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Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 38
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Zitat:
Original geschrieben von flasher2005
heißt das jetzt, dass man sich doch auf das argument "Das wusste ich nicht" stützen kann ??? ich dachte nämlich das wäre irgendwie unterbunden worden à la "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
greetz,
flasher2005
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das wird wohl von jedem gericht anders entschieden werden, wenn es überhaupt zu einer verhandlung / urteil kommt. ich denke es kommt auch darauf an, wie sehr sich der betreffende richter mit solchen dingen auskennt.
auf alle fälle kann ich nur empfehlen zu einer möglichen vorladung nicht zu erscheinen und sich einen anwalt zu nehmen der akteneinsicht hat. auch wenn es geld kostet, lieber so, als später vielleicht als vorbestraft zu gelten...
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17. 02. 2005, 08:18
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#101
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 152
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Was mich ja nun mal interessieren würde.
War den schon jemand mal bei einer Vorladung?
Ich meine dann hört das ganze, ich glaube ich könnte usw. mal auf und wir oder besser gesagt Ihr (EX FTP-ler) wüssten ungefähr was kommt.
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17. 02. 2005, 08:29
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#102
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<°((((((((<
Registrierungsdatum: Jan 2004
Ort: Arsch der Welt
Beiträge: 251
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Zitat:
Original geschrieben von HannHenne
Was mich ja nun mal interessieren würde.
War den schon jemand mal bei einer Vorladung?
Ich meine dann hört das ganze, ich glaube ich könnte usw. mal auf und wir oder besser gesagt Ihr (EX FTP-ler) wüssten ungefähr was kommt.
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Das ist doch bis jetzt alles nur heisse Luft. Grundsätzlich sollte man bei der Vorladung erstmal gar nichts sagen und zuvor sowieso einen Anwalt einschalten, damit der Akteneinsicht bekommt.
Wenn es dann mehrere User betreffen sollte, wird man schon entsprechendes lesen können, auch was die bestehene Beweislage angeht. Bringt doch nichts, hier jetzt wild rumzuspekulieren, bevor überhaupt mal belegt ist, dass es überhaupt schon zu Vorladungen etc. gekommen ist. Das die StA Mühlhausen Verfahren weitergeleitet hat, heisst noch lange nicht, das diese auch eröffnet werden, und schon gar nicht in der Kürze der Zeit.
Abwarten, Tee trinken...
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17. 02. 2005, 12:01
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#103
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Boeses junges Fleisch
Registrierungsdatum: Mar 2000
Ort: BO-FH
Beiträge: 13.418
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Es gibt auch ein wenig mehr Infos inzwischen...
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17. 02. 2005, 12:27
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#104
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 38
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Habe ich gerade gelesen,
was soll man davon halten?
"Einzelne Fälle wurde versehentlich weitergegeben"...
Wie kann das denn "versehentlich" passieren?
Für mich sieht das eher so aus, als hat man sich jetzt auf bestimmte
User fixiert (vielleicht Exzessiv-User / PowerUser) und will
nicht öffentlich zugeben, dass der Rest wohl nichts zu befürchten hat
bzw. keine Vefahren weitergeleitet werden. Nach mehreren Wochen
sollten die eigentlich schon wissen, was sie machen, diese
Informationspolitik von wegen wird sich in den nächsten Wochen
rausstellen was mit den Usern passiert, gibt es schon seit
Ende Dezember.
Auf alle Fälle schon seltsam was dort zur Zeit passiert.
Vielleicht waren die Herren doch ein wenig übermütig.
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17. 02. 2005, 14:04
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#105
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2005
Beiträge: 286
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wie verhält es sich eigentlich mit der Verjährungsfrist ? Habe dazu nichts Konkretes finden können (oder falsch gesucht?)?
