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TDi-Fahrer
Registrierungsdatum: May 2000
Ort: Zonenrandgebiet
Beiträge: 1.046
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Frage zur Platzierung eines Impressum
Guten Tag,
ganz kurze Frage:
Ist es rechtlich erlaubt, ein Impressum auf eienr gewerblichen Internetseite unter der Rubrik "Kontakt" einzubinden?
Oder MUSS der Rubrikpunkt "Impressum" lauten?
Das wäre nämlich nicht so gut, denn dann müsste das gesamte seitenlayout geändert werden.
thx & greetz
cyber
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07. 02. 2005, 08:55
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#1
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ex-Moderator
Registrierungsdatum: Jun 2000
Beiträge: 8.228
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Zitat:
Als Bezeichnung hat sich der Begriff Impressum eingebürgert. Das OLG Karlsruhe
sieht diese Bezeichnung jedoch als nicht ausreichend an und verlangt sogar das Wort
Anbieterkennzeichnung. Die Links sollten direkt erreichbar und nicht Unterpunkte
eines Hauptmenüs sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert
sogar, dass die Anbieterkennzeichnung immer in einer Menüleiste am Anfang der
Seite (oben rechts) steht.
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07. 02. 2005, 09:53
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#2
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mathegott
Registrierungsdatum: Sep 2004
Beiträge: 384
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Vorgeschrieben ist dies aber nicht und so kann ich das hinschreiben, wo ich will, oder?
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07. 02. 2005, 10:00
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#3
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TDi-Fahrer
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: May 2000
Ort: Zonenrandgebiet
Beiträge: 1.046
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@ MiH
Danke. Aber so wie in dem text beschrieben macht das doch so gut wie niemand, oder seh ich das falsch? ist das nen gesetztestext? bzw. wie streng wird das ganze überhaupt gesehen?
@ marzilla
Das möchte ich ja auch gerne wissen, und zwar sehr zuverlässig, wenn möglich
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07. 02. 2005, 11:37
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#4
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ex-Moderator
Registrierungsdatum: Jun 2000
Beiträge: 8.228
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Unvollständige oder unpräzise Angaben
führen immer wieder zu kostenpflichtigen Abmahnungen, die durch die jüngste Rechtsprechung
bestätigt wurden.
So hat z.B. das OLG Hamburg entschieden, dass ein Link "backstage", der über ein
Untermenü zu erreichen ist, dem Deutlichkeitserfordernis nicht genügt. Ein Verstoß
gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht liegt z.B. auch schon vor, wenn der Vorname
des Vertretungsberechtigten fehlt (LG Berlin). Das LG Düsseldorf sind die Angaben
leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar im Sinne der Vorschrift, wenn sie sich
dem Nutzer ohne weiteres und auf einem leicht erkennbaren Weg erschließen, nicht
hingegen, wenn zum Auffinden der Informationen mehrere Schritte durch Anklicken
auf mehreren Seiten der Website erforderlich sind. So entschied auch das OLG München,
dass Scrollen über vier Seiten dazu führe, dass die Informationen nicht mehr
leicht erreichbar sind. Das gleiche Gericht hat jedoch entschieden, dass dem Besucher
einer Website zugemutet werden kann, über zwei Links zur Anbieterkennzeichnung
(Web-Impressum) zu gelangen. Ein BGH-Urteil steht noch aus.
Die Angabe von Vor- und Zuname eines oder mehrerer Vertretungsberechtigter
ist stets erforderlich, bei GbRs sind die Namen aller Gesellschafter aufzuf
ühren. Fehlen Angaben, erfüllen Sie Ihre Pflicht zur Anbieterkennzeichnung
nicht und können kostenpflichtig abgemahnt werden.
Bitte geben Sie stets eine geografische Adresse, also keine Postfachadresse
an. Die Angabe von Straße, Nr, PLZ und Ort ist unbedingt erforderlich, damit
Sie nicht abgemahnt werden.
Zum 1. 4. 2003 müssen Firmen einen eindeutigen Rechtsformzusatz führen.
