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bitmac
Chief of Sarkasm
 
Benutzerbild von bitmac
 
Registrierungsdatum: Mar 2003
Ort: Old Europe
Beiträge: 465
Rechtliche Frage: Referenzen

Hallo Zusammen!

Ich hab mal eine rechtliche Frage die hier wohl am besten aufgehoben ist. Bei der Erstellung von Webseiten kommt es gelegentlich vor dass man den Auftritt eines Kunden als Referenz nennen möchte. Wie sollte denn eine Erelaubnis zur Nennung als Referenz aussehen? Gibts da evtl. Vorlagen oder standardtexte die sowas beinhalten?

Dazu folgende Fragen:

- Ist man mit Abschluss eines solchen Projektes (Rechnung wurde bezahlt) automatisch berechtigt das Ergebnis als Referenz zu nennen?
- Kann so eine Verbeinbarung schon teil eines Angebots oder Pflichtenheftes (welches auch per Unterschrift bestätigkt wird) sein?

Dann lasst mal hören welche Erfahrungen ihr gemacht habt.

CU BitMac.
Alt 23. 01. 2004, 09:54 bitmac is offline Mit Zitat antworten #1
Dexter
Cloogshicer®
 
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Registrierungsdatum: May 2000
Ort: fuck'nmiddlofnowhere
Beiträge: 13.251
Re: Rechtliche Frage: Referenzen

Zitat:
Original geschrieben von bitmac
- Ist man mit Abschluss eines solchen Projektes (Rechnung wurde bezahlt) automatisch berechtigt das Ergebnis als Referenz zu nennen?
Ich würd sagen: kommt drauf an, was im Vertrag steht.
Prinzipiell: Fragen kostet nix. Und Dein Kunde wird, wenn er mit Deiner Arbeit zufrieden ist Dir mit grosser wahrscheinlichkeit nicht verbieten seine Präsenz als Referenz anzugeben. Schliesslich bekommt er dadurch auch Klicks.
Und prinzipiell würde ich die "Erlaubnis" einholen. Gesetzt den Fall ein Kunde möchte aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer nicht Deine Referenz sein, dann wirst Du von ihm keine Aufträge mehr bekommen, wenn der Haussegen schief hängt.
Wie das aussehen soll? Mir würde eine mündliche Abmachung reichen. Ansonsten lässt Du Dir einen formlosen Zettel unterschreiben:
Wir berechtigen den von uns mit der Erstellung einer Webpräsenz beauftragten Herrn Dr. Bitmac selbige als Referenz zu verwenden. Hochachtungsvoll. Das Bundesinnenministerium für Atomenergie
Alt 25. 01. 2004, 03:08 Dexter is offline Mit Zitat antworten #2
bitmac
Chief of Sarkasm
(Threadstarter)
 
Benutzerbild von bitmac
 
Registrierungsdatum: Mar 2003
Ort: Old Europe
Beiträge: 465
Re: Re: Rechtliche Frage: Referenzen

Morgen.
Zitat:
Original geschrieben von Dexter
[...] Herrn Dr. Bitmac selbige als Referenz zu verwenden. Hochachtungsvoll. Das Bundesinnenministerium für Atomenergie
Wenn du jetzt irgendwas mit Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen beschrieben hättest, dann wäre das glatt die Top-Pointe der Woche gewesen...

Das mit der mündlichen Vereinbarung ist soweit das vernünftigste - da hast du schon Recht. Nur ist es mir am liebsten wenn das ganze in irgend einer Form schriftlich Vereinbart ist (vielleicht eben in sowas wie Pflichtenheft oder AGBs) und man nicht extra drüber lamentieren muss - weil es eigentlich sowieso selbstverständlich ist.

Danke jedenfalls für die Hilfe.

CU BitMac.
Alt 25. 01. 2004, 07:06 bitmac is offline Mit Zitat antworten #3
tiberian
Techmin
 
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Registrierungsdatum: Sep 2003
Ort: K-Pax
Beiträge: 5.402
also am sichersten ist es schon, wenn du das in die AGBs schreibst ... dann kann dir nämlich keiner was, falls doch wer auf die idee kommt die referen per einzstweiloigen verfügung zu kappen
Alt 25. 01. 2004, 10:11 tiberian is offline Mit Zitat antworten #4
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