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18. 02. 2005, 08:59
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#106
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Schwammkopf
Registrierungsdatum: Mar 2000
Beiträge: 1.793
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Zitat:
Original geschrieben von flasher2005
also ich hab mal nachgeschaut und im inet das hier gefunden:
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/16.html
heißt das jetzt, dass man sich doch auf das argument "Das wusste ich nicht" stützen kann ??? ich dachte nämlich das wäre irgendwie unterbunden worden à la "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
greetz,
flasher2005
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Les halt was da steht: Du kannst dann nicht für eine vorsätzliche Tat bestraft werden. Fahrlässig hast du dennoch gehandelt und kannst dafür bestraft werden!
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18. 02. 2005, 09:36
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#107
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2003
Beiträge: 5.230
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Zitat:
Original geschrieben von bogart
wie verhält es sich eigentlich mit der Verjährungsfrist ? Habe dazu nichts Konkretes finden können (oder falsch gesucht?)?
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Wohl eher falsch gesucht - ich hab über 50.000 Treffer bei Google und die ersten paar sagen im Grunde alles - vom Gesetzestext bis hin zu (seriösen) Kommentaren:
http://www.google.de/search?q=verj%C3%A4hrung+stgb
Um auch mal meinen Senf zum Thema abzulassen:
Wer meint, dass die strafrechtlichen Folgen die schlimmen sind irrt sich IMHO gewaltig.
Wartet mal ein bisschen ab, ich denke, in ein paar Monaten werden die User Post einer (Münchner? Böte sich ja an, die Einarbeitungszeit würde gegen Null gehen  ) Anwaltskanzlei bekommen, in welcher ihnen ein Vergleich angeboten wird und andernfalls mit einem Zivilprozess gedroht wird.
Leichter kommt man nicht an Geld, und *hier* sind die Forderungen auch eintreibbar. Was bringt es einem Rechteinhaber die Betreiber div. Warez-Seiten zu verfolgen? Meint ihr, die zu erwirkenden Titel könnten auch nur ansatzweise vollstreckt werden? Was bringt dem Rechteinhaber ein Titel über 100.000 Euro gegen den Betreiber? Im allgemeinen werden die nichteinmal ihre vorgeschossenen Prozesskosten eintreiben können, vom eigenen Aufwand mal ganz zu schweigen.
Präventiveffekte hat das auch so gut wie keine, es wird nicht ein Stück weniger rechtlich geschütztes Material frei erhältlich sein. So what? Gegen Windmühlen kämpfen ist den meisten Unternehmen da zu sinnlos und vorallem zu teuer.
Aber hier, bei ftp-Welt, wo man an den "Konsumenten" kommt, bei dem es auch ein paar Mark^WEuro zu holen gibt, und dann auch noch mit so derbe geringem Aufwand, da wären die Rechteinhaber wirklich deppert, wenn sie sich die Kohle entgehen lassen würden.
Just my 0.0466747 €
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18. 02. 2005, 09:49
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#108
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2003
Beiträge: 127
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und jeder der die Abmahnung bezahlen würde, hat einen an der Klatsche, mein Tip an alle Ex-User: Wenns ne Tanja Abmahnung gibt nicht zahlen und sofort zum Anwalt damit, und ja genau, legt euch mal ne Rechtsschutz Versicherung zu, sonst kann das alles teuer werden.
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18. 02. 2005, 09:54
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#109
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möchtegern Webmaster ;)
Registrierungsdatum: Feb 2005
Ort: Schweizerländle
Beiträge: 204
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Zitat:
Original geschrieben von Arrowman
und jeder der die Abmahnung bezahlen würde, hat einen an der Klatsche, mein Tip an alle Ex-User: Wenns ne Tanja Abmahnung gibt nicht zahlen und sofort zum Anwalt damit, und ja genau, legt euch mal ne Rechtsschutz Versicherung zu, sonst kann das alles teuer werden.
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also ne Rechtsschutzversicherung hätte man sich vorher zulegen müssen....sonst wirds happig mit der Prämie.....von wegen risikoklasse und so...und auch wenn es dir gelingen würde, noch ne günstige versicherung abzuschliessen, würde die garantiert nicht zahlen, da die straftat vor dem versicherungsabschluss begangen worden ist....
oder liege ich da falsch??
