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Stiggi
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Frage zu NPD Wahlkampfpropaganda

Habe letztens in meinem Briefkasten die NPD Wahlkampfzeitung gefunden. Darin hab ich folgendes gefunden:

Zitat:
Unglaublich: Durch ein »Sozialabkommen« u.a. mit der Türkei, mit Polen, Marokko, Tunesien, Israel und Ex-Jugoslawien sind Angehörige hier lebender Ausländer in ihren Heimatländern (!) automatisch auf Kosten der deutschen Beitragszahler krankenversichert. Für diese Abkommen mußten die deutschen Kassen 2001 ca. 68 Mio. Euro ins Ausland überweisen.
Quelle: http://www.sachsen.npd.de/npd_sa_dok...chsen_2004.pdf

Stimmt das? Gibts da Quellen? Oder hat hier die NPD ein paar wichtige Details unterschlagen?

Kann mir nämlich nicht vorstellen, daß das so stimmt.

Mittlerweile wurde auch der Slogan "Deutschland den Deutschen - Ausländer raus" zu "Deutschland uns Deutschen - Wir sind gegen die Integration von Auslandern - unser Ziel ist die Rückführung in ihre Heimat!" geändert.

Ich hoffe die Menschen sind nicht so blind und wählen diese Flachzangen (sorry für den Ausdruck).
Alt 30. 08. 2004, 09:22 Stiggi is offline #1
Tefole
La Vita è bella
 
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Ort: dhaka
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Was für eine Diffamierung...Kann ich so nicht bestätigen.
Wenn es aber so wäre, würden 68Mio nie und nimmer ausreichen
Alt 30. 08. 2004, 09:44 Tefole is offline #2
undead
Child Of The Wicked
 
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ich hab mal paar plakate gesehn, bei mir daheim. dort stand:

Sagt Nein zur osterweiterung...wobei da schu der 1.mai vorbei war. oder die sprüche allgemein: (mit merkel & schröder: lasst euch nicht verarschen) oder ich hab vor jahren mal das wohlprogramm gelesen. austritt aus der EU wollten die damals. ich habs da schu aufgegeben, mich mit diesen leuten zubeschäftigen...

mfg undead
Alt 30. 08. 2004, 10:01 undead is offline #3
Der Rebell
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Die Krankenkassenfrage ist doch logisch. Familienangehörige von ausländischen Arbeitnehmern sind genauso "mitversichert" wie die Angehörigen von deutschen Arbeitnehmern.

Wenn sich die Angehörigen von ausländischen Arbeitnehmern auf Dauer in ihren Heimatländern aufhalten, macht es doch wenig Sinn, für sie in eine deutsche Krankenkasse einzuzahlen. Schließlich gehen sie in ihren Heimatländern zum Arzt. Man stelle sich mal vor, wie kompliziert dann die Abrechnungen mit den Ärzten wären.

Wahrscheinlich ist es sogar billiger, die anteiligen Beiträge in die Heimatländer zu überweisen.

Es scheint aber schwierig, dafür eine Quelle zu finden.

Rebell
Alt 30. 08. 2004, 10:11 #4
Stiggi
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Zitat:
Original geschrieben von undead
austritt aus der EU wollten die damals. ich habs da schu aufgegeben, mich mit diesen leuten zubeschäftigen...

Den Austritt wollen die immer noch.

Da die rechts-außen-Parteien nicht mehr so zerstritten sind wie in den Jahren zuvor, muß man mittlerweile damit rechnen, daß diese Kräfte immer weiter vorrücken. In vielen Stadträten sind sie schon drin. Nun kann es passieren, daß sie auch noch in den Landtag einziehen. Und ich habe einfach keinen Bock auf diese Leute und ihre Ideen. Deshalb muss man sich wohl auch mit ihnen beschäftigen (know your enemy).
Alt 30. 08. 2004, 10:12 Stiggi is offline #5
Stiggi
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Zitat:
Original geschrieben von Der Rebell
Die Krankenkassenfrage ist doch logisch. Familienangehörige von ausländischen Arbeitnehmern sind genauso "mitversichert" wie die Angehörigen von deutschen Arbeitnehmern.

