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Isnogud72
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Registrierungsdatum: Apr 2003
Beiträge: 144
Vorsicht vor Arcor

Anfang Januar wollte ich Umsteigen und hab Arcor ISDN/DSL icl. Flatrate bei Telefon und DSL beantragt.
Ende Januar kam die Bestätigung und der Wechsel sollte in spätestens 4-6 Wochen stattfinden.
Nach 6 Wochen hab ich dann einen Brief geschickt und eine Frist gesetzt zum 31.03.
Letzte Woche bekam ich ein Schreiben, in dem mir meine Kündigung bestätigt wurde.
Also sofort angerufen und nachgefragt, um zu erfahren, daß es sich hierbei wohl um einen Fehler handelt und ich nächste Woche nochmal anrufen sollte.
Heute hab ich nochmal angerufen und von einer recht unfreundlichen Dame erfahren, daß Arcor nicht rechtzeitig liefern konnte und den Vertrag somit einseitig gekündigt hat.

Also leute- bei den einen geht's schneller, bei anderen dauert es und bei wieder anderen kündigt Arcor einfach Auträge und denkt "leck mich"
Alt 31. 03. 2005, 16:39 Isnogud72 is offline Mit Zitat antworten #1
Hex2Bin
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Registrierungsdatum: Jan 2001
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Beiträge: 5.162
[q]Nach 6 Wochen hab ich dann einen Brief geschickt und eine Frist gesetzt zum 31.03. [/q]Was willst Du? Du kündigts, Deine Kündigung wird akzeptiert, aber das paßt Dir dann wiederum auch nicht
Frist setzen bedeutet doch wohl "ihr macht das bis dann und dann ODER ich geh woanders hin", oder?
Alt 31. 03. 2005, 19:18 Hex2Bin is offline Mit Zitat antworten #2
Isnogud72
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Registrierungsdatum: Apr 2003
Beiträge: 144
Eine Frist zur erfüllung des Vertrages, ohne irgendwelche Absicht der Kündigung. Telefonisch wurde ich bereits 2x falsch informiert und hatte bei T-online bereits gekündigt - und musste die Kündigung zurücknehmen, weil mich die freundliche Dame von Arcor am Telefon angelogen hatte.

Ich hatte nen Preselection Vertrag bei Otello mit 1 monatiger Kündigungsfrist.
Otello wurde von Arcor übernommen und die AGB's der Arcor Verträge haben 3 Monate Kündigungsfrist- was nicht für Altkunden von Otello gilt.
Was liegt näher, den Kunden auf die neuen Kündigungsfristen zu verweisen und entsprechend hinzuhalten.

In der Hoffnung daß der Preselection-Vertrag weitere 2 Monate besteht, wurde ich hingehalten - Damit ich nicht widerspreche.
Nach 1 Woche erfolgte meine Nachfrage und nun is plötzlich doch gekündigt.
Ein größerer Beschiss is mir selten begegnet.


Die Idee finde ich aber gut.
Ich kaufe ein Auto,
der Händler liefert nicht weil in nächster Zeit Preiserhöhungen anstehen.
Ich setze eine Frist zur lieferung.
Autohändler kündigt eigenhändig Vertrag und verkauft Auto mit mehr Gewinn an anderen.
Oder derzeit aktueller-- Heizöl

Ich hab heute bei der Telekom angerufen und den Preselect umgestellt.
Alt 31. 03. 2005, 20:01 Isnogud72 is offline Mit Zitat antworten #3
invent
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Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 283
Liebes Mitglied,

wenn ich jetzt recht informiert bin, erhält der Vertrag erst am Tag der Bereitstellung seine Gültigkeit.

Demnach ist das Ergebnis deiner gesetzten Frist keine Kündigung, sondern ein Widerspruch auf eine "zukünftige" vertragliche Vereinbarung.
Da Arcor ihre Leistungen nicht zu dem von dir gewünschten Termin bereit stellen konnte, hat das Unternehmen dir eigentlich nur in die Karten gespielt....

Lange Rede kurzer Sinn, wo kein Vertrag da keine Ansprüche.....
Alt 05. 04. 2005, 16:42 invent is offline Mit Zitat antworten #4
Isnogud72
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Registrierungsdatum: Apr 2003
Beiträge: 144
Wenn ich mich recht entsinne-
Ein Vertrag ist eine schriftliche Willenserklärung.
Sowie der Vertrag abgeschlossen wurde besteht eine Widerspruchsfrist in der beide Parteien ohne Folgen zurücktreten können. (Ausnahme, wenn der Verkäufer eingeladen wurde)
Nach dieser Frist ist ein Vertrag rechtsgültig und für beide Parteien bindend.
Kommt nun eine Partei ihren vertraglich zugesicherten Leistungen nicht nach, so wird diese angemahnt um dieses Versäumnis einzustellen (z.b. Mietveräge und säumige Mietzahlungen)
Bleibt eine Partei dennoch im "Rückstand der Leistungen", so kann die andere Partei diesen kündigen und anspruch auf Schadenersatz stellen.
So drückt es das "Bürgerliche Gesetzbuch" aus.

Dann gibt es diese sogenannten AGB's der Firmen.
Sind diese zu einseitig zu lasten des Kunden ausgelegt, so sind diese Sittenwidrig und somit ungültig.

