte defekt war, dann bekommt er sie vom Hersteller ersetzt also hat er keine Kosten... Wenn beim Nächstenmal wieder die Platte kaputt geht dann muss er Trotzdem den PC wieder auf Garantie machen! Er kann sich nicht rausreden in dem er sagt du hättest die Platte kaputt gemacht durchs ausbauen. Da liegt die Beweiskraft bei ihm !
Alt 17. 01. 2004, 13:51 ITnetX is offline Mit Zitat antworten #15
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Darf ich denn die Original Festplatte in einen anderen PC einbauen?
Alt 17. 01. 2004, 13:58 aivlis2k is offline Mit Zitat antworten #16
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Allerdings .. nur kann sich der Verkäufer dagegen wehren dann die Platte anzunehmen! Du kannst die Platte eigentlich nur in Verbindung des gekaufen PC dort abgeben! So wie du es gemacht hast. Aber wenn es ein Vertrieb wäre wie es anscheinend keiner ist würde er die Platte annehmen und einschicken denn die Platte hat mich sicherheit noch Garantie !
Alt 17. 01. 2004, 14:10 ITnetX is offline Mit Zitat antworten #17
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Das würde doch heißen das mein ganzer PC noch Garantie hat - oder?
Alt 17. 01. 2004, 14:14 aivlis2k is offline Mit Zitat antworten #18
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Das ist das was ich schon bei meinem Ersten Beitrag geschrieben hab. Du darfst das Gerät öffnen HardwareUpgrades machen und du hast immer noch Garantie auf die Teile die im Original zustand in dem Gerät sind ... ! Also auch die 40 GB Platte die du wieder eingebaut hast und die zuvor drinne war.
Alt 17. 01. 2004, 14:22 ITnetX is offline Mit Zitat antworten #19
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Hab noch was vergessen ... Wenn er nun behauptet durch das Öffnen und das verändern des Gerätes geht es nicht mehr dann muss er es dir beweisen das es so ist !
Alt 17. 01. 2004, 14:23 ITnetX is offline Mit Zitat antworten #20
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Danke ich werde montag bei dem kerl anrufen und ihn noch mal drauf ansprechen... mal gucken was er sagt
Alt 17. 01. 2004, 14:25 aivlis2k is offline Mit Zitat antworten #21
Tigger Spender
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hi

wie die anderen schon gesagt haben...der aufjkleber sagt gar nichts..

du kannst das gehaeuse oeffnen und andere komponenten einbauen wie du lustig bist..und auf deinne festplatte ist eine garantie droben...ich habe schon 5 platten zurueckgegeben..ohne probleme

seeya tigger
Alt 17. 01. 2004, 18:39 Tigger is offline Mit Zitat antworten #22
Black Spy
bald™ gesрerrt
 
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Haut doch bitte nicht immer "Garantie" und "Gewährleistung" durcheinander, das sind nämlich zwei paar Stiefel. Nachdem der PC noch jünger als sechs Monate ist, hast du noch Gewährleistung vom Händler, wobei die Beweislast beim Händler liegt, wenn er behauptet, du hättest irgendwas kaputt gemacht. Du teilst also dem Händler freundlich mit, was alles nicht funktioniert und er soll es gefälligst wieder richten. Wenn er nun meint, daß du den Schaden verursacht hast, dann muß er das eben beweisen und nicht nur vermuten.
Alt 17. 01. 2004, 23:36 Black Spy is offline Mit Zitat antworten #23
BuggerT
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Zitat:
Haut doch bitte nicht immer "Garantie" und "Gewährleistung" durcheinander

He he, das hab ich schon aufgegeben. Ich schätze den Prozentteil der Bevölkerung, der Garantie und Gewährleistung (Sachmängelhaftung) nicht auseinanderhalten kann, bei > 90%!!

Habe kürzlich von der Mindfactory AG ein Austauschprodukt erhalten... auf der "Quasi-Rechnung" war auch vermerkt: "Garantie ! Nicht zu bezahlen!" Ja, ja, für mich war das doch eher ein Fall des Gewährleistungsrechts .


grtz
BuggerT
Alt 18. 01. 2004, 02:23 BuggerT is offline Mit Zitat antworten #24
osiris
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Ich verstehe dein Problem wirklich nicht.

Angenommen, du hast eine defekte Festplatte. Dann wendest Du Dich an den Hersteller, zum Beispiel IBM oder Western Digital. Bei diesen Beiden Firmen musst Du zum Beispiel nur über den Supportlink deine HDD-Nummer eingeben und schwups bekommst Du im Austausch ein neues Modell - und musst dich nicht an Deinen Reseller wenden.

Ich weiß natürlich nicht, von welcher Marke deine Festplatte ist, aber das ist doch zunächst der erste Schritt? Korrigiert mich, wenn ich falsch liege - bei mir hat es auf jeden Fall schon mehrmals so geklappt.
Alt 18. 01. 2004, 13:31 osiris is offline Mit Zitat antworten #25
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