Gruss
morpheus
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18. 02. 2005, 09:59
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#110
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 38
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Zitat:
Original geschrieben von Arrowman
und jeder der die Abmahnung bezahlen würde, hat einen an der Klatsche, mein Tip an alle Ex-User: Wenns ne Tanja Abmahnung gibt nicht zahlen und sofort zum Anwalt damit, und ja genau, legt euch mal ne Rechtsschutz Versicherung zu, sonst kann das alles teuer werden.
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Ne Rechtsschutzversicherung nutzt Dir bei Urheberrechts-Angelegenheiten
sowieso nichts, da die zu 99% ausgeschlossen sind.
Und jetzt noch eine abschliessen dürfte wohl auch nicht helfen, da die Tatzeit
vor dem Abschluss der Versicherung war.
@Toady
So einfach wie Du es Dir machst geht das auch nicht.
Wenn das Verfahren eingestellt wird z.B wegen mangelnder Schuldfähigkeit, ist
nix mit Zivilklage und Verklagen der Ex-User.
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18. 02. 2005, 10:03
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#111
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2003
Beiträge: 127
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Das mit den Urheberrechtsverletzungen wusste ich nicht, interessant...aber das mit dem Tatzeitpunkt ist ja relativ wenn ich mir 1. Keiner Schuld bewusst war/bin als Exuser und 2. Noch gar nix von meinem Glück weiß(was sicher bei einigen so ist  )
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18. 02. 2005, 10:07
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#112
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 38
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Zitat:
Original geschrieben von Arrowman
Das mit den Urheberrechtsverletzungen wusste ich nicht, interessant...aber das mit dem Tatzeitpunkt ist ja relativ wenn ich mir 1. Keiner Schuld bewusst war/bin als Exuser und 2. Noch gar nix von meinem Glück weiß(was sicher bei einigen so ist )
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Ja was ich damit sagen wollte ist, dass Ex-User die wissen was noch kommen könnte jetzt garkeine Rechtschutzversicherung abschliessen brauchenen, weil die Tatzeit
vor dem Abschluss lag und somit nicht versichert ist.
Dazu kommt noch, das Urheberrechtsverletzungen von nahezu allen Versicherungen abgelehnt werden bzw. nicht Bestandteil des Vertrages sind.
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18. 02. 2005, 10:11
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#113
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möchtegern Webmaster ;)
Registrierungsdatum: Feb 2005
Ort: Schweizerländle
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Zitat:
Original geschrieben von Arrowman
Das mit den Urheberrechtsverletzungen wusste ich nicht, interessant...aber das mit dem Tatzeitpunkt ist ja relativ wenn ich mir 1. Keiner Schuld bewusst war/bin als Exuser und 2. Noch gar nix von meinem Glück weiß(was sicher bei einigen so ist )
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Hmm. also wie ich hier schon mal gelesen habe, wurde da ziemlich reiserische werbung gemacht, von wegen kinofilme bereits einen tag nach premiere und so....da nützt es dir gar nichts, dass du dir der Schuld nicht bewusst bist..... wie schon ein paar mal erwähnt...unwissenheit schützt vor strafe nicht...denn, indem du bezahlt hast und dir den stuff gezogen hast, hast du dich strafbar gemacht. Fazit...der Zeitpunkt, zu dem du die Straftat begangen hast, ist klar und wenn der abschluss der versicherung nach diesem datum war, wird die versicherung nicht zahlen.
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18. 02. 2005, 10:11
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#114
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2003
Beiträge: 127
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Naja, da stellt sich mir aber wieder mal die Frage, wie mündig ist die Masse und wie mündig muss sie überhaupt sein. Ohne jetzt elitär klingen zu wollen, es gab sicher genug die dachten: "Och siehste wie toll das Internet schon ist, jetzt gibts schon aktuelle Kinomovies für fast lau, das ist ja fast schon wie bei Aldi". Die meisten Leute haben doch echt keine Ahnung... vor allem wenns um Internet und EDV geht. Aber das hatten wir ja alles schon...