das hab ich mir auch schon gedacht - allerdings widerspricht dem folgendes:

Zitat:
Versicherung der Familienangehörigen

§ 10 Familienversicherung

(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen

1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
http://www.bmgs.bund.de/download/ges.../sgb05x010.htm
Alt 30. 08. 2004, 10:16 Stiggi is offline #6
Der Rebell
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Könnte aber sein, daß genau das durch das Sozialabkommen mit einigen Ländern anders geregelt ist und mit anderen eben nicht.

Rebell
Alt 30. 08. 2004, 10:18 #7
Stiggi
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anscheinend hast Du Recht.

http://www.wams.de/data/2003/04/20/76239.html
Zitat:
Die Fakten laut Thönnes:

Grundlage ist ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30.4. 1964 für die Türken sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968 für die Bewohner in den vier genannten Balkan-Staaten. Der Kreis der anspruchberechtigten Familienangehörigen richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen, also auch der Eltern.
Alt 30. 08. 2004, 10:25 Stiggi is offline #8
Der Rebell
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Also mal wieder die übliche Hetze der Nationalisten.

Im Übrigen ernten die Randparteien jetzt die Früchte der Politik, die von der großen Koalition gesäht worden ist. Je weniger Sozialstaat umso mehr Stimmen an den Rändern des Spektrums.

Rebell
Alt 30. 08. 2004, 10:31 #9
TabulaRasa Spender
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genausogut könnte die DVU titeln:
SKANDAL - fast 98% aller hier lebenden ausländer unterstützen ihre familien im ausland - wann wird diese kapitalflucht endlich gestoppt?
hätte genausoviel wahrheitsgehalt und wäre genauso polemisch.
Alt 30. 08. 2004, 10:44 TabulaRasa is offline #10
Saladin
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Ist doch alles egal!
Und wenn es stimmen würde, wäre es eigentlich ein lächerlicher Betrag! Den bedenkt man das im Gesundheitswesen Pro Jahr Miliarden in Deutschland ausgegeben werden, und ein nicht unwesentlicher Anteil von Leuten stammt, die aus anderen Ländern sind , sind 68Mio sehr wenig!
Und mit
Zitat:
...Angehörige hier lebender...
ist nicht jeder Verwandter und Bekannter gemeint, sondern die Leute die auch hier in Deutschland mitversichert wären (Frau/Kinder). Und weiterhin bedeutet das doch auch, wenn man im Urlaub krank wird, läst man sich natürlich dort verarzten, und das fällt auch wieder in diesen Bereich.

Also hat die NPD mal wieder etwas aufgegriffen, mit der Hoffung/Wissen das die eigene Klientel zu doof ist, um den wahren Hintergrund zu erfassen.
Alt 30. 08. 2004, 10:44 Saladin is offline #11
Stiggi
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Beiträge: 623
noch was gefunden:
http://www.politikforum.de/forum/sho...5&pagenumber=3

Zitat:
Das deutsch-türkische Abkommen über Soziale Sicherheit...

...Um jedoch den Verwaltungsaufwand gering zu halten, bietet das Abkommen die Möglichkeit, dass die der türkischen Krankenversicherung durch die Erbringung der Sachleistungsaushilfe entstehenden Kosten durch monatliche Pauschalbeträge erstattet werden...Bei der Abrechnung wird auf das türkische Kostenniveau abgestellt.

...dass der Kreis der anspruchsberechtigten Familienangehörigen nach den türkischen Rechtsvorschriften richten...

...sondern diese Regel internationalem Standard entspricht. Sie findet Anwendung in der allgemeinen Praxis...

Für das Jahr 1999...vereinbarte monatliche Pauschalbetrag für die Betreuung einer Familie in der Türkei...17,75 €

Nach Mitteilung der auf deutscher Seite...Verbindungsstelle der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland Bonn, wurden der türkischen Krankenversicherung für die Betreuung der bei deutschen Krankenkassen versicherten Familienangehörigen für das Jahr 1999 insgesamt...7.114.558,69 € erstattet.

