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drain
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Wow woher weißt du das alles ?

und wie ist des z.B wenn Warner Broths nachfragt wem die ip gehört ?
Die müßen ja erstmal Anzeige gegen unbekannt stellen oder ?
das kann ja erstmal dauern und bis dahin sind die Ip logs wieder gelöscht oder nicht ?


Vielen dank für die Antwort
Alt 19. 08. 2005, 22:22 drain is offline Mit Zitat antworten #76
Toady
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Zitat:
Original geschrieben von drain
und wie ist des z.B wenn Warner Broths nachfragt wem die ip gehört ?
Die müßen ja erstmal Anzeige gegen unbekannt stellen oder ?
Ganz genau, und /wenn/ sich die StA dazu entschließen sollte, der Sache nachzugehen (was sie regelmäßig *nicht* tut), dann fragt sie beim ISP an.
Zitat:
das kann ja erstmal dauern und bis dahin sind die Ip logs wieder gelöscht oder nicht ?
Ganz genau.
Aber das ist ein hypothetisches Szenario, denn die StA wird dem nicht nachgehen (und Warn a brother wird regelmäßig uch keine Anzeige erstatten) - Ausnahmen bestätigen die Regel.

In diesem Szenario ginge es dem Rechteinhaber auch gar nicht um die Strafverfolgung, die strafrechtlichen Folgen sind sehr gering. Aber nur so kann man gegen diese Leute zivilrechtlich vorgehen, und darum geht es auch.

Nach der neuen Fassung des TKG haben Rechteinhaber allerdings ein Auskunftsrecht gegenüber dem ISP. Dann bekommt jeder, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat, die Daten. In der neuen Fassung sind die ISPs auch zum Logging verpflichtet, wie lange und vorallem was steht aber noch zur Diskussion (Stichwort Vorratsspeicherung).
Fast sicher ist allerdings, dass die Zuordnung IP <-> Kunde inkl. der CallerID geloggt werden muss (also der Info, von welchem Anschluß aus die Verbindung aufgebaut wurde, das ist hier noch gar nicht gefallen, das ist aber in der Beweisführung ein ichtiges Indiz; die CallerID ist vergleichbar mit der Telefonnummer, und die ist einzigartig; momentan läuft alles auf Basis der LogIn-Daten, und die sind von jedem Anschluß aus zu gebrauchen, und die kann man auch stehlen; erst wenn die CallerID auch mit der Adresse des LogIn-Daten-Inhabers identisch sind lässt sich damit etwas anfangen, so am Rande erwähnt).
Alt 19. 08. 2005, 22:32 Toady is offline Mit Zitat antworten #77
drain
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WooooOw Du bist ja mal fix ;-)

Vielen Dank

Woher kennst du dich denn so gut aus ?

Noch eine kleine Frage , bei denen die dann bisher verklagt worden waren,
waren dann t-online kunden oder wie ?(Speichern 80Tage)
und die die bei nem Provider sind die nur für kurze zeit speichern oder gar nicht , sind ja dann einigermaßen geschützt durch klagen der Industrie.
Alt 19. 08. 2005, 23:44 drain is offline Mit Zitat antworten #78
Toady
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Zitat:
Original geschrieben von drain
Noch eine kleine Frage , bei denen die dann bisher verklagt worden waren,
waren dann t-online kunden oder wie ?(Speichern 80Tage)
und die die bei nem Provider sind die nur für kurze zeit speichern oder gar nicht , sind ja dann einigermaßen geschützt durch klagen der Industrie.
Lese doch nochmal, was ich geschrieben habe

Nur mal als Denkansatz:
Die bisherigen, wenigen Prozesse waren im Grunde bloße Scheinprozesse; man hat sich mehr oder weniger willkürlich ein paar wenige rausgegriffen.

Starte doch mal ein belebiges P2P-Programm; es liegt nunmal im Design begründet, dass man mit seinen Peers direkt verbunden ist, also hast du problemlos alle IPs der Peers. Das sind einige Hunderdtausend in D. Wenn die alle angezeigt werden würden wäre die Staatsanwaltschaft lange beschäftigt

Das wird sich rasch ändern, wenn das TKG novelliert wurde, dann bekommt der Rechteinhaber die Daten direkt vom ISP, momentan bekommt er vom ISP gar nix, egal ob T-Online oder sonstwer, nur und ausschließlich die StA bekommt diese Daten, deshalb musste man bei den bisherigen Prozessen auch immer den "Umweg" über den Strafprozess gehen.
Die dort zu erwartende Strafe ist aber recht gering (ja, theoretisch bis zu fünf Jahre Haft, praktisch läuft es aber meist auf Geldstrafen hinaus). Den Rechteinhabern geht es mehr um die zivilrechtlichen Folgen, denn jeder Filesharer ist natürlich zum Schadensersatz verpflichtet; kannst in einer stillen Minute ja mal hochrechnen, was man da verlangen könnte, wenn man Material im Wert von rund 30 Euro an 10.000 Leute weitergibt, und meistens ist es ja mehr als ein Dokument
Alt 20. 08. 2005, 00:03 Toady is offline Mit Zitat antworten #79
Moses
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