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18. 02. 2005, 10:16
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#115
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 38
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Zitat:
Original geschrieben von morpheus86
Hmm. also wie ich hier schon mal gelesen habe, wurde da ziemlich reiserische werbung gemacht, von wegen kinofilme bereits einen tag nach premiere und so....da nützt es dir gar nichts, dass du dir der Schuld nicht bewusst bist..... wie schon ein paar mal erwähnt...unwissenheit schützt vor strafe nicht...denn, indem du bezahlt hast und dir den stuff gezogen hast, hast du dich strafbar gemacht.
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Ja so wie Du es schreibst sieht es die StA.
Aber glaub mir was ein guter Anwalt da alles gegen halten.
1. Zahlungsabwickler Inet Cash GmBH mit Sitz in Deutschland
2. 0180er Service Telefon des Zahlungsabwicklers
3. Proffessionelles Outfit der Seite + Zahlungsabwicklung
4. Seite über ein Jahr verfügbar, spricht für Legalität in
Zusammenhang mit deutschen Zahlungsabwickler
5. Täusching durch gefälschtes Siegel "Stiftung Download-Test"
6. Anmeldungen mit REAL Email Adresse und Kontodaten
Die Verteidigung der Beklagten wird leichter sein, als denen
etwa eine Straftat nachzuweisen. Denn Unwissenheit schützt
vor Strafe nicht gilt nicht, wenn man kriminell getäuscht wurde.
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18. 02. 2005, 10:16
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#116
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möchtegern Webmaster ;)
Registrierungsdatum: Feb 2005
Ort: Schweizerländle
Beiträge: 204
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Zitat:
Original geschrieben von Arrowman
Naja, da stellt sich mir aber wieder mal die Frage, wie mündig ist die Masse und wie mündig muss sie überhaupt sein. Ohne jetzt elitär klingen zu wollen, es gab sicher genug die dachten: "Och siehste wie toll das Internet schon ist, jetzt gibts schon aktuelle Kinomovies für fast lau, das ist ja fast schon wie bei Aldi". Die meisten Leute haben doch echt keine Ahnung... vor allem wenns um Internet und EDV geht. Aber das hatten wir ja alles schon...
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Da muss ich dir 100% recht geben....das ist bei mir in der Schweiz auch nicht anders....Da frage ich mich doch, was noch alles auf die Usenext-User zukommt. Na ja das thema hatten wir ja auch schon mal und wird glaub ich auch noch irgendwo im board diskutiert. ich bin jedenfalls froh, dass ich nicht betroffen bin und wünsche allen betroffenen eine milde bzw. gar keine strafe.
noch ein paar tipps für lau:
1. Nicht auf reiserische Werbung reinfallen....x Terabyte unzensierte Ware....
2. Anonymität ist ausgeschlossen, sobald man bezahlen muss
3. Wenn ne registrierung obligatorisch ist.....MIT FAKEDATEN ANMELDEN....UND MIT NER MAILADRESSE, DIE MIT FAKEDATEN REGISTRIERT WURDE
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18. 02. 2005, 10:21
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#117
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möchtegern Webmaster ;)
Registrierungsdatum: Feb 2005
Ort: Schweizerländle
Beiträge: 204
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Zitat:
Original geschrieben von marsinvader2005
Ja so wie Du es schreibst sieht es die StA.
Aber glaub mir was ein guter Anwalt da alles gegen halten.
1. Zahlungsabwickler Inet Cash GmBH mit Sitz in Deutschland
2. 0180er Service Telefon des Zahlungsabwicklers
3. Proffessionelles Outfit der Seite + Zahlungsabwicklung
4. Seite über ein Jahr verfügbar, spricht für Legalität in
Zusammenhang mit deutschen Zahlungsabwickler
5. Täusching durch gefälschtes Siegel "Stiftung Download-Test"
6. Anmeldungen mit REAL Email Adresse und Kontodaten
Die Verteidigung der Beklagten wird leichter sein, als denen
etwa eine Straftat nachzuweisen. Denn Unwissenheit schützt
vor Strafe nicht gilt nicht, wenn man kriminell getäuscht wurde.