Nach Deiner Logig darf ein Wohnungssuchender so viele Mietverträge unterschreiben wie er möchte. Erst nach Einzug in irgendeine Wohnung wird der Vertrag gültig. Der Rest schaut in die Röhre

Was soll's
Ich fand es aber klasse wie ich am Telefon angelogen wurde
und andere Anbieter gibt's genug.

Geändert von Isnogud72 (06. 04. 2005 um 09:55 Uhr).
Alt 06. 04. 2005, 05:19 Isnogud72 is offline Mit Zitat antworten #5
invent
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Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 283
... Ihr Vertrag wird gültig.. blub blub blub... spätestens aber sobald wir unsere Leistung für sie bereitstellen...

Wie ich schon sagte, wo kein gültiger Vertrag, da keine Ansprüche!

AGB´s sind übrigens immer vor Geschäftsabschluß durchzulesen, denn wenn das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist........

*Nach Deiner Logig darf ein Wohnungssuchender so viele Mietverträge unterschreiben wie er möchte. Erst nach Einzug in irgendeine Wohnung wird der Vertrag gültig. Der Rest schaut in die Röhre*

Hmmmm, meine Logik ?
Alt 06. 04. 2005, 16:57 invent is offline Mit Zitat antworten #6
Isnogud72
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Beiträge: 144
Nachtrag zu Arcor-

gestern kam ein Schreiben, mit dem mir die 1 monatige Kündigungsfrist meines damals bei Otello abgeschlossenen Preselection-Vertrages bestätigt wurde.
Na sowas, ein freundlicher Tritt wirkt doch manchmal wunder.
(dabei hab ich längst umstellen lassen )

Edit:
Was Neukunden anbetrifft, schaut Euch mal die Tarife von 1&1 an, die sind inzwischen intressant.

Nur nicht vergessen: Telefon bieten die nicht an

Geändert von Isnogud72 (09. 04. 2005 um 12:29 Uhr).
Alt 09. 04. 2005, 10:02 Isnogud72 is offline Mit Zitat antworten #7
loewenherzl
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Registrierungsdatum: Jan 2005
Ort: Wuppertal
Beiträge: 403
Zitat:
Original geschrieben von Isnogud72
Eine Frist zur erfüllung des Vertrages, ohne irgendwelche Absicht der Kündigung ...
Wenn Du eine Frist setzt und man dieser Frist nicht nachkommen kann, weil wie in Deinem Fall wahrscheinlich keine Leitungskapazitäten vorhanden sind, so ist das zwar keine Kündigung, damit hast Du Recht, aber es kommt einem Widerruf des Vertrags sehr nahe. Ergo hat man Dir aus Kulanz diesen Widerruf gewährt, obwohl der nur 14 Tage nach Unterschrift bei einem Haustürgeschäft Gültigkeit erlangt
Zitat:
Original geschrieben von Isnogud72
... Otello wurde von Arcor übernommen und die AGB's der Arcor Verträge haben 3 Monate Kündigungsfrist- was nicht für Altkunden von Otello gilt.
Was liegt näher, den Kunden auf die neuen Kündigungsfristen zu verweisen und entsprechend hinzuhalten ...
Wenn du so freizügig die AGB´s von Arcor zitierst, dann solltest Du diese vorher genau lesen. Richtig ist sinngemäß nämlich folgendes: Die Kündigungsfrist beträgt immer einen Monat. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann entweder zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit (z.B. 12 Monate), oder nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zum Ende des jeweils nächsten Quartals erfolgen ...
Zitat:
Original geschrieben von Isnogud72
... In der Hoffnung daß der Preselection-Vertrag weitere 2 Monate besteht, wurde ich hingehalten - Damit ich nicht widerspreche.
Nach 1 Woche erfolgte meine Nachfrage und nun is plötzlich doch gekündigt.
Ein größerer Beschiss is mir selten begegnet. ...
Was für ein Schwachsinn!!!
Zitat:
Original geschrieben von Isnogud72
... Die Idee finde ich aber gut.
Ich kaufe ein Auto,
der Händler liefert nicht weil in nächster Zeit Preiserhöhungen anstehen.
Ich setze eine Frist zur lieferung.
Autohändler kündigt eigenhändig Vertrag und verkauft Auto mit mehr Gewinn an anderen.
Oder derzeit aktueller-- Heizöl ...
Noch mehr Schwachsinn. Das was Du bei Vertragsabschluss bestellt hat, muss auch geliefert werden, dabei spielt es keine Rolle, wann die Ware geliefert, oder besser im Falle Arcor, die Dienstleistung erbracht wird. Es wird das umgesetzt, was Du bestellt hast und zwar ohne Rücksicht auf irgendwelche Preisanpassungen, egal ob nach unten oder nach oben.

Du solltest vielleicht doch nicht den Mund so voll nehmen, wenn es um AGB´s oder Gesetzestexte geht Nicht böse sein, ist nicht so hart gemeint, wie es sich vielleicht ließt.

Gruß loewenherzl
Alt 09. 04. 2005, 14:25 loewenherzl is offline Mit Zitat antworten #8
Isnogud72
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Geändert von Isnogud72 (09. 04. 2005 um 17:28 Uhr).
Alt 09. 04. 2005, 16:40 Isnogud72 is offline Mit Zitat antworten #9
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