Deutschland hat neben dem Abkommen mit der Türkei lediglich noch mit
Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Slowenien, Tunesien und Ungarn Abkommen über Soziale Sicherheit geschlossen...

...Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro und Slowenien...vorgenommene Erstattungszahlungen für 1999 bzw. 2000...
in 1999 Bosnien und Herzegowina und und Mazedonien zusammen 1,22 Mio €;
in 2000 Kroatien, Serbien und Montenegro und Slowenien zusammen 2,08 Mio €

...auch mit dem Königreich Marokko ein Abkommen über Soziale Sicherheit...25.3.1981...sind jedoch bislang noch nicht in Kraft getreten. Es ist auch derzeit nicht beabsichtigt, eine Inkraftsetzung dieser Regelungen mit der marokkanischen Seite zu vereinbaren.

...Der Erstattungsbeitrag für das Jahr 1999 gegenüber der türkischen Krankenversicherung in Höhe von umgerechnet 7,1 Mio € macht lediglich 0,00577 % der Gesamtausgaben in Höhe von 123,2 Mrd € der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung in 1999 aus.

...(Kosten der deutschen Kranversicherung je Mitglied in Deutschland monatlich 213 € für die medizinische Versorgung).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Bonn

schön zu wissen, daß das Abkommen mit Marokko noch gar nicht in Kraft getreten ist..
Alt 30. 08. 2004, 10:55 Stiggi is offline #12
Smith
Biervampir
 
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Zitat:
Im Übrigen ernten die Randparteien jetzt die Früchte der Politik
ist das nicht ganz normal? immer wenn es den menschen schlecht geht suchen sie ihr heil in der radikalisierung. in guten zeiten ist der türkische dönerverkäufer nur ein bisschen unfreundlich. wenn man aber selber keinen job hat wird er schnell zum dreckigen türken der einem das geld aus der tasche zieht. (achtung stereotyp)

das beste mittel gegen npd und co ist nicht zu zeigen wie dumm ihr konzept ist sondern ihnen einfach die protestwähler wegzunehmen.


nochmal kurz ontopic die 68 mio sind garnicht so viel. laut statistik vom bund der steuerzahler nimmt die schulden deutschlands sekündlich um 2.534 zu dann wäre das ach so viele geld in etwa 7h 30min wieder durch neuverschuldung drinn. da sollte sich die hirne unter den glatzen lieber mal gedanken machen woher die restliche neuverschuldung herkommt und die probleme lösen.
naja die arbeitslosigkeit kann man ja nicht mehr mit dem bau von autobahnen bekämpfen. womit ein schöner trick schon unbrauchbar gemacht wurde
Alt 30. 08. 2004, 11:41 Smith is offline #13
Kebap
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Die Resozialisierung einer Glatze damit er ein produktives mitglied der Gesellschaft wird kostet dem Steuerzahler mehr als ein angehöriger eines Auslaenders in Deutschland der sich die Haemorrhoiden weg opperieren laesst.

Also, im prinzip für mich als Steuerzahler ist es egal für welchen Arsch ich zahle ..

PS. Kommt jetzt nicht mit Operations-Kosten und Resozialisurngs statistiken, ihr macht den joke kaputt
Alt 30. 08. 2004, 23:36 Kebap is offline #14
Der Rebell
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Vielleicht solltest Du noch ein wenig an Deinem Joke-System arbeiten.

Rebell
Alt 30. 08. 2004, 23:45 #15
Kebap
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Ort: Kaledonien
Beiträge: 590
vllt. soltest du an deinem Humor arbeiten

na ja wurscht fang kein flame an
Alt 31. 08. 2004, 00:00 Kebap is offline #16
PeterPanter
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Ahoi,

chapeau Kebap.