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Hmm. muss dir teilweise recht geben...aber bei der derzeitigen Stimmung im Zusammenhang mit Raubkopien und p2p dürfte das für jeden Anwalt schwierig bis unmöglich sein mit den Argumenten wirklich durchzukommen. Ein grosser Teil der öffentlichkeit liest nämlich jeden Zeitungsbericht über die sog. "schläge gegen Raubkopierer" und kommentiert diese dann, auch wenn nur für sich selbst. recht so hoffentlich gehts noch vielen an den kragen....das finde ich echt traurig, diese schadenfreude
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18. 02. 2005, 10:25
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#118
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2003
Beiträge: 5.230
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Hi!
Im Zivilprozess sind deutlich niedrigere Anforderungen gestellt - das fängt schon damit an, dass beide Seiten wahrheitspflichtig sind (und auf (vollendeten) Prozessbetrug stehen empfindliche Strafen (bis 5 Jahre Freiheitsstrafe)).
Wer dort einem Richter allen ernstes erzählt, er hätte nicht gewusst, dass es illegal sei, dem ist eh nicht zu helfen. Mal ganz davon abgesehen, dass das nichts an der strafbarkeit ändert, von der Schadensersatzpflicht befreit es dich mal gar überhaupt nicht.
Den *Zivil*prozess wird der Rechteinhaber in jedem Fall gewinnen können, wer hier dann noch nicht-wahrheitsgemäß aussagt bekommt in jedem Fall noch ein Verfahren wegen vollendetem Prozessbetruges an den Hals (als Offizialdelikt *muss* das verfolgt werden).
Wer ernsthaft meint, mit dieser Bauernschläue "oooh, war das etwa illegal? Das wusste ich ja gar nicht..." käme er da heraus, der irrt ganz gewaltig. Mal abgesehen davon, dass es nichts an der strafbarkeit ändert (evtl. geht es auf fahrlässig, aka minderschwerer Fall, herunter, was bei der zu erwartenden Strafe aber eh nebensächlich ist; so viel Kelle gibts nicht dafür, dass man sich illegale Filme heruntergeladen hat; an der Schadensersatzpflicht ändert es überhaupt nichts.
Wer dann den angebotenen Vergleich ablehnt, der wird sicher verklagt, und den Prozess gewinnt wohl kein Anwalt. Wie auch? Da ist es egal, selbst *wenn* das Gericht glauben würde, man hätte nicht gewusst, dass es illegal sei, so ändert das doch nichts an der Schadensersatzpflicht.
Gruß
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18. 02. 2005, 12:46
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#119
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 38
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Zitat:
Original geschrieben von Toady
Wer dann den angebotenen Vergleich ablehnt, der wird sicher verklagt, und den Prozess gewinnt wohl kein Anwalt. Wie auch? Da ist es egal, selbst *wenn* das Gericht glauben würde, man hätte nicht gewusst, dass es illegal sei, so ändert das doch nichts an der Schadensersatzpflicht.
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Moment mal,
Wenn der betreffende Beklagte im Strafprozess als unschuldig aus dem Gericht geht, hat eine Zivilklage logischerweise keinen Erfolg. Wie will man einen "Unschuldigen" auf Schadensersatz verklagen. Ich glaube Du verwechselst da etwas.
Ausserdem redest du etwas an der Sache vorbei.
Ich hab die oben weiter oben im vorherigen Beitrag die Verteidigungspunkte
angesprochen. Wer als unschuldig im Strafprozess hervorgeht, der braucht
auch keine Zivilstrafe zu erwarten.
Und so einfach wie Du es Dir machst ist es auch nicht, es gab sicher
genügen Leute die tatsächlich dachten - wie dumm die waren sei
mal dahingestellt - es sei legal und die kannst du nicht alle
über einen Kamm scheren.
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18. 02. 2005, 15:28
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#120
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2003
Beiträge: 5.230
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Zitat:
Original geschrieben von marsinvader2005
Moment mal,
Wenn der betreffende Beklagte im Strafprozess als unschuldig aus dem Gericht geht, hat eine Zivilklage logischerweise keinen Erfolg. Wie will man einen "Unschuldigen" auf Schadensersatz verklagen. Ich glaube Du verwechselst da etwas.
