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hausmeister
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2003
Beiträge: 266
Unterhalt/Kindergeldsanspruch während Praktikum

Moin!

Ich möchte als frischgebackener Abiturient gerne ein Praktikum in Deutschlands schönster Stadt - Hamburg - absolvieren. Dafür gibts "satte" 400€ Vergütung.
So weit so gut, das reicht aber niemals zum Leben, da mein Zimmer schon knapp 300€ kostet...
Jetzt habe ich beim Amt nachgefragt ob ich auch weiterhin Kindergeld bekomme wenn ich das Praktikum absolviere und der nette Herr meinte: Ja, wenn das Praktikum berufsbezogen ist. Mehr konnte ich nicht aus ihm herauskitzeln...
Was heißt das jetzt für mich? Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich danach in diese Richtung studieren will, jedoch nicht zu 100% (Ein Praktikum sollte ja der Orientierung dienen). Was ist also ausschlaggebend dass ich nicht später evtl das Geld zurückbezahlen muss, nur weil ich etwas anderes studieren möchte...?

Zweitens: Kann ich den Unterhaltsanspruch gegenüber meinem leiblichen Vater für die Zeit des Praktikums weiterhin geltend machen?

Knifflige Situation wie ich finde. Das Von-Amt-zu-Amt-Gerenne muss ich erst noch üben. Ich werde immer nur vertröstet und mit schwammigen Aussagen abgefertigt...

Ich hoffe wirklich sehr, hier einige kompetente Antworten zu erhalten.

gruß,
hausmeister
Alt 31. 08. 2004, 12:09 hausmeister is offline Mit Zitat antworten #1
Issup
Mitglied
 
Benutzerbild von Issup
 
Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 3.401
Es gibt nen bestimmten Betrag, mehr als das darfst du pro Jahr nicht verdienen, um trotzdem Kindergeld kassieren zu können. Während einer Ausbildung mit ca 600€ brutto pro monat liegt man unter dieser Grenze, also überschreitest du sie mit den 400€ auf jeden Fall nicht.
Von dieser Regelung, die besagt, dass es was mit der ersten Ausbildung zu tun haben muß weiß ich nix von, sorry.

Dein Vater ist nur für die erste Ausbildung zuständig, ob ein Praktikum da zu zählt weiß ich nicht. Zivi und Ausbildung jedenfalls nicht.

Warum rufst du nicht einfach an? Vielleicht weiß die Personalabteilung deiner Eltern (oder dem verdienenden Teil deiner Familie) da auch bescheid, die sind in sowas öfters mal auch gut informiert.
Alt 31. 08. 2004, 12:45 Issup is offline Mit Zitat antworten #2
LordOfTheFlame
Hab keine Ahnung von nix!
 
Benutzerbild von LordOfTheFlame
 
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 5.106
kindergeld bekommst du weiter (man muss schon einiges verdienen, dass man keines mehr bekommt...) und unterhalt auch solange du in der ersten ausbildung steckst (soziales jahr wegen warten auf studium, studium selber etc.) und noch unter 26 (?) bist.
Alt 31. 08. 2004, 16:36 LordOfTheFlame is offline Mit Zitat antworten #3
hausmeister
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Jan 2003
Beiträge: 266
Danke schonmal für eure Meinungen!

Zitat:
Original geschrieben von LordOfTheFlame
kindergeld bekommst du weiter (man muss schon einiges verdienen, dass man keines mehr bekommt...) und unterhalt auch solange du in der ersten ausbildung steckst (soziales jahr wegen warten auf studium, studium selber etc.) und noch unter 26 (?) bist.

Dein Usertitel lässt mich ja sehr hoffen
Hm.... Das Problem ist halt dass ich nicht weiß wie weit dieses Praktikum als Teil einer Ausbildung zu werten ist.

Habe mittlerweile auch beim Jugendamt angerufen und da hat man mir versichert dass ich keinen Unterhalt erwarten kann. Ich kann das irgendwie nicht glauben...
Werde morgen mal meinen Anwalt kontaktieren, vielleicht kann der mir positivere News überbringen

Bin übrigens erst 19!
Alt 31. 08. 2004, 20:42 hausmeister is offline Mit Zitat antworten #4
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