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Rattle
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Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 2.557
Garantie bei Gewinnen?

hi, all

mir hat jemand ein pda der firma "Fujutsu Siemens"angeboten.

meine frage hierzu, wie sieht es mit der garantie/gewährleistung aus. könnte ich die über siemens direkt abwickeln? oder an wenn kann ich mich wenden?

das ist ein gewinn der zeitschrift "Connect", Firmen-Verschluss-Siegel unversehrt an Verpackung.

hoffe natürlich, das ich das nicht in anspruch nehmen muss, wäre nicht schlimm wenn das gerät bis zur rente ohne probs läuft

thx
Alt 08. 04. 2005, 16:14 Rattle is offline Mit Zitat antworten #1
Diabolic-Angel
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Nov 2004
Ort: localhost
Beiträge: 99
Im Grunde besteht ein Garantieanspruch zwischen dem Käufer und Verkäufer. Wenn dir nun die Zeitschrift was verkauft, solltest du den Garantieanspruch bei der Zeitschrift geltend machen können.

Das ist das gleiche Probleme bei Dingen die im Supermarkt gekauft werden... die schicken einen oft an den Hersteller, obwohl sie das gar nicht dürfen imho.

Wenn sie dir das nur anbieten und du den Kaufvertrag trotzdem bei Siemens abschliesst, musst du dich an Siemens wenden.
Meiner Erfahrung nach haben die Hersteller aber keine Probleme damit den Garantieanspruch zu akzeptieren, auch wenn der Verkauf durch einen dritten erfolgt ist, also sollte es kein Problem sein sich bei eventuellen Problemen an Siemens direkt zu wenden.
Auch bei Dingen die Geschenkt wurden afaik

Keine Gewähr... da hab ich keine gesicherte Quelle für ^^
Alt 08. 04. 2005, 16:33 Diabolic-Angel is offline Mit Zitat antworten #2
Hendi
-
 
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 256
Grantie ist nicht Gewährleistung.

Das Gerät dürfte die normale Garantie vom HERSTELLER haben.
Daher ist es natürlcih das man sich direkt an den Hersteller wendet wenn man die garantie in anspruch nehmen will.
Manche Herstellerbzw. die meisten verlagnen aber auch eine Rechnung wenn du es einschickst.
Ob da in dem Fall ein Ebayausdruck reicht oder die eine "Rechnung" von der Zeitschrift haben wollen weiß ich nicht.


Oder meintest du doch Gewährleistung?
Alt 08. 04. 2005, 16:41 Hendi is offline Mit Zitat antworten #3
Rattle
Mitglied
(Threadstarter)
 
Benutzerbild von Rattle
 
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 2.557
hi,

in erster linie meine ich erstmal garantie die gewährleistung tritt ja erst ein wenn ein mangel in der garantiezeit war, was ich ja beweisen müßte.

als beleg hätte ich dann die gewinnbenachrichtigung und halt den beleg vom pda's des gewinners.

aber vielleicht sind gewinne von so etwas ausgeschlossen, ist ja ein sonderfall?

mfg
Alt 08. 04. 2005, 18:56 Rattle is offline Mit Zitat antworten #4
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