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Nein. Wie ich schon schrub, im Zivilprozess sind die Grenzen *wesentlich* geringer als im Strafprozess. Das fängt damit an, dass du im Strafprozess gar nichts sagen musst, oder du kannst Lügen, bis sich die Balken brechen - das darf dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden (andersrum muss ein Geständniss strafmildernde auswirkungen haben, ist also in jedem Fall empfehlenswert, wenn man davon ausgehen muss, dass man verurteilt wird - aber du begehst keine (weitere) Straftat, wenn du nicht aussagst bzw. die Unwahrheit sagst).
Dann reichen in einem Zivilprozess keine Zweifel, damit man *nicht* verurteilt werden kann.
In einem Strafprozess muss es ausreichend sein, wenn das Gericht Zweifel an der Schuld hat. In einem Zivilprozess reicht es, wenn das Gericht mehr von der Schuld als von der Unschuld überzeugt ist (ja, ich weiss, Schuld ist hier der Falsche Begriff - ist vom Sinn her aber sehr wohl passend und erleichtert die Erklärung).
Es gibt genügend Urteile dahingehend. Das bekannteste dürfte OJ Simmson sein. Der ist im Strafprozess freigesprochen worden, zivilrechtlich wurde er auf einige illionen Schadensersatz verurteilt für den Mord an seiner Frau.
Dann gilt hier im speziellen auch eine Beweislastumkehr zulasten des Beklagten (einfach mal nach den Buzzwörtern "Beweis des ersten Anscheins" zusammen mit "Beweislastumkehr" googlen, sollte zum Erfolg führen).
Um das kurz zu erklären:
In einem Strafprozess muss man dem Beschuldigten nachweisen, dass er selbst $ILLEGALES gemacht hat. Es reicht zB nicht unbedingt aus, wenn man nur die Logs hat, man muss auch nachweisen (oder entsprechende Zweifel dahingehend zerstreuen können), dass der Beschuldigte es selbst war.
In einem Zivilprozess reichen die Logs aus, um den Beweis des ersten Anscheins zu begründen. Das bedeutet, man muss nun als Beklagter nachweisen, dass man es *nicht* war.
Konkretes Fallbeispiel aus dem Lehrbuch:
Du missbrauchst deine EC-Karte und holst bei nicht-Onlinegeschalteten Automaten zig-Mal 200 Euro ab. Das ist Betrug, wenn du entsprechende Sicherungen umgehst (und ja, das geht, wenn man die Karte hat, die PIN kennt und ein Kartenschreibegerät besitzt - man kann aber *nicht* die PIN knacken, aber auf der Karte wird vermerkt, ob man Geld abgeholt hat, das lässt sich löschen).
Im Strafprozess muss man dir nun nachweisen, dass du es selbst warst, in der Regel wird das nicht gelingen.
Im Zivilprozess wirst du nicht drumherum kommen zu zahlen.
Zitat:
Ausserdem redest du etwas an der Sache vorbei.
Ich hab die oben weiter oben im vorherigen Beitrag die Verteidigungspunkte
angesprochen. Wer als unschuldig im Strafprozess hervorgeht, der braucht
auch keine Zivilstrafe zu erwarten.
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S.o. Ich habe gerade mal nach den o.a. Buzzwörtern gegooglet, wird dort auf hunderten Seiten recht gut und leicht verständlich erklärt (wobei ich finde, dass meine Erklärung auch verständlich ist).
Zitat:
Und so einfach wie Du es Dir machst ist es auch nicht, es gab sicher
genügen Leute die tatsächlich dachten - wie dumm die waren sei
mal dahingestellt - es sei legal und die kannst du nicht alle
über einen Kamm scheren.
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Ja und? Nur weil du denkst es sei legal musst du in jedem Fall die zivilrechtlichen Folgen tragen. Wenn du eine gefälschte Banknote zum zahlen verwendest wird die auch eingezogen, ohne dass du einen müden Cent bekommst, gibst du sie in dem Wissen ab, dass sie gefälscht ist machst du dich strafbar.
