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Emily
Die mit den Erdbeeren
 
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Registrierungsdatum: Jan 2004
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Beiträge: 441
Unterhaltszahlungen

Hallo,
mein Freund hat einen Sohn aus einer früheren Beziehung.
Er zahlt regelmässig Unterhalt an die Mutter,
wir haben aber schon seit längerem den Verdacht das sie das Geld für sich ausgibt.
Dieser Verdacht bestätigte sich als sie neulich die Unterhaltszahlungen für die nächsten Jahre im Voraus wollte.
Der Sohn hat jetzt auch eine Lehre begonnen und hat nun ein eigenes Einkommen.
Ich möchte nun die Unterhaltszahlungen an die Mutter minimieren und seinem Sohn lieber direkt jeden Monat was "zustecken".
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man das Einkommen des Kindes abziehen kann oder prozentual anrechnen kann.
Kennt sich jemand von euch damit aus ?
Achja der Sohn wohnt in Bayern und ist ende letzten Jahres 18 geworden.
Also ich möchte wissen wie hoch der Gestzliche Unterhalt ist.

Vielen Dank schon mal im Voraus

LG Emily
Alt 26. 02. 2004, 06:11 Emily is offline Mit Zitat antworten #1
Schnicki
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Hallo,

sobald das Kind ein eigenes Einkommen hat, mit Beginn Studium oder Ausbildung, ist es eigentlich üblich, den Unterhalt direkt an das Kind zu zahlen. Dies wird in der Regel über das Jugendamt geklärt, die da die genauen Berechnungsgrundlagen haben. Wenn das Kind dann über 18 ist, dann sind beide Eltern unterhaltspflichtig. Das heisst, das der vom Jugendamt berechnete Unterhalt abhängig vom Gehalt der Eltern von beiden getragen werden muss. Hier ist noch wichtig auf das Kindergeld zu achten. Auch das steht dem Jugendlichen zu. In eurem Fall wird das ja sícherlich der Mutter gezahlt, so das sie dieses an den Jungen weitergeben müsste (z.B. wenn er an eine eigene Wohnung denkt).

Zum Jugendamt würde ich in jedem Fall gehen, da dort dann alles festgehalten werden kann, damit euch die Mutter später keinen Strick daraus drehen kann. Am besten ihr besprecht das mit dem Sohn deines Freundes und geht gemeinsam hin.

P.S. Herzlichen Glückwunsch - mit Beginn der Lehre wird der Unterhalt nun jedes Jahr ehrheblich weniger
Alt 26. 02. 2004, 08:48 Schnicki is offline Mit Zitat antworten #2
Emily
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Aufs Jugendamt wollen wir auf jeden Fall.
Ich wollte mich nur schon mal vorab informieren,
um sichzustellen das ich mich total blamiere (Und schon gar nicht vor seiner ex )
Hast du vieleicht auch noch einen link wo ich das explizit nachlesen kann oder sowas ?
Wieviel weniger werden denn die Unterhaltszahlungen mit begin der Lehre ?
Eine eigene Wohnung will er wohl in nächster Zeit nicht.
Alt 26. 02. 2004, 09:04 Emily is offline Mit Zitat antworten #3
x12x13
 
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Ich schiebs mal nach "Der gute Rat", scheint mir da deutlich besser aufgehoben.


*move*
Alt 26. 02. 2004, 09:08 Mit Zitat antworten #4
dlfa
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Emily, entscheide dich mal, ob "du" oder "dein Freund" das machen wollen... wie du hier zwischen erster und dritter Person wechselst, das ist... witzig...
Zurück zum Thema: Infos zu Unterhaltsleistungen gibt es hier:http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Serv...ahlung&x=0&y=0
Ne Hotline haben die auch (links gucken).

Gruß,
dlfa
Alt 26. 02. 2004, 09:13 dlfa is offline Mit Zitat antworten #5
dlfa
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Schau an, überschnitten mit Gandalph.. nunja.

Gruß,
dlfa
Alt 26. 02. 2004, 09:15 dlfa is offline Mit Zitat antworten #6
Emily
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@ dlfa

Erstmal vielen Dank für den Link,
war leider nicht das richtige dabei.

Und wegen erster und dritter Person

es ist schon so das es eigendlich die Angelegenheit meines Freundes ist aber zu behördengängen und ähnlichen Sachen begleite ich Ihn immmer und meistens spreche ich auch für Ihn
Alt 26. 02. 2004, 09:23 Emily is offline Mit Zitat antworten #7
Schnicki
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Such mal bitte nach "Düsseldorfer Tabelle" - nach dieser werden imo die Berechnungen durchgeführt.

Einen Link habe ich leider nicht, da ich von meinen Erfahrungswerten rede, ich wr auch mal ein Unterhaltskind
Alt 26. 02. 2004, 10:13 Schnicki is offline Mit Zitat antworten #8
Emily
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Also die Düsseldorfer Tabelle habe ich gefunden,
aber da steht nichts von dem Lehrlingsgeld.

Soweit ich das gesehen habe richtet die sich einzig und allein nach dem Einkommen meines Freundes.
Alt 26. 02. 2004, 10:17 Emily is offline Mit Zitat antworten #9
Schnicki
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http://www.treffpunkteltern.de/unter...fertabelle.php

Ab Punkt 7 sieht man da die Regelungen zum Selbstbehalt von Kindern in der Ausbildung.

HTH!
Alt 26. 02. 2004, 10:21 Schnicki is offline Mit Zitat antworten #10
toka Spender
Alles wird gut....
 
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Alt 26. 02. 2004, 10:30 toka is offline Mit Zitat antworten #11
Emily
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Danke Danke Danke,

Das war genau das was ich gesucht habe.
Alt 26. 02. 2004, 10:49 Emily is offline Mit Zitat antworten #12
toka Spender
Alles wird gut....
 
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hab ich mir gedacht
Alt 26. 02. 2004, 10:56 toka is offline Mit Zitat antworten #13
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