Sehr gelungen, dein Wortspiel mit den Ärschen...
Und das Thema auf den Punkt gebracht.

greetz

PeterPanter
Alt 31. 08. 2004, 06:58 PeterPanter is offline #17
Caecus
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Bei aller Aversion gegenüber der NPD und ähnlich gearteter Parteien.
Man sollte sich immer bewusst sein, dass diese Praktiken der
"Informationsvestümmelung" bzw. "Informationsmanipulation" gerne auch von den etablierten Parteien angewand werden.

Es ist leider so erschreckend einfach, eine im Kern durchaus richtige Aussage durch geschicktes Manipulieren völig zweckzuentfremden. Dann ist es nur noch erforderlich das Niveu so weit senken, dass die angesprochene "Zielgruppe" mit der "Interpretation" der Aussage auch ja nicht überfordert ist.

Schon hat man eine juristisch nicht bestreitbare Tatsache für billigste Polemik missbraucht.

That´s Politik
Alt 31. 08. 2004, 10:51 Caecus is offline #18
frogger9 Spender
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Beiträge: 37.288
wer hier Steuern, Sozialabgaben usw. zahlt, ist auch hier versichert.

das gilt fuer alle direkten Nachkommen(also Kinder, im Staatsgebiet lebend).

was uns die "kleingeistige newneo" verkünden will, ist bloedsinn.


bild dir deine eigene Meihnung, den jeder hat das recht dazu.
Alt 31. 08. 2004, 20:17 frogger9 is offline #19
Der Rebell
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@ frogger

solln wir nochmal gemeinsam den Thread durchlesen?

nein, hab ich nicht vor

Geändert von frogger9 (31. 08. 2004 um 22:32 Uhr).
Alt 31. 08. 2004, 21:04 #20
gailan
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Die Nazis vergessen leider immer folgendes:

Da die Gruppe der Ausländer vor allem aus Arbeitenden zwischen 20 - 50 besteht - der Anteil der Alten ist z.Z. sehr gering - zahlen diese deutlich mehr in die Sozialkassen ein, als sie aus diesen erhalten. Trotz Kindern und arbeitslosen Ausländern.

Da helfen auch keine noch so hergezogenen und gefälschten Zahlen. Das Gruppen, die in der Geschichte bewiesen haben, das sie totale Versager und Verbrecher sind, schon wieder hier hochkommen, ist schon komisch.

Was diese Abkommen angeht, das gilt auch in einer ganzen Reihe von Ländern auch für Deuttsche, die im Ausland, z.b. in den Niederlanden, arbeiten.
Alt 01. 09. 2004, 00:22 gailan is offline #21
Stiggi
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falls es noch jemanden interessieren sollte:

hier die Antwort auf meine eMail an das BMGS

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 30.08.2004 zur Mitversicherung von im Ausland lebenden Familienangehörigen in der
deutschen Krankenversicherung auf der Grundlage von Sozialversicherungsabkommen.

In der Türkei oder im ehemaligen Jugoslawien lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten
Arbeitnehmers erhalten im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates. Die der
Krankenversicherung des Wohnsitzstaates hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen Krankenversicherung zu
erstatten. Rechtsgrundlage dieser Regelung sind im Verhältnis zur Türkei das deutsch-türkische Abkommen vom 30.4.1964 über
Soziale Sicherheit und im Verhältnis zu Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien und Montenegro das
deutsch-jugoslawische Abkommen vom 12.10.1968 über Soziale Sicherheit. Mit Kroatien und Slowenien wurden eigene
Sozialversicherungsabkommen am 24.11.1997 bzw. am 24.9.1997 geschlossen. Bezüglich Mazedonien wird voraussichtlich am 1.1.
2005 das am 8.7.2003 unterzeichnete Abkommen in Kraft treten.