Für Einzelkaufleute kann dieser Rechtsformzusatz lauten: ´eingetragener
Kaufmann´, ´eingetragene Kauffrau´ oder eine allgemein verständliche Abkürzung
dieser Bezeichnung, insbesondere die Abkürzung ´e. K.´ Personenhandelsgesellschaften
müssen durch den Zusatz deutlich machen, welcher
Rechtsform sie konkret unterliegen.
Die Angabe der Handelsregisternummer sowie der Umsatzsteuer ID sind
nur erforderlich, wenn vorhanden. Für die Mitgliedschaft bei Trusted Shops ist
eine Beantragung nicht notwendig. Allerdings müssen bestimmte Gesellschaften
nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) im Handelsregister eingetragen sein
(z.B. OHG). Gleiches gilt für berufsbezogene Angaben bei regulierten Berufen.
Die Pflicht zur umfassenden Anbieterkennzeichnung mit den genannten Feldern ergibt
sich aus § 6 TDG sowie § 312c BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 3 der
BGB-InfVO. Fehlen bestimmte Pflichtangaben, können Sie durch Konkurrenten,
Verbraucher- oder Wettbewerbszentralen kostenpflichtig abgemahnt werden. Nach §§
311 Abs. 2, 280 BGB besteht u.a. ein Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung
des Vertrages.
Rest siehe oben. Mehr gibt es nicht! Jetzt könnt ihr entscheiden wo ihr es hin macht. Ich weiß nicht auf was für Seiten du surfst aber ich sehen diesen Link immer ganz gut (natürlich auf Seiten, die was loswerden möchten)
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07. 02. 2005, 12:20
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#5
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l4m0r
Registrierungsdatum: Feb 2005
Beiträge: 6
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Kurz: Das das Impressum kann man unter den Menüpunkt: Contact (Kontakt), Impressum (,Info) einbinden. ( Info)
Hier ist ein Assisten der bei der erstellung eines Impressums hilft: Klick
::greetZ
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07. 02. 2005, 12:43
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#6
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TDi-Fahrer
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: May 2000
Ort: Zonenrandgebiet
Beiträge: 1.046
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wunderbar. schönen dank für die infos
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07. 02. 2005, 13:39
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#7
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2000
Ort: Downtown
Beiträge: 801
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Das sind in der Tat sehr gute Informationen, und schon wieder ein Gulli-Posting in meiner Favoritenliste.
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07. 02. 2005, 14:30
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#8
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[-choose-life-]
Registrierungsdatum: Jul 2000
Ort: /
Beiträge: 4.215
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Ich kann mich an einen Artikel in der c't erinnern, indem stand, dass das Impressum nicht auf der Startseite sichtbar sein muss. Es ist durchaus zumutbar und nicht verboten, wenn das Impressum erst über 2 Verlinkungen erreicht werden kann.
Aber ich bin mir leider nicht mehr sicher und es könnte sich auch schon geändert haben.
@MiH
Könntest du bitte die Quellen der Infos mit angeben?
Danke
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08. 02. 2005, 12:14
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#9
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ex-Moderator
Registrierungsdatum: Jun 2000
Beiträge: 8.228
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die quellen stehen doch drin. es sind gerichturteile. was wollt ihr noch hören/lesen?
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08. 02. 2005, 14:54
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#10
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[-choose-life-]
Registrierungsdatum: Jul 2000
Ort: /
Beiträge: 4.215
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Zitat:
Original geschrieben von MiH
die quellen stehen doch drin. es sind gerichturteile. was wollt ihr noch hören/lesen?
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Nana, warum denn so gereizt?
ICH würde gerne die Quellen wissen, wo du diese Gerichtsurteile her hast.
Wegen dem Impressum hatte ich auch schon einige Diskussionen, aber ohne Quelle bringt die beste Info nichts.
Ich zweifle bestimmt nicht an deiner Glaubwürdigkeit oder sonstiges.
Sorry, dass ich nochmal nachgefragt habe
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08. 02. 2005, 15:21
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#11
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ex-Moderator
Registrierungsdatum: Jun 2000
Beiträge: 8.228
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Ich hab das aus einer Broschüre kopiert, die von 2 rechtsanwälten betreut wird.
die urteile kannst du dir bei den einzelnen stellen anfordern oder auch im internet nachlesen: siehe hier .
Wenn jetzt immer noch Fragen sind weiß ich auch nicht.
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08. 02. 2005, 16:08
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#12
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