Meinem Provider KabelBW habe ich per Email die Anfrage ob sie die IP speichert und auch an 3. weitergibt schon vor 4 Wochen zugesandt.
Keine Reaktion. Auch im eigenen Forum gehen sie auf Fragen in dieser Richtung nicht ein.
Aber ich bleibe hartnäckig.

Im Zuge der Diskussion unter User bin ich auf diese Schreiben an T-Online gestossen, in dem die Speicherung mit der Internetsicherheit begründet wird.

http://www.jurpc.de/rechtspr/20030043.htm

Wenn ich sowas lese geht mir das Messer in der Tasche auf.

Gruss Moses - nein ich rege mich nicht auf *grrrrr


PS.: Ja das Thema ist schon älter. Ist aber immer noch aktuell, auch wenn die Provider die Beantwortung bewusst verzögern.
Oder gibt es einen neueren Thread zu dem Thema, den ich übersehen habe???
Alt 20. 11. 2005, 23:25 Moses is offline Mit Zitat antworten #80
ronin83
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

hab obiges schreiben mit der anfrage mal an congster geschickt. mal sehen was bei rumkommt.
Alt 21. 11. 2005, 10:41 ronin83 is offline Mit Zitat antworten #81
pRiVi
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Exclamation Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

Falls jemand sich fragt ob QSC IPs speichert, kann er hier den Beweis sehen:

http://haus.durchsuchungen.de/Dokume...0Anschrift.jpg

Mehr zum Thema unter

http://haus.durchsuchungen.de/
Alt 02. 12. 2005, 11:33 pRiVi is offline Mit Zitat antworten #82
hummer1
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

kann jetzt mal bitte jemand eine übersicht machen,wie welcher provider verfährt?
hab den ganzen thread gelesen,ist allerdings doch etwas unübersichtlich!

wohin sollte man gehen?
wie verfährt arcor?

welches ist der sicherste provider(keine logspeicherung)?
Alt 13. 12. 2005, 15:47 hummer1 is offline Mit Zitat antworten #83
WakeUp
... or sleep 4ever
 
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

Leider kann diese ganze Diskussion hier im nächsten Jahr hinfällig werden, wenn es wie geplant eine europäische Pflicht zur Datenspeicherung gibt, natürlich wieder im Rahmen von Antiterrorgesetzen Beantragt wurde ja schon, dass die Industrie selbst bei den ISPs Auskunft bekommt. Zum Glück ist das mittlerweile eher unrealistisch
Gruß
WakeUp
Alt 13. 12. 2005, 16:09 WakeUp is offline Mit Zitat antworten #84
spiela
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

so wies in den gulli:news steht is die jetz durch zwar nur für die Polizei und den geheimdinest aber ich weiß nicht...
Alt 14. 12. 2005, 16:35 spiela is offline Mit Zitat antworten #85
hummer1
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

wie sieht es bei congster.de aus?
Alt 05. 01. 2006, 17:20 hummer1 is offline Mit Zitat antworten #86
mr. duke Spender
Hail to the king, baby!
 
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

soweit ich weiß ist congster doch ein tochterunternehmen von t-online. oder sogar nur t-dsl resale?? sollte dann doch ähnlich gehandhabt werden, wie beim rosa roten.
Alt 06. 01. 2006, 12:06 mr. duke is offline Mit Zitat antworten #87
hummer1
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

und wie macht es die telekom?
Alt 06. 01. 2006, 13:46 hummer1 is offline Mit Zitat antworten #88
cybasucker
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

T-online speichert die IP-Adresse/Daten für mindestens 80 Tage. Steht aber glaub ich auch schon ein paar Seiten weiter vorn.
Alt 06. 01. 2006, 20:06 cybasucker is offline Mit Zitat antworten #89
digitalerazor
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

Zitat:
Zitat von LostSenciner 
Anonymität ist aber gleichwohl auch kein Grundrecht...
Wirst ja auch jeden Tag auf der Bank gefilmt
oder auf öffentlichen Plätzen...

Falsche Daten kann man immer nur bis zu einem gewissen Grad eingeben..
Von irgendeinem Konto müssen die ja auch Geld abbuchen..