Bei diesen Regelungen handelt es sich nicht um eine Besonderheit in den von Deutschland mit anderen Staaten geschlossenen
Sozialversicherungsabkommen. Sie entsprechen vielmehr internationalem Standard, wie er bereits seit vielen Jahrzehnten
üblich ist.
Diese Regelungen finden Anwendung in der allgemeinen Praxis sowohl des zwischenstaatlichen
Sozialversicherungsrechts (bilaterale Sozialversicherungsabkommen) als auch des überstaatlichen Sozialversicherungsrechts
(EU-Regelungen über Soziale Sicherung - VO (EWG) Nr. 1408/71 -). Sie beinhalten u.a., dass die Beiträge der Versicherten in
aller Regel nicht nur der Abdeckung des eigenen Krankenversicherungsschutzes dienen, sondern zusätzlich auch der Abdeckung
des Schutzes der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, die im Herkunftsland des Versicherten wohnhaft geblieben sind.

Um nicht in jedem einzelnen Behandlungsfall eine verwaltungsaufwändige Abrechnung mit der Krankenversicherung des
Wohnsitzstaates der Familienangehörigen durchführen zu müssen, erfolgt die Abrechnung der Kosten in Bezug auf die Türkei,
Serbien-Montenegro, Bosnien-Herzegowina und bis zum Inkrafttreten des deutsch-mazedonischen Regierungsabkommens auch in
Bezug auf Mazedonien durch kalenderjährlich zu vereinbarende Monatspauschalbeträge je Familie. Diese Beträge basieren auf
den Durchschnittskosten der in den Wohnsitzstaaten geschützten Personen nach dortigem Recht und berücksichtigen die
durchschnittliche Zahl der in diesen Staaten wohnenden Familienangehörigen. Bei der Abrechnung wird auf das Kostenniveau in
den Wohnsitzstaaten der Familien abgestellt (also den durchschnittlichen monatlichen Aufwand in der jeweiligen
Landeswährung). Der vereinbarte Monatspauschalbetrag wird je Familie unabhängig von der Zahl der anspruchsberechtigten
Familienangehörigen gezahlt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das pauschalierte Abrechnungsverfahren den
Verwaltungsaufwand wesentlich verringert und daher auch im Interesse der deutschen Krankenkassen liegt.
Im Verhältnis zu Kroatien erfolgt die Abrechnung der Kosten durch kalenderjährlich zu vereinbarende Monatspauschalbeträge
je Familienangehörigen. Im Verhältnis zu Slowenien gilt seit 1.5.2004 das EU-Recht.

Für das Jahr 1999 (letzter vollständig abgerechneter Zeitraum) belief sich beispielsweise der vereinbarte
Monatspauschalbetrag für die Betreuung einer Familie in der Türkei auf umgerechnet 17,75 EUR. Der türkischen
Krankenversicherung wurden für die Betreuung von durchschnittlich 33.630 Familien im Jahre 1999 insgesamt umgerechnet ca.
7,1 Mio. EUR von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Die gegenüber den übrigen genannten Staaten vorgenommenen
Erstattungszahlungen (jeweils letzte abgerechnete Zeiträume) betrugen in 1999 für Bosnien und Herzegowina und Mazedonien
zusammen ca. 1,22 Mio. EUR, in 2000 für Serbien und Montenegro ca. 0,21 Mio. EUR, für Kroatien und Slowenien in 2000
zusammen 1,87 Mio. EUR.

Die Erstattungsbeträge gegenüber den vorgenannten Abkommensstaaten zusammengefasst betragen noch nicht einmal 0,01 % der
Gesamtausgaben der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Familienversicherung der in den genannten Ländern lebenden Familienmitglieder ist schon deshalb eine sinnvolle
Einrichtung, weil sie dazu beiträgt, dass sich ein Teil der aus diesen Ländern angeworbenen Arbeitnehmer dafür entschieden
hatte, ihre Familienangehörigen nicht mit nach Deutschland zu nehmen.

Nicht zu vernachlässigen ist, dass diese Regelung auch heute noch für einen Teil der über 500.000 aus der Türkei und ca.
280.000 aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer in
Deutschland von Bedeutung ist, deren Familienangehörigen nicht nach Deutschland nachzogen, sondern aufgrund der
Familienversicherung im jeweiligen Heimatland geblieben sind.

