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amarok
gedankenverloren
 
Benutzerbild von amarok
 
Registrierungsdatum: May 2003
Ort: wo basecap hängt
Beiträge: 722
Exclamation ab 01.01.05: kinderzuschlag -> jetzt beantragen

so ein blödes wort habe ich selten gehört: kinderzuschlag.

ab dem 01.01.05 bekommen familien und haushalte mit minderjährigen kindern auf antrag einen kinderzuschlag gewährt. voraussetzungen sind unter anderem daß der haushalt / die familie geringverdienend ist. gezahlt wird nicht bei bezug von z.b. sozialhilfe und leistungen nach dem sgb2 (hartz 4) und noch anderen kleinigkeiten. beantragt werden muß dieser zuschlag bei den kindergeldkassen der arbeitsämter. weiterführende infos gibts hier:

kinderzuschlag *g*
Alt 19. 11. 2004, 19:29 amarok is offline Mit Zitat antworten #1
kaligula
Čičin unuk
 
Benutzerbild von kaligula
 
Registrierungsdatum: Dec 2003
Ort: Ravna Gora
Beiträge: 221
Danke, danke!!!
Hät´ ich nicht gewusst - feine Sache
Alt 19. 11. 2004, 19:50 kaligula is offline Mit Zitat antworten #2
DrHannibalLecter
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Apr 2001
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.291
Naja es ist schon mal ein Anfang,nichtsdestotrotz wird für Familien nicht genug getan...da müßte mehr kommen,auch wenn die Kassen leer sind....

Die haben ja schließlich auch Geld für den größten Witz des Jahrtausends: LKW-Maut

OnTopic: Danke für die Infos....der Name ist wirklich unglücklich gewählt
Alt 24. 11. 2004, 20:28 DrHannibalLecter is offline Mit Zitat antworten #3
Grisu-Koeln
Mitglied
 
Benutzerbild von Grisu-Koeln
 
Registrierungsdatum: Jul 2004
Ort: NRW
Beiträge: 193
Hat das schon jemand beantragt?
Da ist ja verdammt viel auszufüllen!

Nun habe ich mal ein paar Fragen dazu an Euch und hoffe auf Antworten ;-)

ein paar Infos dazu!
- Ich lebe mit der Mutter meines Kindes nicht zusammen (offiziel )
- sie wohnt in einer Wohnung im Haus der Eltern (es exestiert kein Mietvertrag)
- sie bekommt ausser Erzeihungsgeld und Kindergeld kein weiteres geld (ausser..)
- ich zahle ihr Unterhalt

Nun reicht mein Geld (incl mein unterhalt an sie) plus Erziehungsgeld & Kindergeld nicht aus!

1. Lohnt es sich den Antrag auszufüllen (bei den gegebenen Dingen)?
2. niergends im Antrag muß man den Unterhalt angeben (oder doch)?
3. werden die nicht stutzig wenn man bei seien Eltern wohnt ohne Mietvertrag?


Gruß
Grisu aus Köln

@DrHannibalLecter

20.12.04 erster Tag als Feuerwehrmann (heißt das Du arbeitest nun bei einer BF?)
Alt 23. 12. 2004, 21:48 Grisu-Koeln is offline Mit Zitat antworten #4
DrHannibalLecter
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Apr 2001
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.291
Zitat:
Original geschrieben von Grisu-Koeln
@DrHannibalLecter

20.12.04 erster Tag als Feuerwehrmann (heißt das Du arbeitest nun bei einer BF?)

OT: Es ist einer der viel verhassten 1€ Jobs,natürlich bei der städtischen Feuerwehr....erstmal,Bewerbung läuft bereits für die Ausbildung zum Feuerwehrmann
Alt 23. 12. 2004, 23:45 DrHannibalLecter is offline Mit Zitat antworten #5
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