Wie gesagt, werde mal schauen,
ob es für die Provider eine Pflicht zur Datenkonservierung gibt..(s.o.)

Grundsätzlich sind die Provider in solchen Verdachtsfällen dazu verpflichtet,
alle ihnen zur Verfügung stehenden Daten preis zu geben..

Außerdem kannst Du jeden User, trotz dynamischer IP's und Schnickschnack,
trotzdem zurückverfolgen..
Bleibst ja immer an einem Einwahlpunkt etc. ..

Gibt ja noch die Möglichkeit Bares einzuzahlen . Da steht dann das darauf was ich will z.B." Der dode Oba"
MC
Alt 27. 01. 2006, 14:22 digitalerazor is offline Mit Zitat antworten #90
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

Wie ist es jetzt bei 1&1? Wenn hier keiner antwortet werde ich diesen Musterbrief mal dort hinsenden.
nitramf
Alt 18. 08. 2006, 12:07 nitramf is offline Mit Zitat antworten #91
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

Zitat:
Zitat von http://www.jurpc.de/rechtspr/20030043.htm 
Vor dem Hintergrund einiger Presseberichte der letzten Monate, in denen über die Speicherung der vergebenen dynamischen IP-Nummer in Verbindung mit den Bestrebungen der EU und des Deutschen Bundesrates zur sog. "Vorratsdatenspeicherung" informiert wurde, möchte ich abschließend nochmals darauf hinweisen, dass die T-Online International AG keine Informationen darüber speichert, welche Dienste im weltweiten Internet genutzt und welche WWW-Seiten angesurft, bzw. welche Inhalte und Daten heruntergeladen wurden. Diese Daten werden nach der Online-Sitzung umgehend gem. § 4 Abs. 4 Nr. 2 TDDSG i. V. m. § 6 Abs. 4 TDDSG von T-Online gelöscht.
Ist besonders für T-Online Kunden interresant!

Geändert von nitramf (19. 08. 2006 um 21:56 Uhr).
Alt 19. 08. 2006, 07:43 nitramf is offline Mit Zitat antworten #92
kandor
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

@nitramf

Was möchtest Du uns mit dem Zitat sagen?

Ich lese da: Vor dem Hintergrund Blabla gestattet man sich den Hinweis, das keine Informationen über Dienste, WWW-Seiten heruntergeladene Daten gespeichert und deshalb ironischerweise* sogar wegen des § Absatz etc. pp. gelöscht werden.

Das Zitat sagt nichts weiter als das, was schon immer (auch schriftlich per Vertrag) bekannt war, die IP/Zeit wird gespeichert, der Rest nicht.


* Wie löscht man eigentlich nicht gespeicherte Daten - na egal.
Alt 20. 08. 2006, 02:06 kandor is offline Mit Zitat antworten #93
RedTear
No.One.Can.Stop.Us
 
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

nitramf ? das bedeutet also das ich laden kann was ich will und es wird nirgendswo gespeichert oder wie also @ T-Online
Alt 20. 08. 2006, 03:14 RedTear is offline Mit Zitat antworten #94
kandor
Pastafari
 
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

@RedTear

Nein, eben nicht! Wenn du etwas verbotenderweise herunter- bzw. noch viel schlimmer etwas raufläds oder sonstigen strafbaren Blödsinn im WWW unternimmst und dabei deine IP irgendwo geloggt wurde. Und dort jemand sitzt, der sagt: so gehts aber nicht, ich stelle Strafanzeige, dann kann er mittels dieser IP und der dazugehörigen Uhrzeit deine Personalien bei T-Online ermitteln lassen - Vorrausetzung dafür ist immer eine Strafanzeige und ein richtlerlicher Beschluß der die Herausgabe deine Daten legimitiert, damit nicht jeder Hanswurst bei T-Online anfragen kann - Datenschutz eben.

Die IP wird gespeichert, das steht in den T-Online-Verträgen sogar drin und wird im obigen Zitat ja auch nicht expliziet ausgeschlossen. Oder kannst Du IP hinter dem ausschließendem Wort keine lesen? Da wird nur etwas von Dienste, WWW-Seiten und heruntergeladene Daten geschrieben und diese Informationen hat ja die Partei die deine IP geloggt und Strafanzeige stellt bereits, was sie nun noch brauchen, ist deine Adresse und diese bekommen sie mit Hilfe der beauftrageten Staatsanwaltschaft von T-Online, denn nur T-Online (oder andere Internetanbieter) weiss, wer wann welche IP hatte.
Alt 20. 08. 2006, 11:32 kandor is offline Mit Zitat antworten #95
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

Zitat:
welche Inhalte und Daten heruntergeladen wurden. Diese Daten werden nach der Online-Sitzung umgehend gem. § 4 Abs. 4 Nr. 2 TDDSG i. V. m. § 6 Abs. 4 TDDSG von T-Online gelöscht.
Sagt das nicht alles?
T-Offline Löscht die Daten nach reconnect.
Gruß, nitramf
Alt 20. 08. 2006, 14:45 nitramf is offline Mit Zitat antworten #96
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

Genau: nicht alles

also mir gehts um die Speicherung der IP, nicht das wir uns missverstehen.