Der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung entstehen durch diese Regelungen keine Mehrbelastungen, sondern sogar
erhebliche Einsparungen.
Die Ausgaben der Krankenkassen würden deutlich steigen, wenn die Familienangehörigen nicht in
ihren Heimatstaaten, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen Gebrauch machen würden. Dies
wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass sich im Jahr 2001 die Kosten der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung je
Mitglied im Durchschnitt auf monatlich 213 EUR beliefen.

Hinzu kommen die bereits oben erwähnten erheblichen Einsparungen an Verwaltungskosten durch das unbürokratische Verfahren
der Monatspauschalbeträge.

Für den Fall der Kostenabrechnung auf der Grundlage von familienbezogenen Monatspauschalbeträgen, folglich im Verhältnis
zur Türkei, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien (voraussichtlich bis 31.12.2004) und Serbien und Montenegro, richtet sich
der Kreis der anspruchsberechtigten Familienangehörigen nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der
Familienangehörigen. Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören im Verhältnis zu den vorgenannten Vertragsstaaten
regelmäßig die Ehefrau, sofern sie nicht selbst versichert ist, und die minderjährigen Kinder eines Versicherten.

Zu der immer wieder aufgestellten Behauptung der Mitversicherung einer moslemischen Zweitfrau ist zu sagen, dass bereits
1926 die Einehe in der Türkei unter Mustafa Kemal Atatürk gesetzlich verpflichtend eingeführt wurde. Eltern eines
Versicherten mit Wohnsitz in der Türkei, Bosnien und Herzegowina oder in Serbien und Montenegro sind nur dann ausnahmsweise
anspruchsberechtigt, wenn sie nicht ohnehin leistungsberechtigt nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates aufgrund
einer eigenen Versicherung oder der Versicherung einer anderen Person sind und der Versicherte ihnen gegenüber
unterhaltsverpflichtet ist. Eltern in Mazedonien sind nie anspruchsberechtigt. Geschwister eines Versicherten gehören in
keinem der Länder zu den anspruchsberechtigten Personen.


Es wird zusätzlich immer wieder vorgetragen, dass Eltern eines türkischen oder jugoslawischen Versicherten, wenn sie sich
nach Deutschland begeben, hier zu dem versicherten Personenkreis gehörten und folglich Leistungen der Gesetzlichen
Krankenkassen erhielten. Hierzu ist zu sagen: Bei Verlegung des Aufenthalts nach Deutschland gilt deutsches
Krankenversicherungsrecht mit der Folge, dass Ansprüche gegenüber der deutschen Krankenversicherung nicht bestehen; Eltern
werden nach deutschem Recht nicht von der Familienversicherung erfasst.

Zu den ebenfalls häufig auftretenden Behauptungen, dass auch im Verhältnis zu weiteren Staaten solche Abkommensregelungen
im Bereich der Krankenversicherung bestehen würden, möchte ich auf Folgendes hinweisen:

Die Abkommen mit Australien, China, Chile, Japan, Kanada und den USA erfassen nicht den Bereich der Krankenversicherung.
Im Hinblick auf Israel beschränkt sich der deutsche Krankenversicherungsschutz auf die Mutterschaftshilfe. Im Verhältnis zu Polen kam bis zum EU-Beitritt am 1.5.2004 eine Mitversicherung von Familienangehörigen nur für entsandte Arbeitnehmer in Betracht. Im Verhältnis zu Marokko sind die Regelungen über die Sachleistungsaushilfe nicht in Kraft gesetzt worden. In Bezug auf Tschechien, Tunesien und Ungarn ist keine Kostenabrechnung durch Monatspauschalbeträge vereinbart worden, so dass die Mitversicherung von Familienangehörigen sich nach dem jeweiligen Abkommen allein nach den deutschen Rechtsvorschriften
richtet und somit Eltern nicht zum Kreis der anspruchsberechtigten Familienangehörigen zählen. Schließlich wird im Hinblick
auf die Schweiz seit dem 1. Juni 2002 die VO (EWG) Nr. 1408/71 auf Staatsangehörige aus der Schweiz - wie auf die
Angehörigen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - angewandt. Nachdem u.a. die Abkommensstaaten Polen, Ungarn,
Tschechien und Slowenien am 1.5.2004 der EU beigetreten sind, gelten nunmehr im Verhältnis zu diesen Staaten - abgesehen
von Übergangsfällen - ausschließlich die maßgeblichen europarechtlichen Vorschriften.


