Hallo,
ich hoffe ich bin im richtigen Forum - ansonsten verschieben
wir haben ja seit 1.1.2004 eine neue Regelung, was das Erziehungsgeld angeht. Nun hab ich
hier folgendes gefunden:
Zitat:
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Die Einkommensgrenze in den ersten sechs Monaten liegt, liegt für Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, sowie für nichteheliche Lebensgemeinschaften bei 30.000 Euro pauschaliertem Nettojahreseinkommen ... Bis zu dieser Grenze haben die Eltern einen Anspruch auf den ungekürzten Regelbetrag
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und weiter:
Zitat:
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Zur Berechnung des Erziehungsgeldes wird für den Erstantrag das Einkommen aus dem Jahr vor der Geburt herangezogen, für den Zweitantrag das Einkommen aus dem Jahr der Geburt.
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Meine Frage:
Zählt da das Netto - Einkommen von beiden? Oder ist es generell so, daß nur das Netto - Einkommen des Partners zur Berechnung herangezogen wird?
Mich irritiert, das während des Erziehungsjahrs das Einkommen der Mutter wegfällt, welches aber vorher zur Berechnung herangezogen wird. Oder hab ich da was falsch verstanden?