Daten, Dienste und Inhalte oder was auch immer wird gelöscht, m.W. wird das auch garnicht erst gespeichert, wenn man mal vom Cache absieht. Von der IP nummer, bessergesagt dem Verbindungsnachweis ist keine Rede. Man bezieht sich doch nur auf den Pressebericht, bei dem es unter anderem um die speicherung der "dynamisch vergebenen IP" und "Vorratsdatenspeicherung" ging, schreibt aber dann weiter, das eine "Vorratsdatenspeicherung" (also alles wie Daten, Dienste und Inhalte) nicht stattfinde, von der IP wird nichts mehr gesagt. Für mich heißt das, ja die IP wird gespeichert (80 Tage bzw. etwa 3 Monate); Daten aber nicht.

Auf was hingewiesen wird, hast Du doch fett hervorgehoben und da ist nirgens die Rede von der IP.

Blödes Beispiel (mir fällt gerade nichts besseres ein) ... angenommen ich habe einen Apfel aber keine Birne gegessen und sage dann:

"im Bezug auf dem Untersuchungsbericht vom 18.08.2006 - der zum Inhalt hatte wer den Apfel und die Birne gegessen hat - weise ich nochmal deutlich darauf hin, daß ich keine Birne gegessen habe."

Heißt doch auch nicht automatisch, daß ich den Apfel somit auch nicht gegessen habe, ich lasse ihn weg und suggeriere dir das nur durch das Fett geschriebene. Nach dem selben Schema ist das von dir zitierte aufgebaut.
Alt 20. 08. 2006, 16:46 kandor is offline Mit Zitat antworten #97
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

Stimmt.
Alt 21. 08. 2006, 08:01 nitramf is offline Mit Zitat antworten #98
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

Zitat:
Zitat von 1&1 
Sehr geehrter Herr nitramf,

vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage, die wir gern beantworten.

Die 1&1 Internet AG erhält Verbindungsdaten zu den DSL Tarifen von der
Deutschen Telekom als Backbone Betreiber. IP Adressen sind in den Call
Detail
Record (CDR) der Telekom nicht enthalten. Die CDRs werden nach 90 Tagen
gelöscht.


In den CDRs sind Daten zu den Ereignissen:

· Start der Onlinesession
· Stop der Onlinesession
· Dauer der Onlinesession
· Verbrauch der Onlinesession
· Bandbreite und Art des Internetzuganges (ISDN, analog, DSL)

sowie die jeweilige 1&1 Kennung enthalten.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXX
Technischer Support
1&1 Internet AG
Hab ich grad bekommen.

Geändert von nitramf (11. 09. 2006 um 17:01 Uhr).
Alt 11. 09. 2006, 12:21 nitramf is offline Mit Zitat antworten #99
kandor
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Re: werdet aktiv - präzedenzurteil zur datenherausgabe

@nitramf

Interessante Mail

Jetzt würde ich gleich nachhaken, wie das mit der IP nun ganz genau ist. 1&1 erhält die CDRs mit der 1&1-Kennung die nach 90 Tagen gelöscht werden. Das ist schön und gut, aber:

Frage 1:
Löscht auch die Telekom die CDRs nach 90 Tagen (steht ja so nicht da)

und die viel wichtigere Frage 2:
Speichert die Telekom IPs zusammen mit der 1&1-Kennung und werden diese ebenfalls nach 90 (oder wann auch immer) Tagen gelöscht.

Aber wahrscheinlich wird man dich dann an die Telekom verweisen und diese wiederum werden sagen: diese Auskunft dürfen sie nur dem betreffenden Kunden geben; und das wäre in deinem falle 1&1 bei denen du wiederum Kunde bist. Aber versuchen würde ich es trotzdem.


Der Weg einer möglichen Ermittlung wäre ja IP -> Telekom -> Kunde/1&1-Kennung, falls 1&1-Kennung -> 1&1 -> Kunde. Und damit IP -> Kunde, darum gehts ja.
Alt 11. 09. 2006, 13:29 kandor is offline Mit Zitat antworten #100
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