Aufgrund der genannten Sozialversicherungsabkommen kommt es nicht zu einer ungerechtfertigten Besserstellung ausländischer
Versicherter in der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Sozialversicherungsabkommen stehen im Einklang mit
internationalen und supranationalen Standards wie sie innerhalb der EU bestehen und werden strikt eingehalten.

Durch die Anwendung des deutsch-türkischen und deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens entstehen der deutschen
Gesetzlichen Krankenversicherung keine Mehrbelastungen, sondern sogar Einsparungen, da die Familienangehörigen in ihren
Herkunftsländern verbleiben und somit nicht zu den deutlich höheren deutschen Sätzen medizinisch versorgt werden müssen.

Die Vereinbarung zur Abrechnung der zu erstattenden Kosten für die Sachleistungsaushilfe basierend auf Monatspauschalen
führt im Ergebnis zu erheblichen Kostenreduzierungen bei den gesetzlichen Krankenkassen, insbesondere wegen des
unbürokratischen Verwaltungsverfahrens.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen die Sach- und Rechtslage verdeutlichen konnte.

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung durch das
Kommunikationscenter erstellt worden, dient Ihrer Information und schließt Rechtsverbindlichkeit aus.

Mit freundlichem Gruß

XXX XXX
Kommunikationscenter
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Alt 01. 09. 2004, 13:21 Stiggi is offline #22
Caecus
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Beiträge: 219
[Q]Da die Gruppe der Ausländer vor allem aus Arbeitenden zwischen 20 - 50 besteht - der Anteil der Alten ist z.Z. sehr gering - zahlen diese deutlich mehr in die Sozialkassen ein, als sie aus diesen erhalten. Trotz Kindern und arbeitslosen Ausländern.[/Q]

Bist Du Dir da sicher?
Nichts liegt mir ferner als hier rechte Parolen zu verbreiten, aber gerade die extrem hohe Arbeitslosigkeit unter Ausländern und Deutschen ausländischer Abstammung wird doch immer als Argument für die
Integrationsschwierigkeiten angeführt. Insbesondere in den Bellungsgebieten ist die Arbeitslosenquote der jungen Ausländer doch unbetreitbar deutlich höher als die der Deutschen.

Gerade in der Beseitigunng dieser Misstände liegt doch eine der zukünftig bedeutsamen gesellschaftlichen Herausforderungen.
Alt 01. 09. 2004, 15:31 Caecus is offline #23
Der Rebell
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Gerade in der Beseitigunng dieser Misstände liegt doch eine der zukünftig bedeutsamen gesellschaftlichen Herausforderungen.

Aber doch sicher nicht mit Blick auf die Krankenversicherungskosten.

Dabei gehts doch wohl eher um den Erhalt einer friedlichen Gesellschaft.

Rebell
Alt 01. 09. 2004, 16:19 #24
Caecus
Zyniker
 
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Registrierungsdatum: Aug 2004
Ort: im Web
Beiträge: 219
Ich hatte das auch mehr als grundsätzliche Aussage gemeint.

Die Krankenversicherungskosten werden davon aber durchaus auch beeinflusst. Gut verdienende Versicherte, egal welcher Nationalität, zahlen deutlich mehr in die Kassen ein, als vom Staat für einen Arbeitslosen gezahlt wird.

Aber das ist sicherlich ein eher sekundärer Effekt.
Alt 01. 09. 2004, 16:30 Caecus is offline #25
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