Im Grunde besteht ein Garantieanspruch zwischen dem Käufer und Verkäufer. Wenn dir nun die Zeitschrift was verkauft, solltest du den Garantieanspruch bei der Zeitschrift geltend machen können.
Das ist das gleiche Probleme bei Dingen die im Supermarkt gekauft werden... die schicken einen oft an den Hersteller, obwohl sie das gar nicht dürfen imho.
Wenn sie dir das nur anbieten und du den Kaufvertrag trotzdem bei Siemens abschliesst, musst du dich an Siemens wenden.
Meiner Erfahrung nach haben die Hersteller aber keine Probleme damit den Garantieanspruch zu akzeptieren, auch wenn der Verkauf durch einen dritten erfolgt ist, also sollte es kein Problem sein sich bei eventuellen Problemen an Siemens direkt zu wenden.
Auch bei Dingen die Geschenkt wurden afaik
Keine Gewähr... da hab ich keine gesicherte Quelle für ^^