Wenn dir jemand sagt, es sei völlig legal Autospiegel abzubrechen und du kannst glaubhaft machen, dass du dieses geglaubt hast, ist das strafrechtlich auch von bedeutung - zivilrechtlich völlig egal, du musst zahlen, so oder so.
Das wäre ja auch fatal, wenn man Schäden verursachen dürfte und man keinerlei Schadensersatzansprüche leisten müsste, nur weil man in dem Glauben war, es sei legal.
Wie gesagt, strafrechtlich /kann/ das relevant sein (muss aber auch nicht), zivilrechlich ist es völlig schnurzpiepegal, ob du einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hast - du musst den entstandenen Schaden in jedem Fall ersetzen.
Wobei man hier, im Fall von ftp-welt, auch mal ganz nüchtern die Fakten sehen muss. Es sind ja keine Millionensummen, die da auf den einzelnen zukommen würden. Und das mit Tanja zu vergleichen ist aus mehreren Gründen weit hergeholt. Es macht zB auch etwas aus, wie du an die Informationen gekommen bist. Die hier erlangten Beweise sind völlig sauber recherchiert (naja, die gesamte Recherche besteht ja nur im Sichten der Logfiles).
Gruß
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18. 02. 2005, 21:57
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#121
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2003
Beiträge: 40
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wieviel werbung darf man betreiben um unerkannt zu bleiben!!??
legalitaet ist ein wort, mehr noch nicht. jeder von uns hat.....
ich spar mir den rest.
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19. 02. 2005, 03:23
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#122
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 38
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Wobei ich mich frage was für Schadenersatzansprüche wohl ein User zu erwarten hat, denn er hat ja die Sachen nicht verbreitet im Regelfall. Was soll da also erstattet werden!? Der Kaufpreis der DVD? Eine Kino-Eintrittskarte?
Ausserdem bezweifle ich, dass die Daten von StA alle an die Rechteinhaber weitergetragen werden. Das wäre nun ein Aufwand, der sich wirklich bei 17.000 Usern nicht lohnen würde und nur zum Vorteil der Rechteinhaber wäre,
weil es der StA wohl mehr auf den Strafprozess ankommt und nicht
einen Zivilprozess selbst anleiern würde.
Es sei denn die Rechteinhaber verlangen die Daten von den Usern die ihre Rechte verletzt haben.
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19. 02. 2005, 15:30
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#123
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Pastafari
Registrierungsdatum: Sep 2000
Ort: FlyingSpaghettiWorld
Beiträge: 1.356
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Zitat:
Original geschrieben von Toady
Wie gesagt, strafrechtlich /kann/ das relevant sein (muss aber auch nicht), zivilrechlich ist es völlig schnurzpiepegal, ob du einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hast - du musst den entstandenen Schaden in jedem Fall ersetzen.
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Das trifft doch aber nur auf die Uploader zu, die Sauger haben doch keinen Schaden verursacht. Die Anbieter von FTP-Welt haben doch Geld mit fremden geistigen Eigentum erwirtschaftet und nicht deren Benutzer. Also, wenn der Film-, Musik- u. Softwareindustrie ein Schaden entstanden ist, können sie doch nur einen Schadenersatz gegenüber den FTP-Welt-Betreibern durchsetzen, niemals jedoch gegen deren Benutzer.
Als Beispiel sei ein Club genannt: in welchem ein DJ von einem Notebook Musik abspielt, wobei alles raubkopierte mp3's sind, also keine Originale vorhanden sind und zudem auch keine GEMA-Abgabe für den Abend geleistet wurde. In diesem Falle wird auch nur der DJ belangt, nicht jedoch die Besucher des Clubs. In Italien gab es einen solchen Fall.
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19. 02. 2005, 16:39
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#124
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2003
Beiträge: 5.230
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Zitat:
Original geschrieben von kandor
Als Beispiel sei ein Club genannt: in welchem ein DJ von einem Notebook Musik abspielt, wobei alles raubkopierte mp3's sind, also keine Originale vorhanden sind und zudem auch keine GEMA-Abgabe für den Abend geleis | | |